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Deutsch => Allgemeine Diskussionen => Politik und Gesellschaft => Thema gestartet von: RPGNo1 am 24. Juni 2025, 09:31:56

Titel: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: RPGNo1 am 24. Juni 2025, 09:31:56
ZitatJürgen Elsässer hat sich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen das Verbot seines rechtsextremen Magazins »Compact« gewehrt – mit Erfolg. Es bleibt erlaubt.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/compact-magazin-bundesverwaltungsgericht-in-leipzig-hebt-verbot-auf-a-9da8ca80-6c22-4325-8ecb-b8a839bc4098

Sch**ße.  >:(

Jetzt bin ich die rechtliche Begründung gespannt.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Schwuppdiwupp am 24. Juni 2025, 10:25:02
24.062025 | tagesschau.de (https://www.tagesschau.de/inland/verbot-compact-aufgehoben-100.html)

Zitat"Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Verfassung die Meinungs- und Pressefreiheit", begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft die Entscheidung. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten, so das Gericht.

Auch die von Compact bedienten Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistischen Betrachtungen fielen unter den Schutz der Meinungsfreiheit und "vermögen das Vereinsverbot nicht zu rechtfertigen".
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: HAL9000 am 24. Juni 2025, 10:50:07
Zitat von: RPGNo1 am 24. Juni 2025, 09:31:56Sch**ße.  >:(
+1

Zusammengefasst: Alles, was nicht einem direkten Aufruf zum Umsturz gleichkommt,
darf weiterhin ungestraft in die Welt geblasen werden. Die Verfassung schützt Verfassungsfeinde.
Ob das im Sinne des Erfinders ist?
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Rabenaas am 24. Juni 2025, 10:51:23
Eine erste Analyse bei Legal Tribune Online (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/compact-magazin-nicht-verboten)

ZitatBemerkenswert ist, dass das BVerwG mit dem Urteil und seiner bislang nur mündlichen Begründung den Weg grundsätzlich eröffnet hat, über das Vereinsrecht auch Medien zu verbieten.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Max P am 24. Juni 2025, 11:07:29
Zitat von: RPGNo1 am 24. Juni 2025, 09:31:56
ZitatJürgen Elsässer hat sich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen das Verbot seines rechtsextremen Magazins »Compact« gewehrt – mit Erfolg. Es bleibt erlaubt.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/compact-magazin-bundesverwaltungsgericht-in-leipzig-hebt-verbot-auf-a-9da8ca80-6c22-4325-8ecb-b8a839bc4098

Sch**ße.  >:(
Kannst du laut sagen. SCHEIßE!
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Peiresc am 24. Juni 2025, 11:26:59
Aus der SPIEGEL-Meldung:
ZitatDas Gericht fand zwar verfassungsfeindliche Inhalte in dem Magazin – diese seien aber nicht so prägend, dass sie ein Verbot rechtfertigten

Das finde ich in dieser Kürze schon einigermaßen verstörend. Mit dieser Begründung könnte man auch Mein Kampf oder Goebbels durchgehen lassen, die ja sicher ebenso gelegentlich behaupten, dass die Sonne täglich auf- und untergeht.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: HAL9000 am 24. Juni 2025, 11:36:34
Zitat von: Peiresc am 24. Juni 2025, 11:26:59Mit dieser Begründung könnte man auch Mein Kampf oder Goebbels durchgehen lassen
Ähnliches habe ich mir auch gedacht. Damit ebnet der Spruch den Weg, wie "Compact" dafür sorgen kann,
dass es nie verboten wird: Ab und zu einen Artikel veröffentlichen, der nicht ganz so rechtsradikal,
menschenverachtend und verfassungsfeindlich ist. Dann ist der Rest in Butter.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Conina am 24. Juni 2025, 11:38:20
Es ist wichtig, dass der Rechtsstaat auch mit Unysmpathen fair umgeht.

Man kann Meinungen sowieso nicht verbieten, das klappt nicht mal im Iran und dort haben sie noch ganz andere Mittel.

Ich hätte mit einem Verbot, auch wenn es den Richtigen getroffen hätte, mehr Probleme gehabt.

Eine Terrorvereinigung ist die Compactredaktion doch noch nicht, oder?

Auf welchem Level sind die Texte, verglichen mit bspw. dem heftigesten IS-Zeug eigentlich?

Was ist der übelste Compact-Artikel, den wir so haben? Ich würde mir den gern mal anschauen.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Conina am 24. Juni 2025, 12:04:48
Ach, und Werbung plus zusätzliche Street Credibility hat das verbotsverfahren auch noch gebracht:

https://archive.is/2025.06.24-014811/https://www.morgenpost.de/politik/article409335119/verbot-oder-buehne-wie-dem-compact-magazin-der-prozess-hilft.html

Zitat...

Magazin konnte Debatte um Verbot in Reichweite umwandeln
Nicht nur die mediale Aufmerksamkeit rund um das Verbot habe ,,sämtliche Social-Media-Metriken" steigen lassen, hebt Christian Donner, Senior Data Scientist am IDZ hervor. ,,Bemerkenswert ist vor allem, wie nachhaltig das Compact-Magazin diese in Reichweitenzuwächse ummünzen konnte."
In dem bei Extremisten beliebten Netzwerk Telegram hat Compact heute mehr als 80.000 Fans. Dabei ging es dort laut der Forschenden aus Jena jahrelang bergab. Im Anschluss an das Verbot im Sommer 2024 stellte das Team ein ,,enormes langfristiges Wachstum" fest. 20.000 neue Anhänger hätte das Magazin auf Telegram erreicht – eine Steigerung von mehr als 30 Prozent. 10.000 neue Fans kamen demnach in der Zeit der Berichterstattung über das Verbot zu Compact.....


Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Rabenaas am 24. Juni 2025, 12:05:06
Zitat von: HAL9000 am 24. Juni 2025, 10:50:07Die Verfassung schützt Verfassungsfeinde.
Die Verfassung schützt in diesem Fall zunächst mal die Meinungsfreiheit, und damit auch Ideen, die im Widerspruch zu grundsätzlichen Verfassungswerten stehen. Davon haben in den Siebziger und Achtziger Jahren übrigens vor allem Linksextremisten profitiert, ich erinnere nur an Publikationen wie die "Kommunistische Volkszeitung" des KBW oder den "Arbeiterkampf" des KB. Wer sich das gesammelte Elend nochmal antun will:
https://web.archive.org/web/20241205105013/https://www.mao-projekt.de/BRD/ORG/KB/KB_Arbeiterkampf.shtml#ak1975 (https://web.archive.org/web/20241205105013/https://www.mao-projekt.de/BRD/ORG/KB/KB_Arbeiterkampf.shtml#ak1975)

Zitat von: HAL9000 am 24. Juni 2025, 11:36:34Ab und zu einen Artikel veröffentlichen, der nicht ganz so rechtsradikal, menschenverachtend und verfassungsfeindlich ist. Dann ist der Rest in Butter.
Das ist meines Erachtens so nicht korrekt: selbstverständlich ist eine Klage gegen einzelne Artikel bzw. Ausgaben nach §130 Volksverhetzung weiterhin möglich. Nur lässt sich ein Verbot des gesamten Mediums nach Ansicht des Gerichts derzeit nicht mit dem Umfang "verbotsrelevanter Äußerungen" rechtfertigen.

Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: RPGNo1 am 24. Juni 2025, 12:22:06
Zitat von: Peiresc am 24. Juni 2025, 11:26:59Mit dieser Begründung könnte man auch Mein Kampf oder Goebbels durchgehen lassen, die ja sicher ebenso gelegentlich behaupten, dass die Sonne täglich auf- und untergeht.


Mein Kampf ist ein schlechtes Beispiel.

