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Ecojet will Energiespar-Magnete nicht als Schwindel bezeichnen lassen

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Begonnen von celsus, 28. April 2013, 11:24:22

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celsus

Ecojet sind die hier: http://psiram.com/ge/index.php/Ecojet

Auf http://extratip.de/2013/04/28/zweifler-vor-gericht-energieberater-hatte-permanentmagnete-als-humbug-bezeichnet/ heißt es:

ZitatSo verkauft die Fuldabrücker Firma SCS Schneider GmbH beispielsweise unter dem Markennamen Ecojet (www.ecojet.com) Permanentmagnete, die, ohne jede weitere Energiezufuhr an eine Heizungsanlage geklemmt, Energieeinsparungen von rund sieben Prozent bewirken sollen.  ,,Alles Humbug", meint Energieberater und Journalist Thomas Berger. Das sei eine den Naturgesetzen widersprechende Werbeaussage. ,,Unabhängige Bestätigungen dieser Energieeinsparungen gibt es nicht. Jedoch hat der ADAC, als die Ecojet-Magnete noch für Energieeinsparungen bei PKW beworben wurden, deren vollständige Wirkungslosigkeit festgestellt."

Einstweilige Verfügung erwirkt

Das Unternehmen sieht das anders. Und erwirkte gegen den Kasseler Ingenieur vom Kasseler Landgericht eine einstweilige Verfügung, als der im Rahmen seiner Recherche die Magnete als Schwindelei bezeichnete.

Und besonders bedenklich:
ZitatWobei der Vorsitzende Richter wohl eher auf der Seite des Unternehmens steht. Er sagte: Selbst wenn die Aussagen Bergers zutreffen würden, sei die Bezeichnung Schwindelei zu hart.

Mal weiter beobachten.
The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.

Ratiomania

Zitat von: celsus am 28. April 2013, 11:24:22
n seiner Recherche die Magnete als Schwindelei bezeichnete. [/size]
Und besonders bedenklich:
ZitatWobei der Vorsitzende Richter wohl eher auf der Seite des Unternehmens steht. Er sagte: Selbst wenn die Aussagen Bergers zutreffen würden, sei die Bezeichnung Schwindelei zu hart.


[/quote]

Ist "Schwindelei" (=Lüge?) ein juristischer Begriff?

Täuschung? Betrug?

Groucho

Tom Berger schreibt, er wäre inzwischen auf der Flucht, weil ihm 100 Tage Ordnungshaft drohen:

http://www.anti-ecojet.de/

mossmann

Offizieller Sprecher des gemäßigten Flügels der Psiram-Jugend

mossmann

So schlimm die Sache ist, ob er sich mit so Aussagen wirklich einen Gefallen tut?

ZitatEin freies Land unterscheidet sich von einer Diktatur dadurch, dass dort die Wahrheit nicht durch einen böswilligen Diktator unterdrückt wird, sondern durch Dummheit und Denkfaulheit einer an Grundrechten desinteressierten únd voreingenommenen Justiz.

Dummheit und Denkfaulheit einer desinteressierten und voreingenommenen Justiz verhindern Verbraucherschutz und machen die Justiz zum Komplizen von Täuschern.
Offizieller Sprecher des gemäßigten Flügels der Psiram-Jugend

Groucho

Zitat von: mossmann am 20. November 2014, 17:08:46
So schlimm die Sache ist, ob er sich mit so Aussagen wirklich einen Gefallen tut?

Tut er sich sicher nicht. Da ist er schnell in der Querulantenschublade. Ist aber angesichts des Erlebten irgendwie verständlich.

kosh

Querulantenschublade ist das Stichwort.

Auf seiner site hxxp://anti-ecojet.de/ outet er Kunden des Schwachsinns:

ZitatEntscheiden Sie selbst, ob sie bei diesem Ausmaß an Inkompetenz den Unternehmen bzgl der Qualität ihrer Produkte weiterhin Vertrauen schenken wollen:

Sorry, aber der Gute hat den Knall nicht gehört.

cha cha

Zitat von: kosh am 20. November 2014, 19:47:20
Querulantenschublade ist das Stichwort.

