Geistheiler wurde von einem Bezirksgericht freigesprochen:
http://salzburg.orf.at/stories/352560/ (http://salzburg.orf.at/stories/352560/)
Das ist eben das Problem mit dem fiktiven mündigen Patienten. Die Juristen gehen zu sehr davon aus, dass Kranke den Schmu in der Krankheitssituation auch durchschauen können und nehmen v.a. ihren eigenen Bildunsgsstand als Maßstab. Das führt dann zu solchen Urteilen. Da sollte die SA aber in die nächste Instanz. :(
Praktisch jeder Mensch hat Beinlängendifferenzen,die kein Problem darstellen.
Die Betrüger nutzen das mit einem verlogenen Riesen-Brimborium aus;und die verblödete Masse der Bevölkerung fällt drauf rein.
Das machen Leider auch orthopäden. Bei mir hat man einen Beckenschiefstand von 0.5cm diagnostiziert.. Mit hoch komplizierter optischer Meßtechnik und danach gabs dann teure Einlagen.
Aber daran zeigt sich leider das Problem, rechtlicher Verfolgung solchen Humbugs :(