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Gabriele Wolff zum Korpsgeist der Psychiater

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Begonnen von sweeper, 14. Juli 2013, 21:54:27

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P.G.

Zitat von: bayle am 07. September 2013, 09:11:52
Wie kriegt man denn die Wissenschaftlichkeit nun hinein in die Psychiatrie? Wir befragen dazu unsere Expertin, Frau Gabriele Wolff:
Zitat
Man wünschte sich, daß es auch in der Psychiatrie eine Instanz wie das Bundesverfassungsgericht gäbe.
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/09/06/der-fall-mollath-das-bundesverfassungsgericht-hat-gesprochen/

ZitatDas hat's alles schon gegeben, Herr Professor
- Georg Kreisler
Ich schlage vor, Trofim Denissowitsch Lyssenko zum postumen Ehrenvorsitzenden dieser zu schaffenden Institution zu ernennen.
Der war doch gar kein Jurist. Das geht nicht. Es sollte zumindest jemand aus einer anderen hermeneutischen Diziplin sein. Wo kommen wir denn da hin, das den vedammten Empiristen zu überlassen?
[url="http://www.alltrials.net/"]http://www.alltrials.net/[/url]

sweeper

@P.G.:

Immer wieder erstaunlich, wie Frau Wolff - beispielhaft für andere Juristen, allen voran RA Strate, Mystery Man O. Garcia, der Focus-Kolumnist Frick et al - bei der durchaus berechtigten Frage nach der Verantwortung für das juristische (!) Systemversagen im Fall Mollath den Schwarzen Peter (möglichst weit weg von der eigenen Zunft!) den forensischen Gutachtern und am liebsten gleich noch pauschal der gesamten "Psychiatrie als Willkürsystem" zuschieben will.

Völlig unbeachtet bleibt bzw absichtlich verschwiegen wird die Presseerklärung der DGPPN zur Berichterstattung im Maßregelvollzug
http://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/article/149/massregelvol.html

in der ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es an Forderungen nach Reformen seitens der in der DGPPN organisierten Forensiker nicht gefehlt hat:
ZitatDer Fall Mollath
Die derzeitige Berichterstattung über den Fall Mollath unterstellt aus Sicht der DGPPN der forensischen Psychiatrie, dass diese ein rechtloser Raum sei. Es ist die rechtsstaatliche Aufgabe des Gerichts und nicht die Pflicht der forensischen Psychiatrie, zu prüfen und festzustellen, ob sich die einem Menschen zur Last gelegten Straftaten überhaupt ereignet haben und nicht eventuelle Falschbezichtigungen eine Rolle spielen. Es ist auch alleinige Aufgabe des Gerichts, die Schwere von begangenen Straftaten zu bewerten. Gutachter haben eine diagnostische und prognostische Aufgabe. In Gerichtsverfahren entscheiden nicht sie, ob es eine Straftat überhaupt gegeben haben könnte oder ob der von ihnen untersuchte Proband sie begangen hat, sondern sie arbeiten angeleitet durch das Gericht.

Forderung der DGPPN
Das Bundesjustizministerium ist derzeit dabei, dem öffentlichen Druck nachzugeben und eine Reform des Maßregelrechts einzuleiten. Damit greift es endlich die seit 2011 von der DGPPN erhobene Forderung auf. Die Bedeutung einer korrekten Begutachtung in Hinblick auf Diagnose, Behandelbarkeit, Gefährlichkeitsprognose und Risikoabschätzung erfordert zwingend die Beteiligung forensisch-psychiatrischer Experten. Die DGPPN fordert den kommenden Bundestag und die neue Regierung auf, rasch eine Expertenkommission unter Einbezug der Expertise der forensischen Psychiatrie zu berufen.
With magic, you start with a frog and end up with a prince.
With science, you start with a frog, get a PhD and are still left with the frog you started with...


