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Widerstand gegen Betrug

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Begonnen von Sandrine, 09. Mai 2009, 14:31:05

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Sandrine



http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/ueberlingen/art372495,3760065

Zitat
08.05.2009
 
Überlingen
Aufregung über esoterischen Geistheiler im städtischen Kursaal

Überlinger Kur- und Touristik vermietet Konferenzraum und hat kein Problem mit dem „esoterischen Referenten“.


Ein wütender Überlinger kommt in die Redaktion. Mit einem Plakat: „Das kann doch nicht sein, dass die Stadt so etwa fördert – das ist doch Quacksalberei!“ Tatsächlich avisiert sich da auf buntem Werbeposter ein Herr, Günther Gunselmann, „Heiler und Dozent der Schule der Geistheilung nach Horst Krohne“, der kommenden Dienstag in einem Konferenzraum des städtischen Kursaals referieren will. Offensichtlich einer der „herausragend begabten Schüler“ Krohnes, die der laut seiner Internet-Homepage aussendet, um seine Heilmethode „in die Welt zu tragen“.

„Ja, das ist irgend so ein esoterischer Referent“, ist Thomas Götz im Bilde. Als Geschäftsführer der Kur- und Touristik GmbH (K+T) ist er für die Vermietung der städtischen Veranstaltungsräume verantwortlich. „Wir können nicht das Konzept jedes Referenten hinterfragen, das halte ich für nicht machbar“, sagt Götz. Er habe auch nicht den Eindruck, hier würden fragwürdige Dinge transportiert, die man verbieten müsse. „Solche Vorträge sind auch in anderen öffentlichen Räumen in der Region zu finden, das ist nichts Ungewöhnliches.“
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Neben den vollmundigen Ankündigungen, wie man sie aus der Geistheilerszene kennt („Entdecke den Heiler in Dir!“) findet sich auf jenem Plakat ein Passus „Heilen in der Praxis“ – und in ihm steht: „Möglichkeiten der geistigen Heilung bei Allergien, ADS, Rheuma, Diabetes, MS, Krebs, Wirbelsäulenerkrankungen, Depressionen, Alzheimer, Parkinson, u.a.“. Dick gedruckt folgt: „Es wird eine Heilanwendung aus dem Publikum demonstriert.“ Ziemlich deutliche Heilungsversprechen, bei denen doch die Gefahr bestehe, dass ihnen gerade schwerkranke Menschen in ihrer Verzweiflung Glauben schenken – und womöglich lebensverlängernde und –erhaltende ärztliche Therapien abbrechen oder versäumen? Und gibt ein Veranstaltungsort in einem städtischen Gebäude dem dort Präsentierten nicht jenen seriösen Anstrich, der einer fragwürdigen Therapie ein Unbedenklichkeitssiegel aufdrückt?

Fragen, die Götz verärgert abweist. „Was soll jetzt da wieder konstruiert werden?“ Sebastian Kneipp sei in seiner Zeit auch verfolgt und mit Berufsverbot belegt gewesen „und das ist heute das einzige schulmedizinisch anerkannte Naturheilverfahren“. „Wenn wir eine Gefahr erkennen wie bei Scientology oder Rechtsradikalen, dann ist das eindeutig.“ Tatsächlich hatte die K+T Treffen von Scientologen oder der Anhänger des Wunderheiler-Gurus Bruno Gröning abgesagt – nach Intervention des SÜDKURIER. Mit Geistheilung aber hat Götz kein Problem. „Wir wollen das weder befördern noch verbieten“.

Der Bestseller „Gesund ohne Pillen“, aktuell erschienen 2009, zieht zur Geistheilung folgendes Fazit: „Geistheilung ist biologisch nicht plausibel, und ihre Wirkung beruht auf einer Placeboreaktion. Bestenfalls kann sie Trost spenden, schlimmstenfalls können Scharlatane schwerkranken Patienten Geld abknöpfen, die dringend einer konventionellen medizinischen Betreuung bedürfen.“ Dabei sind die beiden Autoren keinesfalls Anwälte der Schulmedizin. Professor Edzard Ernst baute 1993 an der Universität von Exeter den weltweit ersten Lehrstuhl für Alternativmedizin auf. Er verfasste ein Standardwerk zur Homöopathie. Co-Autor Dr. Simon Singh ist Physiker und Wissenschaftsjournalist bei der britischen BBC.

Die K+T vermietet die städtischen Gebäude im Auftrag der Stadt. Und gerade Kommunen, örtliche Behörden, Ordnungsämter und Gewerbeaufsichtsämter sind aufgrund aktueller höchstrichterliche Rechtssprechung zur Geistheilung besonders in der Pflicht. Das Bundesverfassungsgericht beschloss 2004, Geistheiler bräuchten keine Heilpraktikererlaubnis, solange sie weder Heilung versprächen noch Diagnosen stellten. Dies aber zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass Wunderheiler grundsätzlich selbst aktiv darauf hinweisen, dass ihr Tun eine ärztliche Behandlung keinesfalls ersetze, sei Sache der örtlichen Behörden, sagt das BVG.