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Deutsch => Allgemeine Diskussionen => Thema gestartet von: wkwWatch am 12. Februar 2010, 06:41:04

Titel: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: wkwWatch am 12. Februar 2010, 06:41:04
An anderer Stelle kam bereits das Heilmittelwerbegesetz (HWG) zur Sprache und es wurde die Möglichkeit andiskutiert, ob man es nicht als Waffe gegen gewissen Quacksalber und Scharlatane nutzen kann. Ich möchte deshalb an dieser Stelle mal die konkrete Frage aufwerfen, ob Werbung für die ,,Medizin" nach Ryke Geerd Hamer, egal wie man die nun genau bezeichnen mag, ein Verstoß gegen dieses Gesetz ist.

Mir ist zunächst egal, wie Juristen die Rechtsvorschriften verdrehen und interpretieren. Ich nehme das alles einmal wörtlich. Da steht im § 1 Abs. 1 ,,Dieses Gesetz findet Anwendung auf die Werbung für" – weiter geh's in Abs. 1 Satz 2: ,,andere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, soweit sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch oder Tier bezieht ..."

Die Hamer-Medizin ist sicherlich ein Verfahren in diesem Sinne, wird ja auch als solches in der GNM-Werbung angepriesen. Weiter geht es in § 3 ,,Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor, wenn Arzneimitteln, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben,
wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann, ..."

So, da hätten laut HWG die GNM-Vertreter eigentlich am Aaaaa, am Hals. Oder wie seht ihr das? Es lohnt sich, darüber Klarheit zu bekommen, denn es winkt ein schöner Preis: ,,§ 14 - Wer dem Verbot der irreführenden Werbung (§ 3) zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." Oder abgemildert § 15 Abs. 2 ,,Ordnungswidrig handelt ferner, wer fahrlässig dem Verbot der irreführenden Werbung (§ 3) zuwiderhandelt." und Abs. 3: Die Ordnungswidrigkeit nach  ...... Absatz 2 mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro geahndet werden." Nicht schlecht auch abschließend § 16: ,,Werbematerial und sonstige Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 14 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 15 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches und § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind anzuwenden."

Also, lasst mal hören, wie ihr das seht und wie man evtl. die Sache möglichst rational und professionell angehen kann. Aber bitte jetzt hier keine Aufzählung von Verfahren, die ebenfalls für eine solche Betrachtung in Frage kommen. Das sind bestimmt noch viele, aber dann würde die Diskussion wieder mal ausufern. Es geht mir hier alleine um die GNM. Alles andere können wir dann an anderer Stelle durchkauen. Und es geht mir vor allen Dingen darum, dass daraus was wird.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Hlodyn am 12. Februar 2010, 12:44:03
Gegen Hamer kann man da leider nix unternehmen, da er sich ja in Norwegen aufhält... Naja ansonsten halt Pilhar und co mal versuchen anzuzeigen.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: wkwWatch am 12. Februar 2010, 13:51:14
Als deutscher Staatsangehöriger, der im Ausland Straftaten begeht, unterliegt Hamer auch dem deutschen Strafrecht. Nur gilt das HWG in Norwegen nicht. Um Hamer müssen sich schon die Norweger kümmern. Wenn die ihn da walten lassen, dann ist das ihr Bier. Pilhar ist Österreicher. Für ihn gilt aber auch das deutsche HWG, wenn er in Deutschland Vorträge hält für die GNM hält und Werbematerial verkauft. Man müsste also auf der Lauer liegen und herausbekommen, wo und wann er hier Veranstaltungen hat. Da könnte man ih auf frischer Tat erwischen. Aber über alles dies entscheidet letztendlich die Frage, ob die GNM ein "Verfahren" im Sinne des HWG ist. Da bin ich mir noch nicht so hundertprozentig sicher. Um das herauszufinden, bietet es sich an, mal ein paar Strafanzeigen zu erstatten, auf den begründeten Verdacht hin. Dann werden wir ja erfahren, was die Staatsanwälte dazu meinen.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Elke am 12. Februar 2010, 19:25:59
Watcher, arbeite doch mal eine Strategie aus und stelle diese hier vor, dann kann man konkret darüber reden.

Schreib dann bitte auch dazu, welche Konsequenzen jemand in Kauf nehmen muss, der eine Strafanzeige stellt. Wird der Name des Klägers für den Angeklagten einsehbar, stellt dies bereits für viele eine Gefährdung dar.

Dies sind Grundvoraussetzungen, die jeder wissen sollte bevor es um Einzelheiten zur GNM und deren Verstöße geht.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: wkwWatch am 12. Februar 2010, 21:08:38
Zunächst noch zu einer Unklarheit: Die Info von Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Heilmittelwerbegesetz
hat mich etwas verunsichert. Aus den ersten beiden Sätzen könnte man schließen, dass das HWG nur für ,,Leistungsträger" aus dem Gesundheitswesen gilt. Dann habe ich mir mal den genauen Text des Urteils vom LG Hamburg bzgl. der Heilsteine besorgt. Daraus kann man entnehmen, dass diese Rechtsvorschrift für jeden Geltung hat, denn die dort Beklagte – es war ein Zivilprozess nach dem Wettbewerbsrecht – ist lediglich Edelsteinhändlerin und hat keinen Bezug zum Gesundheitswesen. Man kann also jeden, der irreführende Werbung gemäß HWG macht, anzeigen.

Und nun zur Strategie:
Die ist eigentlich ganz einfach. Anzeige erstatten (nicht klagen, das geht nur im Zivilrecht) kann jeder, der den Verdacht einer Straftat hat. Wenn der Verdacht begründbar ist umso besser. Natürlich darf der Verdacht nicht mit Unwahrheiten begründet werden. Das wäre dann selbst eine Straftat: Falsche Verdächtigung. § 164 StGB. Die Gefahr besteht hier ja auch gar nicht. Man bezieht sich bei der Anzeige ganz einfach auf das, was der Verdächtige selbst im Internet veröffentlicht. Irgendwelche Vermutungen oder Spekulationen lässt man schön sein. Die Kriminalisten sollen selber kombinieren.

In der Regel soll man bei einer Strafanzeige seine Personalien angeben. Wenn man auch dazu schreibt, dass man nicht Geschädigter in der Sache ist, sondern die Info nur aus dem Internet hat, dann brauchen die Ermittler einen auch nicht weiter als Zeugen. Die können dann einfach den Hinweisen nachgehen, sprich die Infos aus dem Internet sichern, und damit hat sich die Beweisaufnahme.

Es ist auch nicht üblich, dass die Polizei dem Verdächtigen den Namen den Anzeigeerstatters nennt. Eigentlich ist das sogar eine Dienstpflichtverletzung, nämlich der Amtverschwiegenheit. Aber wie überall gibt es auch da Deppen. Wenn ein Verdächtiger sich einen Rechtsanwalt nimmt, so kann dieser natürlich über die Akteneinsicht den Anzeigeerstatter erfahren und es seine Mandanten mitteilen.

