Zitat von: SÜDDEUTSCHE... In den "Leitlinien mit Erläuterungen zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz", wie der sperrige Titel des 2002 erstellten Leitfadens lautet, steht:
"In erwiesenen Fällen sexuellem Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigen zur Selbstanzeige geraten und gegebenenfalls das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft gesucht."
"Gegebenenfalls" - dem Schritt zum Staatsanwalt gehen umfangreiche interne Prüfungen und eine kirchenrechtliche Untersuchung voran. Erst bei "erwiesenen Fällen" wird Kontakt zu den Behörden aufgenommen. Damit handeln katholische Einrichtungen wesentlich später als vergleichbare Institutionen...
...Doch nicht genug, dass die kirchlichen Vorschriften hinter denen weltlicher Institutionen zurückbleiben: Auch an der Umsetzung der Minimalforderungen scheitern die Geistlichen...
http://www.sueddeutsche.de/,tt4m1/politik/2/504216/text/ (http://www.sueddeutsche.de/,tt4m1/politik/2/504216/text/)
Da ist mir sogar die Gelbe noch lieber, trotz des Doppelnamens.
Nun auch die
ZEIT:
ZitatNicht von dieser Welt: Die unselige Nachsicht der katholischen Kirche gegenüber Tätern in ihren eigenen Reihen wurzelt im Glauben
...Die Kirche hat eine eigene, jahrhundertealte Strafgerichtsbarkeit; Höchststrafe ist die Exkommunikation....
http://www.zeit.de/2010/09/Katholische-Kirche (http://www.zeit.de/2010/09/Katholische-Kirche)
Was sind dagegen schon die postmortalen Jungfrauen beim keuschen, aber gewissenlos mordenden Muselman?
Beim Katholen wird schon im Diesseits Hand angelegt!
Wohlan!
...landet ja immer und alles in
Gottes Hand.
Darauf einen süffigen Messwein.
Über die Handhabung von Priestern, die Kinder missbraucht haben dieses vertrauliche Dokument des Vatikans.