Terry Pratchett

sweeper

Zitathttp://gabrielewolff.wordpress.com/2013/09/06/der-fall-mollath-das-bundesverfassungsgericht-hat-gesprochen/comment-page-1/#comment-24500

Kogni-Tief sagte am 7. September 2013 um 15:01 :

    Paralogisch meine er, der Stationsarzt solle erst einmal das Grundgesetz lesen und sich über grundlegende Menschenrechte informieren.
    (S. 16)

Wüsste auch nicht, was daran paralogisch sein sollte. Scheint nur, als wöllte Gabelstapler Klaus ein rethorisches Schwergewicht anheben wollen.

Da helfe ich doch gerne mal  ;)
Neben der von Kogni-Tief verlinkten Bedeutung
Zitat(Logik) Vernunftwidrigkeit, Widervernünftigkeit
gibt es noch einen eigenen Fachterminus:
Zitat(Medizin; Psychologie) Gebrauch falscher Wörter beim Bezeichnen von Gegenständen, das Vorbeireden an einer Sache, Verfehlen eines Problems aus Konzentrationsmangel (z. B. bei Hirnschädigungen)
Die Bemerkung Mollaths war zwar nicht vernunftwidrig (es ist immer gut und begrüßenswert, das Grundgesetz zu kennen und über grundlegende Menschenrechte informiert zu sein), aber kontextuell und situativ eben "an der Sache vorbei". Diese Eigenschaft (des knapp dran vorbei Antwortens ) zeigt sich übrigens auch in seinen aktuellen Interviews.

Beispiel:

"Herr M., wo wohnen Sie jetzt?"
-> sachlich adäquat wäre  : "Bei Freunden"
G.M.: "Ich bin wohnungslos, aber nicht obdachlos. " (irgendwann erwähnt er dann auch die Freunde, bei denen er zu Gast ist)


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Zitathttp://gabrielewolff.wordpress.com/2013/09/06/der-fall-mollath-das-bundesverfassungsgericht-hat-gesprochen/comment-page-1/#comment-24510
Robert Stegmann sagte am 7. September 2013 um 16:12 :

@bayle
Das BVerfG hat vielleicht viel mehr Wissen, als jeder Einzelne von uns. Es hat die Akten studiert und ist dann zu einer folgenschweren Entscheidung gekommen.
Nun ist das OLG Bamberg samt Psychiatrie wieder am Zug.
Wie jetzt?
Soll Herr Mollath neu begutachtet werden? - Das sieht RA Strate aber anders.
ZitatIch weiß nicht, was sie wollen. Bisher sind nach langem Zögern durch die bayerische Justiz alle Pläne unserer "Verschwörungstruppe" aufgegangen, während sowohl Justiz als auch Psychiatrie eine Schlappe nach der anderen kassierten.
Welches waren jetzt die Schlappen für "die Psychiatrie"?
Hat das BverfG die Gutachter gerügt?
Nein, es hat gerügt, dass das Gericht sich nicht genügend mit den Gutachten auseinander gesetzt hat.
Dazu wurden einige Punkte konkret benannt, die das Gericht hätte evaluieren sollen.
Diese vom BVerfG genannten Punkte hatte der Sachverständige Pfäfflin in seinem Gutachten sogar aufgeführt.
ZitatGehört das BVerfG nun mit zu den Verschwörern? Wenn ja, dann würde ich an ihrer Stelle den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen, damit Justiz und Psychiatrie wieder den von ihnen gewünschten Status als unfehlbare Instanzen bekommen.

