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Juristisch gegen den sog. "Binnenkonsens"?

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Begonnen von Ratiomania, 12. Februar 2011, 14:16:27

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Ratiomania

Guten Tag!

Da ich mich für Wissenschaftstheorie interessiere bin ich durch Suchen des Begriffes:

"Wissenschaftspluralismus"

auf Esowatch- Wiki gelandet. (Binnenkonsens, besondere THerapieformen)




Meine Frage dazu:



Wurde in diesem Zusammenhang nicht schon politische/juristische Schritte unternommen (Anfragen, pol. Programme/ Klagen)

im Zusammenhang mit dem sogenannten "Binnenkonsens" und den "Besonderen Therapierichtungen"?



Vorallem könnte ich mir vorstellen, das es rechtliche Probleme und Bedenken gäben könnte was

- den Verbraucherschutz (Schutz vor Falschbehandlungen => Geld, gesundheitliche Schäden (aktiv/passiv))

- den Wettbewerb ("unlauterer Wettbewerb" => Begründung der "Exklusivität" sehr schwach(?), Nachteil für andere Produkt-Hersteller)

betrifft.


Wüsste hier jemand mehr? Leider konnte ich bisher nichts konkretes finden.

Eventuell wurde hier im Forum etwas geschrieben, doch leider gabs bei meinen bisherigen Suchanfragen immer 0 Treffer.



MfG





Ratiomania

Anmerkung: [Konnte den Edit-Button nicht finden ... bin doof :-\  ]

Aus Wikipedia (Arzneimittelgesetz):

Besondere Therapierichtungen

ZitatDas Arzneimittelgesetz räumt zulassungspflichtigen Arzneimitteln der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie (,,besondere Therapierichtungen") spezifische Besonderheiten ein: so sind in der Entscheidung über die Erteilung bzw. Verlängerung einer Zulassung die ,,medizinischen Erfahrungen" bzw. ,,die Besonderheiten" dieser Therapierichtungen zu berücksichtigen (so genannter Binnenkonsens). Zulassungen dürfen nicht ohne Beteiligung entsprechender, von der Zulassungsbehörde eigens eingerichteten, Kommissionen versagt werden. Diese nationalen Besonderheiten basieren auf dem ,,Wissenschaftspluralismus", zu dem sich der Gesetzgeber bekannte, um die ,,Monopolisierung einer herrschenden Lehre als verbindlicher ´Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse´" zu vermeiden,[5] und führten zu Kritik am Arzneimittelgesetz.[6]

![Fettdruck und kursivdruck NICHT! im Original]!

Der "Gesetzgeber" begründet dies also auf Wissenschaftspluralismus...

Probleme:

- Warum "nur" Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie?

Ich hätte da einer sehr attraktive Theorie der Miasmen und miasmenähnliche Phänomene...

Therapierichtung:

- Düfte und Duftwasser gegen Gestank
- Schließung der HautPoren durch Dreck u.ä. (Teeren und (Federn))?
- Filterung der Luft


DIESE Theorie sollte auch aufgenommen werden schließlich:

- wurde sie durch die wissenschaftliche Methode widerlegt (wurden die anderen auch, aber das spielt keine Rolle)

=> EINDEUTIG gegen den Wissenschaftspluralismus!




rincewind

Wissenschaftspluralismus ist postmoderner Schwachsinn, ihn zu begründen würde bedeuten, dass es mehr als eine Realität gibt. Aber mach sowas mal Politikern klar. Oder breiten Teilen der Gesellschaft. Da setzt halt auch das Problem ein: Sowas gesetzlich zu ändern, scheint momentan eher unmöglich, die homöopathische und vor allem anthroposophische Lobby ist bis in die Regierung hinein gut verankert. Und die meisten finden das nicht verkehrt. Es ist wohl wieder gesellschaftlicher Konsens geworden, Realität per Abstimmung zu definieren.

Auf dem HAB (Homöopathisches Arzneibuch) prangt der Bundesadler. Eine religiöse Heilslehre hat damit in einem Staat im 21. Jhdt, der sich auf die Aufklärung beruft, die Absolution bekommen. Petitionen, wie die vor kurzem, die wir auch unterstützt haben, wenigstens Minderjährige dem Zugriff der Heilpraktiker (= fast 100% Homöopathen) zu entziehen, ist kläglich gescheitert.

Der Binnenkonsens ist eine für einen sogenannten demokratischen Staat einmalige Konstruktion, mit der man nicht nur den Bock zum Gärtner macht, sondern auch noch Böcke staatlich züchtet.
Noch Fragen?


Ratiomania

Zitat von: rincewind am 12. Februar 2011, 16:21:13

Der Binnenkonsens ist eine für einen sogenannten demokratischen Staat einmalige Konstruktion, mit der man nicht nur den Bock zum Gärtner macht, sondern auch noch Böcke staatlich züchtet.
Noch Fragen?



Diese Konstruktion könnte man doch von der Seite her "angreifen" indem man andere pseudowissenschaftlichen Theorien (und die damit verbundenen Therapierichtungen) juristisch einklagt...

siehe "Miasmentheorie" => Wieso nur Beschränkung auf 3 (Lobby?)

und vorallem wieso wurde dieses Bekenntnis des Gesetzgebers nur auf das Arzneimittelgesetz angewandt (Lobby?) andere Bereich müssten

doch auch betroffen sein, obwohl mir momentan keiner einfallen würde.


Sicherlich hast du recht... in einer Konsensdemokratie kann nur über gesellschaftliche Themen entschieden werden nicht über wissenschaftliche (was in diesem Fall geschickt ausgeheblt wurde)

MfG

rincewind

Zitat von: Ratiomania am 12. Februar 2011, 16:36:28
Diese Konstruktion könnte man doch von der Seite her "angreifen" indem man andere pseudowissenschaftlichen Theorien (und die damit verbundenen Therapierichtungen) juristisch einklagt...

... könnte, ja. Probiers  ;D

Zitat
und vorallem wieso wurde dieses Bekenntnis des Gesetzgebers nur auf das Arzneimittelgesetz angewandt (Lobby?) andere Bereich müssten doch auch betroffen sein, obwohl mir momentan keiner einfallen würde.

Der Gesundheitsbereich war schon immer ein besonderer. Guck in die Medizingeschichte. Erst sehr spät hat man begonnen zu versuchen, das ganze in gesetzliche Bahnen zu bringen. Es ist halt tatsächlich eine Gratwanderung. Einerseits soll jeder selber entscheiden, was gut für ihn ist (mündiger Bürger und so), zudem ist Dummheit nicht strafbar, andererseits ergeben sich halt Gefahren, die jenseits von "Mündigkeit" liegen, Dingen denen man nicht mit "gesundem Mesnschenverstand" begegnen kann, sondern nur mit Fachwissen. Bei "simplen" technischen Sachen wie Auto, Strom etc. hat man es auf die Reihe bekommen, beim Thema Medizin nicht wirklich.

Ein Bewusstsein für diese Problematik sehe ich weder bei den üblichen Politikern noch in der Gesellschaft.

Zitat
Sicherlich hast du recht... in einer Konsensdemokratie kann nur über gesellschaftliche Themen entschieden werden nicht über wissenschaftliche (was in diesem Fall geschickt ausgeheblt wurde)

Ja. Muss man wohl mit leben. Demokratie hat nicht nur Vorteile. Aber ich halte es trotzdem mit Churchill. Immerhin versuchen wir hier, ein kleines bisschen was zu verändern.