Hallo zusammen,
mal eine Frage an alle Hobby-, Küchen- und echten Psychologen und Psychiater hier.
Bei der irren Igelin (und anderen noch irreren Personen) stolpere ich dauernd über diese ominöse Patientenverfügung (PatVerfü), die es einem angeblich ermöglicht, dass man komplett vor psychiatische "Unannehmlichkeiten" geschützt ist, egal wie eigen- oder fremdgefährdend man ist.
Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung! (http://www.patverfue.de)
"Spokesperson" dafür ist Nina Hagen (ich sage da jetzt mal nix dazu ::))
Bei einer schnellen Googlesuche finde ich einfach nicht heraus, in wie weit das jetzt tatsächlich funktioniert oder ob es nur ein leeres Versprechen ist.
Hier im Forum wurde diese Patientenverfügung schon einige Male beiläufig erwähnt, aber einen expliziten Faden dazu habe ich nicht gefunden.
Daher zwei Fragen:
1. Ist das Ding wirklich bindend, wenn man es ausfüllt?
2. Was macht man mit solchen Leuten, (wenn es denn binden ist), die sich selbst die Kokswanzen mit dem Lötkolben ausbrennen oder mit gezücktem Schwert durch die Stadt rennen, um die bösen Polizisten :police: Grünen Männchen zu köpfen, die über ihrem Garten Chemtrails versprühen?
Schönen Gruß
Sir David Attenborough
AFAIK kann man dann eingeliefert werden. Aber nicht behandelt. Tolle Sache...
(https://forum.psiram.com/index.php?action=dlattach;topic=14012.0;attach=5072)
Wenn man das so sieht: sie jedenfalls hat sich schon entschieden. 8)
War da nicht was im Fall Dennis Stephan? Er hatte sich doch vor ein Auto geworfen und wollte laut PV nur ohne Narkose und Schmerzmittel operiert werden, das KH hatte sich glaube ich grosszügig darüber hinweggesetzt als sie ihm die Stahlplatte eingesetzt haben. :teufel
Achja hier unsere Freundin Frau Jacob mit dem indischen Jodeldiplom ....beim Prozess ging es wohl darum dass Herr Stephan völlig knülle und apathisch im Wald aufgegriffen wurde währen ein kleines Feuerchen bei ihm im Bad brannte......
Zitatch komme zurück auf die von dem Arzt, Herrn S., mir überreichte Kopie der Patientenverfügung. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind Ausdruck des Selbstbestimmungs-rechtes, das von unserer Rechtsordnung garantiert wird. Der so dokumentierte Wille des Patienten, mag er anderen auch noch so unverständlich und unvernünftig erscheinen, ist für alle – Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeheime, Angehörige, Bevollmächtigte und Betreuer – verbindlich. Absoluten Vorrang bei der Formulierung der Texte hat der rechtliche Aspekt.
Schwärzung von mir
http://deutsche-direkthilfe.de/strafverfahren-gegen-dennis-stephan/
Die deutsche Direkthilfe sollte man sich glaube ich auch mal etwas genauer anschauen.
Nein, die "Patverfü" spielt in der Realität keine größere Rolle als Patientenverfügungen im Allgemeinen. Das führt auch nicht dazu, dass eine Unterbringung nach PsychKG aufgehoben wird oder gar nicht möglich ist. Das ist nur Propaganda.
Darüber hinaus sind Patienten mit "Patverfü" im praktischen Alltag eher was ganz seltenes. Ich weiß nur von 1-2 Fällen in den letzten Jahren an meiner Klinik (mit großem Versorgungsgebiet) und ich habe mir sagen lassen, dass der Richter das wohl ganz lustig fand.
Ach immer diese Schriftgläubigen. Die Irren haben doch nen Knick in der Optik, die glauben doch echt, die könnten sich mit so einem Wisch vor Zwangspsychiatriesierung schützen, dabei ist doch das Prinzip von Zwangspsychiatrisierung das, dass JEDE und JEDER zwangspsychiatriesiert wird, wenn es die Reptiloidenherrscher befehlen.
