http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/recht/news/2010/06/09/cystus-052-in-neuem-gewand-kein-arzneimittel.html
ZitatStreit um Cystus-052-Präparate
Cystus 052 in neuem Gewand kein Arzneimittel?
Stuttgart - Die Medizinprodukte Cystus 052 Infektblocker® Tabletten und Cystus 052 Gurgellösung® sind vom Verwaltungsgericht Köln als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft worden. Das Urteil ist seit dem 15. März 2010 rechtskräftig. Der Vertrieb der Präparate wurde daraufhin eingestellt. Jetzt präsentiert Dr. Pandalis Urheimische Medizin mit Cystus 052 Bio Halspastillen ein in der Rezeptur mit Cystus 052 Infektblocker® Tabletten identisches, angeblich neues Nachfolgeprodukt. Dieses ist allerdings schon seit Jahren als Lebensmittel im Markt und soll von der Einstufung als Arzneimittel nicht betroffen sein.
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Wenn sie als Lebensmittel präsentiert werden, ist dafür aber gesundheitsbezogene Werbung verboten und sie können allenfalls als Bonbons verkauft werden.