Auf seiner site hxxp://anti-ecojet.de/ outet er Kunden des Schwachsinns:

ZitatEntscheiden Sie selbst, ob sie bei diesem Ausmaß an Inkompetenz den Unternehmen bzgl der Qualität ihrer Produkte weiterhin Vertrauen schenken wollen:

Sorry, aber der Gute hat den Knall nicht gehört.

Vorab: Ich bin der Betroffene selbst

Mancher mag vorauseilende Selbstzensur für prozesstaktisch vorteilhaft halten. Mir ist Taktik im Umgang mit Grundrechten aber eher zuwider. Wenn ich damit als Querulant gelte, dann sei's drum ...

Ich halte meinen Fall mittlerweile für einen Justizskandal, der ziemlich deutlich aufzeigt, dass Deutschland im Bereich des Zivilrechts bestenfalls noch bedingt als Rechtsstaat bezeichnet werden kann. Insbesondere der Richter <Name entfernt. Mod.> vom LG Kassel hat sich hier schwerer Amtsverfehlungen schuldig gemacht, die mindestens nahe an Rechtsbeugung heran kommen. Leider aber steht in Deutschland die Unabhängigkeit der Richter über fast allen anderen Werten, so dass selbst ein "bedingter Vorsatz" zur Rechtsbeugung für den betreffenden Richter straffrei und völlig folgenlos bleibt. Nur damit damit diese Verfehlungen des Richters <Name entfernt. Mod.> wenigstens gerichtsintern bekannt werden, habe ich ein Disziplinarverfahren gegen ihn beantragt, was natürlich abgelehnt wurde.

Unter Justizwissenschaftlern ist anders als beim BGH und dem BVerfG "herrschende Meinung", dass die Kriterien für Rechtsbeugung im deutschen Recht zu eng gefasst sind und dass damit die richterliche Unabhängigkeit zu weit geht. Die Bürger haben ein Recht, vor unfähigen Richtern geschützt zu werden.

Die beiden Ordnungsmittel gegen mich - also die tatsächlich abgesessenen 10 Tage Ordnungshaft und die 100 Tage Ordnungshaft, zu deren Abbüßung derzeit ein Haftbefehl auf mich ausgestellt ist - gehen übrigens darauf zurück, dass ich meine inkriminierten Äußerungen (Schwindel und Scharlatanerie, Perpetuum Mobile) auch im Usenet veröffentlicht habe, wo sich Beiträge technisch bedingt binnen weniger Sekunden auf hunderttausende Server weltweit verbreiten, wo sie unabhängig voneinander gespeichert sind. Ich habe nach Erlass der einstweiligen Verfügung gegen mich eine Cancel-Message auf meinem Newsserver abgesetzt und den Beitrag auch auf groups.google.com löschen lassen. Den LG-Richter <Name entfernt. Mod.> interessierte das in keiner Weise, der hat einfach ohne nähere Begründung dem Ordnungsmittelantrag der Magnethersteller stattgegeben. Der OLG-Richter hat im Beschwerdeverfahren dann ein gerichtliches Gutachten bestellt, das meine Aussagen bzgl. der Löschbarkeit von Beiträgen im Usenet bis ins Detail bestätigte. Man kann Beiträge nicht mehr vollständig aus dem Usenet löschen. Trotzdem hat der OLG-Richter die Beschwerde zurückgewiesen mit der Begründung, ich hätte meine Löschungsversuche nicht hinreichend nachgewiesen. Wie man Löschungsversuche hinreichend nachweisen könnte, hat er leider nicht spezifiziert.

Unmittelbar (genau zwei Tage!) nachdem der BGH mir Prozesskostenhilfe für meine Nichtzulassungsbeschwerde gewährt hat, kam bei Gericht auch schon ein Antrag für ein zweites Ordnungsmittel an. Die nicht löschbaren Beiträge im Usenet waren ja immer noch nicht gelöscht. Und da wurden dann eben die 100 Tage verhängt, die ich im September hätte antreten sollen. Meinen Antrag, die Vollstreckung dieses Ordnungsmittels bis zur Revisionsentscheidung des BGH auszusetzen, weil mir dadurch nicht wieder gut zu machendes Unrecht angetan würde, hat der LG-Richter <Name entfernt. Mod.> begründungslos abgelehnt. Seitdem lebe ich in Frankreich.