Deshalb ist es nicht unehrenhaft, wenn man eine solche Anzeige anonym erstattet, sofern das geht; per Brief sowieso. Man sollte dann auch in zwei Sätzen diesbezüglich um Verständnis bitten, weil der Angezeigte vielleicht eine übler Stinkstiefel ist ... u.s.w. Man macht sich mit einer anonymen Anzeige nicht strafbar, es sei denn § 164 StGB. Aber das fällt hier ja auf jeden Fall flach. Wichtig sind die sachlichen Hinweise auf die Veröffentlichung im Internet.
Die Ermittlungsbehörden müssen auch anonymen Hinweisen nachgehen. Es ist eine irrige Meinung, so eine Anzeige würde dort per se im Papierkorb landen.

Also Strategie: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Wazir am 13. Februar 2010, 20:08:18
Zitat von: wkwWatch am 12. Februar 2010, 13:51:14Als deutscher Staatsangehöriger, der im Ausland Straftaten begeht, unterliegt Hamer auch dem deutschen Strafrecht
Nur gilt das HWG in Norwegen nicht.
Um Hamer müssen sich schon die Norweger kümmern...
Das kapier ich AUCH nicht, wkwWatch.
Hamer ist doch sicher Schuld an dem Tod etlicher Patienten, auch Deutscher.
Er schreibt eine Menge werbenden Unsinn und verbreitet das auch im Fernsehen, im deutschen Fernsehen.

Insofern: Kann nicht ein mutiger und fachkundiger Mensch (z.B. wkwWatch)  beim nächsten Staatsanwalt eine Strafanzeige gegen ihn erstatten?
Wenn das schon bei einem Eso-Markt geht, dann sollte es doch bei Hamer erst recht klappen.


Ab wann reichen solche Taten wie die Hamers, dass es eben nicht mehr ein Kümmernis der Norweger bleibt?
Gab es überhaupt schon mal den Antrag auf Auslieferung?
Wenn ja: Wie ging der aus?

Demjanjuk ist doch auch ausgeliefert worden.
Sogar Schreiber wurde ausgeliefert, obwohl der nicht einmal eine neue Medizin erfunden hat, die die Leute in den Tod schickt.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: TH am 15. Februar 2010, 20:53:49
Eigentlich ist das eine klare Sache, wenn man das Gesetz wörtlich nimmt. Aber wenn es ums Recht geht, kann man schon recht merkwürdige Dinge erleben. Allerdings verliert ein Gesetzt nicht dadurch automatisch seine Gültigkeit, weil es nicht beachtet bzw. durchgesetzt wird.

Der Versuchsballon ist gestartet, d.h. eigentlich sind es 17. Mal drauf achten, ob sich bei den nachfolgend aufgeführten Websites in den nächsten Wochen was bewegt:

http://www.nicolasbarro.net/hp/index.php/de/
http://www.neue-medizin.de/
http://www.buck-info.de/
http://agenda-leben.de/therapeuten-nm.htm
http://www.neue-medizin-niederbayern.de/4481.html
http://buendnis-gesunde-tiere.npage.de/
http://www.praxis-homm.de/?page=therapie
http://neue-medizin.net/
http://www.germanischeneuemedizin.de/
http://www.fuellhornleben.de/neuemedizin.html
http://www.neue-mediz.in/
http://www.kersti.de/VB026.HTM
http://www.praxis-oettinger.de/meinepraxis.html
http://www.gnm-wemding.de/
http://www.faktor-l.de/
http://www.gnm-forum.com/board/
http://www.nm-leipzig.de/

Habe ich eine vergessen? Bitte, hier ist eine Muster-Anzeige:

Mail über Portal Polizei ........... – Onlinewache
Wenn das betreffende Bundesland keine Onlinewache hat, dann einfach Mail an das Landekriminalamt. Die schicken das schon an die zuständige Dienststelle.
-----

Strafanzeige wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz

gegen den Arzt

..........
..........
..........

Herr .......... wirbt auf seiner Internetseite
..........
für die ,,Neue Medizin" nach Dr. Ryke Geerd Hamer in komplexem Ausmaß und vertreibt dazu einschlägiges Werbematerial. Er hat die ,,Neue Medizin" zur Grundlage seiner beruflichen Tätigkeit gemacht, organisiert zum Zwecke der Werbung regelmäßig einen so genannten Studienkreis in .......... und ist maßgeblich an größeren Propaganda-Veranstaltungen für die ,,Neue Medizin" beteiligt. Hier weitere Informationen über ......... im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt:
http://psiram.com/..............

Diese ,,Neue Medizin", auch als ,,Germanische Neue Medizin" bekannt und neuerdings im Internet als ,,Die 5 Biologischen Naturgesetze" beworben, ist ein Verfahren im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 HWG.
Herr .......... dürfte damit gem. § 3 HWG irreführende Werbung betreiben, da diese ,,Neue Medizin" nicht die Wirkung hat, die er ihr beimisst.

Bei meiner Aussage über die fehlende Wirksamkeit der ,,Neuen Medizin" berufe ich mich auf eine gutachterliche Stellungnahme der Deutschen Krebsgesellschaft vom 05.07.2005. Quelle:
http://www.krebsgesellschaft.de/news_detail,,,16104.html?markierung=wissenschaftliches

Demnach ist die ,,Neue Medizin" nach Dr. Hamer nicht nur unwirksam, sondern auch gefährlich, weil durch sie Kranke von wirksamen Heilverfahren abgehalten werden. Dies wurde vor kurzer Zeit erst wieder durch den Tod eines 12jährigen Mädchens bestätigt. Das Fernsehen berichtete darüber:
http://www.br-online.de/das-erste/report-muenchen/report-germanische-medizin-ID1263811034754.xml

Was die Verbreitung dieser gefährlichen ,,Neuen Medizin" durch irreführende Werbung betrifft, möchte ich einen Satz aus dem og. Gutachten der Krebsgesellschaft zitieren: ,,Ihrer Verbreitung muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln – juristisch und auf dem Wege der Aufklärung – Einhalt geboten werden."

Deshalb diese Strafanzeige. Ich bin in der Sache selbst kein Geschädigter, sondern beziehe meine Informationen ausschließlich über die oben angeführten Quellen aus dem Internet.

Mit freundlichen Grüßen
................

Natürlich wurde jede Anzeige individuell formuliert. Vereinzelt kamen noch andere Delikte hinzu. Dem entsprechend kann man auch von unterschiedlichen Beurteilungen von juristischer Seite ausgehen.

Nun ist zunächst abzuwarten. Das kann alles ziemlich lang dauern. Ich schicke die Infos noch an die Redaktion von Report München. Vielleicht wollen sie in der Sache nachhaken. Auf jeden ist das hier keine private, sondern eine öffentliche Angelegenheit.

