ZitatLausanne (aho) – Der Bio-Bauer und grüne Kantonsrat Urs Hans ist mit seiner Beschwerde gegen ein Urteil des Zürcher Obergerichts vor dem Schweizer Bundesgericht in Lausanne gescheitert. Damit ist das Urteil rechtskräftig, in dem der Verurteilte im vergangenen März wegen mehrerer Verstößen gegen das Tierseuchen- und Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 3.000 Franken verurteilt worden war.
http://www.animal-health-online.de/gross/2013/12/24/homoopathie-wirkte-nicht-schweizer-bio-bauer-wegen-fahrlassiger-tierqualerei-verurteilt/26955/