ich weis - ein alter hut... aber bei meiner Feiertäglichen Suche nach diversen Themen bin ich zufällig auf DAS hier gestossen:
http://www.rutengaenger-hering.de/referenzen9.html
Mag für den Aussenstehenden sensationell klingen und wenn man die Fotos sieht - wow! Der Typ hats drauf. Nun ist es aber blöderweise so, das ich besagte Stadt und das Freibad kenne :grins:
Und wenn wir richtig lesen: "Freibad Biebertal"... das liegt in der Stadt Menden, Ortsteil Lendringsen. Und was glaubt ihr, bedeutet der Name? Richtig! da fliesst ein ca. 2 meter breiter und im Normalfall 20 cm tiefer "Fluss" nur wenige Meter neben dem Freibad... das Tal selber liegt in einer Kalkstein-haltigen Gegend, die bekannt ist für unterirdische Hohlräume (die Hönne fliesst nur wenige KM entfernt im Sommer immer unterirdisch). D.h. ein "Rutengänger" muss schon verdammtes Pech haben, in der Gegend NICHT auf Wasser zu stossen...
Der hat auch in Gerolstein gesucht, soweit ich weiß ist die Geolgische Struktur der Quellen dort aber schon seit langem bekannt,
komisch find ich auch, dass die Tiefe ziemlich exakt der von don schon bekannten Quellen entspricht.
Thermalwasser ist an geologische Strukturen geknüpft, nur dass die tiefer liegen als bei Grundwasser.
Da habe ich doch gerade "Wasserlassen per Rute" gelesen :angel:
Verdammt, daran habe ich auch gerade gedacht.
Zitatmit ca. Tiefenbestimmung, Wassermengenbestimmung, Temperaturbestimmung sowie Mineralstoffgehalt und Fließrichtung.
Witzig finde ich das "ca." das dasteht.
ZitatVermeiden Sie kosten- und zeitintensive Fehlbohrungen.
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Rentabel, effizient und zuverlässig, da musste ich lachen ;D
ZitatGesundheit ist nicht alles ...
Aber ohne Gesundheit ist alles nichts.
Bei einer von uns durchgeführten Hausausmessung können wir prüfen, ob bei Ihnen in der Wohnung, am Arbeitsplatz oder sogar am Bauplatz Erdstrahlen (*) oder Elektrosmog zu Gesundheits- oder Schlafstörungen führen.
(*) Gesetzlicher Hinweis:
Erdstrahlen sind wissenschaftlich nicht nachweisbar.
[...]
Gestetzlicher Hinweis? Befreit das vom Vorwurf der "unmöglich zu erbringende Leistungen"?