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Keine Rückerstattung der Kosten für eine Heilbehandlung durch einen Schamanen

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Begonnen von Tränchen, 23. November 2012, 21:10:29

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Tränchen

ZitatKeine Rückerstattung der Kosten für eine Heilbehandlung durch einen Schamanen
OLG Köln, Pressemitteilung vom 21.11.2012 zum Urteil 16 U 80/12 vom 21.11.2012

Der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat in einem Urteil vom 21.11.2012 die Berufung der Klägerin gegen ein Urteil des Landgerichts Köln zurückgewiesen (Az. OLG Köln 16 U 80/12). Damit wurde eine Klage abgewiesen, mit der eine unheilbar an Krebs erkrankte Patientin Rückerstattungsansprüche und Schmerzensgeld hinsichtlich einer von ihr in Anspruch genommenen Behandlung durch einen Schamanen geltend machte.

Die Klägerin leidet an einer nach den Methoden der Schulmedizin nicht heilbaren Krebserkrankung. Sie wandte sich deshalb an die Beklagte, die auf einer Internetseite gemeinsam mit ihrem Ehemann für Reisen in ein Camp im peruanischen Regenwald warb, in welchem sich der Ehemann der Beklagten und sein Vater als Schamanen betätigten. Die Klägerin führte Gespräche mit der Beklagten und entschied sich schließlich, eine schamanische Heilbehandlung mit Pflanzen und Säften durch den Schwiegervater der Beklagten vornehmen zu lassen. Die Klägerin meldete sich und ihren Ehemann, der sie begleitete, zu einer 5-wöchigen Perureise zum Preis von 4.420 Euro pro Person an. Zusätzlich wandte sie 4.028 Euro für die Flüge nach Lima auf. Die Klägerin reiste in das Camp, brach die Reise jedoch im Hinblick auf die Verhältnisse vor Ort frühzeitig ab. Der erhoffte Behandlungserfolg blieb aus.

Das Oberlandesgericht Köln hat - ebenso wie bereits das Landgericht Köln - die Ansprüche der Klägerin zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht hat ausführlich über die im Vorfeld der Reise zwischen der Klägerin und der Beklagten geführten Gespräche sowie über die Zustände in Peru Beweis erhoben.

Als Ergebnis der Beweisaufnahme ließ sich nicht feststellen, dass die Klägerin mit der Beklagten einen Reisevertrag abgeschlossen hat. Die Beklagte habe zwar an den Gesprächen mit der Klägerin teilgenommen und auch Informationen über die Reise sowie die Behandlung weitergegeben, allerdings sei sie nicht Vertragspartnerin der Klägerin geworden. Aus diesem Grunde könnten keine Ansprüche aus einer Schlechterfüllung des Reise- bzw. Behandlungsvertrages gerade gegen die Beklagte gerichtet werden. Das Oberlandesgericht hat als Ergebnis der Beweisaufnahme auch nicht feststellen können, dass die Beklagte im Rahmen der Gespräche ein besonderes Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat, für das sie nunmehr einstehen müsste.

Das Oberlandesgericht Köln hat darüber hinaus auch keine andere Grundlage für eine Haftung der Beklagten annehmen können. Insbesondere hat es eine Verantwortlichkeit der Beklagten für die Zustände vor Ort in Peru und Umstände der Behandlung abgelehnt. Die Beklagte habe die Klägerin auch nicht über diese Zustände getäuscht. Das Oberlandesgericht hat in seinen Entscheidungsgründen u. a. zum Ausdruck gebracht, dass die Klägerin Aussagen der Beklagten über die Heilungschancen nicht als verbindliche Zusicherung verstehen durfte. Der Klägerin und ihrem Ehemann sei bewusst gewesen, dass sie den Boden der gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse verließen und daher sichere Heilungsversprechen nicht möglich waren.

