Guten Tag an alle.
Mein Name ist Harald F. und ich freue mich, dass ich Gleichgesinnte getroffen habe.
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Der Link
Österreichisches Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst an Johann Grander sen. - Aberkennungsverfahren (http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/J/J_04598/pmh.shtml) führt zur Beantwortung (http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIII/AB/AB_04581/imfname_117137.pdf)dessen am 6.8.2008.
Zitat
"Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der beiden Fälle
zueinander ist die Anwendung des § 8a im gegenständlichen Fall nicht zu vertreten.
...
In einem einzigen Fall (Primarius a.D. Dr. Heinrich Gross) gab es ein Verfahren gemäß § 8a des
Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 96/1955, i.d.F. BGBl. I Nr. 128/2001, mit der Aberkennung eines in
den 1970er Jahren verliehenen Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst
I. Klasse."
Heinrich Gross (https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Gross#Mordanklage) war ein wg. NS-Euthanasie-Verbrechen angeklagter Arzt vom "Spiegelgrund". Der Prozess wurde wegen "erworbener Verblödung" vertagt und nicht wieder aufgenommen.
Der Vergleich eines Grander mit einem wahrscheinlichen NS-Euthanasisten ist m. E. gewollt vorgeschoben und eine Flucht aus Verantwortung seitens des wohlbekannten Dr. Johannes Hahn.
Ungeachtet dessen sollte diese Ablehnung korrekterweise im Wiki angeführt sein.
Beste Grüße und danke für die Objektivität hier.
CU, Harald
EDIT: Einfügung eines Links zur Beantwortung
Hallo Kanitfastan,
willkommen!
Danke für die Hinweise. Es wird sich sicher einer der Unermüdlichen dessen annehmen.