:facepalm
sozusagen crank-Cranks, weil selbst für nen Crank zu crank.
Hmmmh ... mir hat mal ein Psychiatriepfleger erzählt, dass bei denen regelmäßig zum Monatsende Leute mit Selbstmorddrohungen auflaufen, die einfach nur drei Mahlzeiten wollen und wissen, dass bei Selbstmorddrohungen aufgenommen werden muss (und bevor jemand den armen, unbekannten Pfleger verurteilt, der so zynisch mit den ihn anvertrauten Patienten umgeht: Mitnichten. Der hat seinen Job und gerade suizidale Tendenzen sehr, sehr ernst genommen und wahrscheinlich vielen Menschen wirklich geholfen). Als ich das einer Bekannten erzählt habe, stellte sie ganz pragmatisch fest, das soetwas ja doch ein ganz nützliches Stück Alltagswissen sei. Vllt. sollte ich für den Fall der Fälle schonmal meine PatVerf verfassen. Ich will
- meinen Hund mitnehmen
- 24-h-Highspeed-Internet
- frisch zubereitetes, ökologisch korrektes Essen
- Chefarztbehandlung
- jederzeit Besuch von einem attraktiven Sportstudenten
- einen attraktiven Sportstudenten
- und ein Zimmer mit Meeresblick und Alpenpanorama.
UND EGAL WIE UNVERSTÄNDLICH UND UNVERNÜNFTIG EUCH MEINE WÜNSCHE VORKOMMEN, DAS IST MEIN ERKLÄRTER WILLE!!!
Zitat von: duester am 13. April 2015, 19:50:56
Ich will
Alles kein Problem bei uns. Ich habe auch schon mal ein Rezept gesehen, auf dem stand "Rp 1x Urlaub in der Karibik".
Ich glaube, ich bin viel zu bescheiden.
Das einzige, was ich als Patient will, falls ich mal Alzheimer habe, oder eine andere Demenz, möchte ich, wenn ich nicht mehr Herr meiner Sinne bin, erschossen werden. Oder anderweitig sanft über die Regenbogenbrücke geholfen werden.
Zitat von: Sauropode am 13. April 2015, 22:17:50
Ich glaube, ich bin viel zu bescheiden.
Das einzige, was ich als Patient will, falls ich mal Alzheimer habe, oder eine andere Demenz, möchte ich, wenn ich nicht mehr Herr meiner Sinne bin, erschossen werden. Oder anderweitig sanft über die Regenbogenbrücke geholfen werden.
ihr seit ganz schön bescheiden geworden seit Yukatan.
Nö, nur gut getarnt. (https://www.psiram.com/ge/index.php/Reptiloide)
Vorsicht, Sauropode, nicht zu viel rauslassen - der ist inkognito hier, von der Gegenseite eingeschmuggelt:
Zitatihr seit ganz schön bescheiden geworden
Stimmt. Das ist geradezu ein diagnostisches Merkmal.
Zitat von: Pelacani am 13. April 2015, 20:02:58
Alles kein Problem bei uns. Ich habe auch schon mal ein Rezept gesehen, auf dem stand "Rp 1x Urlaub in der Karibik".
Satzungsleistung der TK, hm?
Auf welcher rechtlichen oder wissenschaftlichen Grundlage möchte die Psychologe ohne informierte Entscheidung eines potentiellen Patienten für eine psychologische Begutachtung von alleine tätig werden? Auf welcher Grundlage fußt der Anspruch der Psychologie eine Begutachtung von Menschen vorzunehmen, welche das (möglicherweise dezidiert) nicht wünschen? Dieses Anliegen ist illegitim.
Zitategal wie eigen- oder fremdgefährdend man ist
Oder Koabhängig... Durch ängsteschürende Totschlagargumente wie diese werden derartige Begehren nicht legitimer.