Mir ist bislang eher durch Versagen der Justiz als durch die Verfolgung der Gegenseite ein Schaden in Höhe von etwa dem dreifachen des deutschen Medianvermögens entstanden. Es ist offenkundig, dass sich jemand, der für eine Familie zu sorgen hat, so ein Prozessrisiko nicht eingehen kann. Er muss sich selbst in Fällen wie meinem, in denen der Beklagte die völlige Gewissheit hat, im Recht zu sein, zwangsläufig dem Unrecht beugen. Auf einen Fall wie meinem kommen vermutlich hunderte Fälle, in denen das Unrecht obsiegt. Aber auch in den wenigen Fällen, in denen der Beklagte sich zunächst zur Wehr setzt, werden wohl nur wenige bis vor den BGH gelangen. Mein eigener Anwalt hat mir heftig davon abgeraten, vor den BGH zu ziehen, und hat das mit schlichter Statistik begründet. Aber seit wann ist denn Recht eine Frage der Statistik?

Am 16. Dezember um 10:00 findet die Revisionsverhandlung statt. Das Aktenzeichen ist VI ZR 39/14.

Noch was: könnte bitte jemand den Artikel http://psiram.com/ge/index.php/Ecojet bzgl des weiteren Prozessverlaufs und um meine Flucht ins Ausland ergänzen?


Ergänzung: diejenigen, die das interessiert, können hier die Revisionsbegründung meines BGH-Anwalts nachlesen: http://www.anti-ecojet.de/BGH-Revisionsbegruendung.pdf

Wolleren

Danke für das .pdf .
Der "Trick", auf den die Justiz immer wieder anspringt, ist die "Schmähkritik". Der fliegende Gerichtsstand Hamburg ist dafür bekannt, aber auch aus Stuttgart gab es mal ein entsprechendes Urteil (das wurde zweitinstanzlich einkassiert).

Die offensichtliche naturwissenschaftliche Unmöglichkeit (wo sind die Nobelpreise für die ecojet - Ingenieure?) spielt vor Gericht erfahrungsgemäß keine erstinstanzliche Rolle, und auch in weiteren Instanzen kann man Pech haben. Den Namen des Richters hier zu erwähnen, der in Deinem Fall so geurteilt hat, wie viele andere es auch tun würden, halte ich für verfehlt.

Andererseits: Wer sich über Jahre machtlos in den Fängen der Justiz fühlt (Schälike, Mollath), vermittelt schon deswegen leicht den Eindruck, er habe "den Knall nicht gehört"(vgl. kosh). Bei psiram möchte niemand in dieser bedauernswerten Situation sein. 

Vielleicht gibt es in der Skeptikerszene den einen oder anderen finanziellen Topf, der Dich unterstützen kann?

cha cha

Zitat von: Wolleren am 22. November 2014, 00:34:59
Den Namen des Richters hier zu erwähnen, der in Deinem Fall so geurteilt hat, wie viele andere es auch tun würden, halte ich für verfehlt.

Nein, das ist mir sehr wichtig, und ich nenne den Namen in diesem Zusammenhang, wo immer es mir möglich ist. Dazu gibt es übrigens auch höchstrichterliche Entscheidungen, dass Richter wegen ihrer fast absolut gesetzten Unabhängigkeit und Unangreifbarkeit es hinnehmen müssen, auch namentlich in sehr kritischer Berichterstattung genannt zu werden.

Die deutsche Justiz wird, und das ist ein Problem der deutschen Verfassung, praktisch gar nicht von den anderen Teilgewalten kontrolliert. Gerade deshalb ist die mediale Kontrolle der Justiz besonders wichtig und schützenswert. Bürger können vor unfähigen Richtern kaum anders geschützt werden, und deshalb müssen die für grobes Unrecht verantwortlichen Richter auch namentlich genannt werden.