ZitatHitler war bis zu seinem Tod mit Wohnsitz am Prinzregentenplatz 16 in München gemeldet. Im Zuge der Entnazifizierung nach dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus wurde er als Hauptschuldiger im Sinne des Art. II der Kontrollratsdirektive Nr. 38[64] beurteilt und mit Entscheidung der Spruchkammer München vom 15. Oktober 1948 sein Vermögen als Sühnemaßnahme vollständig eingezogen. Gemäß § 3 der Einziehungsverordnung vom 23. November 1948[65] waren die Vermögenswerte dem Freistaat Bayern zu übertragen. Dies ist mit Übertragungsurkunde Nr. 86 vom 26. Januar 1965 auch hinsichtlich der Urheberrechte ausdrücklich geschehen. Mit Übertragungsurkunde Nr. 1918 vom 12. November 1951 waren dem Freistaat bereits sämtliche Verlagsrechte des Franz-Eher-Verlags übertragen worden.[66][67]

Die Urheberrechte erloschen gemäß § 64 und § 69 Urheberrechtsgesetz nach Ablauf der Regelschutzfrist von 70 Jahren seit dem Tod Hitlers am 30. April 1945 mit Ablauf des Jahres 2015.

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Finanzministerium, untersagte bis dahin jeglichen Nachdruck und ging im In- und Ausland gegen Urheberrechtsverletzungen vor.[68] Das Vorhaben des britischen Verlegers Peter McGee, im Januar 2012 eine kommentierte Teilausgabe des Buchs in seiner Zeitschrift Zeitungszeugen zu veröffentlichen, wurde vom Landgericht München I auf Antrag des Freistaates Bayern verboten.[69][70] Es erschien darauf unter dem Titel Das unlesbare Buch mit komplett geschwärztem Originaltext.[71]

In Großbritannien und den USA durfte das Buch auch vor 2016 gedruckt werden, weil der Franz-Eher-Verlag in den 1930er Jahren die englischsprachigen Rechte verkauft hatte, worauf sich Random House berief. Der Verlag spendet die Erlöse aus diesen Verkäufen.[67]

Der Bundesgerichtshof hatte 1979 entschieden, dass der Besitz, Kauf und Verkauf antiquarischer Exemplare des Buches in Deutschland nicht nach § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) strafbar sind.[72][73] Das Buch ist älter als die Bundesrepublik und kann sich daher als ,,vorkonstitutionelle" Schrift nicht gegen ihre Verfassungs- und Rechtsordnung richten. Auch ein Angebot antiquarischer Exemplare zum Kauf ist nicht nach § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) strafbar, selbst wenn – wie auf einigen Auflagen – auf dem Einband ein Hakenkreuz abgebildet ist. Denn das Buch dient ,,heute in erster Linie als Mittel der Unterrichtung über Wesen und Programm des Nationalsozialismus", so dass der Band in seinem ursprünglichen Erscheinungsbild angeboten werden darf; die Darstellung des Symbols unterliegt diesbezüglich der so genannten Sozialadäquanzklausel des § 86 Abs. 3 in Verbindung mit § 86a Abs. 3 StGB.
[...]
Gleichzeitig ist die Veröffentlichung von [Mein Kampf] nicht grundsätzlich strafbar, sondern nur abhängig von der Absicht bei der Verbreitung. Die kommentierte Neuausgabe von 2016 (siehe unten) etwa wurde zwar anfangs kritisiert[79], aber nie strafrechtlich verfolgt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Mein_Kampf#Nach_1945
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: RPGNo1 am 24. Juni 2025, 12:32:22
Zitat von: Rabenaas am 24. Juni 2025, 10:51:23Eine erste Analyse bei Legal Tribune Online (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/compact-magazin-nicht-verboten)

ZitatBemerkenswert ist, dass das BVerwG mit dem Urteil und seiner bislang nur mündlichen Begründung den Weg grundsätzlich eröffnet hat, über das Vereinsrecht auch Medien zu verbieten.


In der Tat, das ist eine gute Nachricht. Ein Hauptkritikpunkt von verschiedenen Seiten und Experten am Verbot von "Compact" war nämlich, dass das Vereinsrecht angewandt wurde. Dieser Vorwurf lässt sich nicht länger halten und könnte bei zukünftigen Beurteilungen und Verboten von extremistischen Medien jeglicher Coleur relevant werden.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: HAL9000 am 24. Juni 2025, 12:36:19
Zitat von: Rabenaas am 24. Juni 2025, 12:05:06
Zitat von: HAL9000 am 24. Juni 2025, 10:50:07Die Verfassung schützt Verfassungsfeinde.
Die Verfassung schützt in diesem Fall zunächst mal die Meinungsfreiheit,
Ja, mein Statement war verkürzt (und aus der Emotion heraus). Und ich halte jeglichen Extremismus,
der auf den Sturz der aktuell gültigen Rechtsordnung hinarbeitet, für höchst problematisch.
Egal, ob von rechts oder links. Von rechts ist es derzeit aber deutlich präsenter und die Stroßrichtung
von "Compact" ist eindeutig.
Wie soll übrigens festgestellt werden, ab wann die verfassungsfeindlichen Beiträge "prägend" sind?
Jeder ditte, zwei von drei, vier von fünf, alle...? Ist "prägend" überhaupt ein juristisch definierter
Begriff in diesem Zusammenhang? Oder ist das nur ein Gummibegriff, den jeder nach Belieben in seine
Richtung dehnen kann?
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Rabenaas am 24. Juni 2025, 12:51:07
Zitat von: HAL9000 am 24. Juni 2025, 12:36:19Wie soll übrigens festgestellt werden, ab wann die verfassungsfeindlichen Beiträge "prägend" sind?
Jeder ditte, zwei von drei, vier von fünf, alle...? Ist "prägend" überhaupt ein juristisch definierter
Begriff in diesem Zusammenhang? Oder ist das nur ein Gummibegriff, den jeder nach Belieben in seine
Richtung dehnen kann?
Ich gehe davon aus, dass wir in den nächsten Tagen einige kompetente Bewertungen des Urteils lesen können. Damit wird sich hoffentlich auch deine Frage klären lassen.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Peiresc am 24. Juni 2025, 12:55:07
Zitat von: RPGNo1 am 24. Juni 2025, 12:22:06Mein Kampf ist ein schlechtes Beispiel.

Ich weiß, und ich hätte hinzufügen sollen mutatis mutandis. Wenn heute Chrupalla oder seine Kumpane ein ähnliches Machwerk publizieren würden, dann wäre es krass verfassungsfeindlich und IMHO dringend verbotswürdig.

Ich habe das Buch nicht gelesen, sondern nur mal in der kritisch kommentierten Ausgabe sporadisch geblättert, um die Diktion zu erfassen oder mal einen speziellen Punkt nachzuprüfen. Ich habe sie auf meiner Festplatte und greife völlig wahllos heraus (S. 1229):
ZitatIch habe damals den Standpunkt eingenommen: Ganz gleich, ob sie über uns lachen oder schimpfen, ob sie uns als Hanswurste oder als Verbrecher hinstellen; die Hauptsache ist, daß sie uns erwähnen, daß sie sich immer wieder mit uns beschäftigen und daß wir allmählich in den Augen der Arbeiter selber wirklich als die Macht erscheinen, mit der zur Zeit allein noch eine Auseinandersetzung stattfindet. Was wir wirklich sind und was wir wirklich wollen, das werden wir eines schönen Tages der jüdischen Pressemeute schon zeigen.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Eratosthenes am 24. Juni 2025, 15:12:06
Ich halte es für falsch das Magazin vom Verausgeber zu trennen, über den gibt es ja nun genug Informationen.

