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Heilpraktiker - Aufsichtsbehörde Gesundheitsamt

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Begonnen von Suzie, 03. Februar 2010, 14:44:00

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The Doctrix

Zitat von: sweeper am 19. Mai 2013, 13:46:31
Oder ist es zumutbar, einem Patienten gegen seinen erkennbaren Willen eine Zwangsmaßnahme angedeihen zu lassen, die zwar in hilfreicher Absicht verpasst wird, aber grundsätzlich vor Gericht verantwortet werden muss?

Das war bislang aber schon immer so. Jede Zwangsmassnahme musste unter der Abwägung ihrer Verhältnismässigkeit erfolge, und man sollte dafür stets genügend gute Argumente haben, um im Zweifelsfall auch vor Gericht zu bestehen.
Immer, wenn Du glaubst, dümmer gehts nicht mehr, kommt von irgendwo ein Eso her!

sweeper

Hier schildert eine Klinikleiterin (Prof. Sabine Herpertz) im Rahmen einer Bundestags-Anhörung zur Zwangsbehandlung sehr realistisch einige herausfordernde Beispiele aus dem Klinikalltag:

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/archiv/33_Zwangsma__nahme/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Herpertz.pdf

Frau Prof. Herpertz ist übrigens eine besondere Zielscheibe von malignen Hetz-und Rufmordkampagnen der Antipsychiatrie.
With magic, you start with a frog and end up with a prince.
With science, you start with a frog, get a PhD and are still left with the frog you started with...


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