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Die Genderdebatte

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Begonnen von Scipio 2.0, 07. Juli 2022, 12:59:49

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zimtspinne

ok, du hast recht - ich war zu weit auf die Transaktivistenseite gerutscht.

Ich habe erstmals vor kurzem beide Gesetztestexte vollständig gelesen. Die Hürden nach dem alten Gesetz sind hoch:
- mindestens 3 Jahre unter einem Zwang stehend
- dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit
- bereits durchgeführte operative Eingriffe

Für mich ist glasklar - wer sich das gibt, meint es nicht nur ernst, er meint aus seiner Sicht, auch gar nicht anders handeln zu können. Über eine Missbrauchsgefahr musste man sich da kaum Gedanken machen. Genau das bestätigen auch alle Trans-Urgesteine. Alle, die ich dazu bisher gehört habe.

Das neue Gesetzt hingegen hat einen ganz anderen Ansatz:
Es löst das Transsexuellengesetz ab, obwohl es rein gar nichts mehr mit Transsexuellen zu tun hat, die sich im falschen Körper fühlen, sondern einzig und allein mit einem Gefühl, Frau zu sein.

Jetzt sollte man meinen, dass es bizarr ist (milde ausgedrückt), an ein Gefühl Rechtswirkungen zu knüpfen, die auch in die Rechtskreise anderer eingreifen.

Selbst wenn ich alle, wirklich alle Bedenken zurückstelle, selbst wenn ich wirklich, wirklich fest daran glaube, dass dieses Gefühl so eklatant wichtig ist, dass es als Ausdruck des Persönlichkeitsrecht auf Biegen und Brechen im Personenstandsrecht umzusetzen ist.... ohne jede Voraussetzung, einfach mal eben so durch Wortmeldung alle rechtliche Wirkungen auszulösen, die an das Geschlecht gebunden ist? Wie kommt man auf so was? Wie? Echt jetzt. Das ist konsequent zu Ende gedacht einfach nur irre.

Warum sogar auf eine Begutachtung verzichten? Wer vor dem Sozialgericht um die Zuerkennung eines Grads der Schwerbehinderung kämpft, kommt um eine Begutachtung nicht herum. Sicher empfinden da auch Betroffene, die Begutachtung sei entwürdigend. Trotzdem kommt (bisher) keiner auf die Idee, er könne einfach zur entsprechenden Behörde gehen und einen Ausweis beantragen, weil er sich doch schwerbehindert fühlt.
Gilt ebenso für die Pflegebegutachtung durch den MDK. Keiner kann einfach so einen Pflgegrad beanspruchen, weil er oder sie sich pflegebedürftig fühlt.

Beim gefühlt anderen Geschlecht soll das aber gehen. Ein biologischer Mann ist dann eine Frau. Mit allen Rechtsfolgen.

Warum meint man hier also, vollständig auf jede Hürde verzichten zu können? Dazu lese ich immer wieder (meine einstmals eigene Vorstellung, bevor ich mich näher mit den Inhalten und Details befasste), dass das doch eher keiner einfach so macht. Wer was anderes behauptet, ist Törf.
Als Privatmensch durfte und darf ich naiv sein, als Gesetzgeber sollte das nicht der Fall sein. Das gilt umso mehr, wenn Beweise für das Gegenteil in den eigenen Reihen zu finden sind.
Reality is transphobic.

eLender

Zitat von: RPGNo1 am 30. Januar 2023, 08:21:37Meine Kopfsteuerung ist zu ausgeprägt, und mein Bauchgefühl zu unterentwickelt.
Du alter weißer Mann. Auch wenn du noch jung bist. ;)

Zitat von: zimtspinne am 30. Januar 2023, 14:39:04Wie aber aus zu hohen Anforderungen plötzlich ein Nichts wurde und auch die für verfassungsgemäß erklärten Anforderungen entfallen sollen, halte ich für erklärungsbedürftig und in Kombination mit einer jährlichen Wechselmöglichkeit für kontraproduktiv.
Man will ein Gesetz wegfallen lassen, aber die Probleme, für die das mal geschaffen wurde, verschwinden damit nicht gleichzeitig. Es sollen entsprechende Neuregelungen in bestehenden Gesetzen geschaffen werden, im Namens- und Personenstandsrecht (falls ich nichts vergessen habe).

Die Begutachtung ist bestimmt ein entwürdigendes und auch kostspieliges Unterfangen für die tatsächlich Betroffenen. Daran kann und sollte man arbeiten. Aber ohne überhaupt eine minimale Überprüfung entstehen neue Probleme, diesmal für die Nichtbetroffenen. Das muss und sollte man lösen. Dass daran gar nicht wirklich gedacht wurde, erklärt wohl auch die Verzögerung beim Gesetz. Man hat scheinbar auch ein Informations- und Verständnisdefizit.

ZitatAuch der Deutsche Ethikrat spricht von einem Dilemma: Einerseits sei die "Entpathologisierung von Trans-Identität" als gesellschaftlicher Fortschritt unbedingt zu begrüßen, schrieb eine Vertreterin bereits 2020. Jeder und jede solle über die eigene Identität selbst bestimmen dürfen. Andererseits gehe es mit Blick auf "die vulnerable Situation von Kindern" um "komplexe Abwägungen", "insbesondere dann, wenn es um medizinisch eingreifende Maßnahmen mit Nebenwirkungen für das Kind oder gar irreversiblen Folgen geht".