ZitatSieg für Compact – Und die Normalisierung schreitet voran
Am Dienstagmorgen wurde das Verbot des rechtsextremen Mediums Compact gekippt. Das ist ein fatales Zeichen. Es bestärkt jene, die Medienfreiheit missbrauchen, um die Demokratie von innen heraus zu bekämpfen.


https://www.belltower.news/lexikon/elsaesser-juergen/ (https://www.belltower.news/lexikon/elsaesser-juergen/)

https://www.psiram.com/de/index.php/J%C3%BCrgen_Els%C3%A4sser (https://www.psiram.com/de/index.php/J%C3%BCrgen_Els%C3%A4sser)
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Daggi am 24. Juni 2025, 16:17:31
Hier auch bereits aktualisiert mit dem Pressemeldung des BVG:

https://www.psiram.com/de/index.php/Compact_Magazin
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: RPGNo1 am 24. Juni 2025, 16:20:13
Puh, beim Belltower-Artikel kreuseln mich mir die Nackenhaare. Da echauffiert sich der politische Aktivismus ohne Rücksicht auf die juristischen Gegebenheiten und Gesetze. Die Autorin pisst mit einem solchem Kommentar dem BVerwG ans Bein und beschädigt (bewusst/unbewusst?) demokratische Institutionen. Sie hätte auch, bevor sie ihrem Furor freiem Lauf gab, doch den Artikel der LTO (https://forum.psiram.com/index.php?msg=288992) lesen sollen. Oder den einordnenden Kommentar im Tagesspiegel (https://archive.is/oZwK1).

ZitatEs ist der Tag des Urteils zum Verbot des ,,Compact"-Magazins, und natürlich ist es für dessen Gründer und Chefredakteur Jürgen Elsässer ein historischer Tag, und zwar sogar einer ,,für die Freiheit in Deutschland".

,,Compact", sagte Elsässer am Dienstag auf dem Vorplatz des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, sei die stärkste Stimme der Opposition. ,,Die Regierung kann nicht die Opposition verbieten, sie wäre sonst eine Diktatur oder eine Tyrannei."

Damit liegt Elsässer zwar richtig, aber in der Sache, die sein Magazin betrifft, eher falsch, wie sich kurz darauf zeigen sollte. Die Regierung kann im Prinzip auch ein – oppositionelles – Medienunternehmen wie Elsässers ,,Compact"-Gruppe verbieten, urteilte der Sechste Senat des Gerichts. Nur sind im konkreten Fall die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt.
[...]
,,Der Senat hat es sich mit diesem Verfahren wahrlich nicht leicht gemacht", sagte Kraft zum Abschluss der Verkündung. Man hab ausschließlich nach juristischen Maßstäben, nicht nach politischen Präferenzen entschieden.

Elsässer wird das so hinnehmen müssen. Er ist der Sieger des Verfahrens, wenngleich er nicht bekam, was er wollte: Eine grundsätzliche Absage an Presse-Verbote jeglicher Art. Bei einer Niederlage hätte er noch vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe ziehen können. Nun war in Leipzig für ihn Schluss.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Daggi am 24. Juni 2025, 16:54:01
Es gab mal vor ein paar Jahr ein ähnliches Verbot, das aber Bestand hat. Es ging um ein Projekt Indimedia, mit sozusagen genau umgekehrten Vorzeichen. Mich würden da die Unterschiede interessieren. Im Gegensatz zu Compact waren die glaube ich non-profit. 
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Rabenaas am 24. Juni 2025, 17:36:43
Zitat von: Daggi am 24. Juni 2025, 16:54:01Es gab mal vor ein paar Jahr ein ähnliches Verbot, das aber Bestand hat.
Ja, das war das Verbot von indymedia linksunten. Auch damals wurde die Anwendung des Vereinsrechts kritisiert, was aber jetzt offensichtlich dauerhaft Bestand hat.
Eine ausführlichere Auseinandersetzung damit habe ich hier gefunden: https://verfassungsblog.de/compact-beschluss-bverwg/ (https://verfassungsblog.de/compact-beschluss-bverwg/)
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Peiresc am 24. Juni 2025, 18:14:29
Zitat von: Rabenaas am 24. Juni 2025, 17:36:43Eine ausführlichere Auseinandersetzung damit habe ich hier gefunden: https://verfassungsblog.de/compact-beschluss-bverwg/ (https://verfassungsblog.de/compact-beschluss-bverwg/)

Ah, danke. Das beschreibt genau mein Problem, natürlich in qualifizierteren Sätzen:

ZitatWeil Vereinigungen verfassungsfeindliche Bestrebungen erfahrungsgemäß zu verheimlichen suchen, kann also ein Verbotsgrund selbst bei überwiegend unbedenklichen Verhaltensweisen zu bejahen sein. Deshalb soll es gerade ,,nicht auf eine quantitative, sondern auf eine wertende Betrachtung" ankommen. Der Senat wiederholt diese Vorgaben zwar, als er die abstrakten Maßstäbe darlegt (Rn. 27), scheint sich aber bei der Subsumtion davon zu lösen, wenn er sich gerade deshalb nicht imstande sieht, die Prägung der Compact-Magazin GmbH zu bewerten, weil er nicht ihre ,,gesamten Aktivitäten" kenne. Auch das Compact-Magazin selbst ergebe kein eindeutiges Bild, weil neben aggressiv-kämpferischen Beiträgen auch andere Schwerpunkte gesetzt würden und diese Beiträge ,,in weiten Teilen" nicht zu beanstanden seien (Rn. 43). Hiermit sowie mit dem Beharren auf der erforderlichen Kenntnis sämtlicher Betätigungen der GmbH, obwohl der Senat zuvor immerhin bejaht hat, dass ,,in den Publikationen" von Compact ,,ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept auf[scheint]"

Das begreife ich nicht. Wenn Compact 60% seines Inhalts mit harmlosen oder zweifelhaften Stories füllt, und nur 40% offen verfassungsfeindlich ist, dann können sie nicht verboten werden?
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: RPGNo1 am 24. Juni 2025, 18:33:29
ZitatSelbst für Verfassungsfeinde gilt die Pressefreiheit

Ein Kommentar von Dietmar Hipp

Nach dem Urteil von Leipzig ist der rechtsextreme Verleger Jürgen Elsässer obenauf. Dabei bezeichnet das Bundesverwaltungsgericht sein Magazin als eindeutig verfassungsfeindlich. Und auch die AfD kann sich nicht freuen.
https://archive.is/HmJ7Y


ZitatDietmar Hipp

Geboren 1969 in Tübingen, 1988 Abitur am Kepler-Gymnasium, Zivildienst in Tübingen und München; ab 1990 Ausbildung an der Deutschen Journalistenschule und Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, Abschlüsse in Diplom-Journalistik (Diplomarbeit im Fach Politische Wissenschaften) und Jura (1. Staatsexamen). Feste freie Mitarbeit bei der »Süddeutschen Zeitung« und »M1 – Fernsehen für München«. Seit März 1999 Redakteur beim SPIEGEL, zunächst in Hamburg, seit Mai 2000 Korrespondent in Karlsruhe, zuständig vor allem für die Bundesgerichte und rechtspolitische Themen.
https://www.spiegel.de/impressum/autor-9ca9ea74-0001-0003-0000-000000000181
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Rabenaas am 24. Juni 2025, 18:49:21
Zitat von: RPGNo1 am 24. Juni 2025, 16:20:13Da echauffiert sich der politische Aktivismus ohne Rücksicht auf die juristischen Gegebenheiten und Gesetze. Die Autorin pisst mit einem solchem Kommentar dem BVerwG ans Bein und beschädigt (bewusst/unbewusst?) demokratische Institutionen.
Am albernsten finde ich ja das Gejammer:
ZitatUnd nun wurde die Aufgabe Rechtsextremismus zu bekämpfen wieder auf die Zivilgesellschaft abgewälzt.

Belltower News ist nach eigenen Angaben "die journalistische Plattform der Amadeu Antonio Stiftung". Diese wiederum betrachtet sich als Teil der "Zivilgesellschaft" mit der Aufgabe, "sich konsequent gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus" zu wenden. Dafür erhielten sie nach eigenen Angaben allein für das Jahr 2023 über 6 Mio Euro als "Zuschüsse der öffentlichen Hand" , also Steuergelder, und weitere 2,5 Mio Euro aus Spenden. Auf der Seite "Förderung" sind auch eine ganze Reihe von Projekten aufgeführt, die offenbar sinnvoll und unterstützenswert sind. Allerdings ist genau dies ja auch die erklärte Aufgabe dieser Organisation. Worüber beschweren sie sich also? Die DLRG fordert ja auch nicht die Schließung aller Badeseen, um weniger zu tun zu haben (natürlich hinkt auch dieser Vergleich, aber ich denke, er illustriert, worum es mir geht).

