Psiram Forum

English => General discussion => Thema gestartet von: ilmoro am 01. März 2018, 09:12:24

Titel: Hirte, Rabe und Co. vor Gericht bringen?
Beitrag von: ilmoro am 01. März 2018, 09:12:24
Hallo,
nach den Besuch eines antroposofische Kinderarzt  der für unseren Kind "etwas alternatives" statt Impfungen angeboten hat, überlege ich mich, ob ich solche Ärzte vor Gericht bringen könnte. Die Bücher von Martin Hirte und Steffen Rabe lesen vielen meiner  Freunden (und meine Frau) und  obwohl die meisten von denen Akademiker sind, stimmen den Inhalt der Bücher ohne kritisch die auf die Prüfung zu stellen. Das Thema Impfung ist ziemlich "sensibel" in Deutschland und nach lesen in euerer Artikel über Steffen Rabe:

"Die willentliche Infizierung eines Menschen mit einer Infektionskrankheit stellt den Straftatbestand einer vorsätzlichen Körperverletzung gem. § 223 StGB dar, möglicherweise, da es sich um eine Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen handelt, auch der gefährlichen Körperverletzung gem. § 224 StGB. Da die Teilnehmer dieser "Masernpartys" meist noch Kinder sind, handelt es sich hier um die Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 StGB und bei Eintritt von Folgeschäden, wie z.B. Behinderungen infolge einer Enzephalitis oder SSPE, um eine schwere Körperverletzung nach § 226 StGB, bei Todeseintritt durch die Krankheit um Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB.[25] Rabe stiftet mit seiner Aussage zu diesen Straftaten an."

Frage ich mich ob wir eine "Class Action" gegen Hirte, Rabe und Co. organisieren könne und sie vor Gericht zu bringen. Habt ihr schon daran gedacht? Wie ist die gesetzliche Lage in Deutschland?

Danke
Viele Grüße,
Giuseppe
Titel: Re: Hirte, Rabe und Co. vor Gericht bringen?
Beitrag von: Sauropode am 01. März 2018, 11:28:58
Hirte, Rabe und Consorten würden niemals offen zu Masernpartys raten. Ihre Masche ist es, subtile Zweifel zu säen, Tatsachen mit Halbwahrheiten, Lügen und Suggestivfragen zu vermengen, sodass der Fachunkundige kaum eine Chance hat, da durchzusteigen. So ganz nebenbei vermeiden sie damit standesrechtliche Sanktionen.