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Deutsch => Allgemeine Diskussionen => Politik und Gesellschaft => Thema gestartet von: P.Stibbons am 27. September 2010, 14:28:32

Titel: Aberkennung Dr-Titel: Aktuelles Urteil B-W
Beitrag von: P.Stibbons am 27. September 2010, 14:28:32
In dieser Sache

http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/forschungsbetrueger-muss-um-seinen-doktortitel-kaempfen--35772268.html

wurde heute bei Gericht entschieden, dass der Physiker König seinen Titel weiter führen darf.

Begründung: Die zur Erlangung des Titels vorgelegten Daten waren (im Gegensatz zu späteren ) nicht gefälscht.
Es gehe aus der Promotionsordnung BW nicht hinlänglich hervor, wie der Begriff "unwürdiges Verhalten" zu definieren sei, auf den sich die Begründung der Aberkennung des Titels stützt. (lt. DLF: Campus und Karriere ,heute)

http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/204574/

Titel: Re: Aberkennung Dr-Titel: Aktuelles Urteil B-W
Beitrag von: Federvieh am 28. September 2010, 13:52:48
Aha, also solange die daten für ne doktorarbeit selbst nicht gefälscht wurden, hat man den dr. sicher oder wie oder watt? Sehr schön. Muß man den leuten also irgendein unwürdiges verhalten während der promotion nachweisen, damit man den titel wieder aberkennt.  Toll.