http://rauskucker.wordpress.com/2010/04/20/papstsekte-will-bloggern-das-maul-verbieten/
SO geht das also, wenns zu arg unangenehm wird, schreibt der Anwalt Abmahnungen und es gibt einstweilige Verfügungen, so geht das also....
Ich habe mir das durchgelesen. Klarer Fall von Vertuschung und Strafvereitelung, so wie die ganze infame Verfahrensweise der "Aufklärung", wozu ja auch das Schweigegeld gehört. Die Missbrauchsfälle gehören zum Staatsanwalt, und nicht in irgendwelche innerkirchlichen Gremien.
§ 258 StGB - Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.