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Deutsch => Allgemeine Diskussionen => Politik und Gesellschaft => Thema gestartet von: Hildegard am 30. März 2015, 16:29:49

Titel: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: Hildegard am 30. März 2015, 16:29:49
Hallo allerseits.

Eigentlich habe ich zwei Fragen. Zum einen ist mir nicht ganz klar, wie die Regelung in Deutschland wirklich exakt aussieht. "Bei akuter Gefahr" dürfen wohl auch in Deutschland Ärzte Informationen über ihren Patienten weitergeben. In den USA gibt's auch eine Schweigepflicht, aber es darf mehr oder früher gemeldet werden, wenn jemand zur Gefahr werden könnte. Wie unterscheidet sich das genau?

Zweite Frage: Spontan ist man ja geneigt, im Licht des Amokflugs einer Lockerung des Arztgeheimnisses zuzustimmen. Oder zum Beispiel einer Regelung, dass Piloten bei der Einstellung routinemäßig ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden müssen. Andererseits leuchtet ein, dass damit ein Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Pilot nicht mehr möglich wäre und relevante Probleme schlicht verhieimlicht würden.
Sehr ihr da einen Mittelweg oder eine andere sinnvolle Lösung?
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: Gefährliche Bohnen am 30. März 2015, 16:49:17
Zitat von: Hildegard am 30. März 2015, 16:29:49
Eigentlich habe ich zwei Fragen. Zum einen ist mir nicht ganz klar, wie die Regelung in Deutschland wirklich exakt aussieht. "Bei akuter Gefahr" dürfen wohl auch in Deutschland Ärzte Informationen über ihren Patienten weitergeben.

Ich weiß nicht, ob das deine Frage ausreichend beantwortet, aber es gibt eine Offenbarungspflicht, d.h. bei unmittelbarer Gefährdung der Allgemeinheit muss ich als Arzt die Schweigepflicht sogar brechen: Gemäß § 138 StGB ist die Nichtanzeige geplanter Straftaten (z.B. Mord, Totschlag, Völkermord) strafbar.

Darüber hinaus gibt es noch eine etwas schwammigere Offenbarungsbefugnis: Bei einem rechtfertigenden Notstand besteht nach § 34 StGB eine Offenbarungsbefugnis, wenn die Offenbarung dem Schutz von rechtlich geschützten Interessen dient und dieses höher zu bewerten ist, als der Straftatbestand einer Missachtung der ärztlichen Schweigepflicht.

Wie es in Amerika ist, weiß ich nicht.
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: Sauropode am 30. März 2015, 20:29:51
Ich weiß nicht, ob eine Lockerung da mehr bewirken würde. Es wird immer solche Unsicherheitsfaktoren geben. Im Flugverkehr kommt es zudem recht selten vor, dass ein Pilot Amok fliegt. Zu allererst müsste man sich den Autofahrer vornehmen.

Vielleicht brächte eine engmaschigere Untersuchung durch betriebseigene Ärzte was. Wenn aber der Job auf dem Spiel steht und psychische Krankheiten dem Betroffenen eh ein Stigma aufdrücken, wird auch das nicht zu 100% abhelfen können.
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: duester am 01. April 2015, 13:29:41
Sehr interessante Frage und Diskussion. Manchmal möchte man ja schon gerne irgendwie in den Medien mitdiskutieren - wie haben die Menschen nur Meinungen geäußert, bevor es des Internet gab?  ;) Denn ganz abgesehen von der tatsächlichen aktuellen rechtlichen Lösung: Brächte die Aufhebung der Schweigepflicht überhaupt etwas? Und wäre es das wert? Auf der einen Seite reduziert man das Risiko eines sehr, sehr seltenen Ereignis - der selbstmörderische Geisterfahrer ist sicher häufiger als der selbstmörderische (und narzisstische!) Pilot. Man kann den Begriff der Risikogruppe nicht so weit fassen, dass tatsächlich alle Autofahrer drin sind. Im Extremfall (Pilot und/oder anderer Funktionsträger benennt suizidale Absichten) wissen die Beteiligten hoffentlich, was sie zu tun haben (wobei das noch nichtmal sicher ist: bei verschiedenen Amokläufen am Arbeitsplatz gab es vorab sehr, sehr klare Drohungen). Aber viel wichtiger sind doch die Zweifelsfälle: Pilot zeigt beginnende Netzhautablösung, weigert sich aber mit dem Fliegen aufzuhören. Noch keine unmittelbare Gefahr, aber eine Gefahr. Pilot hat Epilepsie, die bei den Routine-Untersuchungen vielleicht nicht auffällt, weigert sich aber die Gefahr eines möglichen epileptischen Anfalls in einer Krisensituation zu erkennen. Sollte dann die ärztliche Schweigepflicht gelten, oder nicht? Weil, wenn nicht: Wo kann der Pilot hingehen, wenn er Lichtblitze und schwarze Flecken bemerkt? Ich persönlich fand immer, dass der beste Grund für eine besondere rechtliche Handhabung des Beichtgeheimnis eine eher pragmatische Überlegung ist: So kann wenigstens der Geistliche auf "den Sünder" einwirken.
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: Yadgar am 03. Mai 2015, 19:11:28
Hi(gh)!