Zitat von: Superkalifragilistisch am 11. Juni 2015, 14:27:16
Auf welcher rechtlichen oder wissenschaftlichen Grundlage möchte die Psychologe ohne informierte Entscheidung eines potentiellen Patienten für eine psychologische Begutachtung von alleine tätig werden? Auf welcher Grundlage fußt der Anspruch der Psychologie eine Begutachtung von Menschen vorzunehmen, welche das (möglicherweise dezidiert) nicht wünschen? Dieses Anliegen ist illegitim.
Woraus entnimmst Du, dass die Psychologie von alleine eine psychologische Begutachtung unternehmen will? In welchem Zusammenhang ist Dir das schon mal begegnet?
ZitatWoraus entnimmst Du, dass die Psychologie von alleine eine psychologische Begutachtung unternehmen will?
Dass sie es
will folgt schon alleine aus ihrem berufsstrategischem Interesse, das sie als in Studiengängen institutionalisierte Disziplin in Konkurrenz mit anderen Diszplinen um Fördermittel aus Steuergeldern und im Kampf um die staatliche Unterhaltung von Lehrinstituten naturgemäß hat.
Daß sie
will liegt zweitens daran, daß die Psychologie nicht erst auf die informierte Entscheidung eines
Kunden wartet, sondern typisch für spirituelle Lehren ein aufdringliches Sendungsbewußtsein. Sie hält ihre Hypothesen (in Ermangelung jedes plausiblen übergeordnetem deduktiv-axiomatischen Systems) für die Grundstruktur unserer Welt. Deshalb betreibt sie in den Einzelwissenschaften im großen Stil Amtsanmaßung.
ZitatIn welchem Zusammenhang ist Dir das schon mal begegnet?
Es fängt schon damit an, daß die Medizin sich mit dem ,,biopsychosozialen" Gesundheits-Begriff ihren Forschungsgegenstand von der Psychologie liefern lässt, was die Autonomie der Medizin als eigenständiger Disziplin untergräbt. Psychologische Hilfsdienste in Anspruch zu nehmen ist in der Medizin ganz alltäglich. Mit diesem Defekt an Autonomie ist der Grundstein für die unaufgeforderte oder sogar ungewünschte Vornahme psychologischer Begutachtung bzw. deren Tätigwerden gelegt, nach der Du fragst. In der Medizin sind psychologische Deutungen als Kollektivvorstellung jederzeit präsent und an der Tagesordnung. Letzlich gab ein Arzt ein Beispiel für die unzulässig uneinheitliche Verwendung und beliebigen Verwechslung der Begriffe ,,Gehirn" und ,,Seele". Ein anderer Arzt hat schon vor längerer Zeit einmal eine amüsante Erklärung zum besten gegeben, die - im wissenschaftlichen Wortgewand daherkommend - wohl seine Theorie über den Seelensitz sein sollte.
Daß die Psychologie von sich aus tätig wird ist zum einen völlig offensichtlich in Abteilungen verwirklicht, die sich nicht bloss "Neurologie" sondern direkt "Neurologie und Psychiatrie" nennen. Denn ist nicht damit die Psychologie von vorneherein ,,mit im Boot" für jeden, der eigentlich nur die Medizin als Medizin konsultieren möchte?
Die Fachrichtung Psychiatrie selbst schließlich überschreitet definitionsgemäß die Linien zwischen den zwei Disziplinen Psychologie und Medizin. Der Bereitschaftsarzt, den Du erwischst, kann genauso gut ein Psychiater sein - und damit gibt es für den Patienten kaum eine Wahlmöglichkeit mehr zwischen Medizin und Psychologie.