Ernsthaft von der Justiz zu erwarten, dass sie gesellschaftliche Probleme löst, für die sich eine "zivilgesellschaftliche Organisation" anscheinend zu schwach fühlt, ist meiner Meinung nach von vorneherein verfehlt.

Edit: Ergänzung: man könnte der A.A.-Stiftung in diesem Zusammenhang sogar Versagen vor- und die Frage aufwerfen, ob das viele Geld nicht anderswo besser investiert wäre.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Rabenaas am 24. Juni 2025, 18:54:58
Zitat von: Peiresc am 24. Juni 2025, 18:14:29Das begreife ich nicht. Wenn Compact 60% seines Inhalts mit harmlosen oder zweifelhaften Stories füllt, und nur 40% offen verfassungsfeindlich ist, dann können sie nicht verboten werden?

So verstehe ich das. Wobei es sicher keine Frage der Mathematik ist, sondern zwangsläufig im mehr oder weniger subjektiven Ermessen der Richter liegt (daher der Begriff "prägend"). Und wobei wir hier auch immer über das Medium als solches bzw. den dahinterstehenden Verlag sprechen. Dem Verbot einzelner Ausgaben steht natürlich nichts im Wege, wenn die entsprechenden Kriterien erfüllt sind, aber das war in diesem Prozess ja nicht zu entscheiden.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Eratosthenes am 24. Juni 2025, 19:37:01
Irgendwie hatte ich das schon vermutet, die Grünen, Linken und Woken sind schuld!
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Eratosthenes am 24. Juni 2025, 20:18:18
Zitat von: Rabenaas am 24. Juni 2025, 18:54:58
Zitat von: Peiresc am 24. Juni 2025, 18:14:29Das begreife ich nicht. Wenn Compact 60% seines Inhalts mit harmlosen oder zweifelhaften Stories füllt, und nur 40% offen verfassungsfeindlich ist, dann können sie nicht verboten werden?

So verstehe ich das. Wobei es sicher keine Frage der Mathematik ist, sondern zwangsläufig im mehr oder weniger subjektiven Ermessen der Richter liegt (daher der Begriff "prägend"). Und wobei wir hier auch immer über das Medium als solches bzw. den dahinterstehenden Verlag sprechen. Dem Verbot einzelner Ausgaben steht natürlich nichts im Wege, wenn die entsprechenden Kriterien erfüllt sind, aber das war in diesem Prozess ja nicht zu entscheiden.

Gab es eigentlich im "Stürmer" Rezeptseiten und Horoskope?
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Rabenaas am 24. Juni 2025, 20:52:45
Hier die Einschätzung des Vorgangs, insbesondere im Hinblick auf ein mögliches AfD-Verbotsverfahren, durch Anwalt Jun:

Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Peiresc am 24. Juni 2025, 21:09:29
Zitat von: Eratosthenes am 24. Juni 2025, 20:18:18Gab es eigentlich im "Stürmer" Rezeptseiten und Horoskope?
Ich habe mir eine Nummer angesehen. Ausschließlich wild antisemitisch; der einzige neutrale Teil ist der Anzeigenteil. Ich verallgemeinere kühn: Nein.

Ob das mit allen Nazi-Zeitungen so war, weiß ich nicht; vermutlich nicht.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Max P am 24. Juni 2025, 22:02:39
Zitat von: RPGNo1 am 24. Juni 2025, 16:20:13Puh, beim Belltower-Artikel kreuseln mich mir die Nackenhaare. Da echauffiert sich der politische Aktivismus ohne Rücksicht auf die juristischen Gegebenheiten und Gesetze. Die Autorin pisst mit einem solchem Kommentar dem BVerwG ans Bein und beschädigt (bewusst/unbewusst?) demokratische Institutionen. Sie hätte auch, bevor sie ihrem Furor freiem Lauf gab, doch den Artikel der LTO (https://forum.psiram.com/index.php?msg=288992) lesen sollen.
Der Furor der aktivistischen Autorin ist politisch, die Entscheidung des BVerwGs dagegen rein rechtlich. Das sind zwei verschiedene Perspektiven. Auch ist es mindestens genauso erlaubt, Gerichten ans Bein zu pissen, wie Magazine zu produzieren, die pi x daumen lediglich 40% rechtsextremen Dreck enthalten.

Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: HAL9000 am 24. Juni 2025, 22:24:13
Zitat von: Peiresc am 24. Juni 2025, 18:14:29... dann können sie nicht verboten werden?
Genau diese Befürchtung habe ich ja auch geäußert. Etwas überspitzt: Pro Ausgabe ein Wochenhoroskop und
ein kreatives Rezept für Eiernockerl mit grünem Salat (außer am 20.4.) und Compact ist aus dem Schneider.

Kann es das wirklich sein?

Und das potentielle Verbot einzelner Ausgaben ist auch lachhaft. Bis das durch ist, hat die schon lange
genug die Runde gemacht und wird zu einem begehrten Sammlerobjekt.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: RPGNo1 am 24. Juni 2025, 22:39:43
Zitat von: Max P am 24. Juni 2025, 22:02:39Der Furor der aktivistischen Autorin ist politisch, die Entscheidung des BVerwGs dagegen rein rechtlich. Das sind zwei verschiedene Perspektiven. Auch ist es mindestens genauso erlaubt, Gerichten ans Bein zu pissen, wie Magazine zu produzieren, die pi x daumen lediglich 40% rechtsextremen Dreck enthalten.

Kira Ayyadi sollte nicht auf die Justiz angepisst sein, die nur ihren Job gemacht hat. Nämlich anhand gültiger Gesetze, Recht zu sprechen. Sondern sie sollte auf die Politik angepisst sein, nämlich Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die offensichtlich mit der Verbotsverordnung letztes Jahr einen Schnellschuss abgeliefert hat.

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100789304/compact-verbot-aufgehoben-nancy-faeser-ist-gescheitert.html

https://www.n-tv.de/politik/politik_kommentare/Waere-Faeser-noch-im-Amt-dann-waere-jetzt-ein-Ruecktritt-faellig-article25855406.html

https://www.zeit.de/kultur/2025-06/urteil-compact-magazin-bundesverwaltungsgericht-rechtsextremismus
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Max P am 24. Juni 2025, 23:28:53
Zitat von: RPGNo1 am 24. Juni 2025, 22:39:43
Zitat von: Max P am 24. Juni 2025, 22:02:39Der Furor der aktivistischen Autorin ist politisch, die Entscheidung des BVerwGs dagegen rein rechtlich. Das sind zwei verschiedene Perspektiven. Auch ist es mindestens genauso erlaubt, Gerichten ans Bein zu pissen, wie Magazine zu produzieren, die pi x daumen lediglich 40% rechtsextremen Dreck enthalten.
Kira Ayyadi sollte nicht auf die Justiz angepisst sein, die nur ihren Job gemacht hat. Nämlich anhand gültiger Gesetze, Recht zu sprechen. Sondern sie sollte auf die Politik angepisst sein, nämlich Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die offensichtlich mit der Verbotsverordnung letztes Jahr einen Schnellschuss abgeliefert hat.
Hier steht aber die Gerichtsentscheidung aktuell im Mittelpunkt. Gerichte, zumal bei komplexen Sachverhalten, interpretieren Gesetze, und Obergerichte setzen dabei de facto auch Rechtsnormen. Und ob das ursprüngliche ministerielle Verbot ein Schnellschuss oder sorgfältig durchdacht war, können wir nicht beurteilen. Das BVwG hätte auch anders entscheiden können.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Peiresc am 25. Juni 2025, 03:20:09
Zitat von: Rabenaas am 24. Juni 2025, 18:54:58
Zitat von: Peiresc am 24. Juni 2025, 18:14:29Das begreife ich nicht. Wenn Compact 60% seines Inhalts mit harmlosen oder zweifelhaften Stories füllt, und nur 40% offen verfassungsfeindlich ist, dann können sie nicht verboten werden?

