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Lizenzvertrag "Bio"-Weizen

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Begonnen von cohen, 27. Oktober 2010, 22:46:23

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cohen

Auch lustig:
ZitatAch ja, und der biologisch-dynamische Goldblumenweizen® ist aus purem Altruismus ein eingetragenes Warenzeichen? (Zitat: "Markenrechte sind ähnlich wie Patente und Urheberrechte immaterielle Monopolrechte, oft auch als geistiges Eigentum bezeichnet.") Oder in dem Nachbaulizenzvertrag steht z.B.:
Es ist dem Lizenznehmer untersagt, Ausgangsmaterial oder nachgebautes Vermehrungsmaterial dieser Sorten ohne Zustimmung des Lizenzgebers an Dritte weiterzugeben. Der Lizenzgeber erteilt seine Zustimmung, wenn der Dritte einen diesem Vertrag entsprechenden Nachbaulizenzvertrag abschließt, und der Lizenznehmer für abgegebenes Vermehrungsmaterial aus eigenem Nachbau einen Züchteranteil wie unter §3 Abs. 2 abführt. Der Lizenznehmer haftet dem Lizenzgeber für den Schaden, der sich daraus ergibt, dass er Verbindlichkeiten eingegangen ist, ohne dass die Zustimmung des Lizenzgebers vorlag.
...
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, pro ha mit nachgebautem Saatgut bestellter Fläche 60 % der Summe, die den Züchteranteil beim Erstverkauf des für diese Fläche benötigten Saatguts ausmacht, zu zahlen.

Oder "§ 4 Auskunftspflicht" ist auch nicht schlecht. Was unterscheidet denn nun eigentlich das von einem Vertrag mit Monsanto?

Begründen tun sie die ökologischen Knebelverträge damit, daß Pflanzenzüchtung nunmal teuer ist, weshalb sie auch für sich ein Patentrecht reklamieren. Genau wie Monsanto.

http://www.landlive.de/boards/thread/10855/page/51/#message605024

cohen

http://www.darzau.de/index.php?id=66

http://www.darzau.de/index.php?id=22

Schlimm, wie die armen Biobauern durch Knebelverträge von profitmaximierenden Pflanzenzüchtern ausgebeutet werden!

Und dann sind im Bioweizen auch noch mutierte Gene drin!!!

Chili

Ui, die patentieren Leben!!!!!1111elfeinhunderteins! Sowas darf nur Monsanto, oder?

cohen

Wir sollten mal in ein paar Passagen einfach Goldweizen gegen MON180 tauschen und das bloggen.