Die juristische Inkompetenz dieses LG-Richters <Name entfernt. Mod.> ist zumindest meines Wissens beispiellos. Obwohl es in einer Verhandlung um eine einstweilige Verfügung wegen der extrem kurzen Fristen nicht um eine Beweisführung geht, sondern nur um hinreichendes Glaubhaftmachen der eigenen Position, hat dieser Richter ständig nach Beweisen verlangt, und hat meine Position stützende Veröffentlichungen des bayerischen Landesamts für Umwelt, des TÜV Thüringen, eines gerichtlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Heizungsfragen, und diverse Stellungnahmen von Herstellern von Heizungsanlagen wörtlich abgetan mit "das sind für mich völlig irrelevante andere wissenschaftliche Meinungen; beweisen Sie endlich Ihre Aussagen".

In der Hauptsacheverhandlung präsentierte ich dann demselben Richter zwei Gutachten von Physikern, die mich natürlich auch bestätigten. Die Verhandlung dauerte gerade mal eine Minute und wurde vom Richter beendet mit dem Satz "Sie haben gegenüber der ersten Verhandlung als nichts Neues beizutragen?".

Mir ist die Ausssage verboten, dass so ein Energiesparmagnet einem Perpetuum Mobile entspräche, wenn er wie beworben funktionieren würde. Was ein Perpetuum Mobile ist, definiert die Thermodynamik und nicht die Justiz. Dieses Verbot ist nicht weniger absurd als ein Verbot der Aussage, dass sich die Erde um die Sonne dreht.

Sorry, aber solchen Richtern muss man das Handwerk legen.

Zitat
Vielleicht gibt es in der Skeptikerszene den einen oder anderen finanziellen Topf, der Dich unterstützen kann?

Danke, aber das ist nicht nötig. Der BGH hat mir Prozesskostenhilfe gewährt, und der mir zugeteilte BGH-Anwalt (den kann man sich nicht frei aussuchen!) ist schlicht genial. Ich habe keinen Zweifel daran, dass die Sache beim BGH zu meinen Gunsten ausgeht. Sorgen mache ich mir höchstens darum, von den Magnethändlern meinen Schaden ersetzt zu bekommen. So eine GmbH ist schnell dicht gemacht ...

ajki

hm. Schade. Das Ausscheiden des Betroffenen aus diesem Forum bedaure ich persönlich sehr. Mich hätte die weitere Entwicklung (auch im persönlichen Rechtsstreit) sehr interessiert.
every time you make a typo, the errorists win

eLender

Finde ich auch sehr schade. Ich würde mir auch wünschen, dass wir etwas über den Ausgang des Verfahrens im Dezember erfahren. Das Verhalten des Richters ist ein echter Skandal, dass sowas wirklich möglich ist, lässt einem wirklich am Rechtssystem zweifeln. Aber es bestätigt auch, warum es manchmal besser ist, anonym zu bleiben.

Thomas Berger hat ja dazu noch eine eigene Seite: http://anti-ecojet.de/ Hoffentlich schreibt er dort etwas über das weitere Verfahren. Es gibt mindestens noch eine weitere Person, die sich namentlich gegen den Schmarrn ausspricht: http://joerg-reinholz.blogspot.ch/search?q=ecojet

Unser Artikel (von WP übernommen) müsste auch mal bzgl. der Links aktualisiert und ggf. ergänzt werden. Es fehlen vor allem die internen Verlinkungen.
http://www.psiram.com/ge/index.php/Ecojet
Wollte ich nur mal gesagt haben!

mossmann

Warum wurde der Name des Richters jetzt eigentlich genau entfernt? Seit wann ist Psiram so ängstlich?
Offizieller Sprecher des gemäßigten Flügels der Psiram-Jugend

pelacani


mossmann

Zitat von: Pelacani am 24. November 2014, 12:27:56
Seit mossmann Psiram vor sich her treibt.

;) nee, jetzt im Ernst: Ist es gesetzlich verboten, so einen Namen zu nennen?
Offizieller Sprecher des gemäßigten Flügels der Psiram-Jugend