Robert Stegmann
Was für eine seltsame Denkweise!
Als ob es hier um "Statusfragen" ginge.
Aus der Stellungnahme der DGPPN geht klar hervor, welchen "Status" die gutachtenden Sachverständigen bei Gericht haben - auch wenn Prof. Ernst Henning Müller das persönlich anders sieht:
Zitathttp://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/article/149/massregelvol.html

Der Fall Mollath

Die derzeitige Berichterstattung über den Fall Mollath unterstellt aus Sicht der DGPPN der forensischen Psychiatrie, dass diese ein rechtloser Raum sei. Es ist die rechtsstaatliche Aufgabe des Gerichts und nicht die Pflicht der forensischen Psychiatrie, zu prüfen und festzustellen, ob sich die einem Menschen zur Last gelegten Straftaten überhaupt ereignet haben und nicht eventuelle Falschbezichtigungen eine Rolle spielen. Es ist auch alleinige Aufgabe des Gerichts, die Schwere von begangenen Straftaten zu bewerten. Gutachter haben eine diagnostische und prognostische Aufgabe. In Gerichtsverfahren entscheiden nicht sie, ob es eine Straftat überhaupt gegeben haben könnte oder ob der von ihnen untersuchte Proband sie begangen hat, sondern sie arbeiten angeleitet durch das Gericht.
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bayle

Die Wolff-blog-Software kann nicht jeden meiner Posts verdauen, deshalb hier:
Zitatgabrielewolff sagte am 8. September 2013 um 01:28 :
Sie, bayle, scheinen die Gutachten nicht analysiert zu haben.
So beginnt Ihre Stellungnahme.

   
ZitatMacht nichts, ich werde das noch eingehend tun.
Äh, Sie haben sie gar nicht eingehend analysiert? Worüber sprechen wir also?

ZitatWas die Indizien für Rechtsbeugung angeht, so glaube ich kaum, daß Sie die hinreichend beurteilen können.
Mein Text war: ,,Die These der Rechtsbeugung ist inkonsistent, sofern darunter zu verstehen wäre, dass ein Gesunder zur Deckung eines Schwarzgeldskandals psychiatrisiert worden ist." Ich kann hinreichend beurteilen, ob er gesund war. Sie ja offenbar auch.

ZitatSie sind mir noch die Antwort schuldig geblieben, welche der drei Diagnosen Leipzigers Sie für sicher halten.
Nein, welche Antwort Leipziger auf die Beweisfrage hatte, bin ich Ihnen nicht schuldig geblieben. Sie haben gesagt, dass Sie damit nicht zufrieden sind. Warum soll ich den Leser mit einer Wiederholung langweilen?

ZitatNun mal persönlich, bayle.
Abgelehnt.

ZitatAndererseits behaupten Sie, psychiatrische Fachkenntnisse zu haben, die ich Ihren Beiträgen allerdings nicht entnehmen kann.
Diesen Satz verstehe ich nun gar nicht. Wo habe ich denn behauptet, psychiatrische Fachkenntnisse zu haben? Und meinen Beiträgen konnten Sie es doch nicht entnehmen?

ZitatWenn der Tiger der Aufklärung aber als Bettvorleger der Verteidigung von schulmedizinischen psychiatrischen Fehlleistungen landet, dann hat er ein Problem.
Was ist die Fehlleistung, die ,,schulmedizinische" Psychiatrie schlechthin?

Im Ernst. Es wird bei niemandem zu einem Erkenntnisgewinn führen, wenn wir so global weitermachen. Man müsste dann schon sehr ins Detail gehen, und es fällt mir schwer, mich da erneut zu motivieren. Ihre Blogstruktur ist für Querverweise, Zitate, Zitat im Zitat, Wiederauffinden älterer Statements usw. ungeeignet. Wenn weiter, dann bei Psiram im Forum. Da fällt mir gerade ein, wie ist denn nun Ihre Meinung zur Wörthmüller-Episode?
http://forum.psiram.com/index.php?topic=11708.msg149108#msg149108

Belbo

ZitatDie freundlichste Erklärung dafür findet sich in einem Artikel auf der Wissen-Seite der SZ von diesem Wochenende. Menschen neigen dazu, an erwiesenermaßen falschen Thesen festzuhalten, wenn sie sich zuvor Begründungen für sie ausgedacht haben.




..... Zitat von sol1 aus dem Wolffblog   :grins2:


...und nein er meinte leider nicht seine verschwörungsgläubige Meisterin.....   :-\

P.G.

