Hallo,
wäre es nicht sinnvoll den Petenten dieser beiden e-Petitionen (https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=10881 und https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=10247) mit einem eigenen Artikel zu "ehren"?
Verdient hätte er es auf jeden Fall, denn soviel Wassernonsens von einem Dip.-Ing. (für "Umweltschutz") ist schon bemerkenswert.
Bei dem Mann kommt so ziemlich alles zusammen: ehemaliger Waldorflehrer, ehemaliger Weleda-Mitarbeiter, heute Verkäufer von und Werber für eine ganze Batterie von schwachsinnigen und teueren Produkten...
Mockelmax
Also entweder mein Browser biegt ständig falsch (führt zur Übersicht) ab oder der Link geht ins Leere, welche Peti genau meinst du ???
Also bei mir funktionieren die Links zu den Petitionen.
Es geht um
1. Heilberufe - Lockerung der Prüfungsvorschriften für angehende Heilpraktiker vom 18.03.2010
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...
Die Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes werden wie folgt geändert:
Abs. 6, letzter Satz,
"Sie ist auch dann schriftlich und mündlich zu absolvieren, wenn bei der vorangegangenen Überprüfung deren mündlicher Teil nicht, wohl aber deren schriftlicher Teil bestanden wurde."
wird ersetzt durch
"Eine bestandene schriftliche Überprüfung wird bei einer erneuten Überprüfung anerkannt."
Vielleicht ist der Mann ja das ein oder andere Mal durch die mü+ndliche Prüfung gefallen und hat sich geärgert dass er nochmals den schriftlichen Test machen musste.
2. Petition: Arzneimittelwesen - Lockerung des Heilmittelwerbegesetzes vom 23.02.2010
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...
Im Heilmittelwerbegesetz
- wird gestrichen:
§1 Abs 1 Satz 2
§1 Abs 2
sowie alle sich darauf beziehenden Passagen
- wird ergänzt:
§ 19: Gestattet sind Hinweise auf die gesundheitsfördernden Eigenschaften bei Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmitteln, Verfahren, Behandlungen und Gegenständen ohne Bezug auf die in der Anlage bezeichneten Krankheiten, wenn sie bei üblichem Gebrauch keine schädigenden Wirkungen haben.
Besonders diese 2. Petition ist wirklich hübsch. Sie wird natürlich nicht durchgehen, aber der Mann will tatsächlich erreichen, dass er für den Verkauf seiner esoterischen Produkte durch Versprechungen über - natürlich nicht belegte - gesundheitsfördernde Wirkungen werben darf.
Wenn dieser Typ ins Wiki kommt, dann nicht wegen der Petitionen. Das stünde uns nicht gut zu Gesicht, jemandem das Nutzen seiner demokratischer Rechte vorzuhalten.
(Test: was wäre, wenn einer von uns wegen einer Petition in einem Pro-Esoterik-Wiki stünde? ).
Weitere Meinungen?
Hab ihn mal gegoogelt. Kann nicht erkennen, dass er die Relevanzschwelle überschreitet.
Seh ich auch so. Der ist ja noch nicht mal Heilpraktiker allenfalls Heultaktiker ;D