Als die Minister in der Bundespressekonferenz auf diese Bedenken angesprochen werden, werden ihre Ausführungen plötzlich schwammig. Der Justizminister versichert, medizinische Geschlechtsangleichungen würden in Deutschland seines Wissens erst ab dem 18. Lebensjahr vorgenommen. Daher sei diese Sorge absurd. Tatsächlich verschreiben Jugendpsychiater aber schon Jahre vorher Pubertätsblocker – wenn auch nur in Einzelfällen und nach sorgfältiger Abwägung. 
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-06/transsexuellengesetz-amt-geschlecht-jugendschutz/komplettansicht  (hatten wird den schon?)

Zitat von: zimtspinne am 30. Januar 2023, 18:45:16Ich habe erstmals vor kurzem beide Gesetztestexte vollständig gelesen.
Respekt, dein letzter Kommentar ist wirklich gut und ich kann da nur voll zustimmen. Der letzte Entwurf des neuen Selbstbestimmungsgesetzes wurde ja mit großer Mehrheit abgelehnt (auch von weiten Teilen der Regierungsparteien). Der neue Entwurf ist scheinbar nicht viel anders. Ich könnte mir vorstellen, dass sich viele Abgeordnete die gleichen Fragen stellen und die gleichen Probleme sehen, die du hier schön zusammen gestellt hast.
Wollte ich nur mal gesagt haben!

RPGNo1

Zitat von: eLender am 30. Januar 2023, 23:33:38Du alter weißer Mann. Auch wenn du noch jung bist. ;)
Sag "mittelalter weißer Mann". Dann passt es.  ;)

Zitat von: eLender am 30. Januar 2023, 23:33:38Die Begutachtung ist bestimmt ein entwürdigendes und auch kostspieliges Unterfangen für die tatsächlich Betroffenen. Daran kann und sollte man arbeiten. Aber ohne überhaupt eine minimale Überprüfung entstehen neue Probleme, diesmal für die Nichtbetroffenen. Das muss und sollte man lösen.

Ich erinnere mich an das Gespräch zwischen Buck Angel und Blaire White auf YT. Buck Angel hat das Gatekeeping ausdrücklich befürwortet und seine Einstellung auch begründet (irreversible Folgen durch Hormongabe/Operation). Es ist jetzt nur seine Einzelmeinung, und ich habe auch keine Vorstellung, wie diesbezüglichen Regelungen in den 90er Jahren in den USA gewesen sind. Aber sollte die Meinung eines Betroffenen durchaus berücksichtigen, auch im Hinblick auf den Fall Keira Bell, der seit Jahren für große Aufmerksamkeit in GB sorgt. Sie prozessiert, weil sie sich ungenügend und fachlich inkorrekt in begutachtet sieht.


zimtspinne

Zitat von: eLender am 30. Januar 2023, 23:33:38Die Begutachtung ist bestimmt ein entwürdigendes und auch kostspieliges Unterfangen für die tatsächlich Betroffenen. Daran kann und sollte man arbeiten. Aber ohne überhaupt eine minimale Überprüfung entstehen neue Probleme, diesmal für die Nichtbetroffenen.

Ich spiele mal den Ketzer und stelle die Frage:

Stimmt das denn?
In dieser Pauschalität?
Oder ist das einfach ein Meme, das unkritisch weiterverbreitet wird, wie so viele andere Mantras der Transaktivisten?
Wäre nicht das erste Mal.
Geschah den Pubertätsblockern ebenso -- die konnten es selbst gar nicht fassen, nicht nur von Transaktivisten und Big Pharma samt Transmedizinern beworben zu werden, sondern sogar hochoffiziell vom Bundesgesundheitsministerium.


Wir wissen es nun dank Einholens der Meinung kritischer Experten besser. Zuvor wurde das papageienhaft einfach nachgeplappert und keiner hat es groß hinterfragt.

Hier wird ein ganzer Berufsstand an den Pranger gestellt und keinen stört das.
Das ist auch kein Pillepalle, was über die Gutachter erzählt wird. Oftmals von Leuten, die nie einen selbst gesehen haben, die gar nicht betroffen sind.

Man stelle sich vor, so würde über andere Gutachter geredet. Alles in einen Topf und alle nur drauf aus, peinliche Fragen zu stellen und ihre Begutachteten zu entwerten (Ewert).

War das zufällig bei Betroffenen wir Buck Angel, Amelung, PersiaX und Blair White anders? Es gibt auch noch eine ältere Transfrau aus Österreich (Name entfallen), die sich auch schon geäußert hatte. Also quer durch die Zeit - vor 30 Jahren bis zur Gegenwart.

Reden die das schön oder werden sie von ihren Erinnerungen getäuscht?
Oder haben sie das Prozedere einfach anders empfunden, weil sie ihre Wegbereiter nicht als Erzfeinde betrachteten, sondern als ihre Unterstützer, die letztlich ihren Weg begleiteten und ebneten?

Ich möchte gar nicht bezweifeln, dass es wirklich miese einzelne Erfahrungen und auch möppe Gutachter gibt. Da bin ich sogar sehr sicher. Denen womöglich mehr als nur Empathie fehlt.

Dass das auf alle und ständig zutrifft, bezweifle ich allerdings stark.
Und auch, dass das heute noch so abläuft - das würde sich inzwischen gar keiner mehr trauen, weil es sich durch alle sozialen Netzwerke verbreiten würde wie ein Lauffeuer. Mit heimlichen Mitschnitten/Aufnahmen und so weiter ;)

Ich stelle hier mal ein paar wörtliche Zitate einer Betroffenen ein, die wir übrigens schon kennen.

