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TGI für @urs

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Begonnen von Eratosthenes, 25. September 2025, 11:46:40

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Urs Reggeli

Und natürlich auch nur ein Randthema, aber wenn man die historischen Bewertungen von Jürgen O. anschaut, war er am 19. Jan. 2025 "seit vier Jahren" Kunde und im Oktober desselben Jahres bereits "schon 6 Jahre bei der Firma".

Aber wie ich schon schrieb, er hat vermutlich derzeit ganz andere Sorgen. Mit "Top, Top, Top ! Mit den Rabatten der TGI zahle ich meine Miete und meine Urlaube, wie geil ist das und das schon seit 5 Jahren!" könnte es vorbei sein.

Er pfeift vermutlich auch gern im Walde....

Stefan312

Reply from TGI AG

An hour ago
Ihre Rezension bezieht sich auf eine veröffentlichte behördliche Massnahme und schildert keine konkrete eigene Erfahrung mit der TGI AG (z. B. Goldkauf, Lieferung, Rabattgutschrift, Supportfall).

Die TGI AG nimmt zur Kenntnis, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 20. April 2026 eine Massnahme veröffentlicht hat, die das Unternehmen betrifft.

Die TGI AG wurde hierzu bislang nicht offiziell durch die BaFin informiert. Eine Zustellung eines entsprechenden Schreibens mit einer Begründung ist bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgt.

Von der veröffentlichten Massnahme hat die TGI AG zunächst ausschliesslich über das Internet Kenntnis erlangt. Eine vorherige direkte Information oder ein weiterführender Austausch im Zusammenhang mit der nun veröffentlichten Einschätzung hat im Vorfeld nicht stattgefunden.

Aus Sicht der TGI AG sowie ihrer rechtlichen Vertretung beruht die vorgenommene Einordnung auf einer Fehlinterpretation des zugrunde liegenden Sachverhalts. Bis zur offiziellen Zustellung eines entsprechenden Schreibens wird daher vorerst keine Anpassung oder Veränderung vorgenommen.

Der Vollständigkeit halber sei hervorgehoben, dass es sich hierbei ausschliesslich um die Frage handelt, ob das Angebot der TGI AG als Finanzprodukt einzuordnen ist oder nicht. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Geschäftsmodells der TGI AG wird dadurch nicht in Frage gestellt.

Sobald der TGI AG das Schreiben der BaFin vorliegt, wird das Unternehmen den Sachverhalt gemeinsam mit ihrer rechtlichen Vertretung im Detail abstimmen und im Anschluss über die weitere Vorgehensweise informieren.
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Soll das ein schlechter Witz sein?

"Die TGI AG nimmt zur Kenntnis, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 20. April 2026 eine Massnahme veröffentlicht hat, die das Unternehmen betrifft.

Die TGI AG wurde hierzu bislang nicht offiziell durch die BaFin informiert."


Eratosthenes

Zitat von: Stefan312 am Heute um 14:43:19Soll das ein schlechter Witz sein?

Man könnte es meinen. Lauter Profis am Werk.
Die BAFin dazu:

ZitatDas genannte Schreiben gilt gemäß § 4h Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 FinDAG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Benachrichtigung als bekanntgegeben. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Das kleinere Übel wird auch immer größer.

Urs Reggeli

Um zu wissen, dass eine öffentliche Zustellung auch eine Zustellung ist, brauche ich keine rechtliche Vertretung.


Eratosthenes

Zitat von: Urs Reggeli am Heute um 15:35:10Um zu wissen, dass eine öffentliche Zustellung auch eine Zustellung ist, brauche ich keine rechtliche Vertretung.

Ich denke bald kann die TGI gar nicht genug rechtliche Vertretung haben.
Das kleinere Übel wird auch immer größer.

Urs Reggeli

Für dass vier Tage keine Bewertung reinkam, plätschert's jetzt ja wieder.

Frank V. um 15:37, Hannah P. um 15:44, welch Zufall....

Urs Reggeli

 Bis zur offiziellen Zustellung eines entsprechenden Schreibens wird daher vorerst keine Anpassung oder Veränderung vorgenommen.

D.h. die vertreiben das trotz des einstweiligen Verbots einfach weiter? Mutig, mutig....

Urs Reggeli

Zitat von: Eratosthenes am Heute um 15:39:12
Zitat von: Urs Reggeli am Heute um 15:35:10Um zu wissen, dass eine öffentliche Zustellung auch eine Zustellung ist, brauche ich keine rechtliche Vertretung.

Ich denke bald kann die TGI gar nicht genug rechtliche Vertretung haben.

Ich würde da aber Vorkasse verlangen.

Eratosthenes

Mal eine andere Frage, es gibt ja ein Rabattgesetz wie berechnet sich denn der Ausgangspreis beim "Produkt" Gold?

ZitatWie ist bei schrittweisen Preissenkungen vorzugehen?
Wenn ein Produkt über einen bestimmten Zeitraum hinweg mehrfach reduziert wird (z.B. von Woche zu Woche), bezieht sich der niedrigste Preis gem. § 9a Preisauszeichnungsgesetz auf den Preis vor der ersten Ermäßigung. Somit muss nicht bei jeder neuen Reduzierung ein neuer Referenzpreis (der Preis der vorherigen Woche) verwendet werden.



https://www.wko.at/noe/e-commerce/e-commerce-rechtsfrage-9#heading_wie_berechnet_sich_die_30_tages_frist_
Das kleinere Übel wird auch immer größer.