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Staatsanwalt nennt Angeklagten ein "Arschloch"

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Begonnen von Rafael, 11. September 2008, 19:56:23

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Rafael

Ich tu es mal hier rein. Das ist einen Lacher wert  :D

"Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen." So stand es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen einen mutmaßlichen Schildkrötenschmuggler. Eine Beleidigung ist das aber nicht - juristisch gesehen."

http://www.sueddeutsche.de/bayern/614/309550/text/


AnnaLena

Hab ich auch gelesen. Bitter für den Staatsanwalt. Was lernen wir daraus? Immer nur mit Bleistift in Unterlagen rumschmieren, bzw besser auf einen extra Zettel  ;D ;D

nihil jie

si... diese nachricht erreichte mich auch gestern früh schon... da begann mein tag gestern wenigstens mit einem schmunzeln ;)