ZitatFelicia Ewert: Ich hatte damals große Angst davor. Im April 2016 habe ich beim Amtsgericht die Personenstandsänderung beantragt, um meinen Vornamen und mein Geschlecht korrigieren zu lassen. Dann wurden zwei Gutachter beauftragt. Die Gespräche dauerten jeweils zwei bis drei Stunden und ich musste vor fremden Personen mein Leben ausbreiten. Ich sollte von meiner Kindheit erzählen, meine Familienmitglieder samt Beruf aufzählen und sagen, was die davon halten, dass ich trans bin. Besonders detailliert ging es auch um die Frage nach vergangenen sexuellen oder romantischen Beziehungen.
ZitatFelicia Ewert: Welches Geschlecht die Personen hatten. Warum ich keine Beziehungen zu Personen mit anderen Geschlechtern hatte. Wie es mit meiner Sexualität zurzeit aussähe, ob Sex überhaupt möglich sei. Die Idee hinter solchen Fragen ist, dass trans Personen keine Sexualität erfahren könnten, weil sie ihren Körper so ablehnen. Das ist aber eine Annahme, die sicherlich auf manche, aber nicht auf alle trans Personen zutrifft. So geraten wir unter Beweisdruck und müssen Fremden preisgeben, was wir beim Sex im Detail tun, damit es sich trotz Dysphorie gut anfühlen kann. Außerdem haben die Gutachter extrem detailliert auf mein Auftreten geachtet: meine Haare, mein Make-up, meine Kleidung, die Tonlage und Gestik. Einer der Gutachter hat dann alles vor mir in sein Diktiergerät gesprochen. So was wie: "Der Antragsteller trägt weibliche Kleidung." In der Situation fühlte ich mich richtig zerbrechlich und ausgeliefert, schließlich hing so viel von der Entscheidung dieser beiden Menschen ab. Gleichzeitig war ich sauer, ich dachte: "Was wollen die denn jetzt herausfinden, was ich noch nicht weiß?" Viele denken, dass es bei solchen Gutachten eine Beratung gibt, ein gemeinsames Herausfinden, aber so ist das nicht. Die hören einfach zu und überlegen sich, ob sie dir glauben, dass du tatsächlich das Geschlecht bist, das du sagst. Dabei wird ein als stereotyp begriffenes Auftreten vorausgesetzt.

Zitatze.tt: Wie ging es dann weiter?

Felicia Ewert: Ich habe dann vergleichsweise schnell im Dezember 2016 ein Schreiben bekommen: "Der Antragsteller Herr Ewert ist künftig dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen. Er trägt künftig den Namen Felicia." Bei mir hat das Ganze damals 1.300 Euro gekostet. Ein Großteil der Kosten für die Personenstands- und Vornamensänderung entsteht durch diese Gutachten. [gekürzt]

https://www.zeit.de/zett/politik/2021-05/transsexuellengesetz-bundestag-ablehung-groko-gesetzentwurf-gruene-selbstbestimmungsgesetz-tsg?page=8#comments

Ganz interessant sind einige Kommentare.
Dort meldet sich auch eine Trans zu Wort, die das aus ihrer Wahrnehmung etwas anders beschreibt.

Vieles, was von den Gutachtern besprochen wird, finde ich völlig legitim und im Kontext des Verfahrens logisch und nachvollziehbar.

Ich schreibe dazu später noch etwas, muss die Zeit im Auge behalten. Die geht hier drauf wie nichts, obwohl ich ja Schnelltipper und Schnelldenker bin *angeb  :angel:

Nachtrag-
oh, während ich das schnell getippt habe, hatte RPG schon ähnliche Gedanken am Austragen...
Reality is transphobic.

eLender

Zitat von: zimtspinne am 31. Januar 2023, 10:24:29Ich spiele mal den Ketzer und stelle die Frage:
Ketzer sind hier willkommen ;)

Ja, man muss aufpassen, welche Narrative man unhinterfragt übernimmt. Es gibt sicherlich die unterschiedlichsten Erfahrungen, aber nur eine statistische Erhebung würde etwas über die Häufigkeit(s-Verteilung) dieser Erfahrungen sagen. Das habe ich nicht weiter recherchiert.

Ich habe zu den kursierenden Aussagen bzgl. Transsexuellengesetz (TSG) auf Anhieb diesen Beitrag gefunden. Er stammt aus der Feder einer TÖRF mit Grad 12/10. Sie ist schon im Zusammenhang mit der Seeelektonikerin in Erscheinung getreten.

Ich kann die Aussagen auf die Schnelle nicht überprüfen, habe das aber so auch schon mehrfach woanders gelesen (glaube ich). Ist auch gut begründet. Ein paar Häppchen:

ZitatDas seit 1981 gültige Transsexuellengesetz erlaubt eine rechtliche Geschlechtsänderung – also eine juristische Fiktion: die Personenstandsänderung für Personen, die sich als das gegenteilige Geschlecht empfinden. Sie dürfen ihren Personenstand unter den Voraussetzungen des TSG ändern.
...
Wer diese Personenstandsänderung wünscht, muss nach dem Transsexuellengesetz kein ,,Geschlecht beweisen", sondern nachweisen, dass er ,,sich dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet" und seit mindestens 3 Jahren dieser Vorstellung entsprechend lebt. Zwei unabhängige Gutachter müssen bestätigen, dass sich das ,,Zugehörigkeitsempfinden" mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern wird. Die in § 8 Transsexuellengesetz stehende Anforderung, dass die Person unfruchtbar und operiert sein muss, ist gemäß einem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2011 nicht mehr anzuwenden. Die Tatsache, dass für eine so schwerwiegenden Akt wie den Personenstandswechsel ein Gutachten vorzulegen ist, dass die Ernsthaftigkeit des Wunsches belegt, ist verfassungsgemäß.
...
Bundesverfassungsgericht: Da das Geschlecht maßgeblich für die Zuweisung von Rechten und Pflichten sein kann und von ihm familiäre Zuordnungen abhängig sind, ist es ein berechtigtes Anliegen des Gesetzgebers, dem Personenstand Dauerhaftigkeit und Eindeutigkeit zu verleihen, ein Auseinanderfallen von biologischer und rechtlicher Geschlechtszugehörigkeit möglichst zu vermeiden und einer Änderung des Personenstands nur stattzugeben, wenn dafür tragfähige Gründe vorliegen und ansonsten verfassungsrechtlich verbürgte Rechte unzureichend gewahrt würden."
...
Bei den Fragen zur Sexualität wird zum Beispiel erfragt, worauf die Person steht, wie alt der bevorzugte Geschlechtspartner sei, was ihnen Lust macht. Ob sich die Person selbst befriedigt oder ähnliches. Darauf muss die begutachtete Person nicht antworten, aber sie kann.

Hier hat mir die Psychiaterin erzählt, dass es vorkommt, dass sehr junge Mädchen, die sich als nonbinär oder trans empfinden und einen Namens- und Personenstandswechsel plus anschließende Hormoneinnahme wollen, um Teil noch nie ihre eigene Sexualität erlebt hätten. Die Aussage der Gutachterin: ,,Das ist eine schlechte Voraussetzung, um irreversible Zustände herzustellen." Schon jetzt gibt es der Psychiaterin zufolge immer mehr Retransitioner überall in Deutschland, also Menschen, die ihre Transition bereuen.
...
All das spricht dafür, eher mehr und detailliertere Fragen zu stellen als weniger, um herauszufinden, wie die Person zu sich und ihrem Geschlecht steht. Und das spricht überhaupt nicht dafür, dass TSG abzuschaffen und die Leute via SelfID unbegleitet in eine medikamentöse und operative Veränderung ihres Körpers zu schicken.
...
Der Gutachterin zufolge ist es üblich, dass die MDKen, also die Medizinischen Dienste der Krankenkassen die Gutachten anfordern, um darauf basierend zu entscheiden, ob sie den Krankenkassen empfehlen, die Kosten für die medizinische Transition zu übernehmen . Eigentlich sollten die MDKen der Gutachterin zufolge sollten die MDKen dringend eine eigene persönliche Begutachtung machen und nicht nach Aktenlage bzw. den für das Amtsgericht erstellten Gutachten entscheiden. 
...
Wenn man rechtserhebliche Änderungen möchte und wenn man Kosten von der Krankenkasse erstattet haben will, sollte man zu einer Begutachtung mit persönlichen Fragen bereit sein. Gutachten mit persönlichen Fragen sind in vielen Bereichen gang und gäbe.
...
Das verfassungswidrige Gesetzesvorhaben SelfID will genau das einführen: Die Krankenkassen müssen aufgrund des selbsterklärten Personenstandswechsels alle körpermodifizierenden Maßnahmen bezahlen.

Das ist verfassungswidrig (siehe LAZ-Reloaded-Stellungnahme): ,,Dieser Paradigmenwechsel bricht mit fundamentalen Grundsätzen der Heilberufe und des Gesundheitssystems, insbesondere der Evidenzbasiertheit medizinischer Behandlung[17], der medizinischen Ethik[18], dem Erfordernis von Diagnose und Psychotherapie bei psychischen Störungen sowie den Grundsätzen des Sozialrechts.[19]
...
Zum Beispiel haben Frauen eine sexuelle und persönliche Selbstbestimmung und dürfen zum Beispiel entscheiden, Männer aus ihren Räumen auszuschließen. Das Offenbarungsverbot, das Frauen unter Androhung eines Bußgeldes bis zu 2.500 Euro zwingt, einem Mann als Frau zu bezeichnen, missachtet die Selbstbestimmung von Frauen.
https://www.evaengelken.de/das-mimimi-der-transinnen-und-ein-paar-fakten-zum-transsexuellengesetz/

Die Dame ist Juristin und Mitglied der Grünen (und ziemliche eindeutig eine Frauenrechtlerin und / oder auch Feministin). Das sind aber schon valide Punkte, die man bei einer Neuregelung beachten muss. Es geht ja auch um Solidarmittel: man kann dann quasi per Sprechakt verlangen, dass die Krankenkasse alle möglichen Kosten übernimmt - keine Begutachtung erforderlich. Könnte mir gut vorstellen, dass die auch Bedenken angemeldet haben.

Da sie Juristin ist, sind die Aussagen zur Verfassungswidrigkeit des TSG (es sind nur einzelne Punkte beanstandet worden, insgesamt befürwortet das BVG das Gesetz sogar) wohl nicht verzerrt. Das liest sich aber in den meisten Gazetten ganz anders :gruebel
Wollte ich nur mal gesagt haben!

