Auch wenns schon länger her ist, aber solche Meldungen machen doch Freude: http://www.ag-m.bayern.de/Pressemitteilungen/061030%20-%20Hexenzauber/061030%20-%20Hexenzauber.htm
Zitat von: Adromir am 20. Oktober 2008, 22:37:21
Auch wenns schon länger her ist, aber solche Meldungen machen doch Freude: http://www.ag-m.bayern.de/Pressemitteilungen/061030%20-%20Hexenzauber/061030%20-%20Hexenzauber.htm
also wenn ich so was lese fühle ich mich glatt wieder ins mittelalter versetzt... krass
Man muß den Leuten nur immer wieder klarmachen,daß sie keine Rechnungen von Scharlatanerie-Betrügern zu bezahlen brauch.
Der juristische Begriff ist die Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
"Der juristische Begriff ist die Unmöglichkeit der Leistungserbringung."
Wie das Gericht wohl entschieden hätte, wenn die Klägerin ihre Kirchensteuer zurückgefordert hätte. ;D