Zitat von: sweeper am 07. September 2013, 12:43:35
@P.G.:

Immer wieder erstaunlich, wie Frau Wolff - beispielhaft für andere Juristen, allen voran RA Strate, Mystery Man O. Garcia, der Focus-Kolumnist Frick et al - bei der durchaus berechtigten Frage nach der Verantwortung für das juristische (!) Systemversagen im Fall Mollath den Schwarzen Peter (möglichst weit weg von der eigenen Zunft!) den forensischen Gutachtern und am liebsten gleich noch pauschal der gesamten "Psychiatrie als Willkürsystem" zuschieben will.

Völlig unbeachtet bleibt bzw absichtlich verschwiegen wird die Presseerklärung der DGPPN zur Berichterstattung im Maßregelvollzug
http://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/article/149/massregelvol.html

in der ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es an Forderungen nach Reformen seitens der in der DGPPN organisierten Forensiker nicht gefehlt hat:
ZitatDer Fall Mollath
Die derzeitige Berichterstattung über den Fall Mollath unterstellt aus Sicht der DGPPN der forensischen Psychiatrie, dass diese ein rechtloser Raum sei. Es ist die rechtsstaatliche Aufgabe des Gerichts und nicht die Pflicht der forensischen Psychiatrie, zu prüfen und festzustellen, ob sich die einem Menschen zur Last gelegten Straftaten überhaupt ereignet haben und nicht eventuelle Falschbezichtigungen eine Rolle spielen. Es ist auch alleinige Aufgabe des Gerichts, die Schwere von begangenen Straftaten zu bewerten. Gutachter haben eine diagnostische und prognostische Aufgabe. In Gerichtsverfahren entscheiden nicht sie, ob es eine Straftat überhaupt gegeben haben könnte oder ob der von ihnen untersuchte Proband sie begangen hat, sondern sie arbeiten angeleitet durch das Gericht.

Forderung der DGPPN
Das Bundesjustizministerium ist derzeit dabei, dem öffentlichen Druck nachzugeben und eine Reform des Maßregelrechts einzuleiten. Damit greift es endlich die seit 2011 von der DGPPN erhobene Forderung auf. Die Bedeutung einer korrekten Begutachtung in Hinblick auf Diagnose, Behandelbarkeit, Gefährlichkeitsprognose und Risikoabschätzung erfordert zwingend die Beteiligung forensisch-psychiatrischer Experten. Die DGPPN fordert den kommenden Bundestag und die neue Regierung auf, rasch eine Expertenkommission unter Einbezug der Expertise der forensischen Psychiatrie zu berufen.
Ich bin da eher skeptisch, was den Wert der Pressemitteilung in der öffentlichen Diskussion angeht. Diese ist ja bewusst allgemein gehalten und wird der nötigen Differenziertheit im Umgang mit der Thematik gar nicht gerecht. Auf der anderen Seite wird die Diskussion aber auch so polemisch geführt und durch Halbwissen gefüttert, dass da gar kein Platz für eine differenzierte Auseinandersetzung wäre. Und das betrifft, m. E., so ziemlich jeden Beitrag, von welcher "Fraktion" auch immer, zur öffentlich geführten Diskussion. Das Thema ist offensichtlich zu komplex um es öffentlich, sachgerecht und kompetent zu erörtern.
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Belbo

Auf jeden Fall fährt die Verschwörungsgemeinde um Frau Wolff munter damit fort sich selbst gegen Kritik zu immunisieren, nachdem die Richter, Gutachter Frau Lakotta und Herr Lapp per adhominem Angriffen und mit übelsten Unterstellungen und Denunziationen diskreditiert worden sind ist jetzt bayle dran. Das man selber immer nur um das eigene (bzw. Herrn Mollaths) Glaubensgebilde kreist merkt m

http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/09/06/der-fall-mollath-das-bundesverfassungsgericht-hat-gesprochen/#comment-24745

ZitatIn Fällen wie diesem (bayle ist ja kein Einzelfall) betrachtet man zunächst das surrounding, aus dem jemand entstammt. Dann weiß man eigentlich schon Bescheid, ob jemand satisfaktionsfähig ist oder nur in einem bestätigenden argumentationsfreien Biotop überleben kann.