Und nun bin ich wieder weg, denn ich kann Internet-Foren nicht ausstehen.

TH
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Godesberg am 15. Februar 2010, 21:48:54
Das Heilmittelwerbegesetz betrifft Ärzte und Unternehmen (Pharma, Apotheken, KK) wenn eine "Gewinnerzielungsabsicht" dahintersteckt. Sonst könnte mich ja jemand anzeigen wenn ich als Privatperson sage "Aspirin hat meine Kopfschmerzen beseitigt".

Bei der GNM dürfte da gar nichts gehen. Zum einen handelt es sich nicht um Ärzte oder Unternehmen, zum anderen werden keine Arzneimittel oder Medizinprodukte beworben. 
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: SILen(e am 16. Februar 2010, 10:06:31
Aber Dienstleistungen/Behandlungen!

Laut Wikipedia ist nach § 12 HWG das Werben für Behandlungsmethoden z.b. für Krebserkrankungen außerhalb medizinischer Fachkreise verboten und bei Internetseiten auch nur erlaubt, wenn sie nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Wobei auf den genannten Seiten ja scheinbar eher die "Studienkreise" und Informationsseiten überwiegen, die eigentlichen Behandler/Therapeuten sind dann eher kleine Fische, die hohen Tiere bieten nur Seminare für die kleinen Fische an und verdienen damit ihr Geld :(

D.h. während man irgend nem kleinen Heilpraktiker ans Bein pissen kann (wobei da auch nicht viel passieren wird, weil die zu klein und unbedeutend sind um genug Mist durch ihre GNM-Anwendung angerichtet zu haben um für die Staatsanwaltschaft interessant zu sein) werden die eigentlichen Drahtzieher sicherlich gar nicht belangt werden.

Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Wiesodenn am 16. Februar 2010, 11:18:30
Zitat von: Godesberg am 15. Februar 2010, 21:48:54
Das Heilmittelwerbegesetz betrifft Ärzte und Unternehmen (Pharma, Apotheken, KK) wenn eine "Gewinnerzielungsabsicht" dahintersteckt. Sonst könnte mich ja jemand anzeigen wenn ich als Privatperson sage "Aspirin hat meine Kopfschmerzen beseitigt".

Steckt bei Dr. Peter Rohsmann Gewinnabsicht dahinter. Es geht zwar nicht um GNM, sondern um MMS.

Er scheint auch ein umtriebeiger Alternativmediziner zu sein.

ZitatÜber Dr. Peter Rohsmann:
Dr. Peter Rohsmann, geb 13.11.1956, Medizinstudium in Belgien und Deutschland (LMU München). Approbation 1982, Ausbildung in Chinesischer Medizin, Akupunktur, Homöopathy, EAV-Testung und Naturheilverfahren u.a. in Asien und USA (John Bastyr College, Seattle). 20 Jahre Praxis in München; Schwerpunkte: Entgiftungsverfahren, Ganzheitliche Diagnostik (EAV, Prognos etc.), Akupunktur, Sauerstofftherapien, Colon- Hydro- Therapie, Naturheilverfahren. Seit 2001 zusätzlich aktiv als Geschäftsführer der Arcadia Eden GmbH.

www.arcadia-eden.de
http://www.symlixir.com/index_deu.php
http://www.gesundheitlicheaufklaerung.de/dr-rohsmann-ueber-mms-tropfen
http://www.alpenparlament.com/fruehere-anlaesse/2008/oktober-2008-forst/73-dr-peter-rohsmann
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Wiesodenn am 16. Februar 2010, 11:19:50


Steckt bei Dr. Peter Rohsmann Gewinnabsicht dahinter? (Sollte ja eine Frage sein.)
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Sonde am 16. Februar 2010, 18:48:16
Zitat von: Godesberg am 15. Februar 2010, 21:48:54
Das Heilmittelwerbegesetz betrifft Ärzte und Unternehmen (Pharma, Apotheken, KK) wenn eine "Gewinnerzielungsabsicht" dahintersteckt. Sonst könnte mich ja jemand anzeigen wenn ich als Privatperson sage "Aspirin hat meine Kopfschmerzen beseitigt".

Bei der GNM dürfte da gar nichts gehen. Zum einen handelt es sich nicht um Ärzte oder Unternehmen, zum anderen werden keine Arzneimittel oder Medizinprodukte beworben. 

Godesberg, dein Aspirin-Vergleich hinkt ja nun wohl gewaltig. Und was deine sonstigen Weisheiten angeht: Lies doch einfach mal das Gesetz! Wenn du dann noch deine Behauptungen belegen kannst, dann bitte mit Angabe der Paragraphen. Ich bin auf jeden Fall gespannt, was bei den Anzeigen heraus kommt.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Sonde am 16. Februar 2010, 19:00:30
Zitat von: SILen(e am 16. Februar 2010, 10:06:31

Wobei auf den genannten Seiten ja scheinbar eher die "Studienkreise" und Informationsseiten überwiegen, die eigentlichen Behandler/Therapeuten sind dann eher kleine Fische, die hohen Tiere bieten nur Seminare für die kleinen Fische an und verdienen damit ihr Geld :(

D.h. während man irgend nem kleinen Heilpraktiker ans Bein pissen kann (wobei da auch nicht viel passieren wird, weil die zu klein und unbedeutend sind um genug Mist durch ihre GNM-Anwendung angerichtet zu haben um für die Staatsanwaltschaft interessant zu sein) werden die eigentlichen Drahtzieher sicherlich gar nicht belangt werden.



Wir hatten das beim AK Widerstand - später AK Enigma - so formuliert und gehandhabt. Beim Akten-ama ist es gespeichert:
http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/showtopic.php?threadid=82

Das funktioniert wirklich sehr gut. Die mit der GNM Geld machten bzw. machen wollten ist die Basis weggebrochen. Pilhar musste erhebliche finanzielle Verluste in Kauf nehmen und Hamer lebt heute vom Ersparten. Und was die armen kleinen Heilpraktiker angehen: die führen die Kranken dann erst richtig aufs Glatteis, nachdem sie über die Studienkreise geködert wurden. Ich finde die Stoßrichtug von TH deshalb genau richtig. Und was Pilhar angeht, da müsste man Ort und Zeitpunkt seines nächsten Vortrages in Deutschland wissen.

Also, wenn das mit den Anzeigen bzgl. HWG funktioniert, dann sind als nächstes die Studienkreisleiter dran, auch wenn sie keine Werbung übers Internet machen. Irreführende Werbung machen sie auf jeden Fall und man kann sie vor Ort dabei auf frischer Tat erwischen.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Elke am 16. Februar 2010, 19:02:42
Hier nochmal das Gesetz in voller Länge:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heilmwerbg/gesamt.pdf

wkwWatch hat schon Recht, es geht nur darum, wie es in der Praxis ausgelegt wird und dazu bräuchten wir einen kompetenten Rechtsanwalt, der das beurteilen kann.

Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Sonde am 16. Februar 2010, 19:56:27
Besser noch einen kompetenten Staatsanwalt. ;D
Der ist schließlich dafür zuständig, ob so etwas vor Gericht kommt oder nicht.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Sonde am 17. Februar 2010, 21:28:59
Kann man den auch noch dabei machen?

http://www.wahrheiten.org/blog/krebsluege/

Trutz mach mal!
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Godesberg am 17. Februar 2010, 22:26:21
Zitat von: Sonde am 16. Februar 2010, 18:48:16
Godesberg, dein Aspirin-Vergleich hinkt ja nun wohl gewaltig. Und was deine sonstigen Weisheiten angeht: Lies doch einfach mal das Gesetz! Wenn du dann noch deine Behauptungen belegen kannst, dann bitte mit Angabe der Paragraphen. Ich bin auf jeden Fall gespannt, was bei den Anzeigen heraus kommt.

Außer Ärger und weniger Geld kommt da gar nichts raus.

Sorry, ich finde es armselig mit Abmahnungen oder so zu wedeln. Grade bei einer solch wackeligen Kiste.   

Mit einer solchen Sache kann man nur verlieren.
Man schafft entweder Mätyrer oder strahlende Sieger.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Sonde am 17. Februar 2010, 22:51:03
Sorry, aber mit was für Abmahnungen wedelt wer hier? Ich habe allmählich so den Eindruck, dass du das hier nicht so richtig auf die Reihe kriegst. Deshalb mein dringender Tipp: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal raus halten.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Elke am 18. Februar 2010, 09:55:36
Sonde, du bist neu hier, ich möchte dich nur mal darauf aufmerksam machen, dass du dich ganz schön im Ton vergreifst. Gehst es vielleicht auch anders?
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Sonde am 18. Februar 2010, 12:56:52
Muss ehrlich sagen, dass mir das sehr schwer fällt, wenn jemand wiederholt so "armselig" kommt. Und ich habe ganz bewusst nicht "Fresse" geschrieben, wohlgemerkt. Ich finde das überhaupt merkwürdig, dass immer dann, wenn jemand wirklich was unternimmt, gleich welche da sind, die das in unqualifizierter Art zu vermiesen suchen. Aber das liegt vielleicht an der Natur von Internetforen. Als Newcomer sollte man sich aber da im Contra etwas zurückhalten, hast Recht. Werde mich bemühen, aber verlass dich nicht so sehr darauf.  ;D
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Godesberg am 20. Februar 2010, 18:58:52
Zitat von: Sonde am 17. Februar 2010, 22:51:03
Sorry, aber mit was für Abmahnungen wedelt wer hier? Ich habe allmählich so den Eindruck, dass du das hier nicht so richtig auf die Reihe kriegst. Deshalb mein dringender Tipp: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal raus halten.

Viel Vergnügen. Suchen Sie sich einen Anwalt, machen Sie eine Anzeige mit ihrem eigenen Klarnamen (statt andere dazu aufzufordern) unter Berufung auf das Heilmittelwerbegesetz und warten Sie ab was passiert.

Dann wissen diese Leute wer Sie sind und wo Sie wohnen und werden das unter Umständen entsprechend würdigen.

Außerdem werden die GNMler die Anzeige unabhängig vom Ausgang für sich ausschlachten. Mit großer Wahrscheinlichkeit gehen Sie mit ihrer Anzeige mit Pauken und Trompeten baden, haben die Kosten und wir dürfen uns dann mit einer "gerichtlichen Bestätigung" der GNM befassen.

Ich muss mich seit einigen Jahren gelegentlich von Unternehmerseite aus mit dem HWG beschäftigen. Mir haben die Juristen immer gesagt: "wäre super wenn wir ne private Webseite hätten, dann könnten wir...".


Und mit welchen anderen Mitteln als einer Abmahnung würden Sie denn bei einer Webseite auflaufen wollen?
http://www.it-recht-kanzlei.de/%C3%A4rztehomepage-abmahnung-irref%C3%BChrende-werbung.html

Tut mir schrecklich leid, aber wenn Sie das nicht so auf die Reihe kriegen, sollten Sie "einfach mal die Fresse halten", statt anderen fehlende Qualifikation vorzuwerfen.

Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: TH am 21. Februar 2010, 21:33:38
Herr Godesberg, sie befinden sich gedanklich im Zivilrecht. Da gibt es Abmahnungen und man muss sich einen Rechtsanwalt nehmen und klagen, wenn man sein Recht haben will. Aber das hier läuft anders. Das ist Strafrecht. Für Verstöße gegen das HWG gibt es im Gesetzt selbst Strafbestimmungen. Verstöße gegen das HWG sind Offizialdelikte und müssen gem. § 163 StPO verfolgt werden. Das heißt, wenn die Polizei durch eine Mitteilung, eine Anzeige, oder durch eigene Wahrnehmung von einem Verstoß Kenntnis erlang, dann muss sie tätig werden. Das geht dann so: Erst werden alle möglichen Beweise gesichert, dann werden die Zeugen vernommen und schließlich bekommt auch der Verdächtige Gelegenheit sich zu dem Vorwurf zu äußern. Anschließend geht das alles zur Staatsanwaltschaft, wo entschieden wird, was weiter geschieht.

Ich habe schon letzte Woche 18 Stafanzeigen erstattet. Muster siehe oben. Das ganze kosten mich keinen Cent. Da ich aber keine Lust habe, mich weiter damit herum zu ärgern, habe ich die Anzeigen mit einem Pseudonym versehen. Anonym geht ja nicht, weil die Onlinewachen der Polizei immer ein Formular mit den Personalien ausgefüllt haben möchten, sonst kann man den Anzeigentext überhaupt nicht senden. Aber meinen richitgen Namen brauch ja niemand. Das ist eigentlich wie ein anonymer Hinweis aus der Bevölkerung, nur mit etwas Nachdruck. Die meisten Anzeigen sind bereits bei den 18 verschiedenen Sachbearbeitern an den Wohnorten der Angezeigten. Eingangbestätigungen über neine Alias-Mailadresse liegen vor. Jetzt bannen die Sachbearbeiter die beanstandeten Seiten auf eine CD-ROM und laden den Angezeigen zur Vernehmung vor. Der kann dann seine Geschichte zu Protokoll geben oder selber was dazu schreiben oder die Aussage verweigern.

Wenn das fertig ist, geht der Vorgang an die zuständigen Staatsanwaltschaften. Da guckt sich ein StA die Sache an, bewertet sie rechtlich und entscheidet, ob das Verfahren eingestellt wird, obe ein Bußgeld erlassen wird, ob ein Strafbefehl erlassen wird oder ob Anklage vor dem Amtsgericht erfolgt. Das kann alles dauern.

