https://ratgebernewsblog2.wordpress.com/2015/06/29/wenn-heilpraktiker-ihr-unwesen-treiben-ein-horror-erlebnisbericht-einer-krebspatientin/
Anderer Heilpraktiker, anderes Opfer:
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2016/07/21/heilpraktiker-steht-wegen-fahrlassiger-totung-vor-gericht
ZitatFalls das Gericht die Vorwürfe bestätigt, droht dem Heilpraktiker für die mögliche Verletzung seiner Sorgfaltspflichten und den offenbar vermeidbaren Todesfall nun eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft.
Die Approbation kann man ihm ja nicht entziehen. Er wird also weiterhin Krebspatienten töten (und vorher dafür abkassieren).
Zitat von: celsus am 22. Juli 2016, 12:13:07
Anderer Heilpraktiker, anderes Opfer:
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2016/07/21/heilpraktiker-steht-wegen-fahrlassiger-totung-vor-gericht
ZitatFalls das Gericht die Vorwürfe bestätigt, droht dem Heilpraktiker für die mögliche Verletzung seiner Sorgfaltspflichten und den offenbar vermeidbaren Todesfall nun eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft.
Die Approbation kann man ihm ja nicht entziehen. Er wird also weiterhin Krebspatienten töten (und vorher dafür abkassieren).
Doch, in gewisser Weise schon. Die formale Zulassung kann ihm im Verwaltungsverfahren entzogen werden, und der Strafrichter kann als Nebenfolge neben der Strafe ein Berufsverbot aussprechen.
Zitat von: Typee am 22. Juli 2016, 12:51:39
Doch, in gewisser Weise schon. Die formale Zulassung kann ihm im Verwaltungsverfahren entzogen werden, und der Strafrichter kann als Nebenfolge neben der Strafe ein Berufsverbot aussprechen.
Muss er halt dann auf Tierheilpraktiker machen.