Gefährliche Bohnen

Zitat von: eLender am 31. Januar 2023, 23:33:03
ZitatDer Gutachterin zufolge ist es üblich, dass die MDKen, also die Medizinischen Dienste der Krankenkassen die Gutachten anfordern, um darauf basierend zu entscheiden, ob sie den Krankenkassen empfehlen, die Kosten für die medizinische Transition zu übernehmen . Eigentlich sollten die MDKen der Gutachterin zufolge sollten die MDKen dringend eine eigene persönliche Begutachtung machen und nicht nach Aktenlage bzw. den für das Amtsgericht erstellten Gutachten entscheiden. 
...
Wenn man rechtserhebliche Änderungen möchte und wenn man Kosten von der Krankenkasse erstattet haben will, sollte man zu einer Begutachtung mit persönlichen Fragen bereit sein. Gutachten mit persönlichen Fragen sind in vielen Bereichen gang und gäbe.
...
Das verfassungswidrige Gesetzesvorhaben SelfID will genau das einführen: Die Krankenkassen müssen aufgrund des selbsterklärten Personenstandswechsels alle körpermodifizierenden Maßnahmen bezahlen.

Das ist verfassungswidrig (siehe LAZ-Reloaded-Stellungnahme): ,,Dieser Paradigmenwechsel bricht mit fundamentalen Grundsätzen der Heilberufe und des Gesundheitssystems, insbesondere der Evidenzbasiertheit medizinischer Behandlung[17], der medizinischen Ethik[18], dem Erfordernis von Diagnose und Psychotherapie bei psychischen Störungen sowie den Grundsätzen des Sozialrechts.[19]
https://www.evaengelken.de/das-mimimi-der-transinnen-und-ein-paar-fakten-zum-transsexuellengesetz/

Die Dame ist Juristin und Mitglied der Grünen (und ziemliche eindeutig eine Frauenrechtlerin und / oder auch Feministin). Das sind aber schon valide Punkte, die man bei einer Neuregelung beachten muss. Es geht ja auch um Solidarmittel: man kann dann quasi per Sprechakt verlangen, dass die Krankenkasse alle möglichen Kosten übernimmt - keine Begutachtung erforderlich. Könnte mir gut vorstellen, dass die auch Bedenken angemeldet haben.


Hm, da zum Beispiel bin ich nicht sicher, ob die Darstellung so wirklich korrekt ist. Gut möglich, dass es gängige Praxis ist, dass die MDKs für die Kostenübernahme von Hormontherapie/OPs diese Gutachten anfordern und wenn die wegfallen muss natürlich geregelt werden, wie das dann überprüft wird.
Es folgt aber, so wie ich das verstanden habe, nicht automatisch aus dem Selbstbestimmungsgestz, dass für die Kostenübernahme von Behandlungen durch die Krankenkassen keinerlei Begutachtung/Überprüfung mehr notwendig ist. Das SBG bezieht sich ja nur auf die Personenstandsänderung.

ZitatWerden mit diesem Gesetzesvorhaben auch geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen wie Hormontherapien oder chirurgische Eingriffe neu geregelt?

Nein. Das geplante Selbstbestimmungsgesetz wird ausschließlich die Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrags und der Vornamen im Personenstandsregister neu regeln.
Über geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen entscheiden weiterhin die Betroffenen zusammen mit ihren Ärzt*innen anhand bestehender fachärztlicher Leitlinienzusammen.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/gleichgeschlechtliche-lebensweisen-geschlechtsidentitaet/fragen-und-antworten-zum-selbstbestimmungsgesetz-199332
"Ich muss an dieser Stelle gestehen: Ich mag Karpfen gar nicht." - Groucho
RIP

Gefährliche Bohnen

Noch eine Beobachtung aus dem oben zitierten FAQ zum SBG:

ZitatWas passiert, wenn Personen ihren Geschlechtseintrag missbräuchlich ändern?
Da mit einer Änderung des Geschlechtseintrags oftmals Diskriminierung und Anfeindungen einhergehen, ist ein Coming-out als transgeschlechtlich und eine dementsprechende Änderung des Geschlechtseintrags in der Regel eine wohlüberlegte Entscheidung.
[...]
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/gleichgeschlechtliche-lebensweisen-geschlechtsidentitaet/fragen-und-antworten-zum-selbstbestimmungsgesetz-199332

Diese Art des Zirkelschlusses ist mir schon öfter bei Transaktivisten aufgefallen:

- Die Hürden für Transmenschen sind zu groß/die Diskriminierung soll beendet werden!

-> wenn Hürden niedriger werden, könnte es zu Missbrauch/Fehldiagnosen etc. kommen

- Nein, niemand macht das leichtfertig, die Hürden sind viel zu hoch/die Diskriminierung tut sich doch keiner einfach so an!

 :crazy
"Ich muss an dieser Stelle gestehen: Ich mag Karpfen gar nicht." - Groucho
RIP

RPGNo1

Zitat von: Gefährliche Bohnen am 01. Februar 2023, 05:37:25Diese Art des Zirkelschlusses ist mir schon öfter bei Transaktivisten aufgefallen:

- Die Hürden für Transmenschen sind zu groß/die Diskriminierung soll beendet werden!

-> wenn Hürden niedriger werden, könnte es zu Missbrauch/Fehldiagnosen etc. kommen

- Nein, niemand macht das leichtfertig, die Hürden sind viel zu hoch/die Diskriminierung tut sich doch keiner einfach so an!