Zitat von: Sauropode am 30. März 2015, 20:29:51
Vielleicht brächte eine engmaschigere Untersuchung durch betriebseigene Ärzte was. Wenn aber der Job auf dem Spiel steht und psychische Krankheiten dem Betroffenen eh ein Stigma aufdrücken, wird auch das nicht zu 100% abhelfen können.

Im Frrrrrrrreistaat Bayern genügt laut PsychKG schon eine mögliche Gefährdung der öffentlichen Orrrrrrrrrrdnung (88! 88! 88!), um unbefristet aus dem Verkehr gezogen zu werden! Das heißt z. B.: als Mann lange Haare oder barfuß in der Öffentlichkeit -> ab in die Klapse - und erst als kaputtgepillter, sabbernder Haldolkrüppel mit knapp zweistelligem IQ wieder raus! Wenn überhaupt... Liberalitas Bavariae, wie wir sie lieben (würg, reiher, kotz)!

Aber vielleicht ist das auch alles nur Spinnerkram und Desinformation aus der Antipsychiatriebewegung... ich habe so etwas jedenfalls in den 1980ern in der "VolksBlatt"-Wandzeitung der Sozialistischen Selbsthilfe Köln gelesen... und das mit der öffentlichen Ordnung steht jedenfalls in der Wikipedia unter "Psychisch-Kranken-Gesetz"!

Bis bald im Khyberspace!

Yadgar
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: Spielkind am 03. Mai 2015, 22:58:35
Ich denke mal, so einfach, wie du dir das vorstellst ist das selbst in Bayern nicht, das Problem mit dem Psych-KG ist leider eher, dass es oftmals viel zu spät greift. Ich kenne mehr als einen Fall, in dem Angehörige richtig große Probleme hatten, jemanden einweisen zu lassen, obwohl es dringend nötig war. Und nein, da ging es weder um Erbschaft, noch um sonstige Nickeligkeiten, sondern der betreffende brauchte dringend Hilfe, in einem Fall gab es wirklich eine Art Schichtdienst, um einen Selbstmord zu verhindern, das ging Wochen so, bis endlich etwas passierte.
Zum anderen, wo hast du bitteschön dein Wissen um die Psychatrie her? Heute sieht das doch deutlich besser aus, als die "Halodol-Zombies", die du da beschreibst, in der modernen Psychatrie wird so gut wie gar kein Haldol mehr verwendet, außer in ganz seltenen Fällen, z.B. wenn jemand Stimmen hört. Ansonsten gibt es eine ganze Palette an guten Psychopharmaka, die den Betroffenen ermöglichen, wieder ein ganz normales Leben zu führen, ohne ständig auf der Kippe zu stehen.
Sorry, das es etwas ausgeufert ist, aber ich finde es immer recht gefährlich, solche Dinge einfach stehen zu lassen, das könnte schnell dazu führen, dass Menschen, die das dringend brauchen, sich dann doch keine Hilfe holen, weil immer noch solche Horrorstorys durch die Welt geistern. Und da es einige Menschen, die mir sehr lieb sind, wären ohne diese Hilfe wohl nicht mehr am Leben!
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: pelacani am 04. Mai 2015, 07:49:06
Zitat von: Spielkind am 03. Mai 2015, 22:58:35
Zum anderen, wo hast du bitteschön dein Wissen um die Psychatrie her? Heute sieht das doch deutlich besser aus, als die "Halodol-Zombies", die du da beschreibst, in der modernen Psychatrie wird so gut wie gar kein Haldol mehr verwendet, außer in ganz seltenen Fällen, z.B. wenn jemand Stimmen hört.