Das Biotop ist wohl aus Frau Wolffs Sicht das Psiram- bzw. mit ihremn Worten das Kaffeeklatschforum  :rofl2

Mal schnell noch ein Strohmann gebaut:

ZitatNatürlich legt bayle es darauf an, von mir gesperrt zu werden. Dann kann er zu seinen buddies zurückkehren und vermelden, daß man ihm hier nicht gewachsen sei und er daher "zensiert" werde.

Und natürlich die absolute Überlegenheit mit dem  Hang zur Allmachtphantasie konstatiert:

ZitatDu kennst mich doch... Man kann in dieser Welt nicht erwarten, es nur mit adäquaten Gegnern zu tun zu haben, vor allem dann nicht, wenn man faktengestützt auf der "richtigen" Seite steht und die Gegenseite ersichtliche Fehlleistungen von Justiz und Psychiatrie verteidigen will.


sweeper

@Belbo:
Lustig ist jedenfalls, dass Krimi-Gabi offenbar immer noch wähnt, ihr Blog habe eine große Reichweite...
Zitathttp://gabrielewolff.wordpress.com/2013/09/06/der-fall-mollath-das-bundesverfassungsgericht-hat-gesprochen/comment-page-1/#comment-24715
gabrielewolff sagte am 8. September 2013 um 22:42 :

Danke, lieber frank&frei,

Sie sprechen mir geradezu aus dem Herzen.

In Fällen wie diesem (bayle ist ja kein Einzelfall) betrachtet man zunächst das surrounding, aus dem jemand entstammt. Dann weiß man eigentlich schon Bescheid, ob jemand satisfaktionsfähig ist oder nur in einem bestätigenden argumentationsfreien Biotop überleben kann. Früher oder später wird er den- oder diejenige, die sich a) nicht nur aufs Argumentieren verlegt, sondern b) dreisterweise auch noch eine größere Reichweite hat, zum Feind erklären und sich sogar in die Höhle des Löwen wagen. Dort verzichtet er zwar auf die in seinem Biotop üblichen Verbalinjurien und Zynismen, weil die den Niveauunterschied zu stark akzentuieren würden, bleibt aber dem Prinzip der Argumentationsfreiheit treu...
Ich fürchte, sie hat noch nicht durchschaut, wie das Ranking funktioniert und lebt im Glauben, sie punktet mit ihren im Vergleich zu Psiram höheren Werten  :angel:
ZitatPsiram                                                           gabrielewolff.wordpress.com
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Ansonsten habe ich inzwischen aufgegeben, mich durch diese realitätsfernen schöngeistig-süffisanten Kommentare dort zu quälen - und im Urlaub mag ich das schon gar nicht  :grins2:
Ich bin der Meinung: wenn jemand ernsthaft Gesprächsbedarf hat, kann er sich hier anmelden - allein unsere Foren-Software trägt sehr dazu bei, Übersichtlichkeit und Stringenz in der Diskussion zu erhöhen.

Zum Teil bleibt drüben (wegen der gewählten Wordpress-Einstellungen? - in unserem Blog klappt das doch deutlich besser) völlig unklar, worauf sich einzelne Kommentare beziehen, was die Unübersichtlichkeit noch zusätzlich erhöht.
Aber vielleicht hat das ja System: auf diese Weise lassen Irrungen, Wirrungen, Missverständnisse aus Unwissenheit und absichtliche Fehldeutungen sich nicht konsequent zurückverfolgen, und alles geht in einem unverbindlichen Geraune unter, wobei die Selbstbeweihräucherung momentan im Vordergrund steht.