Durch eine Fehlinterpretation der Diagnosefreiheit darf jeder Arzt - ob Psychologe oder nicht - psychiatrische Andeutungen tätigen. Durch eine Fehlinterpretation der Speicherungspflicht verliert der Patient die Kontrolle über die Zirkulation von (auch völlig freiwillig) erhobenen psychiatrischen Befunden. Einen Behandlungsvertrag schließt Du nicht mit einer Fachrichtung einer Uniklinik oder einem einzelnen Arzt (einer speziellen Fachrichtung) einer Gemeinschaftspraxis/MVZ, sondern mit dem ganzen Rechtsgebilde. Und damit ist es nicht mehr möglich, daß der Zugang zu erhobenen Sozialdaten wie eben psychiatrische Befunde in irgendeiner Weise zwischen den Fachrichtungen zu beschränken. Ich habe schon zwei mal in überschaubarem Zeitraum erlebt, daß Teile meines Sozialdatenbestandes in einem fachfremden Kontext als Tatsachenbehauptung auftauchen. In beiden Fällen habe ich die Korrektur erwirkt. Es sind Konstellationen wie diese, welche dem nächsten Behandler die relevanten fachfremden Diagnosen als ,,Fakt" erscheinen lassen und einen Anlass zum Hinzuziehen der Psychologie geben. Dadurch findet eine Reproduktion statt, die unter die von Dir erfragten Zusammenhänge fällt. In einem anderen Fall wurden selektiv jahrealte Befunde übernommen, die dennoch nicht die Wirkung verfehlen, beim nächsten behandelnden Arzt wieder ex nihilo einen Anlass zu geben, die Hinzuziehung der Psychologie zu begründen. Es handelt sich u.a. um eine Verdachtsdiagnose, die im selben Klinikum schon längstens ausgeschlossen wurde. Trotzdem habe ich massive Probleme, diese falsche Verdachtsdiagnose entfernt zu bekommen. Es fällt da dem Patienten nicht immer leicht und ist nicht ohne Probleme, das dann abzulehnen. Möglicherweise würde dem Patienten als Konsequenz fehlende compliance vorgeworfen. Bedenke, daß es in der Definition davon liegt, Patient zu sein, daß man sich in einer Situation befindet, in der man ggf. nicht schlagfertig genug ist. Ausserdem läge ja nach der Logik des OP in der Ablehnung gerade die Bestätigung, daß Du tatsächlich der Patient bist, der den Seelenarzt fürchtet.
Daneben gibt es noch die Möglichkeit von psychiatrischen Konsilen, von denen Dich niemand unterrichtet, daß diese freiwillig sind. Ein Patient, der sich darauf einlässt, legt damit die Grundlage für o.g. Konstellation. Die Erhebung, die im Zuge einer solchen Begutachtung stattfindet, erfüllt aus praktischer Erfahrung nicht die Anforderung der Zweckgebundenheit der Erhebung beziehungsweise kann diese aus o.g. Gründen nicht mehr erfüllen. Wer auf ewig auf die zufällige Meinung eines Psychologen/Psychiaters festgeschrieben werden möchte, der soll ruhig einmal an einer Uniklinik seiner Wahl ein Konsil oder eine sonstige psychologisch/psychiatrische Begutachtung in Anspruch nehmen. Ich halte an der Stelle einen kleinen Abstecher ins Vulgäre für angebracht: Das bleibt wie die Scheisse am Schuh kleben.
Ein weiteres Beispiel für die Wahllosigkeit des Patienten für und wider die Psychologie ist die Beteiligung von Psychologen in Zentren für Seltene Erkrankungen.
Der Titel des threads ist also schlichter Blödsinn. Er liefert selbst genau die Begründung für den Gegenstand seiner Kritik in Form der Vorverurteilung: ,,Jeder, der mal beim Psychiater war, muss ja ein Irrer sein, der illegitimerweise ›aus der Klapse freikommen‹ will." Man kommt schnell in eine Schublade und nur schwer wieder raus, daher erachte ich die in der PatVerfü genannten Willenserklärungen als legitim. Ich finde es allerdings explizit schade, daß der Wisch aus dem Umfeld der Antipsychiatrie zu kommen scheint und ihren Duktus trägt. Nina Hagen als ,,Schirmherrin" lässt die Sache nicht gerade seriöser wirken, bietet leichte Angriffsfläche für eine legitime Intention. Halte die ,,Gesellschaftskritik" der Hagen ohnehin für unglaubwürdig. Aber(!): würde die Medizin selbst mehr für ihre eigene Autonomie eintreten hätte es keine Antipüschiatrie nötig. Ein Rudolf Gross preist in den "Prinzipien der Medizin" den Holismus und die "ganzheitliche Betrachtungsweise" als Heilmittel für gesundheitspolitische Fehlentwicklungen an. Wie groß ist denn der Unterschied zwischen der Medizin und den ›cranks‹ ? (Ich hielte es für den Auftrag der Medizin, das strategische Verwirrspiel dieser grauenvollen Leerformel ,,Holismus" gerade zu durchschauen und zu hinterfragen.)
