Zur Wirksamkeit von Disclaimern:
Zitat...Eine ausreichende Distanzierung kann nicht pauschal erfolgen. Betreiber von Websites sollten verlinkte Angebote nicht nur auf etwaige Rechtswidrigkeiten kontrollieren und verlinkte Seiten regelmäßig prüfen, sondern grundsätzlich nur auf wirklich empfehlenswerte Angebote verweisen, von deren hoher Qualität und rechtlicher Makellosigkeit sie überzeugt sind.
ZU Gesundheitsgefährdung:
ZitatDer Bundesgerichtshof (BGH) hat längst zur Liberalisierung der Rechtslage beim Thema Werbung in Berufskleidung beigetragen. Für einen Rechtsverstoß ist nach Auffassung des BGH - ein "konkreter Gefährdungstatbestand" erforderlich und "Werbung geeignet ist, das Laienpublikum unsachlich zu beeinflussen und dadurch zumindest eine mittelbare Gesundheitsgefährdung zu bewirken." Eine echte Gefährdung wären unter anderem der Anreiz zu einer Selbstmedikation, irreführende oder gar falsche Sachaussagen (wie etwa eindeutig unerfüllbare Erfolgsversprechen) und das Fehlen der entsprechenden Qualifikation bei gleichzeitiger Selbstcharakterisierung als "Spezialist".
Quelle: Niedersächsisches Ärzteblatt:
http://www.haeverlag.de/nae/n_beitrag.php?id=2964