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Deutsch => Allgemeine Diskussionen => Skeptisches Denken => Thema gestartet von: Ratiomania am 03. April 2012, 10:13:26

Titel: Gen-Honig-Justizerei-Debakel - Imker bekommen "eine geklebt"
Beitrag von: Ratiomania am 03. April 2012, 10:13:26
Jetzt wirds klebrig!

http://www.juraforum.de/recht-gesetz/kein-schutz-vor-gen-pflanzen-fuer-imker-393654


ZitatMünchen (jur). Imker können nicht verlangen, dass die Länder ihren Honig vor genetisch veränderten Pflanzen schützen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München mit einem am Mittwoch, 28. März 2012, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschieden (Az.: 22 BV 11.2175). Danach ist der Anbau von Gen-Mais in Bayern auch nicht rechtswidrig. Nähere Gründe teilte der VGH noch nicht mit. Ob den Imkern Schadenersatz zusteht, hatte der VGH nicht zu entscheiden.

Da aber nun das hier:

ZitatMit Urteil vom 6. September 2011 (Az.: C-442/09) gab ihm der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in diesem Punkt weitgehend recht. Ohne behördliche Verkaufsgenehmigung dürfe ein Honig mit genmanipulierten Zutaten nicht verkauft werden.

gilt heißts man muss das Zeug irgendwie genehmigen lassen oder eben auf keinen Fall in den Handel bringen/vernichten (zurzeit also).


Hier die Kurzusammenfassung der ganzen Geschichte:

http://de.wikipedia.org/wiki/Honig#Honig_mit_Spuren_von_gentechnisch_ver.C3.A4ndertem_Mais