Zitat von: Superkalifragilistisch am 12. Juni 2015, 12:32:00
ZitatWoraus entnimmst Du, dass die Psychologie von alleine eine psychologische Begutachtung unternehmen will?
Dass sie es will folgt schon alleine aus ihrem berufsstrategischem Interesse, das sie als in Studiengängen institutionalisierte Disziplin in Konkurrenz mit anderen Diszplinen um Fördermittel aus Steuergeldern und im Kampf um die staatliche Unterhaltung von Lehrinstituten naturgemäß hat.
Das ist eine Vermutung; man mag sie für gerechtfertigt halten oder auch nicht. Es ist müßig, darüber im Allgemeinen zu spekulieren. Ich dachte, Du hättest irgendwelche konkreten Vorgänge im Sinn gehabt. Mit ,,Begutachtung" meinst Du ganz offensichtlich nicht das, was man in der Medizin unter Gutachten versteht.
Dein langer Text berührt sehr wichtige Themen, aber er krankt doch an einer fehlenden Struktur und an nicht genügend gedeckten oder manchmal völlig falschen Interpretationen. Die wichtigste Einschränkung vorab: sprich nicht von ,,Psychologie", wenn Du ,,Psychiatrie" meinst, sofern Du Wert darauf legst, verstanden zu werden.
Zitat von: Superkalifragilistisch am 12. Juni 2015, 12:32:00Daß die Psychologie von sich aus tätig wird ist zum einen völlig offensichtlich in Abteilungen verwirklicht, die sich nicht bloss "Neurologie" sondern direkt "Neurologie und Psychiatrie" nennen.
Die institutionelle Trennung zwischen Neurologie und Psychiatrie ist längst vollzogen; es gibt keine ,,Nervenklinik" mehr, schon lange nicht mehr. Inzwischen ist auch der gemeinsame Facharzt in dem letzten Bundesland, in dem es ihn noch gab, abgeschafft. Die Psychologie hat damit nichts zu tun.
Ich persönlich halte die Trennung übrigens für bedauerlich und stehe damit im Gegensatz zur Auffassung der jeweiligen Fachverbände beider Richtungen.
Zitat von: Superkalifragilistisch am 12. Juni 2015, 12:32:00
darf jeder Arzt - ob Psychologe oder nicht - psychiatrische Andeutungen tätigen.
Das ist richtig, und das muss auch so bleiben. Die Nichtbeachtung von Hinweisen auf psychiatrische Erkrankungen könnte man als Kunstfehler bezeichnen, denn sie könnte zu einer suboptimalen Behandlung führen.
Zitat von: Superkalifragilistisch am 12. Juni 2015, 12:32:00
verliert der Patient die Kontrolle über die Zirkulation von (auch völlig freiwillig) erhobenen psychiatrischen Befunden.
Diese Gefahr ist real; aber der Patient hat das Recht, der Weitergabe von Daten zu widersprechen. Nur muss er dann damit rechnen, dass er bestimmte beantragte Leistungen (SB-Grad, Rente, Reha, Hilfsmittel etc) nicht erhält. Wer das eine will, muss das andere mögen.
Aber ich will das nicht klein reden: hier kann viel schief gehen.
Zitat von: Superkalifragilistisch am 12. Juni 2015, 12:32:00In einem anderen Fall wurden selektiv jahrealte Befunde übernommen, die dennoch nicht die Wirkung verfehlen, beim nächsten behandelnden Arzt wieder ex nihilo einen Anlass zu geben, die Hinzuziehung der Psychologie zu begründen. Es handelt sich u.a. um eine Verdachtsdiagnose, die im selben Klinikum schon längstens ausgeschlossen wurde. Trotzdem habe ich massive Probleme, diese falsche Verdachtsdiagnose entfernt zu bekommen.
