Neuigkeiten:

Wiki * German blog * Problems? Please contact info at psiram dot com

Main Menu

KjM

Postings reflect the private opinion of posters and are not official positions of Psiram - Foreneinträge sind private Meinungen der Forenmitglieder und entsprechen nicht unbedingt der Auffassung von Psiram

Begonnen von Jaegg, 03. Dezember 2010, 20:07:55

« vorheriges - nächstes »

Jaegg

Auf der Seite von Helmut Pilhar ist folgendes zu lesen:
ZitatDie Seite www.pilhar.com wird von der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (kjm) in einer Stellungnahme vom 18.10.2010 an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) als jugendgefährdend eingeschätzt.
Die BPjM soll daüber nach § 23 Abs. 1 JuSchG im vereinfachten Verfahren entscheiden und bot mir die Gelegenheit binnen 14 Tagen Einwand zu erheben.
Mit anderen Worten: Meine Homepage www.pilhar.com soll auf den Index.

Mal abgesehen davon dass ich es begrüsse, wenn diese Seite weg ist:
Welche Rechte oder Kompetenzen haben diese Stellen für sowas?

Ridcully

Interessant. Eine deutsche Zensurbehörde kümmert sich um die Seite eines Österreichers, die in den USA gehostet wird.  :-\

niedlich

pilharsche Propaganda, wie (fast) alles auf seiner Seite: erstunken und erlogen

Apophis

Offensichtlich. Weder bei der KjM noch bei der BPjM ist irgendwas zum Thema "Pilhar" zu entdecken.

MountainKing

Ich denke nicht unbedingt, dass das gelogen ist, dass man auf den Seiten der Behörden dazu nichts findet, hat nichts zu sagen, dafür ist das ein viel zu unwichtiger Vorgang, der so sicher ständig abläuft. Allerdings hätte dies für Pilhar wohl nur zur Folge, dass seine Webseite in eventuelle Filterprogramme (die es richtig offiziell und staatlich sanktioniert noch nicht gibt) aufgenommen wird und dann von Rechnern mit diesen Programmen nicht aufgerufen werden kann. Die Webseite sperren kann von Deutschland aus so niemand, eine Strafverfolgung wegen Volksverhetzung hat damit auch erst mal gar nichts zu tun. Das ist also wohl weniger eine Propagandalüge als ein ein weiterer Beleg dafür, dass Pilhar und Hamer von rechtlichen Regelungen keinen Schimmer haben und auch zu blöd sind, sich entsprechend zu informieren. So ist das halt, wenn man in seiner eigenen Wahnwelt lebt. Ich hoffe nur, dass jemand die alte Seite komplett gespeichert hat.

niedlich

ZitatOffensichtlich. Weder bei der KjM noch bei der BPjM ist irgendwas zum Thema "Pilhar" zu entdecken.

Telemedien werden prinzipiell nicht gelistet, um einen Werbeeffekt zu vermeiden. Die Filterlisten der Suchmaschinen, und in diese fließen ja auch die Empfehlungen der BPjM ein, sind ja auch nicht öffentlich.

Toiletman

Zitat von: niedlich am 04. Dezember 2010, 13:13:47
ZitatOffensichtlich. Weder bei der KjM noch bei der BPjM ist irgendwas zum Thema "Pilhar" zu entdecken.

Telemedien werden prinzipiell nicht gelistet, um einen Werbeeffekt zu vermeiden. Die Filterlisten der Suchmaschinen, und in diese fließen ja auch die Empfehlungen der BPjM ein, sind ja auch nicht öffentlich.

Ja, ich denke, dass größtenteils dies damit erreicht werden soll, also dass es nicht mehr in google vorkommt. Ein Beispiel hierfür wäre wenn ihr Thiazi eingebt. Wenn ihr es bei google.de eingebt werdet ihr etwas über den Riesen Thiazi aus der germanischen Mythologie finden. Wenn ihr es bei google.ch eingebt werdet ihr das größte deutschsprachige Neonaziforum (dort kann man sehr viele braune Spinner mit Esoglauben finden) finden.

Tränchen

Pilhar hat auf seiner neuen Seite:

germanische-heilkunde.at

den Fortgang des Verfahrens beschrieben:

ZitatSehr geehrter Herr Pilhar,

die Vorsitzende der Bundesprüfstelle beabsichtigt das Indizierungsverfahren zur Internetseite www.pilhar.com <http://www.pilhar.com/>  (Pr. 1140/10) einzustellen, da die von der Kommission für Jugendmedienschutz (KjM) als jugendgefährdend bewerteten Inhalte nicht mehr abrufbar sind.

Sie kündigen in Ihrem Schreiben vom 07. Dezember 2010 sowie auf der verfahrensgegenständlichen Internetseite an, diese zu überarbeiten.

Da die Bundesprüfstelle bei der Feststellung der Jugendgefährdung eines Telemediums (Internetangebotes) gemäß § 18 Abs. 6 JuSchG maßgeblich an die Einschätzung der KjM gebunden ist, weise ich darauf hin, dass im Falle einer erneuten Abrufbarkeit der in der Stellungnahme der KjM vom 23.11.2010 beanstandeten Inhalte mit einem erneuten Verfahren zu rechnen wäre.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag
Thomas Salzmann

Man korrigiere mich bitte, falls ich es falsch verstanden haben sollte: Eingestellt wurde, weil er die Seite vom Netz genommen hat - nicht, weil man keine Bedenken hätte bzw. die Seite "OK" ist.

Er hat das schon geschickt gemacht - alte Seite vom Netz, Verfahren eingestellt - neue Seite online und kein Hahn kräht danach.  :kotz: :kotz: