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Deutsch => Andere Webseiten oder Medien => Thema gestartet von: Ratiomania am 19. Dezember 2011, 20:00:27

Titel: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: Ratiomania am 19. Dezember 2011, 20:00:27
http://www.zeit.de/2011/51/DOS-sicherheitsverwahrung/komplettansicht (http://www.zeit.de/2011/51/DOS-sicherheitsverwahrung/komplettansicht)

Unglaublich.

Letzenendes will dieser Pöpel nix anderes als gewisse Rechte und Gesetze einfach ma abschaffen.

So wie dieser "Intellektuelle" hier:

http://www.youtube.com/watch?v=TG5bbxSIoN8

Diese Leute denken die Sache nie durch beharren auf dem Floriansprinzip oder "Opferschutz".

Die wollen nix anderes als Abschaffung moderner Rechtsprinzipien und zurück ins Mittelalter oder in die Steinzeit, wo man lustig Blutrache und lynchen konnte.

Sorry, aber das regt mich auf...

Leute die 100% Sicherheit verlangen und sich am liebsten der Kontrollillusion hingeben  :kotz:
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: Nogro am 19. Dezember 2011, 20:21:49
Gestern fuhr ich hinter einem PKW, an dessen Rückscheibe groß die Aufschrift (in Fraktur) "Todesstrafe für Kinderschänder" prangte
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: Adromir am 20. Dezember 2011, 01:58:25
Zitat von: Nogro am 19. Dezember 2011, 20:21:49
Gestern fuhr ich hinter einem PKW, an dessen Rückscheibe groß die Aufschrift (in Fraktur) "Todesstrafe für Kinderschänder" prangte

Leider wird das Thema von den Neo-Nazis instrumentalisiert um auf Stimmenfang zu gehen :kotz:
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: zwingenberger am 20. Dezember 2011, 08:42:11
Leider kann man mit der Schlagzeile, dass die Geschichte der Strafrechtsreform seit den 60er Jahren tatsächlich eine enorme Erfolgsgeschichte ist, beim Publikum nicht punkten. Niemand will es wirklich hören, dass im Ganzen betrachtet die verbleibende Unsicherheit der Preis dafür ist, dass wir heute historische Tiefststände an derartigen Straftaten erleben dürfen.

Und wer "Kopf ab" für zweckmäßig hält, sollte sich mal vor Augen führen, dass  Herren wie Fritz Haarmann, Peter Kürten, Friedrich Schumann, Adolf Seefeldt und Bruno Lüdke ihr Wirken durchaus zu Kopf-ab-Zeiten entfalteten (alle genannten blickten auf zweistellige Opferzahlen zurück).
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: Conina am 20. Dezember 2011, 08:47:28
Nur ein Gedanke:
Wenn die Konsequenz "Kopf ab" wäre, gäbe es sicher noch stärkere Hemmungen, einen Verdacht anzuzeigen.
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: Averell am 20. Dezember 2011, 09:59:06
Naja nun Ratio es ist eine Sache den Pöbel und drittklassige Schauspieler als Meute mit den brennenden Fackeln abzuwatschen. Auf der anderen Seite täte es mich interessieren was man denn Deiner/Eurer Meinung nach mit den Kaputtniks tun sollte? Damit meine ich die echten Zeitbomben nicht diesen traurigen Hanswurst aus dem wie ich finde, ziemlich einseitigen Zeit-Beitrag.

Oder noch polemischer gefragt, könntest Du denn mit solchen Nachbarn beruhigt leben?

Das Thema ist meiner Meinung nach zu sensibel um da mit der Axt durch den Wald zu rennen. Gerade auch als Papa ist man da äußerst empfindlich. D.h. nicht daß ich für den Kopf-ab-Modus bin aber für's Wegsperren auf's Lebenszeit bei den ganz kaputten. Und von denen sind einige dank der tollen EU & unserer unfähigen Justizminister wieder draußen.

Zitat von: zwingenberger am 20. Dezember 2011, 08:42:11
Leider kann man mit der Schlagzeile, dass die Geschichte der Strafrechtsreform seit den 60er Jahren tatsächlich eine enorme Erfolgsgeschichte ist, beim Publikum nicht punkten. Niemand will es wirklich hören, dass im Ganzen betrachtet die verbleibende Unsicherheit der Preis dafür ist, dass wir heute historische Tiefststände an derartigen Straftaten erleben dürfen.

Und wer "Kopf ab" für zweckmäßig hält, sollte sich mal vor Augen führen, dass  Herren wie Fritz Haarmann, Peter Kürten, Friedrich Schumann, Adolf Seefeldt und Bruno Lüdke ihr Wirken durchaus zu Kopf-ab-Zeiten entfalteten (alle genannten blickten auf zweistellige Opferzahlen zurück).

Glaube ich ja. Das ist aber kein Argument, die nachgewiesenen modernen Monster frei zu lassen.
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: zwingenberger am 20. Dezember 2011, 10:17:02
Für nachweislich monströse und unheilbare Typen gibt es die Sicherungsverwahrung.
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: Averell am 20. Dezember 2011, 10:58:01
Leider nicht wirklich konsequent.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,792175,00.html (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,792175,00.html)
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,774650,00.html (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,774650,00.html)
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: Belbo zwei am 20. Dezember 2011, 12:37:53
Ein Restrisiko wird immer bleiben, ich möchte solche Gutachten nicht schreiben müssen. :(
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: Averell am 05. Januar 2012, 09:59:36
Klarer Fall für die Klappse:
http://www.n-tv.de/panorama/Amokschuetze-ist-schuldunfaehig-article5135881.html (http://www.n-tv.de/panorama/Amokschuetze-ist-schuldunfaehig-article5135881.html)
Und kein Internet für den!
Mein Gutachten bei dem stände lebenslang fest...
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: Belbo zwei am 05. Januar 2012, 10:19:05
Wenn Du davon ausgehst, dass es Geisteskrankheiten gibt die solche Taten auslösen können und die Möglichkeit solche Krankheiten zu heilen, befürchte ich dass man es sich dann nicht so einfach machen kann.
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: Ratiomania am 12. Januar 2012, 01:14:51
Zitat von: Averell am 20. Dezember 2011, 09:59:06
Naja nun Ratio es ist eine Sache den Pöbel und drittklassige Schauspieler als Meute mit den brennenden Fackeln abzuwatschen. Auf der anderen Seite täte es mich interessieren was man denn Deiner/Eurer Meinung nach mit den Kaputtniks tun sollte? Damit meine ich die echten Zeitbomben nicht diesen traurigen Hanswurst aus dem wie ich finde, ziemlich einseitigen Zeit-Beitrag.

Oder noch polemischer gefragt, könntest Du denn mit solchen Nachbarn beruhigt leben?

[...]

Was wär denn die alternative? Die Kaputtnicks solange hin und her zujagen damit sich alle sicher fühlen können?

Wenn sie eben auf keiner rechtl. Basis wieder in den Knast/Anstalt können?

Ich bin der dummen Meinung das man sich nicht nur die Rosinen eines Rechtsstaates rauspicken kann.

Freihheit & Rechtsstaatlichkeit (auch für andere) bedeutet eben auch das man solche Risiken nicht ausschalten kann.

Aber vielleicht bin ich einfach zu idealistisch  :-\
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: Averell am 12. Januar 2012, 12:49:06
Na dann wirds doch höchste Zeit die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, Kapputniks für immer wegzuschließen. Gesetze sind doch nicht aus Stein und wir haben einen ganzen Bundestag voller Rechtsanwälte!

Und ein Urteil was einen wie den hier: http://www.n-tv.de/panorama/Maskenmann-ist-schuldfaehig-article5168621.html (http://www.n-tv.de/panorama/Maskenmann-ist-schuldfaehig-article5168621.html) lebenslang hinter Gittern bringen würde, wäre keine Rosine sondern einfach mal gerecht! Deswegen wähle ich noch lange nicht die NPD für ihre tollen Aufkleber mit den einfachen Botschaften.

Ich möchte wie Belbo auf keinen Fall für solche Leute Gutachten erstellen müssen und schließe auch nicht aus daß es Heilungsmöglichkeiten gibt. Ein 3-facher (stand jetzt) Kindermörder hat aber in meinen Augen das Recht auf Freiheit für immer verwirkt.

Das ist meine Meinung, mögen andere auch wieder das ganze einfach als Stammtisch-Gepöbel abtun.

Ratio, wie findest Du das Urteil denn?
http://www.n-tv.de/ratgeber/Darf-man-Kranken-kuendigen-article5183101.html (http://www.n-tv.de/ratgeber/Darf-man-Kranken-kuendigen-article5183101.html)
Ungerecht, weil die Freiheit vieler mehr zählte als die Freiheit des anderen? Obwohl das auch keine Lösung dort ist, das Problem wird nur verlagert. Den würde ich auch erstmal in die Klapsmühle stecken.
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: Belbo zwei am 12. Januar 2012, 12:58:04
Ich unterstelle dir natürlich kein Stammtischgebrabbel, ich glaube nur dass die Wahrheit immer irgendwo zwischen für immer wegsperren und ach die Armen sind doch auch nur Opfer liegt (und nicht immer in der Mitte), und das auch noch in jedem Fall individuell anders, zu versuchen diese Wahrheit möglichst eng einzugrenzen wird uns nicht erspart bleiben.
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: Janus am 14. Januar 2012, 20:07:27
Nun, ich finde es schrecklich, dass man die in Sicherheitsverwahrung gesperrten Straftätern freilassen MUSSTE und zwar alle die von der Gesetzeslücke betroffen waren unabhängig von deren Straftat. Ich finde, dass einiges an unserem Strafrecht ein Witz ist. Zum Beispiel "Lebenslänglich", welches eben nicht lebenslänglich ist. Dies sollte man ändern und endlich zu klaren Richtlinien kommen. In den USA gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, dass der Richter entscheidet ob Bewährung nach so und so viel Jahren überhaupt möglich ist oder eben nicht. Von den meisten Mördern geht erstaunlicherweise eher wenig Gefahr nach ihrer Strafabbüßung aus, da die meisten Morde in sehr speziellen Situationen ihres Lebens passierten und sie meistens die andere Person nicht einfach aus Sadismus töteten. Das Problem sind Triebtäter und unbelehrbare. In wiefern gibt es denn derzeit die möglichkeit für Sicherungsverwahrung von vielfachen Sexualstraftätern?
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: Belbo zwei am 14. Januar 2012, 20:57:54
Gerade die USA, mit den im nachhinein als unberrechtigt erkannten Todesurteilen, scheint mir da ein eher schwieriges Beispiel zu sein. Ich teile  Dein Unbehagen.
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: sumo am 14. Januar 2012, 22:56:05
Nun gibt es aber nicht nur die Rechte jedes Gefangenen, und sei er ein noch so bösartiger Verbrecher, sondern es gibt auch das Recht Vieler, vor ebensolchen Verbrechern geschützt zu werden. Gerade bei Tätern, die in ihrer Gefährdungsbewertung zu Rückfällen neigen, sollte man doch eher restriktiv darauf einwirken, daß die eben nicht mehr in der freien Wildbahn rumlaufen. Es geht darum, weitere Straftaten dieser Typen zu verhindern. Natürlich meine ich nicht den wiederholt stehlenden Eierdieb, aber es gibt keinerlei Rechtfertigung dafür, daß ein Mensch, der Kinder ermordete, jemals wieder die Chance bekommt, nochmal Kinder zu emorden.
Diese Leute gehören in Sicherheitseinrichtungen, in denen sie ein humanes Leben OHNE FREIZÜGIGKEIT fürhern können und keine Chance haben, an neue Opfer zu gelangen.
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: Belbo zwei am 15. Januar 2012, 00:06:43
Die Kinderdiskussion führt m.E. nicht weiter, Kinder sind junge Menschen, ich kann keinen Grund erkennen warum ein Mord an einer achtzigjährigen schlimmer wäre als an einer Zwanzigjährigen oder als an einem Kind das ist für mich immer gleich verabscheuungswürdig.
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: Averell am 15. Januar 2012, 00:29:02
Belbo, das ist keine Opferdiskussion. Kinder lösen aber natürlich die heftigsten Emotionen aus. Angesichts der Tatsache, daß denen durch solche Schweine die meiste Lebenszeit geraubt wird, sie die schwächsten Opfer sind und in solchen Fällen oft das kindliche Urvertrauen ausgenutzt wird.

Das ist das widerlichste nach menschlichen Ermessen, denke ich.

D.h. doch aber noch lange nicht, daß andere irre Triebtäter nicht genauso für immer weggesperrt gehören.

Ganz doofes Thema, Ratio.
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: sumo am 15. Januar 2012, 19:17:44
Ob Kind oder nicht ist bei 18-oder 21-Jährigen tatsächlich nicht so wichtig. Aber, wie schon ein Vorposter schrieb, gerade Kinder im Wortsinne, also unter 14 Jahren, haben ein Urvertrauen, sie sind arglos, und das machen sich bestimmte Täter zu nutze.
Allerdings ist es für mich auch unwichtig, ob jemand ein Kind oder einen Erwachsenen ermordet, in beiden Fällen sollte es möglich-und angemessen- sein, die Gesellschaft vor solchen Tätern sicher zu schützen.
Es geht mir nicht um diese plakativen Lösungen mit "Rübe ab" oder so, aber es muß doch möglich sein, solche Typen nach Verbüßung ihrer Strafe so unterzubringen, daß sie ein halbwegs normales Leben führen, ohne frei rumreisen zu können.


Diese Diskussionen kochen immer dann wieder besonders hoch, wenn ein bereits einschlägig vorbestrafter Täter rückfällig wurde und erneut ein Opfer fand.
Wenn jemand solch eine Tat beging und anschließend hart bestraft wird, ohne für alles und jeden Malus im Leben einen Strafbonus erhält, dann käme es auch nicht zu solchen Diskussionen.
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: Tezcatlipoca am 16. Januar 2012, 18:12:33
Zitat von: zwingenberger am 20. Dezember 2011, 08:42:11
Und wer "Kopf ab" für zweckmäßig hält, sollte sich mal vor Augen führen, dass  Herren wie Fritz Haarmann, Peter Kürten, Friedrich Schumann, Adolf Seefeldt und Bruno Lüdke ihr Wirken durchaus zu Kopf-ab-Zeiten entfalteten (alle genannten blickten auf zweistellige Opferzahlen zurück).
Ja, aber die wurden therapiert und haben danach kein einziges Verbrechen mehr begangen.
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: zwingenberger am 17. Januar 2012, 09:05:28
Zitat von: Tezcatlipoca am 16. Januar 2012, 18:12:33
Zitat von: zwingenberger am 20. Dezember 2011, 08:42:11
Und wer "Kopf ab" für zweckmäßig hält, sollte sich mal vor Augen führen, dass  Herren wie Fritz Haarmann, Peter Kürten, Friedrich Schumann, Adolf Seefeldt und Bruno Lüdke ihr Wirken durchaus zu Kopf-ab-Zeiten entfalteten (alle genannten blickten auf zweistellige Opferzahlen zurück).
Ja, aber die wurden therapiert und haben danach kein einziges Verbrechen mehr begangen.
Das eben ist etwas, was ich als zivilisatorischen Fortschritt bezeichne: Diese Täter müssten heute sowieso in die Sicherungsverwahrung, mit dem gleichen praktischen Effekt für die Gesellschaft wie unter einer Todesstrafe: fortdauernd aus dem Verkehr gezogen. Der Unterschied: dieselbe Gesellschaft respektiert das Tötungsverbot, das sie dem Einzelnen auferlegt. Ernsthaft diskutieren kann man eigentlich nur darüber, ob weitergehende Strafen abschrecken oder nicht. Hierzu siehe die Herren oben: vermutlich nicht.
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: Averell am 17. Januar 2012, 10:09:44
Zitat von: Tezcatlipoca am 16. Januar 2012, 18:12:33
Zitat von: zwingenberger am 20. Dezember 2011, 08:42:11
Und wer "Kopf ab" für zweckmäßig hält, sollte sich mal vor Augen führen, dass  Herren wie Fritz Haarmann, Peter Kürten, Friedrich Schumann, Adolf Seefeldt und Bruno Lüdke ihr Wirken durchaus zu Kopf-ab-Zeiten entfalteten (alle genannten blickten auf zweistellige Opferzahlen zurück).
Ja, aber die wurden therapiert und haben danach kein einziges Verbrechen mehr begangen.
Effektiv und kostengünstig war diese Therapie auf jeden Fall...
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: Nogro am 17. Januar 2012, 12:37:40
Effektiv schon, aber kostengünstig?
http://www.focus.de/politik/ausland/us-studie-todesstrafe-verursacht-kosten-in-millionenhoehe_aid_446412.html (http://www.focus.de/politik/ausland/us-studie-todesstrafe-verursacht-kosten-in-millionenhoehe_aid_446412.html)
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: sumo am 17. Januar 2012, 14:03:50
zumindest ist die Rückfallgefahr bei der radikalen "Therapie" sehr gering.....

Ich vermisse in derartigen Diskussionen oft, auch mal über die Opfer zu reden. Es geht ja nicht nur darum, den Tätern jede erdenkliche Therapie zukommen zu lassen, sondern auch darum, den Opfern Aufmerksamkeit zu widmen.
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: Ratiomania am 17. Januar 2012, 14:15:56
Zitat von: sumo am 17. Januar 2012, 14:03:50
zumindest ist die Rückfallgefahr bei der radikalen "Therapie" sehr gering.....

