Psiram Forum

Deutsch => Allgemeine Diskussionen => Skeptisches Denken => Thema gestartet von: celsus am 13. August 2016, 19:02:02

Titel: Infusionen vom Heilpraktiker
Beitrag von: celsus am 13. August 2016, 19:02:02
Aus aktuellem Anlass und weil mich eben jemand auf Twitter darauf hingewiesen hat:

https://www.heilpraktiker-foren.de/threads/hp-darf-keine-infusionen-durchf%C3%BChren.13420/ (https://www.heilpraktiker-foren.de/threads/hp-darf-keine-infusionen-durchf%C3%BChren.13420/)

ZitatHallo Ihr Lieben,
ich hab da mal eine Frage, mir hat heute ein Arzt erzählt, dass es ein neues Gesetz gibt, nach dem des Heilpraktikern verboten ist, Infusionen durchzuführen. Injektionen s.c., i.c. und i.m. seien wohl erlaubt aber Infusionen nicht. Hat jemand von Euch sowas schon gehört?:eek:

Liebe Grüße
Susi

ZitatDas Ganze halte ich für ärztliches Wunschdenken. Ein HP darf grundsätzlich alles einsetzen, was ohne ärztliche Verschreibung gekauft werden darf. Natürlich gibt es Infusionslösungen, die wir aufgrund ihrer Inhaltsstoffe nicht verwenden dürfen. Aber ansonsten sind Infusionen erlaubt.

Gruss Rudolf

Euthanasie für Besserverdienende?
Titel: Re: Infusionen vom Heilpraktiker
Beitrag von: eLender am 27. September 2023, 19:08:29
Aber Eigenblut dürfense jetzt nicht mehr zapfen. Fällt unter das Transfusionsgesetz (o.ä.). Jetzt darf der Patient sich nur noch selbst schröpfen anzapfen.

ZitatWer sich bislang regelmäßig einer Eigenbluttherapie bei einer Heilpraktikerin oder einem Heilpraktiker unterzogen hat, wird darauf zukünftig verzichten müssen. Denn: Ein aktuelles Urteil schränkt deren Leistungsrahmen ein. So entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker ihren Patientinnen und Patienten kein Blut mehr zur Herstellung von sogenannten Eigenblutprodukten abnehmen dürfen. Was das bedeutet?
https://www.rnd.de/wissen/heilpraktikerinnen-und-heilpraktiker-das-duerfen-sie-und-das-nicht-XTTYAGTD4FBJDOMIEJL6NKMXIM.html
Titel: Re: Infusionen vom Heilpraktiker
Beitrag von: eLender am 09. Februar 2024, 23:15:10
ZitatDas Transfusionsgesetz sieht vor, dass nur Ärztinnen und Ärzte oder qualifiziertes Personal unter ihrer Aufsicht Blut entnehmen dürfen. Es gibt aber Ausnahmen unter anderem für sogenannte homöopathische Eigenblutprodukte, wenn dazu nur eine kleine Menge Blut gebraucht wird.
Die Heilpraktikerinnen und der Heilpraktiker hatten das entnommene Blut mit Ozon, einem Sauerstoff-Ozon-Gemisch oder homöopathischen Mitteln versetzt und dann wieder injiziert. Die Bezirksregierung im nordrhein-westfälischen Münster verbot ihnen, für diese Art Therapie selbst Blut abzunehmen. Dagegen zogen sie vor Gericht.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Juni entschieden, dass hier keine Ausnahme gegen den sogenannten Arztvorbehalt greife. Es handle sich nicht um ein homöopathisches Eigenblutprodukt, begründete es seine Entscheidung, denn das Verfahren werde nicht im Europäischen Arzneibuch oder einem in der EU offiziell gebräuchlichen Arzneibuch beschrieben.
https://www.welt.de/wissenschaft/article250004140/Bundesverfassungsgericht-Heilpraktiker-scheitern-wegen-Eigenbluttherapien.html

Immer diese Ausnahmeregelungen, als wäre Homöopathie etwas Schützenswertes. Dann noch der Versuch, da auf Grundrechte zu pochen. Man müßte das alles knallhart verbieten, ist in anderen Gebieten auch sehr streng geregelt. Immerhin ist die Verfassung stabil:

ZitatGegen dieses Verbot wandten sie sich mit ihren Verfassungsbeschwerden, hatten nun aber keinen Erfolg. Angesichts ihrer unzureichenden Angaben sahen sich die Verfassungsrichter außerstande zu entscheiden, ob die Eigenblutbehandlungen unter die Ausnahmen fallen oder nicht.

Schließlich gebe es diverse Eigenblutbehandlungen. Davon könnten einige verboten sein, andere möglicherweise nicht. Für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit seien vor allem die jeweiligen Gesundheitsrisiken von Bedeutung. Insofern hätten die Heilpraktiker eine etwaige Grundrechtsverletzung nicht schlüssig dargelegt (Az.: 1 BvR 2078/23, 1 BvR 2171/23, 1 BvR 2182/23).

Klingt aber auch halbgar.