Im Blog eintrag vom 24.09.2010 "Hamers Universität Sandefjord / Universitet Sandefjord For Den Germanske Nye Medisin
24. September 2010" steht unter den Unterpunkt "... Hexenprozess" das ein Richter aus Bad Segeberg entschied Hammer ein 12 jähriges Mädchen zur Behandlung zu überlassen.
Die Quelle dafür ist ein Link zum Humanistischen Pressedienst.Besucht man diese Seite erscheint jedoch eine Richtigstellung.
Der erhobene Vorwurf ist falsch... der Autor hat sich bei dem Artikel einzig und alleine auf Hammers Umfeld selbst berufen.
Laut Humanistischen Pressedienst ist ein solches Urteil in Wirklichkeit nicht vorhanden und der Phantasie Hammers entsprungen.
Obwohl das schon eine Weile her ist wäre es velleicht Überlegenswert diesen Eintrag zu revidieren.
Danke, ist korrigiert:
http://blog.psiram.com/?p=2266