Da verweise ich auf meinen Kommentar #1055:

ZitatIch habe übrigens Zweifel, dass Andrew/Tiffany und Adam/Isla tatsächlich unter Geschlechtsdysphorie leiden und aus diesem Grund die Transition anstreben. Ihr Verhalten und ihre Übergriffe, auch nachdem sie ihre Behandlung begonnen haben, lassen mich eher zur Annahme tendieren, dass sie die Gesetzgebung und ihre Schlupflöcher ausnutzen wollen, um in ein vermeintlich leichter zu ertragenes Frauengefängnis (*) verlegt zu werden. Ein zweiter Grund mag sein, dass sie denken, in einem Frauengefägnis leichter Opfer zu finden und ihre Triebe ausleben zu können. Dass eine hormonelle Behandlung auch schwere Nebenwirkungen haben kann und kaum umkehrbar ist, nehmen diese Männer in Kauf, so wie dopende Sportler ja gesundheitliche Probleme hinnehmen.

PS: Das Familienministerium nehme ich nicht unbedingt als neutrale Quelle wahr, da die Chefin Frau Paus und ihr Queerbeauftragter Lehmann sich wiederholt vehement für SBG ausgesprochen haben, sachliche Einwände nicht zur Kenntnis nehmen und Kritiker des aktuellen Entwurfs des SBG gerne mal als rechts, transphob etc. bezeichnen.

Gefährliche Bohnen

Zitat von: RPGNo1 am 01. Februar 2023, 09:05:08
Zitat von: Gefährliche Bohnen am 01. Februar 2023, 05:37:25Diese Art des Zirkelschlusses ist mir schon öfter bei Transaktivisten aufgefallen:

- Die Hürden für Transmenschen sind zu groß/die Diskriminierung soll beendet werden!

-> wenn Hürden niedriger werden, könnte es zu Missbrauch/Fehldiagnosen etc. kommen

- Nein, niemand macht das leichtfertig, die Hürden sind viel zu hoch/die Diskriminierung tut sich doch keiner einfach so an!

Da verweise ich auf meinen Kommentar #1055:

ZitatIch habe übrigens Zweifel, dass Andrew/Tiffany und Adam/Isla tatsächlich unter Geschlechtsdysphorie leiden und aus diesem Grund die Transition anstreben. Ihr Verhalten und ihre Übergriffe, auch nachdem sie ihre Behandlung begonnen haben, lassen mich eher zur Annahme tendieren, dass sie die Gesetzgebung und ihre Schlupflöcher ausnutzen wollen, um in ein vermeintlich leichter zu ertragenes Frauengefängnis (*) verlegt zu werden. Ein zweiter Grund mag sein, dass sie denken, in einem Frauengefägnis leichter Opfer zu finden und ihre Triebe ausleben zu können. Dass eine hormonelle Behandlung auch schwere Nebenwirkungen haben kann und kaum umkehrbar ist, nehmen diese Männer in Kauf, so wie dopende Sportler ja gesundheitliche Probleme hinnehmen.


Ja, ist dann der nächste Punkt. Dass sie da überhaupt nicht nachgedacht haben/sich tiefer mit dem Thema beschäftigt haben/fest Augen und Ohren zugekniffen haben ist ja evident in dem Gesetzesentwurf, wird auch im übernächsten Satz deutlich:

ZitatZiel des Gesetzes ist es, das Leben von trans- und intergeschlechtlichen Menschen zu vereinfachen. Für sie hat das Gesetz den Vorteil, dass sie ohne Fremdbestimmung ihre Dokumente so ändern können, dass sie zu ihrer Geschlechtsidentität und ihrem Aussehen passen. Für alle anderen Menschen ergeben sich aus einer Änderung des Geschlechtseintrags keine automatischen Vorteile."
(aus dem FAQ vom Familienministerium, Hervorhebung von mir)

Zitat von: RPGNo1 am 01. Februar 2023, 09:05:08PS: Das Familienministerium nehme ich nicht unbedingt als neutrale Quelle wahr, da die Chefin Frau Paus und ihr Queerbeauftragter Lehmann sich wiederholt vehement für SBG ausgesprochen haben, sachliche Einwände nicht zur Kenntnis nehmen und Kritiker des aktuellen Entwurfs des SBG gerne mal als rechts, transphob etc. bezeichnen.


Äh - Du meinst, sie lügen in ihrem FAQ über den Inhalt ihres eigenen Gesetzesentwurfs?  ;) Der ganze Gesetzes-Entwurf selbst ist natürlich nicht neutral, das haben wir ja schon festgestellt, die Einschätzungen über die Konsequenzen lassen da zu wünschen übrig. Aber bei Eva Engelken liest es sich, als ob mit dem SBG direkt auch der Zugang zur medizinischen Versorgung geregelt würde, das scheint mir nicht der Fall zu sein.
"Ich muss an dieser Stelle gestehen: Ich mag Karpfen gar nicht." - Groucho
RIP

RPGNo1

Zitat von: Gefährliche Bohnen am 01. Februar 2023, 09:49:25Äh - Du meinst, sie lügen in ihrem FAQ über den Inhalt ihres eigenen Gesetzesentwurfs?  ;) Der ganze Gesetzes-Entwurf selbst ist natürlich nicht neutral, das haben wir ja schon festgestellt, die Einschätzungen über die Konsequenzen lassen da zu wünschen übrig.
Ich würde nicht von Lügen sprechen, jedenfalls nicht bewusst. Aber das grün geführte Familienministerium muss schon den Vorstellungen eines großen Teils der grünen Partei und dem Koalitionsvertrag entsprechen und puscht entsprechend den Gesetzesentwurf. Sie sind voreingenommen und betonen die positiven Aspekte des geplanten SBG und spielen gleichzeitig die negativen herunter.