So verstehe ich das. Wobei es sicher keine Frage der Mathematik ist

In dem von Dir angeführten und von mir zitiertem Kommentar ist aber ausdrücklich von einem quantitativen Aspekt die Rede, der überdies neu und mit älteren Entscheidungen überkreuz ist. Je länger ich darüber nachdenke, um so unklarer wird mir das. Wie ist das, wenn ein Verein einmal in der Woche fordert, alle nichtweißen Deutschen zu "remigrieren" d. h. zu deportieren, aber zusätzlich ein Grillfest ohne politische Reden und einen Wanderausflug zum Kyffhäuser plant?

Zitat von: Peiresc am 24. Juni 2025, 12:55:07
ZitatWas wir wirklich sind und was wir wirklich wollen, das werden wir eines schönen Tages der jüdischen Pressemeute schon zeigen.

Adolf Hitler, Mein Kampf
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Eratosthenes am 25. Juni 2025, 06:05:02
Zitat von: RPGNo1 am 24. Juni 2025, 16:20:13Puh, beim Belltower-Artikel kreuseln mich mir die Nackenhaare.

Lies ihn einfach nochmal und stell dir vor er wäre von den Nachdenkseiten oder Cicero.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Eratosthenes am 25. Juni 2025, 06:15:27
Grieger- Langer ist jetzt blond?  :skeptisch:
War wohl absehbar, dass die das Urteil zu werbezwecken missbrauchen.
Wie bei dem Urteil aus dem Goldthread. Aus "konnte kein Betrug nachgewiesen werden" wird "Richter bestätigen das Geschäftsmodell".
(https://pbs.twimg.com/media/GuOb2pQWYAAXyzy?format=jpg&name=900x900)

Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: RPGNo1 am 25. Juni 2025, 07:18:24
Zitat von: Max P am 24. Juni 2025, 23:28:53Das BVwG hätte auch anders entscheiden können.

Hätte, hätte, Fahradkette.

Nachdem das BVwG das "Compact"-Verbot vor ca. 1 Jahr im Eilverfahren bereits kassiert hatte (übrigens mit ähnlichen Argumenten wie beim jetzigen Verfahren), war die grundsätzliche Marschrichtung klar.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Conina am 25. Juni 2025, 08:10:02
Frau Faeser hat mit voller Staatsgewalt eine nicht verfassungsgemäße Maßnahme gegen ein rechtsradikales Schundblatt durchgedrückt, was denen zu einer höheren Auflage und größerer Street Credibility verholfen hat.

Alles super!

Man rettet die Demokratie, indem man das Vertrauen in die Politik beschädigt und die Werbetrommel für Elsässer schlägt. Na ja, wenigstens hat das mit Böhmi und diesem Youtube-Clown so richtig gut funtioniert.  :-\ 

insanity_2x.png
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Rabenaas am 25. Juni 2025, 09:30:31
Zitat von: Peiresc am 25. Juni 2025, 03:20:09Je länger ich darüber nachdenke, um so unklarer wird mir das. Wie ist das, wenn ein Verein einmal in der Woche fordert, alle nichtweißen Deutschen zu "remigrieren" d. h. zu deportieren, aber zusätzlich ein Grillfest ohne politische Reden und einen Wanderausflug zum Kyffhäuser plant?

Das Video von Anwalt Jun befasst sich mit dieser Frage, ab Minute 1:25: "Bei der Prägung geht es darum, ob es mildere Maßnahmen gegeben hätte, die einen effektiven Schutz versprochen hätten". Du kannst ihn ja anschreiben und um eine genauere Erklärung bitten.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: HAL9000 am 25. Juni 2025, 09:49:55
Zitat von: Conina am 25. Juni 2025, 08:10:02Alles super!
Sie wollte sich kurz vor Torschluss noch ein Vermächtnis basteln. Ist schief gegangen.
Aber um die Scherben muss sich jetzt eh jemand anderes kümmern. Also, was soll's (aus Sicht Faesers).
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Max P am 25. Juni 2025, 11:19:25
Zitat von: RPGNo1 am 25. Juni 2025, 07:18:24
Zitat von: Max P am 24. Juni 2025, 23:28:53Das BVwG hätte auch anders entscheiden können.
Hätte, hätte, Fahradkette.

Nachdem das BVwG das "Compact"-Verbot vor ca. 1 Jahr im Eilverfahren bereits kassiert hatte (übrigens mit ähnlichen Argumenten wie beim jetzigen Verfahren), war die grundsätzliche Marschrichtung klar.
Das Verbot wurde logischeweise vor dem Eilverfahren ausgesprochen, und die "grundsätzliche Marschrichtung" des Gerichts war da natürlich noch nicht klar.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Peiresc am 25. Juni 2025, 11:59:19
Zitat von: Rabenaas am 25. Juni 2025, 09:30:31
Zitat von: Peiresc am 25. Juni 2025, 03:20:09Je länger ich darüber nachdenke, um so unklarer wird mir das. Wie ist das, wenn ein Verein einmal in der Woche fordert, alle nichtweißen Deutschen zu "remigrieren" d. h. zu deportieren, aber zusätzlich ein Grillfest ohne politische Reden und einen Wanderausflug zum Kyffhäuser plant?

Das Video von Anwalt Jun befasst sich mit dieser Frage, ab Minute 1:25: "Bei der Prägung geht es darum, ob es mildere Maßnahmen gegeben hätte, die einen effektiven Schutz versprochen hätten". Du kannst ihn ja anschreiben und um eine genauere Erklärung bitten.
Nein, das werde ich nicht tun. In dem von Dir verlinkten Text
https://verfassungsblog.de/compact-beschluss-bverwg/
heißt es am Ende:
ZitatDass das BVerwG nun gegenüber der BVerfG-Liste milderer Mittel presse- und medienrechtliche Maßnahmen hinzufügt, darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine allgemeine presserechtliche Staatsaufsicht nicht existiert und sich presse-, straf- und strafprozessrechtliche Eingriffsbefugnisse auf strafbare Publikationsbeiträge beschränken.

Das ist klar genug. Mit anderen Worten: man kann einzelne Ausgaben (oder auch nur einzelne Artikel) verbieten – wenn alle Eulen verflogen sind.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: RPGNo1 am 25. Juni 2025, 12:33:42
Zitat von: Max P am 25. Juni 2025, 11:19:25Das Verbot wurde logischeweise vor dem Eilverfahren ausgesprochen, und die "grundsätzliche Marschrichtung" des Gerichts war da natürlich noch nicht klar.

Lies den Kommentar aus dem Verfassungsblog. Die Eilentscheidung gegen das Verbot aus dem August 2024 klingt fast identisch zu dem jetzt erfolgten Urteil. Die "grundsätzliche Marschrichtung" des Gerichts in Sachen Compact war offensichtlich, es sei denn, man legt ideologische Scheuklappen an.

ZitatDer Einfluss von Meinungs- und Pressefreiheit auf das Vereinigungsverbot nach der BVerwG-Eilentscheidung zum Compact-Verbot

Vor einer Woche bekannte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vorläufig Farbe: Es stellte die aufschiebende Wirkung der gegen das Verbot gerichteten Anfechtungsklage der Compact-Magazin GmbH teilweise wieder her,
[...]
Seit gestern liegt nun die Begründung des Compact-Beschlusses vor. Sie zeigt: Das BVerwG bleibt seiner umstrittenen linksunten.indymedia-Rechtsprechung zwar treu und bejaht die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf Vereinsverbote, die auf das faktische Verbot eines Medienerzeugnisses abzielen (zu dieser Wirkung siehe hier). Gleichwohl misst das Gericht der Meinungs- und Pressefreiheit an zwei Stellen entscheidende Bedeutung bei: So lassen diese Freiheiten wohl zum einen die Anforderungen an die aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz fließende Maßgabe steigen, dass die verbotene Vereinigung durch den Verbotsgrund geprägt sein muss, es also etwa nicht bloß vereinzelt zu verfassungswidrige Verhaltensweisen gekommen ist. Das erlaubt es dem Senat, Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verbots zu formulieren und zu ,,offenen" Erfolgsaussichten der Hauptsache zu gelangen.
https://verfassungsblog.de/compact-beschluss-bverwg/
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: RPGNo1 am 25. Juni 2025, 12:38:40
Zitat von: HAL9000 am 25. Juni 2025, 09:49:55Sie wollte sich kurz vor Torschluss noch ein Vermächtnis basteln. Ist schief gegangen.

