Andere Bundesländer, andere Sitten...
Könnte mir bitte jemand weiterhelfen.
Nachdem ich mich inzwischen ausführlicher mit den Vorfällen in der Alten Ziegelei Rädel beschäftigt habe verstehe ich, unabhängig von den konkreten Vorfällen dort eine kleine, aber entscheidende Sache nicht.
So weit ich verstehe waren die Kinder und Jugendlichen in Rädel mit Einverständnis oder sogar auf Wunsch ihrer Eltern. Zumindest bevor bekannt wurde wie es dort zugeht. Bei uns gibt es therapeutische Heimunterbringungen aber normalerweise nur bei akuter Kindeswohlgefährdung. Da haben die Eltern selten Interesse daran, wie es ihrem Kind im Heim ergeht. Für alle anderen Fälle gibt es andere Lösungen.
Also gehe ich davon aus, dass therapeutische Kinder- und Jugendheime in Brandenburg ganz andere Aufnahmekriterien und entsprechend eine ganz andere Klientel haben, wie hierzulande. Weiß da jemand, was genaueres?
Zitat von: andy am 11. September 2010, 23:54:41
..., wie hierzulande. ...
Wo ist denn "hierzulande"?
Zitat von: Graf Zahl am 12. September 2010, 22:12:27
Wo ist denn "hierzulande"?
Ich glaube, das war ein Missverständnis. Wie es "hierzulande" aussieht weiß ich. Mir ist nur unklar, wie das in Brandenburg ist.
du willst also wissen wie das mit der Kinder- und Jugendfürsorge des Jugendamtes in Brandenburg ist?
Da gibt es das KJHG und das ist meines Wissens nach bundesweit gültig
http://www.kindex.de/pro/index~mode~gesetze~value~kjhg.aspx
@ andy:
Wie Merlin schon schrieb: es gibt das KJHG - als SGB VIII ins System des Sozialgesetzbuchs eingegliedert, da stehen die einschlägigen Regelungen drin. Die zwangsweise Unterbringung ist der (ich nenne ihn mal so) Eingriffsfall - hauptsächlich wenn das Jugendamt Kinder aus unhaltbaren Situationen rausholt und dann irgendwo unterbringen muss. Daneben gibt es den Leistungsfall; Eltern und Kinder können hiernach sogar einen Anspruch darauf haben, dass die Aufnahme in einer Einrichtung der Jugendhilfe erfolgt. Da geht es um anders nicht mögliche Betreuung. Ich nehme mal an, die Betroffenen hier kamen aus der letzteren Fallgruppe.
Was mich irritiert hat ist, dass Eltern und Kinder ja offensichtlich in vielen Fällen gleichermaßen mit der Heimunterbringung einverstanden waren. Für solche Fälle kenne ich eben nur sogenannte heilpädagogische Heime oder ambulante Hilfen.
Aber ich glaube, damit ist meine Frage beantwortet. Danke.
Zitat von: Merlin am 13. September 2010, 15:00:47
du willst also wissen wie das mit der Kinder- und Jugendfürsorge des Jugendamtes in Brandenburg ist?
Da gibt es das KJHG und das ist meines Wissens nach bundesweit gültig
http://www.kindex.de/pro/index~mode~gesetze~value~kjhg.aspx
Kindex ist ja auch eine eher unglücklich gewählte Domain, speziell in dem Fall.
ZitatKindex ist ja auch eine eher unglücklich gewählte Domain, speziell in dem Fall.
Uuuups! Jetzt, wo du es sagst... War mir gar nicht aufgefallen. Tja...
Zitat von: rincewind am 13. September 2010, 16:24:52
Zitat von: Merlin am 13. September 2010, 15:00:47
du willst also wissen wie das mit der Kinder- und Jugendfürsorge des Jugendamtes in Brandenburg ist?
Da gibt es das KJHG und das ist meines Wissens nach bundesweit gültig
http://www.kindex.de/pro/index~mode~gesetze~value~kjhg.aspx
Kindex ist ja auch eine eher unglücklich gewählte Domain, speziell in dem Fall.
kjhg ist jkhg egal auf welcher domain
Zitatkjhg ist jkhg egal auf welcher domain
Natürlich. Ist ja auch ein klasse Link. Es ging nur um den, sagen wir mal unfreiwillig missverständlichen Domainnamen. Ich find's witzig.