Das ist nachvollziehbar. Aber aus alten Briefen lassen sich keine falschen Verdachtsdiagnosen entfernen. Es sind Dokumente, die einen Erkenntnisstand zu einem bestimmten Zeitpunkt dokumentieren. Ihre nachträgliche Änderung wäre eine Fälschung. Außerdem, mit Verlaub, kann es ja immer sein, dass dem Patienten irgendwelche
korrekten Diagnosen nicht passen, die gleichwohl wichtig für die richtige weitere Behandlung sind. Es gibt keine global einsetzbare Lösung für dieses Problem; man muss da im Einzelfall herausfinden, wie das optimale Vorgehen wäre.
Mein Vorschlag: schränke Dich ein. Du hast sehr verschiedene Themenbereiche angesprochen, die unmöglich zielführend auszudiskutieren sind.
Zitatsehr wichtige Themen, aber er krankt doch an einer fehlenden Struktur [...] die unmöglich zielführend auszudiskutieren sind
Das kannst Du nicht mir anlasten. Ein Diskussionsforum erlaubt nun einmal keinen architektonischen Aufbau von Argumentationsschritten für einzelne Postings. Das richtige Medium dafür ist ein Blog oder ein Wiki. Was ich geschrieben habe verfügt über einen für das Medium angemessenen Zusammenhang der Argumentation. An der gravierenden Vereinfachung der zur Fragestellung gehörenden Themen durch den OP hast Du übrigens keinen Anstoß genommen.
Zitatmanchmal völlig falschen Interpretationen.
Tautologie
ZitatDie wichtigste Einschränkung vorab: sprich nicht von ,,Psychologie", wenn Du ,,Psychiatrie" meinst, sofern Du Wert darauf legst, verstanden zu werden.
Die fiktiven Binnenunterscheidungen und Konfessionskämpfe die in dem Bereich existieren sind für Aussenstehende ohne Bedeutung und lächerlich. Hier liegt lediglich eine distinction without a difference (https://en.wikipedia.org/wiki/Distinction_without_a_difference) zur Abschottung gegen Kritik (http://de.wikipedia.org/wiki/Immunisierungsstrategie#.E2.80.9EDoppelt_verschanzter_Dogmatismus.E2.80.9C_.28.E2.80.98reinforced_dogmatism.E2.80.99.29) vor.
ZitatMein Vorschlag: schränke Dich ein.
Mein Vorschlag: Akzeptiere eine Debatte über Deine Profession
ZitatAußerdem, mit Verlaub, kann es ja immer sein, dass dem Patienten irgendwelche korrekten Diagnosen nicht passen
Natürlich! Dem Patienten ,,passen" bloss die immer-korrekten Diagnosen nicht.
ZitatIhre nachträgliche Änderung wäre eine Fälschung.
Die Behauptung scheint mir eine verbreitete Einschüchterungs-Strategie zu sein. (Habe ich schon mal in einem Fall eines Bekannten gehört. Nachdem die betreffende Ärztin durch den Anwalt des Bekannten auf eine von ihr begangene Schweigepflichtsverletzung hingewiesen wurde ging das mit der Korrektur des Befundes dann plötzlich doch ganz schnell.) Zum einen scheint sich Deine Aussage auf die Berufsausübungsfreiheit nach § 2 der MBO-Ä zu beziehen - die ich für ein Einfallstor für Willkür halte. Zum anderen auf irgendeinen Paragraphen aus dem StGB. Kannst Du mir bitte die Rechtsnorm zeigen und Deine Behauptung damit substantiieren? Ausserdem: Mit anderen Worten pocht die Medizin so wie Du das sagst darauf, daß es falsch sei,
selbst nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen in Befundberichten zu ändern? Wie passt das zu ihrem guten image(problem) (http://ihre-aerzte.de/) vom »patient advocate« ?
