http://blog.gwup.net/2011/07/04/keine-ermittlungen-gegen-das-esowatch-portal/
Und im Kommentaranhang werden gleich neue Aktenzeichen hochgeworfen. Dabei sind die völliger Unsinn.
Was für Aktenzeichen das sind, kann man nämlich an den Buchstaben leicht erkennen, die in der Mitte stehen:
O steht für Landgericht in Zivilsachen, erste Instanz
S steht für Landgericht in Zivilsachen, Berufungsinstanz.
Haben mit Strafverfolgung also genau nichts zu tun.
Das K- Aktenzeichen ist völlig konfus. K-Sachen sind eigentlich Zwangsversteigerungssachen bei Amtsgerichten, aber der Zahlensalat ringsrum passt überhaupt nicht dazu.
Also alles Quatsch.
Spaßeshalber mal nachgeschaut, um wa es da eigentlich ging:
LG Köln: Branchenbuchformular der Firma "Allgemeine Gewerbe Zentrale" ist irreführend
Urteil vom 30.06.2009, Az. 81 O 27/09 §§ 3, 5 UWG
LG Mannheim: Internet-Abofallen - Kein Vertragsschluss wegen Dissens und Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Abwehr der unberechtigten Inanspruchnahme bei so genannten Internet-Abofallen.
Urteil vom 14.01.2010 - 10 S 53/09
Tststs... :police:
Wäre das nicht einen Blog wert?
Thema: "Lustiges Aktenzeichenerfinden mit Esowatch" oder ähnlich.