Frau Wolff hat offenbar angedroht, demnächst einen Blogbeitrag über die psychiatrischen Gutachten vorzubereiten... ::)
Man könnte meinen, sie selbst leide an einer lebensgeschichtlich bedingten Fixierung auf forensische Gutachten/Gutachter -  so sehr verbeißt sie sich in diese anstatt vor ihrer eigenen Tür zu kehren. Seltsam nur, dass sie ausgerechnet  Prof. Kröber in der Kachelmann-Angelegenheit auf den Schild gehoben hat! Aber vermutlich ist nach ihrer Lesart ein Gutachter nur dann ein Gut-Achter, wenn er Krimi-Gabis MeinungBad Girl-Hypothese bestätigt.  :grins
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Terry Pratchett

sweeper

Zitat von: P.G. am 08. September 2013, 10:50:30
Ich bin da eher skeptisch, was den Wert der Pressemitteilung in der öffentlichen Diskussion angeht. Diese ist ja bewusst allgemein gehalten und wird der nötigen Differenziertheit im Umgang mit der Thematik gar nicht gerecht. Auf der anderen Seite wird die Diskussion aber auch so polemisch geführt und durch Halbwissen gefüttert, dass da gar kein Platz für eine differenzierte Auseinandersetzung wäre. Und das betrifft, m. E., so ziemlich jeden Beitrag, von welcher "Fraktion" auch immer, zur öffentlich geführten Diskussion. Das Thema ist offensichtlich zu komplex um es öffentlich, sachgerecht und kompetent zu erörtern.
Zumindest wird aber deutlich, dass die DGPPN sich der Notwendigkeit von Reformen im Maßregelvollzug durchaus bewusst ist und bereits vor zwei Jahren ein klares Signal gesetzt hat, welches aber wohl nicht ernst genommen wurde.

Angesichts des Pfäfflin-Gutachtens entsteht bei mir der Eindruck, dass letztlich auch die Haftungsfrage der Gutachter ungeklärt ist - vor allem, wenn Gerichte sich wie im konkreten Fall allzu sehr hinter dem Gutachter verstecken.
M.M.n. war Pfäfflin in einer wirklichen Zwickmühle (was er durch manche Formulierung im schriftlichen Gutachten auch signalisiert hat):
die Psychodynamik der Anlasstaten blieb letzlich wg. dauerhaft verweigerter Kooperation des Probanden im Dunkeln und - noch problematischer: was auch immer Mollath damals zum Ausrasten gebracht hatte, konnte auch nicht psychotherapeutisch angegangen werden -> in der Konsequenz ist keine verlässliche Gefährlichkeitsprognose möglich, die ja u.a. auch darauf basiert, ob dem Patienten die Bedingungen für sein aggressives Verhalten bewusst/zugänglich sind und ob er sich erfolgreich damit auseinandergesetzt und geeigneteres Konfliktverhalten eingeübt hat.

So ist der psychodynamische Hintergrund der Anlasstaten in einer Blackbox verborgen, und niemand kann sagen, welche situativen Auslöser künftig ein ähnliches Verhalten triggern könnten.
Das ist letztlich (so lese ich es) die Quintessenz der mündlichen Stellungnahme Pfäfflins - und das BVerfG hakt begründet genau hier ein, indem es das Gericht auf seine Verantwortung hinweist, eigenständig diese Gemengelage abzuwägen.



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sweeper

Dabei hatte ich mir vorgenommen, den Schwachsinn nicht mehr zu lesen ...  $)

Zitathttp://gabrielewolff.wordpress.com/2013/09/06/der-fall-mollath-das-bundesverfassungsgericht-hat-gesprochen/comment-page-1/#comment-24756
gabrielewolff sagte am 9. September 2013 um 11:13 :

Das vermute ich auch, daß die Ideologie einer neuroleptischen Dauermedikation auf dem nicht gerade kleinen Haufen der wissenschaftlichen Irrtümer landen wird, wie zuvor schon die Ideologie, man müsse die Dosis immer weiter erhöhen, wenn die "Kur" nicht anschlägt.