ZitatDiese Gefahr ist real
Endlich mal eine Einsicht von Dir.
Zitataber der Patient hat das Recht, der Weitergabe von Daten zu widersprechen. Nur muss er dann damit rechnen, dass er bestimmte beantragte Leistungen (SB-Grad, Rente, Reha, Hilfsmittel etc) nicht erhält. Wer das eine will, muss das andere mögen.
Aber ich will das nicht klein reden: hier kann viel schief gehen
Die Wahl hat der Patient eben nicht. Wenn er den Behandlungsvertrag eingeht stimmt er zu, daß alle Daten im gesamten Netz einer Uniklinik in jeder Situation verfügbar sind - auch in Situationen, die in keinem Zusammenhang mit deren Erhebung stehen. Innerhalb dieses EDV Systems gibt es keine Möglichkeit, eine Übermittlung etwa zwischen einer Fachrichtung und den übrigen einzuschränken. Und über die legitime Übermittlung an Behörden habe ich nichts geschrieben.
Eine Wahlfreiheit, von der zumindest eine der Entscheidungsmöglichkeiten eine Bestrafung oder einen Nachteil zur Folge hat, ist nicht Wahl sondern Zwang bzw. eine Norm. Du sprichst von einem
Erfordernis bzw. einer Bedingung.
Zitat,,Begutachtung" meinst Du ganz offensichtlich nicht das, was man in der Medizin unter Gutachten versteht.
Der Kontext gibt auch keinen Anlass zu dieser Annahme. Dein Satz ist also wahr, leistet aber auch keinen Beitrag zur Widerlegung irgendeiner meiner Aussagen. Such Dir gerne ein Synonym (https://www.openthesaurus.de/synonyme/begutachtung) aus das Dir gefällt.
ZitatDie institutionelle Trennung zwischen Neurologie und Psychiatrie ist längst vollzogen; es gibt keine ,,Nervenklinik" mehr, schon lange nicht mehr. Inzwischen ist auch der gemeinsame Facharzt in dem letzten Bundesland, in dem es ihn noch gab, abgeschafft.
Der Satz ist genauso falsch wie die beliebte Behauptung der Spiritualisten: ,,Das Problem des Gegensatzes von Leib und Seele ist längst überwunden." Google beweist Dich falsch (https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=%22neurologie+und+psychiatrie%22). Wir lesen bei Gilbert Ryle ,,THERE is a doctrine about the nature and place of minds..." und weiter erfahren wir über die Verbreitung dieser Doktrin: ,,prevalent among theorists and even among laymen that it deserves to be described as the official theory." Die Gleichsetzung von Hirn und Nerven mit Seele (bzw. einem Teil desselben als Sitz der letzteren) ist dem Menschen und auch dem Neurologen einfach nicht auszutreiben. Die Neurologie der hiesigen Universität ist als Beispiel für diese Doktrin trotz Deiner Frohen Botschaft noch immer eine ,,Neurologie und Psychiatrie."
ZitatDie Psychologie hat damit nichts zu tun.
Meh, s.o. Paragraph 3 und SuspiciouslySpecificDenial (http://tvtropes.org/pmwiki/pmwiki.php/Main/SuspiciouslySpecificDenial)
ZitatDas ist richtig, und das muss auch so bleiben. Die Nichtbeachtung von Hinweisen auf psychiatrische Erkrankungen könnte man als Kunstfehler bezeichnen, denn sie könnte zu einer suboptimalen Behandlung führen.
Den Hinweisen auf das
Nichtvorliegen einer psychiatrischen Erkrankung muss mit der gleichen Sorgfalt nachgegangen werden. Hat die Medizin keine andere Rechtfertigung für die Rechte, die sie beansprucht, als immer wieder das psychiatrische Think of the children (https://en.wikipedia.org/wiki/Think_of_the_children) ?
Think of the co-dependent!
Zitat von: Superkalifragilistisch am 12. Juni 2015, 15:33:03
Zitatmanchmal völlig falschen Interpretationen.