Der Torschluss passt nicht richtig. Im Juli 2024 war es noch nicht offensichtlich, dass die Ampel gut 3 Monate später Geschichte sein würde. Die Bundestagswahlen hätten eigentlich erst im Herbst diesen Jahres stattfinden sollen.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: HAL9000 am 25. Juni 2025, 12:43:02
Zitat von: RPGNo1 am 25. Juni 2025, 12:38:40Im Juli 2024 war es noch nicht offensichtlich, dass die Ampel gut 3 Monate später Geschichte sein würde.
Für uns. Intern dürfte das schon länger zumindest gebrodelt haben.
Letztendlich ist es aber ohnehin egal. Der Versuch, sich einen Eintrag im Geschichtsbuch zu verschaffen,
ist zwar geglückt, aber nicht ganz so, wie erhofft. Das ging grandios nach hinten los.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Max P am 25. Juni 2025, 12:54:53
Zitat von: RPGNo1 am 25. Juni 2025, 12:33:42
Zitat von: Max P am 25. Juni 2025, 11:19:25Das Verbot wurde logischeweise vor dem Eilverfahren ausgesprochen, und die "grundsätzliche Marschrichtung" des Gerichts war da natürlich noch nicht klar.
Lies den Kommentar aus dem Verfassungsblog. Die Eilentscheidung gegen das Verbot aus dem August 2024 klingt fast identisch zu dem jetzt erfolgten Urteil. Die "grundsätzliche Marschrichtung" des Gerichts in Sachen Compact war offensichtlich, es sei denn, man legt ideologische Scheuklappen an.
Verstehe nicht was du meinst. Woher hätte Faeser das vorher wissen sollen? 
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Rabenaas am 25. Juni 2025, 19:13:51
Zitat von: RPGNo1 am 24. Juni 2025, 22:39:43Sondern sie sollte auf die Politik angepisst sein, nämlich Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die offensichtlich mit der Verbotsverordnung letztes Jahr einen Schnellschuss abgeliefert hat.

Hier der differenzierte Kommentar eines Wissenschaftlers für öffentliches Recht dazu:
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/verfehlte-kommentare-zum-compact-urteil-110557662.html (https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/verfehlte-kommentare-zum-compact-urteil-110557662.html)

ZitatBeurteilt ein Gericht eine Rechtsfrage anders als die Verwaltung, ersetzt es deren Auslegungs- und Subsumtionsleistung durch eine eigene, denn Gerichte sind nicht auf eine bloße Vertretbarkeitskontrolle verwiesen, sondern müssen die Rechtsfragen eigenverantwortlich entscheiden. Das hat aufgrund der Unabhängigkeit der Richter und ihrer Distanz zu den entscheidungsrelevanten Sachverhalten seinen guten Sinn. Diese Form gerichtlicher Rechtskontrolle nötigt auch dazu, die angegriffene Verwaltungshandlung förmlich als rechtswidrig zu bezeichnen. Das bedeutet aber gerade nicht, dass es nicht auch gute Gründe dafür gegeben haben kann, den aufgehobenen Rechtsakt als rechtmäßig anzusehen. Diese Ambivalenz ist wegen der Deutungsoffenheit des Rechts unvermeidlich.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Eratosthenes am 26. Juni 2025, 02:19:38
Mal anders, der deutsche Faschismus ist zwar etwas unglücklich gestartet ist es aber nicht längst Zeit ihm eine zweite Chance zu geben?
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Conina am 26. Juni 2025, 05:53:57
Du hast recht. Es ist Zeit auszuwandern. Das Vierte Reich steht unmittelbar bevor. Fliehe, solange Du noch kannst.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: RPGNo1 am 26. Juni 2025, 07:24:08
Zitat von: HAL9000 am 25. Juni 2025, 12:43:02Für uns. Intern dürfte das schon länger zumindest gebrodelt haben.
Letztendlich ist es aber ohnehin egal. Der Versuch, sich einen Eintrag im Geschichtsbuch zu verschaffen,
ist zwar geglückt, aber nicht ganz so, wie erhofft. Das ging grandios nach hinten los.
Korrekt.

Zitat von: Max P am 25. Juni 2025, 12:54:53Verstehe nicht was du meinst. Woher hätte Faeser das vorher wissen sollen?
Faeser hätte einfach gründlich arbeiten sollen. Ist das Material, was wir (das BMI) gegen "Compact" gesammelt haben, ausreichend, um ein Verbot zu rechtfertigen und es schließlich auch vor Gericht durchzubringen?
Müssen wir (angebliche) Tatkraft zu beweisen und die öffentliche Bubble beruhigen, um mit unzureichendem Material ein Verbot beantragen?
Oder lassen wir uns Zeit, sammeln und beobachten weiter, um dann später so überzeugende Beweise darzulegen, dass das Verbot auf sicheren Beinen steht und eine gerichtliche Aufhebung unwahrscheinlicher wird?

Faeser hat sich für den Schnellschuss entschieden. Die Quittung hat nicht sie, sondern die gesamte demokratische Gesellschaft präsentiert bekommen.

Anmerkung: Ich weiß nicht, welchen Job du hast, aber ich arbeite in der Pharmabranche, wo gründliche Datenrecherche und stichhaltige Argumentation das A und O sind. Nur kann man sicher, dass das Medikament in Land A sicher registriert und zugelassen wird. Unzureichende Daten und lückenhafte Argumentation fliegen dir um Ohren, wenn nicht von Kundenseite dann mit Sicherheit durch die Gesundheitsbehörden.

Ich würde mir sehr wünschen, wenn Politiker genauso gründlich arbeiten würden, und nicht nur auf die nächste Sonntagsumfrage, "Volkes Stimme" bzw. die nächste Wahl schauen würden.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Peiresc am 26. Juni 2025, 07:58:36
Zitat von: RPGNo1 am 26. Juni 2025, 07:24:08(angebliche) Tatkraft

Inzwischen ist die AfD gesichert rechtsextrem, und das kann ein Blinder mitm Krückstock erkennen. Je höher die Gerichtsinstanz, um so politischer sind die Urteile (das ist unausweichlich). Ich will dar gar nicht auf den Supreme Court der USA verweisen (na, eigentlich will ich es doch).

IMHO: Was dem Verbot der AfD im Wege steht, sind nicht rechtliche sondern politische Gründe. Das ist der Elefant im Raum.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Schwuppdiwupp am 26. Juni 2025, 08:07:53
Zitat von: RPGNo1 am 26. Juni 2025, 07:24:08Müssen wir (angebliche) Tatkraft zu beweisen und die öffentliche Bubble beruhigen, um mit unzureichendem Material ein Verbot beantragen?
Zitat von: RPGNo1 am 26. Juni 2025, 07:24:08Unzureichende Daten und lückenhafte Argumentation fliegen dir um Ohren, wenn nicht von Kundenseite dann mit Sicherheit durch die Gesundheitsbehörden.

Ich bin zwar kein Jurist, aber ich erdreiste mich trtzdem zu behaupten, dass das für jede Staatsanwaltschaft in jedem normalen Strafprozess gilt. Wenn nicht pedantisch hieb- und stichfestes Beweismaterial herangekarrt wird, geht der Angeklagte - so er einen fähigen Anwalt hat - fies grinsend als freier Mann aus dem Gerichtssaal.

Insgesamt war die ganze Show mehr als peinlich.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: RPGNo1 am 26. Juni 2025, 10:28:29
Zitat von: Peiresc am 26. Juni 2025, 07:58:36Inzwischen ist die AfD gesichert rechtsextrem, und das kann ein Blinder mitm Krückstock erkennen. Je höher die Gerichtsinstanz, um so politischer sind die Urteile (das ist unausweichlich). Ich will dar gar nicht auf den Supreme Court der USA verweisen (na, eigentlich will ich es doch).

