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....was ist denn bitte ein Psychologist MA ?

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Begonnen von Belbo, 25. Januar 2014, 12:18:59

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pelacani


Psychologin

So etwas habe ich auch in wenigen Minuten heruntergeladen. So nicht.... ;)

pelacani


Psychologin


Gethen

Zitat von: Psychologin am 04. April 2015, 15:13:16
Ja, Frau Jacob hat mir eine Mail der indischen Uni gezeigt, in der stand, dass die indische Botschaft in Berlin in der deutschen Botschaft in Indien angefragt hat, ob die Urkunden echt seien und wie lange ihr Studienverlauf dort war.
Hervorhebung von mir

Klemmt da nicht ein bißchen was? Die indische Botschaft Berlin fragt bei der deutschen Botschaft Indien nach, ob die indische Uni bzw deren Urkunden echt sind? Und das schreibt die indische Titelmüh... Uni in einer Mail?

Das glaube ich erst dann, wenn die deutsche Botschaft Delhi bei der indischen Botschaft Berlin nachfragt, ob die Diplome der Uni Köln als "trichinenfrei" gelten können. Wenn wir uns schon übern Löffel balbieren lassen sollen, dann doch aber bitte mit einem scharfen Rasiermesser - die Schürfwunden sind sonst so lästig. Fragen Sie doch gleich mal bei der indischen Botschaft in Patagonien, ob Solinger Messer empfehlenswert sind.

ZitatEs wurde dort alles verifiziert.

Wo ist nun "dort"? (Daß längst nicht "alles"(TM) verifiziert wurde, dürfen wir als gegeben voraussetzen. Die Verifikation, daß der Mond aus grünem Käse besteht, steht noch aus.)

ZitatAußerdem sind ihre Urkunden alle vom Außenministerium beglaubigt worden.

Wer hat denn beglaubigt - das indische Außenministerium in Berlin, oder doch das deutsche Außenministerium in Delhi?

ZitatMir hat sie es jedenfalls gezeigt.

Das könnte das Problem nett zusammenfassen: wer kann es Ihnen denn nicht zeigen?


Psychologin

was sind das für rhetorische Fragen? In Berlin gibt es kein indisches Außenministerium höchstens eine indische Botschaft. Hier mangelt es aber an mächtig viel Allgemeinwissen, weshalb ich mir erlaube, auf derartige Fragen nicht mehr einzugehen.

Psychologin

So, jetzt habe ich das Urteil samt Begründung des indischen Gerichtshofes mal überflogen. Dort heißt es: "One Eastern Institute for Integrated Learning in Management (E.I.I.L.M.) University headquartered at Jorethang, South Sikkim has been established as a Private University by Act No.4, 2006 enacted by Govt. of Sikkim on 24.03.2006 and published by Government of Sikkim on 24.03.2006 and published by Government of Sikkim vide Gazette Notification No.28/LD/2006 dated 3rd April 2006. This University was granted permission by University Grant Commission vide No.49-19/2007(CPP-i) dated 22nd July 2008 to conduct programmes as per State Act with approval from concerned councils."

Dort wird weiter beschrieben, dass das rechtswidrige Handeln der Universität erst nach 2008 begann. Zu diesem Zeitpunkt hat Frau J. ihren Abschluss aber längst gemacht. Deshalb verstehe ich das Argument hinsichtlich dieses Urteils nicht.

Gethen

Zitat von: Psychologin am 04. April 2015, 16:05:25
was sind das für rhetorische Fragen? In Berlin gibt es kein indisches Außenministerium höchstens eine indische Botschaft. Hier mangelt es aber an mächtig viel Allgemeinwissen, weshalb ich mir erlaube, auf derartige Fragen nicht mehr einzugehen.

Es mangelt in der Tat an Allgemeinwissen, allerdings bei Ihnen. Da helfen Ihnen auch keine rhetorischen Klimmzüge - zumal nicht, wenn diese auf Wadenhöhe stattfinden. Aber nett mitzuverfolgen, wie fix Ihr hohes Roß zum Chihuahua mutiert.

sweeper

Hier geht's ja lustig zu!