Aber es geht mir hier nicht unbedingt darum, dass die Seitenbetreiber irgendwie bestraft werden, sondern darum, dass die Werbung für die GNM unterbunden wird. Das ist nämlich die Leimrute an der Kranke oder deren Angehörige in ihrer Verzweiflung hängen bleiben. So sind auch die Eltern des Mädchens der irrefrührenden GNM-Werbung auf den Leim gegangen. Deshalb habe ich auch den Tod dieses Mädchens in der Strafanzeige erwähnt. Es soll jedem Staatswalt klar werden, um was es da geht, damit er die Sache nicht leichtfertig zur Seite schiebt, weil er vielleicht schon zu viel Arbeit mit Ladendieben hat. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass alle 18 Staatsanwälte gerne die juristische Schirmherrschaft über weitere GNM-Tote übernehmen wollen.

Und jetzt bin ich wieder weg.

TH
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Godesberg am 21. Februar 2010, 22:40:47
So ein Mist, dann hätte ich ja die Abmahnungen der Konkurrenz wegen Verstosses gegen das HWG ja in den Papierkorb werfen können...
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Holger am 25. Februar 2010, 23:13:09
Abmahnungen sollte man grundsätzlich in den Papierkorb werfen, es sein denn, man weiß selber genau, dass man einen Bock geschossen hat. Aber das hier mit der GNM und dem HWG ist echt heiß.

Holger
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Sonde am 27. Februar 2010, 00:15:57
Der Scherret-Verein hat sich verbarrikadiert:

http://www.gnm-forum.com/board/

Damit ist das nicht mehr öffentlich und kann somit auch nicht mehr als Werbung angesehen werden. Mal aufpassen, wass noch mit dieser Seite von Anje Scherret passierem wird:

http://heiler.heil-verzeichnis.de/AntjeScherret

Sonde
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Daggi am 27. Februar 2010, 01:12:57
Das muss heute passiert sein. Gestern habe ich da noch gelesen.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Lilly am 27. Februar 2010, 11:12:33
Ha ! Da habe ich doch gestern (Freitag) noch was gesehen und rechtzeitig noch gespeichert:

(http://img231.imageshack.us/img231/7375/gnmforumct2.jpg)

Ein Benutzer Harper sagt da:


So ist es. Man sollte eine unnötige Strahlenbelastung vermeiden.

Falls man jedoch eines benötigt ist es von Vorteil wenn man eine Allergie hat und das Kontrastmittel nicht verträgt.
Diese Allergie sollte einem spätestens dann einfallen, wenn man die Aufnahme machen möchte.
Falls auf dem Überweisungsschein schon Kontrastmittel angekreuzt wurde, sollte man darauf hinweisen daß man bei dem behandelnden Arzt die Angabe vergaß.



Also: eine Anleitung wie man einen Röntgenarzt anlügen soll. Es gibt aber mindestens noch ein GNM-Forum: das ist das Faktor L. Da wurde auch schon erklärt, wie man einen Arzt anlügt (fingierte Kopfschmerzen), um zu Lasten der Gemeinschaft der Krankenversucherten zu einem Gratis-CT kommt.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Sonde am 27. Februar 2010, 13:16:36
Schöne Texte, kommen in die Sammlung. Danke!

Der ,,Techniker" mit dem Nick ,,Harper" ist der Heilpraktiker Harry Holzinger, seines Zeichens Vorsitzender der ,,Gesellschaft für angewandte biologische neue Medizin", deren Seite, die mit den Krokussen, ich auch nicht mehr im Net finden kann.

Bei Faktor L wird Holzinger als neumedizinischer Therapeut geführt:

(http://s3.postimage.org/QiImA.jpg) (http://www.postimage.org/image.php?v=PqQiImA)

und hier sein Konterfei im Faktor L Forum:

(http://s1.postimage.org/6uM4A.jpg) (http://www.postimage.org/image.php?v=gx6uM4A)

Holzinger steht beim Schlag gegen die GNM-Heilpraktiker an oberster Stelle. Da kann er sich schon mal jetzt nach einem beheizten Geldautomaten für den nächsten Winter umschauen.

Sonde
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Sonde am 01. März 2010, 21:56:23
Im Kanarienvogel-Forum von David Münnich wird das  Ausbleiben des Scherret-Forums thematisiert:

http://neue-mediz.in/forum/viewtopic.php?f=5&t=1459

Münnich meint dazu:

(http://s3.postimage.org/Y7wiJ.jpg) (http://www.postimage.org/image.php?v=PqY7wiJ)
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: direktantworter am 02. März 2010, 08:52:13
wenn ich mir eure posts so ansehe, dann erinnert mich das zweifelsohne an die hexenjagd im mittelalter. jeder heute weiß, was für ein quatsch damals gelaufen ist. und doch ist es geschehen und die leute, die sich damals wie ihr heute als hexenjäger aufgespielt haben, die leute waren so wie ihr heute davon überzeugt, dass es alles so ist, wie sie es damals gesehen haben.

wahnsinn... ich dachte, wir hätten diese braunen zeiten alle hinter uns gelassen.
aber eure theorien werden jetzt einige offizielle institutionen interessant finden.

viele grüße
sascha
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Graf Zahl am 02. März 2010, 09:31:21
Seit wann war das Mittelalter eine "braune Zeit"?
Und woher weißt Du so sicher, was die Hexenverbrenner damals glaubten und dachten und wovon sie überzeugt waren?
Und letztlich scheinst Du von Deiner Meinung ja auch überzeugt zu sein.
Wo ist also das Problem?
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: amphibol am 02. März 2010, 11:03:57
Sascha hat schlicht nicht ganz begriffen, was ein "Reality Check" ist.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: rincewind am 02. März 2010, 11:12:13
Zitat von: Graf Zahl am 02. März 2010, 09:31:21
Und letztlich scheinst Du von Deiner Meinung ja auch überzeugt zu sein.
Wo ist also das Problem?

Moooment! Er hat keine Meinung, sondern hat die WAHRHEIT (tm) geschaut!
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Godesberg am 02. März 2010, 12:49:51
Aufklärung geht vor Verfolgung.

Mir sind die Leute die von GNM oder sowas überzeugt sind relativ egal. Wenn man denen die Website dicht macht finden die eben einen anderen Weg und haben dann auch noch einen gewissen Märtyrerstatus. Diese Leute sind gegen das System, wenn man denen mit dem System kommt, erfahren die Bestätigung.
Zumal ich weiterhin kaum eine rechtliche Grundlage sehe. Für mich ist das sinnfreie Verschwendung von Ressourcen, die eher negative Folgen hat.