Ich vermisse in derartigen Diskussionen oft, auch mal über die Opfer zu reden. Es geht ja nicht nur darum, den Tätern jede erdenkliche Therapie zukommen zu lassen, sondern auch darum, den Opfern Aufmerksamkeit zu widmen.

Wieso sollten die Opfer mehr "Aufmerksamkeit" bekommen?

Mediale Aufmerksamkeit ist mehr als genug da, eine entsprechend hohe therapeutische Aufmerksamkeit eine Selbstverständlichkeit.

http://www.youtube.com/watch?v=TG5bbxSIoN8

Wenn du damit meinst die Aufmerksamkeit hinsichtlich Opfer in der Arbeit von Justizia wäre "zu erhöhen" dann kann ich dem eher nicht zustimmen:

Das hilft weder dem Opfer noch einem Rechtsstaat...

http://www.novo-magazin.de/39/novo3928.htm

http://www.novo-magazin.de/39/novo3932a.htm

Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: Nogro am 17. Januar 2012, 15:08:11
Zitat von: Ratiomania am 17. Januar 2012, 14:15:56
http://www.youtube.com/watch?v=TG5bbxSIoN8
Womit wir bei PI sind...
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: Tezcatlipoca am 17. Januar 2012, 18:18:55
Zitat von: zwingenberger am 17. Januar 2012, 09:05:28
Das eben ist etwas, was ich als zivilisatorischen Fortschritt bezeichne: Diese Täter müssten heute sowieso in die Sicherungsverwahrung, mit dem gleichen praktischen Effekt für die Gesellschaft wie unter einer Todesstrafe: fortdauernd aus dem Verkehr gezogen. Der Unterschied: dieselbe Gesellschaft respektiert das Tötungsverbot, das sie dem Einzelnen auferlegt. Ernsthaft diskutieren kann man eigentlich nur darüber, ob weitergehende Strafen abschrecken oder nicht. Hierzu siehe die Herren oben: vermutlich nicht.
Nein, ich glaube auch nicht, dass die Todesstrafe auf solche Leute abschreckend wirkt.
Gegenteilige Beweise gibts zuhauf.
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: sumo am 22. Januar 2012, 22:44:13
zumindest sinkt die Rückfallgefahr bei Todesbestraften auf Null..........................

Ich bin kein Befürworter der Todesstrafe, obwohl mir manchmal der Gedanke an "Rübe ab" kommt, wenn mal wieder ein Kind tot aufgefunden wird. Es kann aber nicht sein, daß solche Täter eine Chance bekommen, rückfällig zu werden. Wer solch eine Tat begangen hat, hat nach meiner unmaßgeblichen meinung keine zweite Chance verdient, der muß dann eben in einem abgesperrten Wohnobjekt hausen, ohne daß er rauskommen kann.

Was meine Meinung zur medialen Aufmerksamkeit betrifft, so wird in den medien oft darüber diskutiert, welche Resozialislierungsmaßnahmen für Täter angesetzt werden, es aber oft nur dem Weißen Ring als letzter Instanz möglich ist, den Opfern einen gewissen Ausgleich zu bringen.
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: Bloedmann am 24. April 2012, 10:46:40
Das wird in Deutschland sicher nicht zu einer sachlichen Debatte führen... <real>off</real> es sei denn die würden dieses Geld umgehend an die Angehörigen ihrer Opfer weitergeben. <real>on</real>

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/vv=teaser-12/nid=1622/did=9626498/1tvfn0g/index.html (http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/vv=teaser-12/nid=1622/did=9626498/1tvfn0g/index.html)

ZitatKarlsruhe
Ex-Sicherungsverwahrte bekommen Schmerzensgeld

Vier frühere Sicherungsverwahrte erhalten Schmerzensgeld für zu Unrecht im Gefängnis verbrachte Jahre. Das Karlsruher Landgericht hat den zwischen 55 und 65 Jahre alten Klägern insgesamt 240.000 Euro Schadensersatz zu. Das Pilotverfahren hat Signalcharakter für bundesweit mehrere Dutzend Betroffene.


Mit dem Verfahren war erstmals in Deutschland die Frage verhandelt worden, ob und wie viel Schmerzensgeld Straftätern zusteht, die nach ihrer verbüßten Haftstrafe zu lange in Sicherungsverwahrung waren. Die vier Männer hatten insgesamt rund 400 000 Euro gefordert.

