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Deutsch => Allgemeine Diskussionen => Smalltalk => Thema gestartet von: Roadrunner am 12. Dezember 2009, 13:26:17

Titel: Esoschrott bei Ebay
Beitrag von: Roadrunner am 12. Dezember 2009, 13:26:17
Für ganzheitlich Esoverblödete die den Kauf eines Wunderkästchens überlegen könnte sich ein Blick in Ebay lohnen.

Fast zum Altmetallpreis bekommt man hier so manches Wunderkästchen hinterhergeworfen, wofür man sonst hunderte von Euros hinblättern muss:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=230408185318

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=320451285872

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=130346096134

Titel: Re: Esoschrott bei Ebay
Beitrag von: wumbaba am 14. Dezember 2009, 18:02:21
Sollte hier nicht eigentlich §5 UWG (http://dejure.org/gesetze/UWG/5.html) greifen?
Wer für seinen "Schrott" mit Eigenschaften wirbt, den dieser nicht hat, kann auf Unterlassung verklagt werden.
Schade das es keine Verbraucherschutzorganisation gibt, die Anbieter von unsinnigem und  nutzlosen Eso-Müll mit Unterlassungsklagen überzieht. Ruck-Zuck wäre Schluss mit der Geschäftemacherei und dem Verbraucherbetrug.   ;D
Titel: Re: Esoschrott bei Ebay
Beitrag von: Graf Zahl am 14. Dezember 2009, 18:07:15
Zitat von: wumbaba am 14. Dezember 2009, 18:02:21
Sollte hier nicht eigentlich §5 UWG (http://dejure.org/gesetze/UWG/5.html) greifen?
Wer für seinen "Schrott" mit Eigenschaften wirbt, den dieser nicht hat, kann auf Unterlassung verklagt werden.
Schade das es keine Verbraucherschutzorganisation gibt, die Anbieter von unsinnigem und  nutzlosen Eso-Müll mit Unterlassungsklagen überzieht. Ruck-Zuck wäre Schluss mit der Geschäftemacherei und dem Verbraucherbetrug.   ;D

Ist zwar kein Verbraucherschutz aber machen die hier nicht sowas aufgrund von Hinweisen:
Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Titel: Re: Esoschrott bei Ebay
Beitrag von: wumbaba am 14. Dezember 2009, 22:51:24
Noch besser wäre die Schaffung einer ähnlichne Verordnung zum Vertrieb von Esoschrott jeglicher Art, wie es sie in der "Health-Claims-Verordnung" der EU in Bezug auf Nahrungsmittel gibt.
Ohne  wissenschaftlich belegt zu sein ginge dann nichts mehr. Dann wäre über Nacht auch Schluß mit Orgonakkumulatoren, Biofeldformer, Schüssler Salze...und...und...und....  ;D
Titel: Re: Esoschrott bei Ebay
Beitrag von: wilma am 15. Dezember 2009, 12:03:52
Zitat von: wumbaba am 14. Dezember 2009, 18:02:21
Sollte hier nicht eigentlich §5 UWG (http://dejure.org/gesetze/UWG/5.html) greifen?

Nach UWG kann nur ein Wettbewerber (Konkurrenzfirma) klagen - leider kein Verbraucher  :(