Völlig sinnfrei finde ich auch diese Vögel dadurch aufzuwerten, dass man jeden zweiten Beitrag von denen in einem öffentlichen Forum spiegelt, das vermutlich öfter gelesen wird als die Quelle.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Sonde am 02. März 2010, 13:59:46
Zitat von: direktantworter am 02. März 2010, 08:52:13

aber eure theorien werden jetzt einige offizielle institutionen interessant finden.

viele grüße
sascha

Sehr nebulös, die Aussage. Aber es sind genau 18 Staatsanwaltschaften, die sich gem. § 163 StPO damit befassen müssen. Ob sie das interessant finden weiß ich nicht. Das HWG ist jedenfalls keine Theorie, sondern ein Gesetz mit Strafbestimmungen.

Sonde
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: direktantworter am 02. März 2010, 15:14:35
es gibt neben executiven gewalten noch so einige andere stellen im staat. hinsichtlich meiner nebulösen aussage muss ich leider fest stellen, dass sämtliche themen bei euch sehr nebulös sind.

wenn ich von braunen zeiten spreche, kann sich hier jeder bei euch sein eigenes bild machen. ich habe ein glatze, was jedoch natürlich bedingt ist. ich werde jedoch zu keinem zeitpunkt menschen die eine andere überzeugung haben "besuchen", offenbar habt ihr hier ganz schön angst vor solchen herren.

von menschen die die wahrheit gefunden haben, hüte ich mich. das hat auch einen hintergrund, den ja ein teil von euch schon richtig versucht hat zu ergründen.

ich habe respekt vor jedem der die wahrheit sucht und warne vor den menschen, die behaupten sie gefunden zu haben und erwarten, dass DU jetzt dieser wahrheit in allen instanzen folgen musst.

Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Godesberg am 02. März 2010, 15:37:45
Zitat von: direktantworter am 02. März 2010, 15:14:35
ich werde jedoch zu keinem zeitpunkt menschen die eine andere überzeugung haben "besuchen", offenbar habt ihr hier ganz schön angst vor solchen herren.

Man muss keine Angst vor Besuchen haben, es reicht aus keinen Bock auf lustige Telefonanrufe um zwei Uhr nachts zu haben.

Was glauben Sie was ich schon so alles an Mails bekommen habe. Besonders wenn es ums Geld geht werden die Leute unfreundlich. Wenn man zum Beispiel einem Verkäufer von Rathschen Pillen in die Suppe spuckt gibt es schon mal konkrete Drohungen gegen die Familie. Das ist zumindest meine Erfahrung. Umgekehrt kenne ich das nicht.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: amphibol am 02. März 2010, 16:22:31
Zitates gibt neben executiven gewalten noch so einige andere stellen im staat.

Liebes, darf ich  das als Drohung auffassen?

Zitatich werde jedoch zu keinem zeitpunkt menschen die eine andere überzeugung haben "besuchen", offenbar habt ihr hier ganz schön angst vor solchen herren.

Nö, überhaupt nicht. Nichtmal vor nächtlichen oder sonstigen Anrufen. Da bin ich immer sehr geduldig und der Anrufer erfährt meist erst nach 10 Minuten, dass ich pro Minute, die er mich volltextet, 0,02€ gutgeschrieben bekomme. ;D

Zitatich habe respekt vor jedem der die wahrheit sucht

Warum kaufe ich dir das bloß nicht ab? Liegt vielleicht am Begriff "Wahrheit". Wozu Wahrheit, wenn man sich an der Realität orientieren kann?
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: direktantworter am 02. März 2010, 16:39:55
@ godesberg

dann sind wir schon zu zweit.

@detritus

ich bin männlich. "liebes" sollte somit nicht passen. ich drohe niemandem und lasse mir nicht drohen. auch hier gilt, so etwas ist ehrlos und nicht meine welt.

ich wiederhole meinen satz gerne.
ich habe respekt vor jedem, der die wahrheit sucht. wie DU dabei wahrheit definierst, und ob DU der ansicht bist, ob es eine objektive warhheit gibt oder nicht, überlasse ich dir. ICH bin der meinung, es gibt keine objektive wahrheit. projekt reality creation...
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Sonde am 05. März 2010, 15:26:09
Die Heilpraktikerin Monika Oettinger versucht jetzt ihren Hamer-Dreck in Form der "Germanischen Neuen Medizin", auf der sie ihre ganze Quacksalberei bisher aufbaute, mit der Bezeichnung "fünf biologische Naturgesetze" zu kaschieren. Hier die neue Version ihrer Seite seit heute im Internet:

(http://s1.postimage.org/q1qn0.jpg) (http://www.postimage.org/image.php?v=gxq1qn0)

Münnich und vor allem Barro reiten ja jetzt schon länger auf dieser Schiene. Das soll etwas anderes sein als die GNM, behaupten sie ganz keck. Dabei kann man auf ihren Seiten nachlesen, dass das die selbe pseudomedizinische Irrleere ist.

Sonde
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Schau-ma-amoi am 05. März 2010, 16:03:13
Zitat von: direktantworter am 02. März 2010, 16:39:55

ich habe respekt vor jedem, der die wahrheit sucht. wie DU dabei wahrheit definierst, und ob DU der ansicht bist, ob es eine objektive warhheit gibt oder nicht, überlasse ich dir. ICH bin der meinung, es gibt keine objektive wahrheit. projekt reality creation...

Sätze, wie "Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners" und ähnliches mehr animieren zwar zum Schenkelklopfen, helfen aber nicht wirklich.

Ich persönlich ziehe den Begriff "Realität" vor.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: soisses am 18. März 2010, 18:39:38
Ich habe mir heute mal die Liste der angezeigten GNM-Seiten zu Gemüte geführt. Außer dass das GNM-Forum von Antje Scherret weiterhin verschlossen ist, bewegt sich da nichts weiter. Nur bei der Seite von Monika Oettinger ist mir aufgefallen, dass der Hinweis auf die Hamer-Medizin, zu der alle ihre anderen Quacksalbereien nur als begleitende Angebote aufgeführt waren, nun ganz verschwunden ist:

(http://s1.postimage.org/a47Qi.jpg) (http://www.postimage.org/image.php?v=gxa47Qi)

Nur noch auf ihrer Seite über ihren Werdegang ist noch vermerkt, dass sie 2004 bis 2009 Leiterin eines GNM-Studienkreises war:
http://www.postimage.org/image.php?v=PqSav19
Aber dass sie die Hamer-Medizin damit abschrieben haben könnte, ist nicht anzunehmen. Das sieht eher nach einem taktischen Rückzug aus.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: soisses am 01. April 2010, 08:35:57
Seit vorgestern ist Faktor Leiche nicht mehr erreichbar.
Im Münnich-Forum macht man sich schon Sorgen:
http://neue-mediz.in/forum/viewtopic.php?f=5&t=1539
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: soisses am 10. April 2010, 06:06:10
Achtung, Achtung,
eine gute Nachricht von der TH-§§§-Front:

Die Staatsanwaltschaft Bonn (Aktenzeichen 222 Js 118/10) ermittelt gegen Hamer wegen Straftat nach dem Heilmittelwerbegesetz. Es geht dabei um Hamers Gelbe Seiten: http://www.neue-medizin.de/
Es wurden die erforderlichen Fahndungsmaßnahmen veranlasst.
Damit hätten wir die erste Staatsanwaltschaft, die sich der Rechtsauffassung angeschlossen hat, dass Werbung für die GNM ein Verstoß gegen das HWG ist.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: soisses am 03. Mai 2010, 22:20:58
Bei der Ursula Homm tut sich was. Ein gutes Zeichen, dass der Ärger bei ihr angekommen ist.

http://www.praxis-homm.de/?page=therapie

Die hatte doch ganz stramm den Hamer-Dreck auf der Seite. Mal gespannt, welche Struktur bei der Umstrukturierung heraus kommt
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Daggi am 04. Mai 2010, 00:28:35
tut sich was

wie meinst Du das ?
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: soisses am 04. Mai 2010, 00:43:17
Ursula Homm wurde doch angezeigt:
http://forum.psiram.com/index.php?topic=3029.msg31637#msg31637

Und genau so wie die Oettinger den Hamer-Kram von ihrer HP verschwinden lies, wird jetzt bei Homm was umstrukturiert. Das geschieht bei der bestimmt nicht ohne Grund. Da genügt wohl keine kleine Änderung in "Fünf biologische Naturgesetze". Das HGW scheint bei Heilpraktikern zu greifen. Mal abwarten was das wird.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Jaegg am 08. Mai 2010, 15:16:31
Harry Holzinger hat auch reagiert:
Faktor-L Forum (http://www.faktor-l.de/viewtopic.php?f=18&p=25124#p25124) Posting vom 08.05.2010 08:19 (da der Link auf den Anfang der Seite zeigt)
ZitatIch kann ein Lied davon singen, welche fruchtlosen Endlosdiskussionen durch die Begrifflichkeiten germanisch und neu im Zusammenhang mit Medizin angeregt werden.
Wenn du schon auf meiner Seite warst wirst du sehen, daß ich es ganz neu die biologische Medizin nenne.

Und ein frommer Wunsch auf seiner Homepage (http://www.harry-holzinger.de):
ZitatFalls sie durch eine Suchmaschine mit meinem Namen auf meine Seite gekommen sind und vorher auf den Seiten der Schmierfinken des TG1 forums und der Esowatchbildzeitung gelandet sind bitte ich sie darum die dort gemachten Aussagen zu meiner Person als unwahr zu betrachten!
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Daggi am 08. Mai 2010, 16:55:02
Harry Holzinger ? Dann sind die Angaben in unserem Artikel also unwahr ! Wollen wir mal sehen...Fingerknacks...Fingerknacks...

Zitat aus http://psiram.com/ge/index.php?title=Harry_Holzinger

Harry Holzinger ist ein Heilpraktiker aus Owingen[1]

OK, dann behauptet er also jetzt kein Heilpraktiker zu sein

und engagierter Anhänger der Germanischen Neuen Medizin nach dem Wunderheiler Ryke Geerd Hamer.


OK, dann blickt er vielleicht endlich besser durch. Also: kein Anhänger der GNM.

Holzinger betreibt eine Heilpraktiker-Praxis.

also: dann stimmen die Angaben auf seiner Webseite nicht und er betreibt keine HP-Praxis.

Holzinger ist Vorsitzender des Vereins GABNM (Gesellschaft für biologische Neue Medizin) und Anmelder der dazugehörigen Internet-Domain.


Hmm, warum steht das aber so im Internet ? Warum meldet das Whois ?

Nach Ansicht von Holzinger sei Krebs eine "erfundene Krankheit" der Schulmedizin.[2]

OK, dann ist eben Krebs keine "erfundene Krankheit" der "Schulmedizin".

Für wie doof hält der denn Leser seiner Seiten frage ich mich.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: soisses am 08. Mai 2010, 20:41:27
Die Typen sind so naiv zu glauben, sie könnten ihre Kritiker abschütteln, indem sie den Hamer-Dreck einfach umbenennen.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: drelli am 28. August 2010, 11:55:54
GNM-Leute sind gerade mit der Übernahme des Lazarus Forums beschäftigt.

Die Friedenstaube ist die Elena Pichler und die Apanache nennt sich in anderen Foren Jade.

Störtebeker ist zur Zeit noch nicht aktiv, dabei handelt es sich um Antje Scherret und der Shinobi ist Barro.

Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: UHU am 28. August 2010, 12:12:33
Eine typische GNM Kampagne sie suchen neue Plattformen,Hilfe.
Verunsichern Krebsbetroffene.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: UHU am 28. August 2010, 13:14:09
Jetzt werden auch noch neue Regeln :police: aufgesetzt im Krebsforum Lazarus
Nur das HWG wird nicht erwähnt, die Neue Medizin schon.
http://www.krebsforum-lazarus.ch/forum/showthread.php?p=28226#post28226
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: Conni am 28. August 2010, 16:50:58
Der Mod. Andreas hat auch einen mächtigen an der Waffel.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: poochiee am 28. August 2010, 17:10:26
Natürlich ekelhaft diese Hamer-Sektierer... aber mal ernsthaft im Lazarusforum wird so ziemlich jeder esoterischer Wunderheilerdreck unreflektiert propagiert. Und ich bezweifel mittlerweile, daß andere Heilmethoden Tötungsverfahren ungefährlicher sind...

Die allseits berühmt berüchtigten wie z.B.:

- Hirnscheiße (http://psiram.com/ge/index.php?title=Lothar_Hirneise)   
- Der sabbernde Urkostzausel (http://psiram.com/ge/index.php?title=Franz_Konz)

...

und auch weniger bekannte wie z.B. diese Mumie hier:

- Mumie - Username Jako (http://www.facebook.com/profile/pic.php?uid=AAAAAQAQOXYZg849sBRgFHWnEPvX5wAAAArPrBk_r9Hm-zqXEk0qs4j3); die erklärt den Leuten, daß man mit dem "Wunderheilmittel Kohl" seinen Krebs heilen kann... Klick (http://www.amazon.de/Wunderheilmittel-Kohl-heilende-Kraft-Kohlbl%C3%A4tter/dp/3837092186/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1283011004&sr=8-1)

Der ehemalige Betreiber des Forums ist erst vor kurzem an seiner CLL gestorben; der hat neben Chemotherapien auch jeden esoterischen Mist ausprobiert da er ja schulmedizinisch von Anfang an als "unheilbar" galt. Irgendwie noch nachvollziehbar. Allerdings hatte der wenigstens noch ein bisschen Hirn in der Birne und hat hin und wieder den GNM`lern Einhalt geboten. Eine Plattform im Namen der "Meinungsfreiheit" wollte er ihnen trotzdem immer geben.