Und es hat auch früher nicht gestimmt. Vor 30, 40 Jahren war Haldol in Megadosis (100 mg/d) üblich, und der so von akuten Nebenwirkungen Betroffene konnte in der Tat einen bedauernswerten Eindruck machen. Allerdings blieb das in der Regel auf die Akutphase der Psychose, auf wenige Wochen beschränkt; und die Nebenwirkungen sind dosisabhängig. Es entwickelte sich eine ganze Wissenschaft der Haldol-Verordnung (Haase et al, neuroleptische Schwelle usw.). Später wurde belegt, dass Dosen > 15 mg/d sinnlos sind.

Inzwischen ist Haldol ein Reservemittel (zweiter oder dritter Wahl), aber Stimmen sind nicht ganz selten, und sie sind nicht die einzige verbliebene Haloperidol-Indikation. Ansonsten volle Zustimmung, Spielkind.

Überhaupt war damals die gesamte Medizin, nicht nur die Psychiatrie, in ihren Mitteln rabiater.
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: Yadgar am 04. Mai 2015, 12:58:37
Hi(gh)!

Zitat von: Spielkind am 03. Mai 2015, 22:58:35
Ich denke mal, so einfach, wie du dir das vorstellst ist das selbst in Bayern nicht, das Problem mit dem Psych-KG ist leider eher, dass es oftmals viel zu spät greift.

Und wenn es früher greifen würde, dann hätten wir wieder jede Menge "Kollateralschäden", also z. B. Langhaarige, Barfußgänger oder Leute, die in der Öffentlichkeit Selbstgespräche führen in den Psychiatrien... in so einer Welt möchte ich auch nicht leben!

Bis bald im Khyberspace!

Yadgar
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: duester am 04. Mai 2015, 13:24:38
Zitat von: Yadgar am 04. Mai 2015, 12:58:37
... in so einer Welt möchte ich auch nicht leben!

Hmmm, ist, denke ich, heute nicht mehr zu befürchten. Simpler Grund: Vergütung. Die Psychiatrien haben wenig Grund, Leute, die nicht da sein wollen und kein Problembewusstsein haben, dort zu behalten. Da ist ein einsichtiger Suchtkranker, der an seiner Genesung mitarbeitet, vermutlich die ökonomisch bessere Wahl. Und als Chefarzt würde ich nicht zulassen, dass die Politik meine Abteilung instrumentalisiert (und so den sowieso schon schwierigen Ruf von Psychiatern weiter verschlimmert).
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: Groucho am 04. Mai 2015, 13:46:44
Zitat von: Yadgar am 04. Mai 2015, 13:37:49
Was ist davon zu halten?

Soviel wie von den Reptiloiden als Weltherrscher.
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: Sauropode am 04. Mai 2015, 14:07:32
Entschuldige, Yadgar, aber Du spinnst.
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: Yadgar am 04. Mai 2015, 14:17:42
Hi(gh)!

(bitte löschen, versehentlicher Doppelpost!)
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: Yadgar am 04. Mai 2015, 14:18:32
Hi(gh)!

Zitat von: Sauropode am 04. Mai 2015, 14:07:32
Entschuldige, Yadgar, aber Du spinnst.

Ich bin mir ja nicht so sicher, ob ich mir die Psychiatrie-Paranoia der Linksapokalyptiker, Infokrieger oder einfach nur im klinischen Sinne Gestörten zu eigen machen soll... Psychiatrieangst ist so ein wunder Punkt bei mir, seit ich zum ersten Mal vor bald 30 Jahren in von einem Psychiater in die Wege geleiteter psychotherapeutischer Behandlung war... nein, tatsächlich irgendwo zwangseingewiesen worden bin ich nie, aber ich frage mich immer wieder mal, wie leicht mir das passieren könnte (oder auch nicht)! Reichen dafür laute Musik in der Mietwohnung, verwahrloste äußere Erscheinung, bizarre Selbstgespräche in Supermärkten (gerne auch mit Gewaltphantasien und unangemessenem Gebrauch des Wortes "Auschwitz")? Reichen dazu irgendwelche spinnerten Postings in Foren und Blogs?