Der Senat hat die Revision nicht zugelassen, so dass das Urteil nicht mehr anfechtbar ist.

Quelle: OLG Köln
http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=143315&stat_Mparam=int_rss_datev-de_nachrichten-recht

Gethen

ZitatAls Ergebnis der Beweisaufnahme ließ sich nicht feststellen, dass die Klägerin mit der Beklagten einen Reisevertrag abgeschlossen hat. Die Beklagte habe zwar an den Gesprächen mit der Klägerin teilgenommen und auch Informationen über die Reise sowie die Behandlung weitergegeben, allerdings sei sie nicht Vertragspartnerin der Klägerin geworden. Aus diesem Grunde könnten keine Ansprüche aus einer Schlechterfüllung des Reise- bzw. Behandlungsvertrages gerade gegen die Beklagte gerichtet werden. Das Oberlandesgericht hat als Ergebnis der Beweisaufnahme auch nicht feststellen können, dass die Beklagte im Rahmen der Gespräche ein besonderes Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat, für das sie nunmehr einstehen müsste.

Da müssen sich doch im OLG einige Balken arg verformt haben.....

Die Seite der Beklagten befindet sich in der Tat in Überarbeitung: http://www.shamanic-way.de/
Honi soit qui mal y pense. Vor knapp einem Jahr war diese Seite übrigens noch nicht so inhaltsarm.

Allerdings verfügt nun auch der Ehemann über eine eigene Webseite, mit der er seine schamanische Tätigkeit sowie eben jene Reisen nach Peru bewirbt - mindestens teils mit denselben Worten wie zuvor auf der Webseite seiner Gattin:

http://www.joven-murayari.de/reisen-nach-peru/

Einige Zitate:

ZitatReiseleitung:
Familie Murayari-Rodriguez oder noch zu benennen.

ZitatBemerkungen:
1. Diese Reise hat keinen touristischen Charakter. Die Menschen, die nicht bereit sind, in sich selbst einzutauchen und die lediglich ein touristisches, festliches Programm möchten, werden gebeten, sich Ihren Vorstellungen entsprechende Programme bei kompetenten Reisegesellschaften zu suchen.
2. Joven Sacharuna Murayari, Maria Angelika Rodriguez & Ladimiro Murayari ist sind keine Touristenführer. Sie sind Heiler, die sich seit Generationen den Weg mit der Mutter Natur und der göttlichen Energie gehen. Auf diesem Weg begleiten sie die Menschen, damit sie sich mit der göttlichen Energie verbinden können, die in Ihnen innewohnt.
3. Der angegebene Reiseablauf kann aus verschiedenen Gründen Veränderungen unterliegen, wie: Klima, politische Situation, Naturereignisse (Erdbeben, Überflutungen etc.) gesundheitliche Bedingungen und ähnliches.


ZitatIntensivreinigung, Heilung und ggf. Ausbildung

In dieser Reise werden wir intensive Heilung, individuell abgestimmt, mit Energien und Heilpflanzen durchführen.
Die Reise zum peruanischen Amazonasgebiet, die wir anbieten ist sehr wichtig für Menschen, um die Wiederverbindung von Körper, Geist und Seele mit der Mutter Natur und dem Universum zu erlangen. Die Naturvölker sind immer eins mit der Mutter Natur und dem Universum.

Für die Menschen, die diese Heilenergien lernen wollen, lehren wir sehr tief und sehr klar diesen Weg der traditionellen Heilung.

Auch sehenswert:

http://www.joven-murayari.de/buchungsformular/

ZitatBuchungsformular Murayari (Sie erhalten von uns eine Bestätigung per Mail)

ZitatAGB gelesen und akzeptiert: (Bitte ja eingeben)

Hier die AGB-Seite:

http://www.joven-murayari.de/impressum-agb/


Bloedmann

Es gibt so viele Dinge im Leben, die wichtiger sind als Geld... aber sie kosten so viel! Groucho Marx