Die Psychiatrie müßte sich zuvor auch auf die Ziele verständigen, die sie verfolgt. Ist Symptomfreiheit bei reduzierter oder aufgehobener Teilnahmefähigkeit am Leben wirklich ein Ziel, das man verfolgen sollte?
Man sollte diese Frau mal dazu verdonnern, 3 Monate in einer psychiatrischen Klinik zu hospitieren.
Dann könnte sie sich etwas erden!
Wenn man erlebt, wieviele Patienten überhaupt erst durch eine geeignete Medikation einigermaßen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, zu einer stabilisierenden Psychotherapie und zu einer möglichst dauerhaften Eigenständigkeit befähigt werden, dann kann man bei solchen zutiefst zynischen, widerlichen Bemerkungen einfach nur in die Ecke  #)

Die Leitlinien (z.B. multimodale Schizophrenietherapie) der DGPPN sind im Netz zu finden.
Man kann Frau Wolff nur ans Herz legen, diese zu suchen
http://www.dgppn.de/fileadmin/user_upload/_medien/download/pdf/kurzversion-leitlinien/s3-praxisleitlinien-bd1-schizophrenie.pdf
und v.a. zu lesen - damit würde sie sich und anderen solche oben dokumentierten ignoranten Peinlichkeiten ersparen.

Und genau hier hat die erste Welle der Ideologie von Thomas Szasz et al unendliches Elend über psychisch kranke Menschen gebracht - die wurden einfach aus den Kliniken entlassen ohne dass eine supportive Struktur sie auffing:
ZitatDie Antipsychiatrie forderte die Einrichtung sogenannter Weglaufhäuser, die in Analogie zu den Frauenhäusern den Betroffenen Obdach und Schutz geben sollten. Versuche, antipsychiatrische Konzepte in die Praxis umzusetzen, waren unter anderem die von Ronald D. Laing und David Cooper konzipierten ,,Households" (Wohngemeinschaft) in der Kingsley Hall in London, Station 21. Versuche in dieser Richtung in Deutschland waren das 1970 in Heidelberg gegründete Sozialistische Patientenkollektiv (SPK) und die 1980 gegründete Irren-Offensive. Die Deinstitutionalisierung der Behandlung von psychisch Kranken, wie sie von einigen Richtungen der Antipsychiatrie propagiert wurde, führte teilweise zu einer Verelendung und Kriminalisierung der Betroffenen.[18]. In Berlin gründete sich aus der Irren-Offensive eine später abgespaltene Weglaufhausgruppe, die seit 1996 die Villa Stöckele als Weglaufhaus betreibt.[19]
http://de.wikipedia.org/wiki/Antipsychiatrie#Auswirkungen
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sweeper

Man möchte den Kommentatoren im Krimi-Blog zurufen: "Belest euch doch mal!" - Oder sollen die geeigneten Links jetzt mit der Schnabeltasse eingeflößt werden?
Zitathttp://gabrielewolff.wordpress.com/2013/09/06/der-fall-mollath-das-bundesverfassungsgericht-hat-gesprochen/comment-page-1/#comment-24782
Fotobiene sagte am 9. September 2013 um 14:42 :

    Es gibt mehrere Erkrankungen (Morbus), die sich als paranoides Syndrom äußern. In diesem speziellen Fall war die weitere Aufschlüsselung nicht verlässlich möglich.