Die Kläger saßen nach langjährigen Haftstrafen unter anderem wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes eine zehnjährige Sicherungsverwahrung ab. Kurz bevor diese ablief, hatte ein Gesetz 1998 in Deutschland jedoch die unbefristete Sicherungsverwahrung ermöglicht. Die Männer blieben weitere acht bis zwölf Jahre zusätzlich in Haft. Diese rückwirkende Sicherungsverwahrung hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Dezember 2009 und wenig später auch das Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt.
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: Superkalifragilistisch am 24. April 2012, 12:02:46
Zu dem Thema Podcast: Eure Freiheit ist unsere Angst (http://web.ard.de/radio/radiofeature/#awp::?page_id=1614)
Die Sendung wirft einen Blick hinter die Kulissen, lässt Menschen, die anderen schwer geschadet haben, zu Wort kommen. Gleichzeitig versucht sie deutlich zu machen, dass wir in einem demokratischen Rechtsstaat immer mit einem Restrisiko leben müssen, denn auch die Straftäter haben Rechte.
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: Chris224 am 24. April 2012, 14:07:20
Mit den Grundrechten ist das so eine Sache. Allerdings,

wenn man einen anderen Menschen getötet hat, aus Gründen die über einen einfachen Mord hinausgehen, dann kommt man in die Sicherungsverwahrung. D.h. man bleibt in Haft, obwohl die jruistische Stafe abgegolten ist, die weitere Haft ist quasi auf die "Gesinnung" sich nicht Therapieren zu lassen, sich nicht zu verändern, agressiv und gefährlich zu bleiben, bezogen.

Durch die Tat und Verurteilung werden die Grunrechte des Täters eingeschränkt, ich finde, auch bei Tätern, bei denen die Gefährlichkeit erst nach der Verurteilung erkannt wird, eine nachträgliche Verwahrung für richtig, wenn sie der Veranlagung und Gefährlichkeit entspricht und in diesem Fall dann von mindestens 2 UNABHÄNGIGEN Gutachtern festgestellt wurde.
Der Täter müsste dann aber umfassende Therapiemöglichkeiten zur Verfügung gestellt bekommen, damit er den weiteren Aufenthalt in einem geschlossen System au fdauer abwenden kann.

Allerdings:
Muss es einen Unterschied geben. zwischen Strafhaft und Sicherungsverwagrung, ab dem Bereich der Sicherungsverwahrung müssten die "Verwahrten" in ihren weiteren Grundrechten als freie Bürger behandelt werden, d.h. sie müssten die Möglichkeit bekommen, ihre Begutachtung duch andere/externe Gutachter als diejenigen der Anstalten bewerkstelligen und auch finanzieren zu können.

Das gilt auch für Unterkunft/Verpflegung/Soziale Kontakte/Bewegungsfreiheit/Sport in der Anstalt selbst.

Es muss in der Gesellschaft mal eine Diskussion darüber geben, dass es eine 0 Rückfallquote nicht gibt, es gibt auch nicht 0 Kriminalität, und das gilt ganz besonders für die Moralapostel vom Stammtisch, die ohne mit der Wimper zu zucken ihre Steuererklärung fälschen bzw. nebenher schwarz schaffen oder besoffen Auto fahren.


Zur Entschädigung für Straftäter von hier:

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/vv=teaser-12/nid=1622/did=9626498/1tvfn0g/index.html

hätte ich im Bezug zur Entschädigung der Eltern des getöteten Kindes von hier:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,774650,00.html

allerdings mal eine ganz einfache Frage:

Haben die Eltern eine Chance, von Staatlicher Seite eine Entschädigung/Schmerzensgelt o.ä. zu  bekommen für den Verlust ihres Kindes, da die Justiz einen Täter trotz entsprechender Prognose und mit bekanntem Rückfallrisiko freigelassen hat?

Falls hier`n Anwalt dabei ist, der sich damit auskennt, will hier kein Diskussion deswegen lostreten, es interessiert micht einfach nur, obw. das wahrscheinl. passieren wird.
Titel: Re: NIMBY oder was tun mit ehem. Straftätern?
Beitrag von: RächerDerVerderbten am 03. Mai 2012, 23:54:24
Umgang mit abgebüssten Sexualstraftätern in Miami

http://www.arte.tv/de/Unter-der-Bruecke-von-Miami/3025198,CmC=3025194.html

Auf die Tour resozialisiert man garantiert keinen Einzigen