Bis bald im Khyberspace!

Yadgar
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: duester am 04. Mai 2015, 14:20:10
Zitat von: Yadgar am 04. Mai 2015, 13:37:49
Aber gilt fehlende "Compliance" und Krankheitseinsicht nicht erst recht als Symptom einer unbedingt behandlungsbedürftigen Störung? Oder, anders ausgedrückt: Habe ich nicht, wenn ich erst mal aus welchem Grund auch immer eingewiesen worden bin, so oder so verloren? Bezeichne ich mich als krank, bestätige ich die Notwendigkeit der Einweisung - sehe ich mich als gesund, gilt das als "fehlende Krankheitseinsicht" und bestätigt erst recht die Notwendigkeit der Einweisung...

Du darfst krank und fehlend krankheitseinsichtig sein, wie es dir beliebt - solange du eben nicht die Messer wetzt, um auch alle anderen davon zu überzeugen. Von der Norm abweichendes Verhalten begründet noch keine Zwangseinweisung. In eine Psychiatrie kommt man nur aus drei Gründen: man geht freiwillig dorthin, man ist fremdgefährdend oder man ist selbstgefährdend. Manchmal wünschte man sich fast, die psychiatrische Versorgung würde engmaschiger greifen, z.B. bei Tier-Messies. Aber so lange du und deine Stimmen niemandem etwas tun, werden die dich wahrscheinlich in Ruhe lassen. 
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: Yadgar am 04. Mai 2015, 14:22:10
Zitat von: duester am 04. Mai 2015, 14:20:10
Du darfst krank und fehlend krankheitseinsichtig sein, wie es dir beliebt - solange du eben nicht die Messer wetzt, um auch alle anderen davon zu überzeugen. Von der Norm abweichendes Verhalten begründet noch keine Zwangseinweisung.

Auch in Bayern nicht?

Bis bald im Khyberspace!

Yadgar
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: Maxi am 04. Mai 2015, 14:39:27
Yadgar, du hast keine Ahnung von der Materie und davon sehr viel. Vertrau mal auf die Experten und spinn hier nicht rum.
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: duester am 04. Mai 2015, 14:40:30
Zitat von: Yadgar am 04. Mai 2015, 14:18:32
Reichen dafür laute Musik in der Mietwohnung, verwahrloste äußere Erscheinung, bizarre Selbstgespräche in Supermärkten (gerne auch mit Gewaltphantasien und unangemessenem Gebrauch des Wortes "Auschwitz")? Reichen dazu irgendwelche spinnerten Postings in Foren und Blogs?
Kommt drauf an, nein, nein, ja, jein, nein.

Laute Musik: Dir ist schon klar, dass der Rest der Welt von anderen Menschen bevölkert wird, die ggf. hin und wieder schlafen wollen, oder? Bei lauter Musik ist erst mal der Vermieter zuständig und der hat schon wenig Handhabe. In einem Fall, in dem jemand nachts stundenlang in seiner Eigentumswohnung mit dem Holzhammer auf den Boden (und damit auf die Decke der Bewohner unter ihm) gehauen hat, ist nichts passiert.

Verwahrloste äußere Erscheinung: Nein, denn der Wissenschaftsbetrieb würde ohne Professoren zusammenbrechen. Scherz (aber nur halb - das  "C4 oder Hobo"-Quiz hat mich einen großen Teil meines Lebens erheitert). Du kannst gammeln, was das Zeug hält (Dreadlocks fangen z.B. auf dem Kopf zu schimmeln an, wenn sie feucht werden), das bringt dich nicht in eine Psychiatrie.

Bizarre Selbstgespräche in der Öffentlichkeit: Nein.

Gewaltphantasien: Yupp. Versteht sich von selbst, oder?