Ich ahnte es schon.
"Morbus Mollath": ICD-10, F100.
Fachliteratur hier:
http://psychiatrie-missbrauch.de/index.php/2-uncategorised/13-eine-kleine-satire

Zum Beispiel im schon erwähnten "Schneider" ab S.56 ff zu Komorbiditäten und zur differenzierten Benutzung der (multiaxialen) Klassifikations-und Codiersysteme.
Der Begriff "Differenzialdiagnose" (und welche Bedingungen notwendig sind, um eine solche Abwägung überhaupt vornehmen zu können) scheint für die Wolff-Kommentatoren ein Mysterium zu sein.
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Belbo

Es wäre auch die Beschäftigung mit dem Begriff der "Verschwörungsthorie" anzuraten, nicht nur würde man dann weniger gefahrlaufen auf eine ebensolche von Herrn Mollath reinzufallen, noch müsste man  intellektuelle Kunststückchen wie gelegentlich (? ich find da einfach nix) aufführen um sie in Kröbers (?) Gutachten zu finden.

P.G.

Zitat von: sweeper am 09. September 2013, 10:10:20
Zitat von: P.G. am 08. September 2013, 10:50:30
Ich bin da eher skeptisch, was den Wert der Pressemitteilung in der öffentlichen Diskussion angeht. Diese ist ja bewusst allgemein gehalten und wird der nötigen Differenziertheit im Umgang mit der Thematik gar nicht gerecht. Auf der anderen Seite wird die Diskussion aber auch so polemisch geführt und durch Halbwissen gefüttert, dass da gar kein Platz für eine differenzierte Auseinandersetzung wäre. Und das betrifft, m. E., so ziemlich jeden Beitrag, von welcher "Fraktion" auch immer, zur öffentlich geführten Diskussion. Das Thema ist offensichtlich zu komplex um es öffentlich, sachgerecht und kompetent zu erörtern.
Zumindest wird aber deutlich, dass die DGPPN sich der Notwendigkeit von Reformen im Maßregelvollzug durchaus bewusst ist und bereits vor zwei Jahren ein klares Signal gesetzt hat, welches aber wohl nicht ernst genommen wurde.
Der Ruf nach Reformen ist ja praktisch dauernd da. Es gibt auch Juristen die seit Jahren nach Reformen schreien. Mit dem "Fall Mollath" haben aber auch diese geforderten Reformen überhaupt nichts zu tun. Die DGPPN hofft hier wohl viel mehr, dass sich einige Politiker aktionistisch profilieren wollen und man so endlich mal was zustande bringt, weil sich sonst kein Politiker an das heikle Thema heranwagt. Mit den weltfremden Forderungen der Antipsychiatrie und deren Sympathisanten, die gerade vermehrt im Netz kursieren (auch betr. Mollath), hat das aber alles nichts zu tun.
[url="http://www.alltrials.net/"]http://www.alltrials.net/[/url]

sweeper

Zitat von: P.G. am 09. September 2013, 14:52:41
Der Ruf nach Reformen ist ja praktisch dauernd da. Es gibt auch Juristen die seit Jahren nach Reformen schreien. Mit dem "Fall Mollath" haben aber auch diese geforderten Reformen überhaupt nichts zu tun. Die DGPPN hofft hier wohl viel mehr, dass sich einige Politiker aktionistisch profilieren wollen und man so endlich mal was zustande bringt, weil sich sonst kein Politiker an das heikle Thema heranwagt. Mit den weltfremden Forderungen der Antipsychiatrie und deren Sympathisanten, die gerade vermehrt im Netz kursieren (auch betr. Mollath), hat das aber alles nichts zu tun.
Wie ist denn deine Einschätzung:
woran hakt es tatsächlich?

Kann ein Dr. Leipziger es ablehnen, jemand wie Gustl Mollath, der sich eben nicht (auch nicht psychotherapeutisch) behandeln ließ und damit eine wesentliche Begründung des Maßregelvollzugs im eigenen Fall ad absurdum führt, in seiner Klinik zu behalten?

Kann ein Gutachter (bei entsprechender Vorgeschichte) sagen: "Für diesen Patienten kann ich wegen seiner dauerhaften Kooperationsunwilligkeit kein Prognosegutachten erstellen. Lasst euch was einfallen, ihr Richter!" ?
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