Frohe Ostern allerseits!  :Popcorn:
With magic, you start with a frog and end up with a prince.
With science, you start with a frog, get a PhD and are still left with the frog you started with...


Terry Pratchett

Psychologin

@ Gethen: Ihre unkonkreten Beschimpfungen sind mir zu unspezifisch. Konkretisieren Sie doch mal und bleiben Sie entspannt: :shisha:

Frohe Ostern

pelacani

Zitat von: Psychologin am 04. April 2015, 16:14:33
Dort wird weiter beschrieben, dass das rechtswidrige Handeln der Universität erst nach 2008 begann. Zu diesem Zeitpunkt hat Frau J. ihren Abschluss aber längst gemacht. Deshalb verstehe ich das Argument hinsichtlich dieses Urteils nicht.
Aber, Werteste, was steht denn da zu lesen:
ZitatThis University was granted permission by Joint Committee of U.G.C. – A.I.C.T.E. – D.E.C. for conducting only three Distance Courses namely B.A. (Hospitality & Tourism), B.C.A. and MBA and that too only for the academic year 2009-2010.
Bis 2008 waren gar keine Fernkurse gestattet, und nur 3 danach. B.C.A. ist Bachelor of Computer Application und MBA ist Master in Business Administration.

Nix mit "Master of Arts" in "Psychology".



Psychologin

Woher wollen Sie wissen, ob sie an der Fernuni studiert hat? Das wüsste ja nicht einmal ich?

pelacani

Zitat von: Psychologin am 04. April 2015, 16:36:42
Woher wollen Sie wissen, ob sie an der Fernuni studiert hat? Das wüsste ja nicht einmal ich?

Das in #37 von Ihnen eingestellte Dokument:
Zitat
Abschluss: Master of Arts
Abkürzung: M.A.
Studiengang: Psychology
Institution: Eastern Institute for Integrated Learning in Management University
Ort: Jorethang (Sikkim)
Staat: Indien
Dauer: 2 Jahre
Abschlussdatum: 30.12.2008

Das Zeugnis ist entsprechend den im Herkunftsland geltenden Vorgaben ordnungsgemäß ausgestellt.

Dauer und Art der Ausbildung
Nachgewiesen ist der Abschluss eines in Vollzeitform regulär 2-jährigen Hochschulstudiums im Studiengang "Psychology" Das Studium wurde in Form eines Fernstudiums ohne Verlängerung der regulären Studienzeit absolviert.
Das ist alles nur ein böser Traum. Kneifen Sie sich und reiben Sie sich feste die Augen, dann geht es bestimmt vorbei.

Patches O Houlihan

Zitat von: Pelacani am 04. April 2015, 16:55:16
Zitat von: Psychologin am 04. April 2015, 16:36:42
Woher wollen Sie wissen, ob sie an der Fernuni studiert hat? Das wüsste ja nicht einmal ich?

Das in #37 von Ihnen eingestellte Dokument:
Zitat
Abschluss: Master of Arts
Abkürzung: M.A.
Studiengang: Psychology
Institution: Eastern Institute for Integrated Learning in Management University
Ort: Jorethang (Sikkim)
Staat: Indien
Dauer: 2 Jahre
Abschlussdatum: 30.12.2008

Das Zeugnis ist entsprechend den im Herkunftsland geltenden Vorgaben ordnungsgemäß ausgestellt.

Dauer und Art der Ausbildung
Nachgewiesen ist der Abschluss eines in Vollzeitform regulär 2-jährigen Hochschulstudiums im Studiengang "Psychology" Das Studium wurde in Form eines Fernstudiums ohne Verlängerung der regulären Studienzeit absolviert.
Das ist alles nur ein böser Traum. Kneifen Sie sich und reiben Sie sich feste die Augen, dann geht es bestimmt vorbei.
Hervorhebung von mir.

Wer lügt, braucht ein schnelles Pferd oder zumindest ein gutes Gedächtnis.
auch schön ist folgender: Mit Lügen kommt man durch die ganze Welt, aber nicht wieder zurück.

Psychologin

Darauf habe ich nicht geachtet. Danke für den Hinweis. Wie gesagt, ich werde die ZAB um Prüfung bitten.