IMHO: Was dem Verbot der AfD im Wege steht, sind nicht rechtliche sondern politische Gründe. Das ist der Elefant im Raum.

Das (mögliche) AfD-Verbotsverfahren ist ein anderer Schuh als das Compact-Verbot, auch wenn manche Medien beide Themen zu verknüpfen suchen bzw. sie auf eine Ebene stellen und so unzulässige Rückschlüsse ziehen. Meine persönliche Präferenz ist ein Verbot. Aber ich habe halt noch immer im Hinterkopf, was vor Jahren mit der NPD schief lief. Ein Antrag muss hieb- und stichfest.

Zitat von: Schwuppdiwupp am 26. Juni 2025, 08:07:53Ich bin zwar kein Jurist, aber ich erdreiste mich trtzdem zu behaupten, dass das für jede Staatsanwaltschaft in jedem normalen Strafprozess gilt. Wenn nicht pedantisch hieb- und stichfestes Beweismaterial herangekarrt wird, geht der Angeklagte - so er einen fähigen Anwalt hat - fies grinsend als freier Mann aus dem Gerichtssaal.

Insgesamt war die ganze Show mehr als peinlich.
Ich stimme dir zu. Als Faeser letztes Jahr das Verbot aussprach, war ich naiverweise der Meinung, dass alles genau durchdacht war. Die Ernüchterung kam dann aber sehr schnell und war mit der Zustimmung des BVerwG zum Eilantrag von Elsässer, das Verbot einstweilig aufzuheben, komplett.


Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Max P am 26. Juni 2025, 10:45:30
Zitat von: RPGNo1 am 26. Juni 2025, 07:24:08
Zitat von: Max P am 25. Juni 2025, 12:54:53Verstehe nicht was du meinst. Woher hätte Faeser das vorher wissen sollen?
ich arbeite in der Pharmabranche, wo gründliche Datenrecherche und stichhaltige Argumentation das A und O sind. Nur kann man sicher, dass das Medikament in Land A sicher registriert und zugelassen wird. Unzureichende Daten und lückenhafte Argumentation fliegen dir um Ohren, wenn nicht von Kundenseite dann mit Sicherheit durch die Gesundheitsbehörden.
Wie schon gesagt, kann keiner von uns beurteilen, wie fundiert oder nicht fundiert die Verbotsvefügung war. Ich jedenfalls bin weder Jurist noch noch im Innenministerium beschäftigt. Allerdings gehe ich davon aus, dass die Verbotsvefügung kein "Schnellschuss" war, sondern schon aus ministeriellem Eigeninteresse rechtlich gut begründet wurde. Der Vergleich mit der Pharmabranche macht keinen Sinn. Juristerei ist eben keine Naturwissenschaft. Wie ein Gericht in so einer komplexen Materie schließlich entscheidet, kann niemand voraussehen. Da werden verschiedene Gesetze interpretiert, gewichtet und gegeneinander abgewogen, was zwangsläufig auch eine gewisse Willkür und persönliches Vorverständnis des Richters mit einschließt.

ZitatIntern dürfte das schon länger zumindest gebrodelt haben.
Letztendlich ist es aber ohnehin egal. Der Versuch, sich einen Eintrag im Geschichtsbuch zu verschaffen,
ist zwar geglückt, aber nicht ganz so, wie erhofft. Das ging grandios nach hinten los.
Die Ampel war bei weitem nicht so schlecht wie sie ununterbrochen geredet wurde, trotz der letztlich leider erfolgreichen Dauersabotage durch die FDP.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: RPGNo1 am 26. Juni 2025, 10:59:10
Zitat von: Max P am 26. Juni 2025, 10:45:30Der Vergleich mit der Pharmabranche macht keinen Sinn. Juristerei ist eben keine Naturwissenschaft.

Ich muss dich enttäuschen. Und korrigieren.  ;)

Registrierung und Zulassung (neudeutsch Regulatory Affairs oder kurz RA) hat nichts mit NaWi zu tun. Die findet vorher in der Entwicklung statt. Bei Registrierung und Zulassung geht es um die Kenntnisse von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien uvam, die eingehalten werden müssen, damit ein Produkt letztendlich mit geringstmöglichem Risiko auf den Markt kommt und dort seinen Nutzen zeigt. RA hat eher Ähnlichkeit mit der Juristerei als mit einem forschenden Pharmaprofessor. Allerdings schadet ein guter naturwissenschaftlicher Background nicht in der RA, sondern er ist im Gegenteil von Vorteil.  :D
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: HAL9000 am 26. Juni 2025, 11:00:34
Zitat von: Max P am 26. Juni 2025, 10:45:30Die Ampel war bei weitem nicht so schlecht ...
Mag sein. Mir ist nur nicht klar, warum du das zu meinem Kommentar anmerkst.
Ich habe die Ampel nie "ununterbrochen schlecht geredet". Wenn, dann habe ich klar gemacht,
dass (auch) für mich Lindners FDP die Hauptschuld am Scheitern trägt.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Peiresc am 26. Juni 2025, 11:05:30
Zitat von: RPGNo1 am 26. Juni 2025, 10:28:29Das (mögliche) AfD-Verbotsverfahren ist ein anderer Schuh als das Compact-Verbot

Aber müssen da nicht die gleichen Rechtsgrundsätze gelten (der - neue! - quantitative Aspekt, vgl. #32 (https://forum.psiram.com/index.php?topic=18642.msg289032#msg289032))?

Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Max P am 26. Juni 2025, 11:24:35
Zitat von: RPGNo1 am 26. Juni 2025, 10:59:10
Zitat von: Max P am 26. Juni 2025, 10:45:30Der Vergleich mit der Pharmabranche macht keinen Sinn. Juristerei ist eben keine Naturwissenschaft.
Ich muss dich enttäuschen. Und korrigieren.  ;)

Registrierung und Zulassung (neudeutsch Regulatory Affairs oder kurz RA) hat nichts mit NaWi zu tun.
Ändert nichts daran, dass das alles nichts mit dem Verbot einer Zeitschrift zu tun hat, wo u.a. viel weiter interpretierungsbedürftige verfassungsrechtliche Überlegungen eine zentrale Rolle spielen.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Max P am 26. Juni 2025, 11:27:23
Zitat von: HAL9000 am 26. Juni 2025, 11:00:34
Zitat von: Max P am 26. Juni 2025, 10:45:30Die Ampel war bei weitem nicht so schlecht ...
Mag sein. Mir ist nur nicht klar, warum du das zu meinem Kommentar anmerkst.
Ich habe die Ampel nie "ununterbrochen schlecht geredet". Wenn, dann habe ich klar gemacht,
dass (auch) für mich Lindners FDP die Hauptschuld am Scheitern trägt.

Lieber Himmel, ich meine doch nicht dich, sondern allgemein die seinerzeitige Dauerhetze bestimmter Medien und Poitiker. 
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Rabenaas am 26. Juni 2025, 11:28:47
Zitat von: Peiresc am 26. Juni 2025, 07:58:36Je höher die Gerichtsinstanz, um so politischer sind die Urteile (das ist unausweichlich). Ich will dar gar nicht auf den Supreme Court der USA verweisen (na, eigentlich will ich es doch).
IMHO: Was dem Verbot der AfD im Wege steht, sind nicht rechtliche sondern politische Gründe. Das ist der Elefant im Raum.

Wie soll man das verstehen? Willst du damit andeuten, das Bundesverfassungsgericht würde die AfD aus politischen Gründen nicht verbieten, auch wenn das rechtlich eindeutig geboten wäre? Und was soll das mit dem Elefant - alle wissen es, aber niemand redet darüber, selbst du nicht?

Zitat von: Peiresc am 26. Juni 2025, 11:05:30Aber müssen da nicht die gleichen Rechtsgrundsätze gelten (der - neue! - quantitative Aspekt, vgl. #32 (https://forum.psiram.com/index.php?topic=18642.msg289032#msg289032))?

