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Deutsch => Andere Webseiten oder Medien => Thema gestartet von: Belbo am 25. September 2015, 11:00:45

Titel: Lanka muss in Beugehaft
Beitrag von: Belbo am 25. September 2015, 11:00:45
ZitatImpfgegner muss in Beugehaft (25.09.2015)
Stefan Lanka vom Bodensee hatte um 100.000 Euro gewettet, dass Masernviren nicht nachzuweisen sind. Der Homburger Arzt David Bardens erbrachte allerdings den Beweis und wartet nun auf seine Knete. Die Wette war vor Gericht gegangen, in letzter Instanz war der Impfgegner dazu verdonnert worden das Geld zu zahlen. Da Lanka allerdings weder das Geld hinterlegt, noch einen Offenbarungseid im Vollstreckungsverfahren geleistet hatte, muss er nun in Haft, berichtet die SZ. Jetzt muss er in Beugehaft. Das von ihm angestrebte Berufungsverfahren soll im Dezember beim Oberlandesgericht Stuttgart beginnen. sz/jj


auf salue.de
Titel: Re: Lanka muss in Beugehaft
Beitrag von: celsus am 25. September 2015, 11:29:59
Interessant. Was mag die SZ sein? Saarbrücker Zeitung, weil das ein saarländischer Sender ist? Oder die Süddeutsche? Nichts zu finden. Und ich dachte, erst muss die Berufung verhandelt werden, bevor da etwas passiert.
Titel: Re: Lanka muss in Beugehaft
Beitrag von: Harpo am 25. September 2015, 11:43:14
Saarbrücker Zeitung. Wahrscheinlich, weil Bardens aus der Ecke stammt und seine Anwältin auch. Ist wohl eine kleine Notiz in der Papierausgabe:

http://www.pressreader.com/germany/saarbruecker-zeitung/20150925/281801397765377/TextView

Zitat von: celsus am 25. September 2015, 11:29:59Und ich dachte, erst muss die Berufung verhandelt werden, bevor da etwas passiert.

Was die 100.000 Eurro angeht: Soweit ich es verstanden habe, musste er sofort nach dem Urteil im März(?) zahlen.
Titel: Re: Lanka muss in Beugehaft
Beitrag von: celsus am 25. September 2015, 11:50:54
Am Stück:

ZitatImpfgegner will nicht zahlen – Gericht ordnet Beugehaft an

    Saarbrücker Zeitung 25 Sep 2015

Homburg/Tettnang. Der Impfgegner Stefan Lanka aus Langenargen am Bodensee, der die kuriose 100 000-Euro-Wette um die Existenz von Masernviren gegen den Homburger Arzt David Bardens verloren hatte, muss in Beugehaft. Das hat das Amtsgericht Tettnang angeordnet, wie Bardens' Anwältin Caroline Gebhardt der SZ unter Berufung auf das Gericht mitteilte.

Lanka war in erster Instanz dazu verurteilt worden, 100 000 Euro an Bardens zu zahlen. Diese Summe hatte er für jenen ausgelobt, der die Existenz von Masernviren belegt. Bardens erbrachte diesen Nachweis, wie das Landgericht Ravensburg im März mit Hilfe eines Gutachters feststellte. Da Lanka den Betrag aber weder bis zur endgültigen Entscheidung im Berufungsverfahren hinterlegt habe, noch einen Offenbarungseid in dem von Bardens betriebenen Vollstreckungsverfahren geleistet habe, müsse er nun in Haft, sagte Gebhardt. Das von Lanka angestrengte Berufungsverfahren soll im Dezember vor dem Oberlandesgericht Stuttgart beginnen. kir
Titel: Re: Lanka muss in Beugehaft
Beitrag von: Typee am 25. September 2015, 12:00:52
Zitat von: Harpo am 25. September 2015, 11:43:14
Saarbrücker Zeitung. Wahrscheinlich, weil Bardens aus der Ecke stammt und seine Anwältin auch. Ist wohl eine kleine Notiz in der Papierausgabe:

http://www.pressreader.com/germany/saarbruecker-zeitung/20150925/281801397765377/TextView

Zitat von: celsus am 25. September 2015, 11:29:59Und ich dachte, erst muss die Berufung verhandelt werden, bevor da etwas passiert.