Zitat von: Gefährliche Bohnen am 01. Februar 2023, 09:49:25Aber bei Eva Engelken liest es sich, als ob mit dem SBG direkt auch der Zugang zur medizinischen Versorgung geregelt würde, das scheint mir nicht der Fall zu sein.
Da habe ich mich unklar ausgedrückt. Auch Eva Engelken ist mit Sicherheit nicht sachlich, neutral und ausgewogen bei diesem Thema. Immerhin ist sie eine Mitautorin des Dossiers "Ideologie statt Biologie im ÖRR", dessen Vorstellung in der Welt für große Hektik und Aufregung in Medien, Öffentlichkeit und der Aktivistenszene gesorgt hat.
Die Aufregung war übrigens meines Erachtens übertrieben, wenn man das Dossier einmal in Ruhe ohne Schaum vor dem Mund durchgeht. Die Welt hat in ihrer Berichterstattung auf clickbait und die Mobilisierung der konservativen Leserschaft gesetzt. Aber der Weg, den die Autoren des Dossiers vorgegeben vorgeben haben, ist klar, denn es wird in einzelnen Punkten nicht mit Polemik gespart oder es werden Dinge behauptet, die ich auch nach mehrmaligen Nachdenken nicht nachvollziehen konnte.


Gefährliche Bohnen

Zitat von: RPGNo1 am 01. Februar 2023, 10:39:06
Zitat von: Gefährliche Bohnen am 01. Februar 2023, 09:49:25Äh - Du meinst, sie lügen in ihrem FAQ über den Inhalt ihres eigenen Gesetzesentwurfs?  ;) Der ganze Gesetzes-Entwurf selbst ist natürlich nicht neutral, das haben wir ja schon festgestellt, die Einschätzungen über die Konsequenzen lassen da zu wünschen übrig.
Ich würde nicht von Lügen sprechen, jedenfalls nicht bewusst. Aber das grün geführte Familienministerium muss schon den Vorstellungen eines großen Teils der grünen Partei und dem Koalitionsvertrag entsprechen und puscht entsprechend den Gesetzesentwurf. Sie sind voreingenommen und betonen die positiven Aspekte des geplanten SBG und spielen gleichzeitig die negativen herunter.


Ja, ok, das mag sein. Ich denke an der Stelle wäre es aber schon eine krasse Abweichung. Ich hab jetzt mal im eigentlichen Gesetzesentwurf nachgeschaut, da findet sich dazu folgender Paragraph:

Zitat
§ 2
Anspruch auf Achtung des Selbstbestimmungsrechts bei Gesundheitsleistungen

(1) Das Recht auf freie Entwicklung der Persönlichkeit entsprechend der Geschlechtsidentität umfasst das
Recht, über die Durchführung medizinischer Maßnahmen zur Modifizierung des eigenen Körpers im
Hinblick auf Erscheinung und körperliche Funktionen bei vollumfassender vorheriger medizinischer
Aufklärung und Einwilligungsfähigkeit selbstbestimmt zu entscheiden.

(2) Intergeschlechtliche Versicherte sowie Versicherte mit Geschlechtsinkongruenz haben Anspruch auf
geschlechtsangleichende Maßnahmen einschließlich Hormontherapie sowie der Angleichung der primären und sekundären Geschlechtsmerkmale. Das Nähere zum Kreis der Anspruchsberechtigten und
zum Umfang der notwendigen Leistungen regelt der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien nach
§ 92 SGB V bis spätestens zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes. Vor der Entscheidung ist den
bundesweiten Verbänden von trans- und intergeschlechtlichen Personen, den für die Leistungserbringung relevanten pharmazeutischen Unternehmern und Medizinprodukteherstellern und deren Spitzenorganisationen auf Bundesebene sowie den betroffenen medizinischen Fachgesellschaften Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben.

Bin jetzt nicht so bewandert in Gesetzestexten. Der erste Abschnitt klingt schon irgendwie verdächtig, aber die Bedingungen für die Kostenübernahme der Krankenkassen sind hier offenbar nicht geregelt.
"Ich muss an dieser Stelle gestehen: Ich mag Karpfen gar nicht." - Groucho
RIP

RPGNo1

Zitat von: RPGNo1 am 27. Januar 2023, 19:28:27
Zitat von: HAL9000 am 26. Januar 2023, 17:36:33Ich weiß nicht, ob folgender Link hier, oder im neuen Identitätspolitik-Thread besser aufgehoben ist.

Schottland: Verurteilte Transfrau darf nicht in Frauengefängnis

Der Spiegel hat die Story auch aufgenommen. Mit dem kleinen, aber feinen Unterschied, dass J.K. Rowling (soll ich sagen "natürlich"?) als Terf geframt wird.

https://www.spiegel.de/ausland/schottland-trans-vergewaltigerin-soll-nicht-ins-frauengefaengnis-a-e1a35001-0adf-4613-9837-47c724f6de97

J.K. Rowlings Reaktion auf Sturgeons Rumgeeiere im Fall Isla Bryson. Volltreffer, versenkt!  8)

eLender

Zitat von: Gefährliche Bohnen am 01. Februar 2023, 18:08:29Bin jetzt nicht so bewandert in Gesetzestexten. Der erste Abschnitt klingt schon irgendwie verdächtig, aber die Bedingungen für die Kostenübernahme der Krankenkassen sind hier offenbar nicht geregelt.

Hm, da steht ja schon ziemlich eindeutig drin, dass die Kassen die Kosten übernehmen sollen. Das Gesetz steht auch nicht alleine da, es gibt wohl auch dazu passende Verordnungen. Es stand mal geschrieben - in einem Artikel bei den Ruhrbaronen (irgendwo da oben) -, dass es eine entsprechende Durchführungsverordnung geben soll, die die Kassen zur Übernahme geschlechtsangleichender OPs verpflichten soll. Es gibt noch einen anderen Hinweis, warum die Kassen das zukünftig ohne Gutachten machen müssten. Ich zitiere mal einen männlichen Törf (Uwe Stienhoff, der uns auch schon mal begegnet ist).

