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Deutsch => Andere Webseiten oder Medien => Thema gestartet von: Scheibenwelt am 22. April 2010, 08:35:10

Titel: Weiße Weste für die kath. Kirche per Anwalt
Beitrag von: Scheibenwelt am 22. April 2010, 08:35:10
http://rauskucker.wordpress.com/2010/04/20/papstsekte-will-bloggern-das-maul-verbieten/

SO geht das also, wenns zu arg unangenehm wird, schreibt der Anwalt  Abmahnungen und es gibt einstweilige Verfügungen, so geht das also....
Titel: Re: Weiße Weste für die kath. Kirche per Anwalt
Beitrag von: Conni am 22. April 2010, 08:54:51
Ich habe mir das durchgelesen. Klarer Fall von Vertuschung und Strafvereitelung, so wie die ganze infame Verfahrensweise der "Aufklärung", wozu ja auch das Schweigegeld gehört. Die Missbrauchsfälle gehören zum Staatsanwalt, und nicht in irgendwelche innerkirchlichen Gremien.

§ 258 StGB - Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.