Jetzt macht wohl "Andreas" den Mod - der begeistert sich überwiegend für Hirneise und betreibt hier noch nen Blog (http://www.krebscafe.de) - und das Forum soll einen neuen Betreiber bekommen. Da wittern wohl die Germanen ihre Chance wieder dicker ins Geschäft zu kommen! Alles in allem ein totales Deppenforum; selbst diejenigen die die GNM wieder loswerden wollen begeistern sich halt für ne anderen Scheiß!
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: drelli am 28. August 2010, 17:19:47
Nicht zu vergessen die Haschtante.

Die übernimmt jetzt das Forum und braucht natürlich Sponsoren....

Naja, Misteltherapie ist nicht unbedingt Eso? Und das ist es in erster Linie, das der vorherige Betreiber angewandt hat.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: poochiee am 28. August 2010, 18:31:44
Zitat von: drelli am 28. August 2010, 17:19:47
Nicht zu vergessen die Haschtante.

Die übernimmt jetzt das Forum und braucht natürlich Sponsoren....

hemi will ein allen ernstes ein forum betreiben? die ist doch zu doof einen lottozettel auszufüllen...dann ist der quark wenigstens beim ersten technischen problem offline  ;D

Zitat von: drelli am 28. August 2010, 17:19:47
Naja, Misteltherapie ist nicht unbedingt Eso? Und das ist es in erster Linie, das der vorherige Betreiber angewandt hat.

ähhhh.... ja ne is klar... anthroposophen haben mit esoterik NICHTS zu tun....informier dich mal ein wenig!!! lies mal hier (http://www.psiram.com/ge/index.php?title=Misteltherapie#Wissenschaftliche_Studienlage)  ::)
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: drelli am 28. August 2010, 20:10:33
Doch poochie, will sie!

Die Pros und Cons zur Mistel sind mir geläufig, danke!

Ja, möglicherweise beim ersten technischen Problem, möglicherweise auch wegen anderer. Es läuft dann unter deutscher Flagge.

Allerdings ist nicht nur Quark im Forum. Es gibt auch an Krebserkrankte, was wunder in einem Krebsforum...allerdings bleibt niemand lange, da die Beglückungen der "Krebsberater" zu agressiv sind.

Es wird von Behandlungen abgeraten. Therapien werden als krebserregend bezeichnet. Massiver Druck wird ausgeübt...aber das kennst ja :laugh:
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: drelli am 28. August 2010, 20:13:17
Zitatselbst diejenigen die die GNM wieder loswerden wollen begeistern sich halt für ne anderen Scheiß!
Kannst du irgendjemand tatsächlich an Krebs Erkrankten, benennen?

Diejenigen, die Krebs nur vom Hörensagen kennen, ja, die sehen vermutlich sogar in Katzenscheiße, Heilungsmöglichkeiten.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: poochiee am 28. August 2010, 21:36:52
Zitat von: drelli am 28. August 2010, 20:13:17
Zitatselbst diejenigen die die GNM wieder loswerden wollen begeistern sich halt für ne anderen Scheiß!
Kannst du irgendjemand tatsächlich an Krebs Erkrankten, benennen?
Zugegeben nichts was mit der GNM auf eine Stufe zu stellen ist. Aber bei mir beginnt die Sch...-Kategorie halt schon bei Homöopathie als Schmerzmittel!

Zitat von: drelli am 28. August 2010, 20:10:33
Allerdings ist nicht nur Quark im Forum.
Stimmt... meine alten Beiträge zu den fünf poochieeistischen Naturgesetzen sind das intellektuelle Highlight des Forums! ;D ;D ;D
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: drelli am 28. August 2010, 22:14:39
Ok, schlecht waren die nicht!

Naja, jetzt kommt dein Freund Alex ja bald wieder...dann kannst ja wieder....
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: poochiee am 29. August 2010, 11:10:51
Na prima drelli... seit heute hat man's wieder geschafft und die GNM hat wieder ein eigenes "Board" im Lazarus-Forum bekommen! Und die üblichen Protagonisten posten gleich wieder den üblichen Dreck ...Hamer wird verfolgt...seine Habilitation wurde nie geprüft...wir sind keine Sekte...blubb... laber...sülz... (http://www.krebsforum-lazarus.ch/forum/showthread.php?t=2023)
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: UHU am 29. August 2010, 13:01:46
Na prima da besteht ja endlich mal im Zweifelsfall bei Heilversprechen etc die Gelegenheit Strafanzeige zu erstatten gegen diese Scharlatane.
da die GNM ja Öffentlich im Lazarus wirbt.
Die Haschtante merkt ja sowieso nichts mehr.


Mein Tip:http://www.bka.de/profil/mailinfo.html
oder direkt an Ihre nächste Polizei Dienststelle
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: drelli am 08. September 2010, 09:41:45
...und wie immer, wenn es kritisch für die GNM wird, dann wird verschoben.
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: UHU am 08. September 2010, 22:03:28
Man kann noch nichtmal Kündigen obwohl man bei Inhaberwechsel das Recht hat bekommt dubiose Antworten.
Den Usern wird das Aussergewöhnliche Kündigungsrecht vorenthalten es wird behauptet steht nicht in der AGB
Die halten einen für Blöd.Admin solle es angeblich auch nicht geben ::)
Danach wird das Forum Kurzfristig geschlossen.
Ich geh Morgen zum Anwalt lass das klären.

Gute Nacht
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: UHU am 21. September 2010, 19:27:31
Der ehemalige Betreiber des Laz ist an einer Borreliose gestorben und seinem ohnehin geschwächten Immunsystem.

Die GNMler waren vorher natürlich auch wieder beteiligt mit Ihrer Beratung.
http://www.gnm-forum.eu/board/viewtopic.php?t=2718&postdays=0&postorder=asc&start=0
machen sich im Nachhinein noch lustig darüber in Ihrem Forum
Benutzen es zu Werbezwecken :deppenalarm:

Wieder ein GNM Opfer, ein Forenbetreiber
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: poochiee am 15. November 2010, 21:02:08
Zitat von: poochiee am 28. August 2010, 18:31:44
hemi will ein allen ernstes ein forum betreiben? die ist doch zu doof einen lottozettel auszufüllen...dann ist der quark wenigstens beim ersten technischen problem offline  ;D

@UHU
falls du noch mitliest... was hab ich gesagt - am Tag der "vermeintlichen" Übernahme des Forums => offline...lol !!!
Titel: Re: Verstößt GNM-Werbung gegen das HWG?
Beitrag von: UHU am 17. November 2010, 19:35:19
Stimmt deine Argumente sind nicht zu topen.
Genau wie deine 5 biologischen Naturgesetze ;D