ZitatZudem sollen «ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote» gelten, wobei die Kosten «geschlechtsangleichender Behandlungen» vollständig von der Krankenkasse übernommen werden müssten.
...
Dann wird durch das «Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen» das therapeutisch gebotene kritische Hinterfragen der «Transidentifikation» unter Strafe gestellt. Und schliesslich wird, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Strafausnahme für Eltern abgeschafft, sollten diese sich der kritiklosen Affirmation und der Transition verweigern.
https://www.nzz.ch/meinung/das-selbstbestimmungsgesetz-ist-ein-etikettenschwindel-ld.1696349

Aus so einem «Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen» könnte man ableiten, dass die Kassen ohne weitere Nachweise entsprechende Leistungen löhnen müssen. Das Gesetzt ist noch in der Beratung und es ist nicht klar, woran es genau hakt (es gibt dazu keine Erklärungen seitens der Minister, wie ich neulich las (ich glaube im Tagesspiegel)). Aber die Konsequenzen eines solchen Gesetzes sind umfangreich und betroffene Parteien müssen gehört werden. Ich bleibe dabei: ich vermute u.a die Krankenkassen werden Bedenken haben.
Wollte ich nur mal gesagt haben!

Gefährliche Bohnen

Zitat von: eLender am 01. Februar 2023, 21:25:22
Zitat von: Gefährliche Bohnen am 01. Februar 2023, 18:08:29Bin jetzt nicht so bewandert in Gesetzestexten. Der erste Abschnitt klingt schon irgendwie verdächtig, aber die Bedingungen für die Kostenübernahme der Krankenkassen sind hier offenbar nicht geregelt.

Hm, da steht ja schon ziemlich eindeutig drin, dass die Kassen die Kosten übernehmen sollen. Das Gesetz steht auch nicht alleine da, es gibt wohl auch dazu passende Verordnungen. Es stand mal geschrieben - in einem Artikel bei den Ruhrbaronen (irgendwo da oben) -, dass es eine entsprechende Durchführungsverordnung geben soll, die die Kassen zur Übernahme geschlechtsangleichender OPs verpflichten soll. Es gibt noch einen anderen Hinweis, warum die Kassen das zukünftig ohne Gutachten machen müssten. Ich zitiere mal einen männlichen Törf (Uwe Stienhoff, der uns auch schon mal begegnet ist).

ZitatZudem sollen «ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote» gelten, wobei die Kosten «geschlechtsangleichender Behandlungen» vollständig von der Krankenkasse übernommen werden müssten.
...
Dann wird durch das «Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen» das therapeutisch gebotene kritische Hinterfragen der «Transidentifikation» unter Strafe gestellt. Und schliesslich wird, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Strafausnahme für Eltern abgeschafft, sollten diese sich der kritiklosen Affirmation und der Transition verweigern.
https://www.nzz.ch/meinung/das-selbstbestimmungsgesetz-ist-ein-etikettenschwindel-ld.1696349

Aus so einem «Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen» könnte man ableiten, dass die Kassen ohne weitere Nachweise entsprechende Leistungen löhnen müssen. Das Gesetzt ist noch in der Beratung und es ist nicht klar, woran es genau hakt (es gibt dazu keine Erklärungen seitens der Minister, wie ich neulich las (ich glaube im Tagesspiegel)). Aber die Konsequenzen eines solchen Gesetzes sind umfangreich und betroffene Parteien müssen gehört werden. Ich bleibe dabei: ich vermute u.a die Krankenkassen werden Bedenken haben.

Ja, das klingt in der Gesamtschau tatsächlich bedenklich und törfisiert mich direkt einen Grad höher.
Der Widerspruch zwischen Entpathologisierung und Recht auf Kostenübernahme medizinischer Eingriffe ("wasch mich, aber mach mich nicht nass") wäre damit echt näher an der Umsetzung in die Realität dran, als ich gedacht hätte.
 :o
"Ich muss an dieser Stelle gestehen: Ich mag Karpfen gar nicht." - Groucho
RIP

eLender

Zitat von: Gefährliche Bohnen am 01. Februar 2023, 22:19:22Ja, das klingt in der Gesamtschau tatsächlich bedenklich und törfisiert mich direkt einen Grad höher.
Du darfst sowas auch nicht lesen, wer das nicht weiß, der kann auch nicht zum Hulk Törf werden.

Zitat von: Gefährliche Bohnen am 01. Februar 2023, 22:19:22Der Widerspruch zwischen Entpathologisierung und Recht auf Kostenübernahme medizinischer Eingriffe
Daran habe ich schon gar nicht mehr gedacht und das törfisiert mich gerade ein paar Grad höher. Warum kann man in der Debatte nicht einfach ehrlich sein? Solche Widersprüche erhöhen doch niemals die Akzeptanz. Man findet bei der ganzen Neubetrachtung, Neuregelung und Umdefinition keinen logischen Faden. Scheinbar muss man die ganze Sache mit einer eigenen - im Rest der Wirklichkeit nicht vorkommenden - Logik betrachten. Gut, das gilt für andere Politikbereiche wohl auch. Kann die Politik eigentlich beschließen, dass es Perpetua mobilia gibt?
Wollte ich nur mal gesagt haben!