"Auschwitz"-Logorrhoe: Hmm. Kommt auf den Kontext an. Unangemessener Gebrauch des Wortes "Auschwitz" wie in "Ihr gehört doch alle nach A."? Dann: s. "Gewaltphantasien". Ist es 'ne Straftat und bist du nicht straffähig, dann bringt dich das in die Forensische.

Spinnerte Postings in Foren und Blogs: Leider nein. Das Psiram-Wiki wäre mit drei Klicks gesichtet und wir hätten den Nachmittag frei, wenn das so wäre.
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: Sauropode am 04. Mai 2015, 14:48:25
Diverse Fälle schwerst verwahrloster Menschen zeigen, dass Hilfe oft zu spät kommt, weil die Btroffenen selber keine Behandlung anstreben und eben auch keine Gemeingefährdung vorliegt. Du kannst also getrost barfuß und langhaarig durch die Fußgängerzonen wandeln, Dich wird keiner mit der Zwangsjacke entführen.

Der Krankheitsbegriff - nicht nur in der Psychiatrie - ist dauernd im Wandel, je nachdem, welche Erkenntnisse die Wissenschaft liefert. Aber eine Psychiatrisierung des Alltags kann ich nicht erkennen; das Gegenteil ist eher der Fall, siehe Homosexualität.
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: Conina am 04. Mai 2015, 15:32:22
Post von Yagdar entfernt.
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: Yadgar am 04. Mai 2015, 15:33:34
Hi(gh)!

Zitat von: duester am 04. Mai 2015, 14:40:30
Gewaltphantasien: Yupp. Versteht sich von selbst, oder?

Du meinst also, man kann schon für bloße Phantasien (ohne Verwirklichungsabsicht!) zwangseingewiesen werden? Also auch für das, was ich vorhin in aller Ausführlichkeit gepostet hatte (und was vernünftigerweise unverzüglich gelöscht wurde)?

Bis bald im Khyberspace!

Yadgar
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: Yadgar am 04. Mai 2015, 15:34:59
Zitat von: Conina am 04. Mai 2015, 15:32:22
Post von Yagdar entfernt.

Schade... ich schreibe mich übrigens "Yadgar", nicht "Yagdar"!

Bis bald im Khyberspace!

Yadgar
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: ajki am 04. Mai 2015, 15:57:38
Zitat von: duester am 04. Mai 2015, 14:20:10
z.B. bei Tier-Messies

Wie wahr, wie wahr.  :(
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: Maxi am 04. Mai 2015, 18:14:58
Yadgar, mach doch bitte mal einen Vorschlag, was du mit einem Mitmenschen machen würdest, der bei Minusgraden bafuß draußen rumläuft. Würde mich wirklich interessieren.
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: Patches O Houlihan am 04. Mai 2015, 19:33:07
Zitat von: Maxi am 04. Mai 2015, 18:14:58
Yadgar, mach doch bitte mal einen Vorschlag, was du mit einem Mitmenschen machen würdest, der bei Minusgraden bafuß draußen rumläuft. Würde mich wirklich interessieren.
Ha, so einen haben wir in meiner Stadt auch, mittlerweile sogar mehrere. Und der geht auch nicht so richtig, es ist halb ein Schlawenzeln, halb ein Tanzen. Außerdem hat der, von dem ich gerade einen Flashback habe, immer zu enge schwarze Jeans an...
Allein für diese Art Modegeschmack wüsste ich, was ich mache, aber die Polizei weigert sich beharrlich, den mitzunehmen...

Dem Vernehmen nach genügt für eine Zwangseinweisung ein Oberlippenbart, eine geldgeile Ex und eine Parkbank, die Geld in der Schweiz parkt. Es hilf auch ein Brief an den Bundespräservadent.
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: Yadgar am 04. Mai 2015, 19:52:46
Hi(gh)!

Zitat von: Maxi am 04. Mai 2015, 18:14:58
Yadgar, mach doch bitte mal einen Vorschlag, was du mit einem Mitmenschen machen würdest, der bei Minusgraden bafuß draußen rumläuft. Würde mich wirklich interessieren.