Was die 100.000 Eurro angeht: Soweit ich es verstanden habe, musste er sofort nach dem Urteil im März(?) zahlen.

Urteile der ersten Instanz sind, so lange sie nicht rechtskräftig sind, nur vorläufig vollstreckbar. So lange eine Berufung anhängig ist oder die Berufungsfrist noch nich abgelaufen, muss vor der Vollstreckung "Sicherheit" geleistet werden. Die Sicherheit ist für den Fall gedacht, dass das Urteil in der Berufung nicht hält. Wer mit der Berufung Erfolg hat, läuft so nicht Gefahr, dass der Kläger, der vollstreckt hat, den Zaster in der Zwischenzeit verprasst. Sicherheit wird geleistet durch Hinterlegung eines Betrags, der etwas über der zu vollstreckenden Forderung liegt, oder durch Bankbürgschaft.
Titel: Re: Lanka muss in Beugehaft
Beitrag von: celsus am 25. September 2015, 12:11:36
Danke für die Aufklärung.

Dann hat das Gericht ihn aufgefordert, die Sicherheit zu hinterlegen und er ist dem nicht nachgekommen. Deshalb wird Beugehaft angedroht.

Beschreibt das den Stand der Dinge korrekt?
Titel: Re: Lanka muss in Beugehaft
Beitrag von: Belbo am 25. September 2015, 12:28:59
Zitat von: celsus am 25. September 2015, 11:29:59
Interessant. Was mag die SZ sein? Saarbrücker Zeitung, weil das ein saarländischer Sender ist? Oder die Süddeutsche? Nichts zu finden. Und ich dachte, erst muss die Berufung verhandelt werden, bevor da etwas passiert.


Salue ist ein Radiosender http://www.salue.de. Ich krieg nur bloederweise den Link aus Twitter nicht raus.....
Titel: Re: Lanka muss in Beugehaft
Beitrag von: celsus am 25. September 2015, 12:37:50
Zitat von: Belbo am 25. September 2015, 12:28:59
Salue ist ein Radiosender http://www.salue.de. Ich krieg nur bloederweise den Link aus Twitter nicht raus.....

Ja, ist klar. Den Link hatte ich vorhin schon getwittert: http://www.salue.de/nachrichten/message-63881.phtml
Titel: Re: Lanka muss in Beugehaft
Beitrag von: Typee am 25. September 2015, 12:59:26
Zitat von: celsus am 25. September 2015, 12:11:36
Danke für die Aufklärung.

Dann hat das Gericht ihn aufgefordert, die Sicherheit zu hinterlegen und er ist dem nicht nachgekommen. Deshalb wird Beugehaft angedroht.

Beschreibt das den Stand der Dinge korrekt?

Nein, umgekehrt:

Bardens, der Sieger der ersten Runde, hat wohl irgendwie die Sicherheit zusammengekratzt und dann den Gerichtsvollzieher losgeschickt. Die Sicherheitsleistung  sichert ihrem Sinn nach einen am Ende möglicherweise bestehenden Rückzahlungsanspruch.

Es gibt noch eine Variante: wer nur eine "Sicherungsvollstreckung" betreibt, muss keine Sicherheit leisten. Geld, das so beigetrieben wird, wird aber nicht an den Gläubiger ausgezahlt, sondern bleibt erst einmal beim Gerichtsvollzieher als Sequester - bis feststeht, wer rechtskräftig gewinnt.

Die Haftanordnung kann ergehen, wenn ein Vollstreckungsversuch erfolglos war und der Schuldner sich erst einmal weigert, die Vermögensoffenbarung (den "Offenbarungseid") zu leisten.
Titel: Re: Lanka muss in Beugehaft
Beitrag von: celsus am 25. September 2015, 14:37:06
Danke Typee. So ganz klingelt es noch nicht bei mir, kann ja aber noch werden  :grins2:

Schwupps:
http://blog.gwup.net/2015/09/25/virenleugner-stefan-lanka-will-seine-wettschulden-nicht-zahlen-gericht-ordnet-beugehaft-an/

Und SB:
http://www.ruhrbarone.de/knast-fuer-impftroll/114404

Mit Kumi-Comic.
Titel: Re: Lanka muss in Beugehaft
Beitrag von: eLender am 25. September 2015, 18:32:01
Beugehaft? Hat das was mit Seife zu tun? :teufel