http://www.frankenpost.de/lokal/fichtelgebirge/wunsiedel/Zu-wenig-gezahlt-Heilpraktiker-klagt-Rechnung-ein;art2460,2087209
Zitat von: Roadrunner am 21. August 2012, 12:03:41
http://www.frankenpost.de/lokal/fichtelgebirge/wunsiedel/Zu-wenig-gezahlt-Heilpraktiker-klagt-Rechnung-ein;art2460,2087209
Ein Fall von http://de.wikipedia.org/wiki/Wucher ?
...oder er kostet gleich das Leben.
http://www.agpf.de/uriella1.htm#AIDS-Diagnose
http://www.frag-einen-anwalt.de/Heilpraktiker-unzulaessige-Berufsbezeichnung,-Fehlbehandlung,-Schadenersatz-__f40859.html
ZitatWer sich auf eine Behandlung einlässt, der muss auch damit rechnen, dass diese etwas kostet
Dieser Richter ist doch ein Vollpfosten! Es ist also gem. dem Urteil in Ordnung für eine Dienstleistung erstmal bezahlen zu müssen, egal ob sie purer Betrug ist oder nicht. :stirn
Zitat von: Omikronn am 21. August 2012, 13:05:03
ZitatWer sich auf eine Behandlung einlässt, der muss auch damit rechnen, dass diese etwas kostet
Dieser Richter ist doch ein Vollpfosten! Es ist also gem. dem Urteil in Ordnung für eine Dienstleistung erstmal bezahlen zu müssen, egal ob sie purer Betrug ist oder nicht. :stirn
Wieso, wenn in der AGB steht, dass die Behandlung nicht wirkt, ist es auch kein Betrug.
Es gibt da schliesslich auch so manche iGeL, deren Wirkung ....
Würde das dann aber nicht bedeuten dass ich so ziemlich alles als Behandlung anpreisen und anbieten darf?
Zitat von: Omikronn am 21. August 2012, 15:07:31
Würde das dann aber nicht bedeuten dass ich so ziemlich alles als Behandlung anpreisen und anbieten darf?
klar, man darf nur kein Heilungsversprechen abgeben. Vorschwärmen wie viele Patienten man damit schon
abgezockt geholfen hat darf man natürlich. Nirgends kann man so leicht betrügen wie im Medizinbereich...
Zitat von: Omikronn am 21. August 2012, 15:07:31
Würde das dann aber nicht bedeuten dass ich so ziemlich alles als Behandlung anpreisen und anbieten darf?
Aber genau das dürfen Heilpraktiker doch - jede Behandlung, die dich nicht umbringt.
Und selbst diese Grenze halten einige HP nicht ein - das ist dann allerdings verboten.
Zitat von: Erhard am 21. August 2012, 15:21:49
Zitat von: Omikronn am 21. August 2012, 15:07:31
Würde das dann aber nicht bedeuten dass ich so ziemlich alles als Behandlung anpreisen und anbieten darf?
Aber genau das dürfen Heilpraktiker doch - jede Behandlung, die dich nicht umbringt.
Und selbst diese Grenze halten einige HP nicht ein - das ist dann allerdings verboten.
wobei man fairerweise auch sagen muß dass das auch für "Ärzte" gilt. Siehe Klehr und Konsorten...
Deswegen hatte ich auch die iGeL erwähnt.
Ihr zwei habt recht.
ZitatNirgends kann man so leicht betrügen wie im Medizinbereich...
Ja, leider....
Zitat von: Omikronn am 21. August 2012, 15:07:31
Würde das dann aber nicht bedeuten dass ich so ziemlich alles als Behandlung anpreisen und anbieten darf?
Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass man als Verkäufer auch gar nicht mehr juristisch angreifbar ist, wenn man "Geld-zurück-Garantie" einführt.
Also jetzt bei pseudowissenschaftliche Apparaturen.
Das Heilungs-& Linderungsversprechen muss nur soweit "verwässert" werden und schwubdiwub ist man auch konform mit dem Heilmittelwerbegesetz.
Wenn da nicht so das Gewissen wäre könnte man sich im Schwurbel-Bereich so toll selbstständig machen. :o
In der Tat anka. Sowas ging mir auch schon häufiger durch den Kopf....
Zuletzt hab ich überlegt, ob/wie man Ärzte für folgende Aktion gewinnen kann:
1. Der Arzt legt eine Heilpraktikerprüfung ab und führt fortann die Zusatzbezeichnung im Praxislogo.
2. Wenn ein Gläubiger zu ihm kommt wird dieser behandelt und es wird privat und vor Ort abgerechnet.
3. Jeder mitmachende Arzt nimmt ca.5 Gläubige als Stammpatienten an, damit der Aufwand überschaubar bleibt.
4. Wenn einer der Gläubigen sich fein artig für die "Heilung" nach 20 Sitzungen bedankt, klärt der Arzt ihn über den Humbug seiner Behandlung auf und gibt ihm am Ende des Gesprächs das Geld der "Sitzungen" in Bar wieder und rät ihm, von dem Geld eine Woche schön Urlaub zu machen und in Zukunft vielleicht direkt lieber dafür zu sparen.....
5. Er besetzt die "Position" des letzten Gläubigen nach.