Da fällt mir eine meiner allerersten E-Mail-Bekanntschaften von 1995 ein, Paul J. Lucas aus (damals) Chicago - der war Mitglieder der "Dirty Sole Society" (mittlerweile umbenannt in "Society for Barefoot Living" (http://www.barefooters.org/)) - ihmzufolge ist Barfußgehen im Winter durchaus möglich (und die Winter in Chicago sind ähnlich kalt wie die in Moskau!), wenn auch nicht stundenlang... und, nein, er hat mir seinerzeit nichts von Drohungen mit Zwangseinweisungen erzählt! Wahrscheinlich sehen Amerikaner das entspannter...

Nein, also ich würde so einen Menschen erst einmal ansprechen - wenn er einen klaren, vernünftigen Eindruck macht, gibt es natürlich keinen Grund, ihn zwangseinzuweisen! Rauchen, Motorrad fahren, Schokolade essen und vieles mehr sind auch potenziell selbstgefährdende Tätigkeiten - weisen wir deswegen Raucher, Motorradfahrer und Schokoladenesser ebenfalls zwangsweise ein?

Bis bald im Khyberspace!

Yadgar
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: Conina am 04. Mai 2015, 21:23:15
Zitat von: Yadgar am 04. Mai 2015, 15:34:59

Schade... ich schreibe mich übrigens "Yadgar", nicht "Yagdar"!


...und Cyberspace schreibt man mit C.
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: 71hAhmed am 04. Mai 2015, 21:45:37
Zitat von: Conina am 04. Mai 2015, 21:23:15
Zitat von: Yadgar am 04. Mai 2015, 15:34:59

Schade... ich schreibe mich übrigens "Yadgar", nicht "Yagdar"!


...und Cyberspace schreibt man mit C.
In dem Fall nicht, er hat es vor Jahren mal erläutert.
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: Spielkind am 04. Mai 2015, 23:13:37
Zitat von: Yadgar am 04. Mai 2015, 12:58:37
Hi(gh)!

Zitat von: Spielkind am 03. Mai 2015, 22:58:35
Ich denke mal, so einfach, wie du dir das vorstellst ist das selbst in Bayern nicht, das Problem mit dem Psych-KG ist leider eher, dass es oftmals viel zu spät greift.

Und wenn es früher greifen würde, dann hätten wir wieder jede Menge "Kollateralschäden", also z. B. Langhaarige, Barfußgänger oder Leute, die in der Öffentlichkeit Selbstgespräche führen in den Psychiatrien... in so einer Welt möchte ich auch nicht leben!

Bis bald im Khyberspace!

Yadgar

Au Mann, du weißt wirklich nicht, wovon du redest, oder? Wenn du meinen Post im ganzen so richtig gelesen hättest, dann wüsstest du, was ich sagen wollte. Ich würde gerne in einer Welt leben, in der die Psycholgie eher einwirken könnte leben. @Pelcani, danke, ich wusste es nicht so differenziert, ich kenne es eben nur aus der Sicht der Patientenangehörigen.
Titel: Re: Ärztliche Schweigepflicht bei Piloten, Lokführern ... ?
Beitrag von: Belbo am 05. Mai 2015, 11:01:15
Zitat von: Patches O Houlihan am 04. Mai 2015, 19:33:07
Zitat von: Maxi am 04. Mai 2015, 18:14:58
Yadgar, mach doch bitte mal einen Vorschlag, was du mit einem Mitmenschen machen würdest, der bei Minusgraden bafuß draußen rumläuft. Würde mich wirklich interessieren.
Ha, so einen haben wir in meiner Stadt auch, mittlerweile sogar mehrere. Und der geht auch nicht so richtig, es ist halb ein Schlawenzeln, halb ein Tanzen. Außerdem hat der, von dem ich gerade einen Flashback habe, immer zu enge schwarze Jeans an...
Allein für diese Art Modegeschmack wüsste ich, was ich mache, aber die Polizei weigert sich beharrlich, den mitzunehmen...

Dem Vernehmen nach genügt für eine Zwangseinweisung ein Oberlippenbart, eine geldgeile Ex und eine Parkbank, die Geld in der Schweiz parkt. Es hilf auch ein Brief an den Bundespräservadent.

Die große Mollathverschwörung?  :rofl

http://der-fall-mollath.de