Da gibt sich Anwalt Jun ganz viel Mühe (https://www.youtube.com/watch?v=-8pGpU8YesM), genau zu erklären, warum ein Medienverbot und ein Parteienverbot juristisch zwei sehr verschiedene  Sachverhalte sind, und keiner hört ihm zu...
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: HAL9000 am 26. Juni 2025, 11:35:31
Zitat von: Max P am 26. Juni 2025, 11:27:23ich meine doch nicht dich
Das hatte ich ohnehin gehofft. Es ist trotzdem irritierend, wenn du für ein allgemeines Lamento
in Richtung "bestimmter Medien und Politiker" mich zitierst. Ein neutraler Leser könnte es so
interpretieren, dass du mich da einschließt.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Peiresc am 26. Juni 2025, 12:10:06
Zitat von: Rabenaas am 26. Juni 2025, 11:28:47Wie soll man das verstehen? Willst du damit andeuten, das Bundesverfassungsgericht würde die AfD aus politischen Gründen nicht verbieten, auch wenn das rechtlich eindeutig geboten wäre? Und was soll das mit dem Elefant - alle wissen es, aber niemand redet darüber, selbst du nicht?

Die Richterschaft ist nicht aus der Welt, und der bundesdeutsche Rechtspositivismus ist keine unveränderliche, sakrosankte Konstante, so wichtig er auch ist. Solche Konstanten gibt es nicht einmal in der Religion (Böckenförde hat unrecht).

Wenn der Hinweis auf den Supreme Court zu weit hergeholt ist (so zutiefst beunruhigend das ist, innerstaatlich und global gesehen), dann ein Beispiel, mit dem ich mich zufälliger Weise auskenne. Ich habe seinerzeit die Causa Mollath aufmerksam verfolgt. Das Wiederaufnahmeverfahren wurde aufgrund der Stellungnahme von Oberstaatsanwalt Meindl eröffnet, nachdem es zuvor vom LG Regensburg abgelehnt worden war. Meindl stützt sich auf ein Detail, das bei Lichte besehen völlig irrelevant gewesen ist (es ging da um ein Attest; bei Bedarf könnte ich ausführlicher, auch wenn es ein bisschen Mühe macht). Dem OLG hat das genügt. Das war eine glasklare Reaktion auf politischen Druck hin, wie auch immer das letztlich angemessen gewesen sein mag. Der langfristige Erfolg hat dem OLG recht gegeben.

In Sachsen hat die AfD einen Stimmenanteil von über 30%. Meinst Du, das übt keinen politischen Druck aus? Es gehören zwei Dinge dazu, ihm zu widerstehen: Das Recht und die Standhaftigkeit - der Wille, es durchzusetzen. Ausflüchte mit legalem Anstrich sind immer möglich. Die Rechtsgeschichte ist voll davon. Zurück zum Thema: dieser quantitative Aspekt ist potentiell gefährlich, meine ich.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: RPGNo1 am 26. Juni 2025, 12:39:39
Zitat von: Rabenaas am 26. Juni 2025, 11:28:47Da gibt sich Anwalt Jun ganz viel Mühe (https://www.youtube.com/watch?v=-8pGpU8YesM), genau zu erklären, warum ein Medienverbot und ein Parteienverbot juristisch zwei sehr verschiedene  Sachverhalte sind, und keiner hört ihm zu...

Ich habe Jun jetzt genau zugehört. Danke für den Link, mir ist jetzt manches klarer geworden.  :2thumbs:
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Peiresc am 26. Juni 2025, 12:53:54
Zitat von: Rabenaas am 26. Juni 2025, 11:28:47Da gibt sich Anwalt Jun ganz viel Mühe (https://www.youtube.com/watch?v=-8pGpU8YesM), genau zu erklären, warum ein Medienverbot und ein Parteienverbot juristisch zwei sehr verschiedene  Sachverhalte sind, und keiner hört ihm zu...

Danke. Jeszcze Polska nie zginęła. Möge seine Ansicht repräsentativ sein. Allerdings war der Knackpunkt, dass bei Vereinen/Presseerzeugnissen abgestufte Maßnahmen möglich seien, bei Parteien aber nicht, und genau daran wirft Dein Eingangszitat gewisse Zweifel auf ("eine allgemeine presserechtliche Staatsaufsicht existiert nicht", und ein Verbot einzelner Publikationen kann nur ex post sein).

Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Rabenaas am 26. Juni 2025, 21:55:00
Zitat von: Peiresc am 26. Juni 2025, 12:10:06In Sachsen hat die AfD einen Stimmenanteil von über 30%. Meinst Du, das übt keinen politischen Druck aus?

Auf ein Bundesgericht? Nein, warum sollte es?
Andererseits: lustiger Gedanke, dass die politische Stimmung im Badischen die Ergebnisse von Verhandlungen am Bundesverfassungsgericht beeinflussen soll und in Nordhessen das Sozialrecht.
Wieder ernsthaft: ich glaube, du verrennst dich da. Und ich habe auch noch keinen Kommentar gelesen, der diesen Aspekt thematisiert.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: Peiresc am 27. Juni 2025, 02:54:48
Zitat von: Rabenaas am 26. Juni 2025, 21:55:00lustiger Gedanke

Ein OLG kann man politisch beeinflussen, ein BVerfG nicht? Wenn man sich die Lokalnachrichen von Sachsen ansieht, dort ist selbst der Tonfall der Linken anders. Um mich zu wiederholen: es gibt immer einen Korridor, einen Spielraum, in dem sich ein Gericht bewegen kann und muss, und der ist umso größer, je höher die Instanz. Die höchsten Gerichte entscheiden durchaus in Fragen, die man so oder auch anders sehen kann, und es gibt keine Letztbegründung von Ethik. Ich referiere mal aus dem Gedächtnis: Das Bundessozialgericht hat einmal entschieden, dass Ärzte im Rentenalter den Anforderungen ihres Berufs nicht mehr gerecht werden können und deshalb ihre Praxen ab einer Altersgrenze abgeben müssen. Später hat es entschieden, dass das Recht auf freie Berufsausübug nicht beeinträchtigt werden darf und dass es deshalb keine Altersgrenze geben dürfe. Was hatte sich geändert? Nicht die Gesetzeslage. Zur Zeit der ersten Entscheidung gab es eine Ärzteschwemme, bei der zweiten einen Ärztemangel.
Titel: Re: Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt
Beitrag von: RPGNo1 am 27. Juni 2025, 09:06:57
ZitatJürgen Elsässer war auf seinen Sieg vorbereitet. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in dieser Woche das Verbot seiner »Compact«-Magazin GmbH aufgehoben hatte, zog Elsässer sein Hemd aus. Darunter: ein Shirt mit der Aufschrift »Bundesregierung Besieger«. Elsässers Verbündete feierten.

Der Vorgang sollte jedem, der über ein AfD-Verbot nachdenkt, eine Lehre sein. Obwohl das »Compact«-Magazin rechtsextreme Inhalte verbreitet, war die Grundlage für das von Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser verhängte Verbot zu schwach. Nun ist der Schaden immens.
[...1]
Wenn selbst ein offensichtlich rechtsextremes Medienunternehmen wie »Compact«, deren Chef von Regimesturz faselte, nicht einfach verboten werden konnte, muss man bei einem möglichen Verbot der AfD noch viel sorgfältiger vorgehen. Es muss wasserdicht nachgewiesen werden, dass die Partei planvoll verfassungswidrige Ziele verfolgt. Im Parteiprogramm findet sich das nicht. Tausende Einzel-Äußerungen müssen herangezogen werden, um zu zeigen, dass die AfD als Ganzes an der Beschädigung oder Zerstörung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung arbeitet.

Die AfD ist eine rechtsextreme Partei. Doch solange die Verantwortlichen nicht sicher sind, nachweisen zu können, dass sie gefährlich genug für ein Verbot ist, sollten sie davon absehen. Nur wegen der politischen Symbolik ein Verbotsverfahren gegen die 20-Prozent-Partei einzuleiten, wäre hochgefährlich.

https://archive.is/yzKDl