Tautologie
Du meinst, es gibt keinen Unterschied zwischen ,,ein bisschen was Wahres dran" und ,,völlig daneben"?
Zitat von: Superkalifragilistisch am 12. Juni 2015, 15:33:03ZitatDie wichtigste Einschränkung vorab: sprich nicht von ,,Psychologie", wenn Du ,,Psychiatrie" meinst, sofern Du Wert darauf legst, verstanden zu werden.
Die fiktiven Binnenunterscheidungen und Konfessionskämpfe die in dem Bereich existieren sind für Aussenstehende ohne Bedeutung und lächerlich. Hier liegt lediglich eine distinction without a difference (https://en.wikipedia.org/wiki/Distinction_without_a_difference) zur Abschottung gegen Kritik (http://de.wikipedia.org/wiki/Immunisierungsstrategie#.E2.80.9EDoppelt_verschanzter_Dogmatismus.E2.80.9C_.28.E2.80.98reinforced_dogmatism.E2.80.99.29) vor.
Du legst also keinen Wert darauf, verstanden zu werden. Ok, muss man akzeptieren. Aber erwarte dann keine ernsthaften Antworten.
Zitat von: Superkalifragilistisch am 12. Juni 2015, 15:33:03
ZitatMein Vorschlag: schränke Dich ein.
Mein Vorschlag: Akzeptiere eine Debatte über Deine Profession
Vorschlag abgelehnt.
Zitat von: Superkalifragilistisch am 12. Juni 2015, 15:33:03
ZitatAußerdem, mit Verlaub, kann es ja immer sein, dass dem Patienten irgendwelche korrekten Diagnosen nicht passen
Natürlich! Dem Patienten ,,passen" bloss die immer-korrekten Diagnosen nicht.
Erwartest Du, dass eine Diagnose wie ,,Abhängigkeit von Alkohol" oder ,,querulatorische Persönlichkeitsstörung" von jedem akzeptiert werden wird, der das in einem Brief über sich liest, auch wenn er die Kriterien erfüllt? Der Idealzustand wäre, dem Patienten den Brief in die Hand zu geben und das Ergebnis mit ihm zu besprechen. Das ist wünschenswert, aber aus vielerlei Gründen kaum möglich. Das ,,Verheimlichen", die Scheu, sich direkt mit dem Patienten auseinanderzusetzen, ist da sicher von Bedeutung, aber nicht das Hauptproblem.
Zitat von: Superkalifragilistisch am 12. Juni 2015, 15:33:03ZitatDiese Gefahr ist real
Endlich mal eine Einsicht von Dir.
Null problemo. Ich sehe mich nicht in der Pflicht, für irdendwas gradezustehen, was Du für ein Systemversagen der ,,Psychologen" hältst.
Zitat von: Superkalifragilistisch am 12. Juni 2015, 15:33:03
Wenn er den Behandlungsvertrag eingeht stimmt er zu, daß alle Daten im gesamten Netz einer Uniklinik in jeder Situation verfügbar sind - auch in Situationen, die in keinem Zusammenhang mit deren Erhebung stehen. Innerhalb dieses EDV Systems gibt es keine Möglichkeit, eine Übermittlung etwa zwischen einer Fachrichtung und den übrigen einzuschränken.
Das ist auch prinzipiell sinnvoll, denn er umgekehrte Fall ist potentiell viel gefährlicher: eine dringend benötigte und im System vorhandene Information (z. B. die bereits bekannte absolute Kontraindikation für ein Medikament) steht im Ernstfall
nicht zur Verfügung. Das ist viel dramatischer.
Eine mir bekannte Klinik wollte einen Datenverbund mit ambulanten Ärzten aufbauen. Der Datenschutz bestand auf einer 11-seitigen Erklärung, die der Patient vierteljährlich neu unterzeichnen musste (kann ja immer sein, dass man seine Meinung ändert). Der ambulante Kollege hätte Zugriff auf die im Krankenhaus vorliegenden Daten gehabt, während der Zeit, in der der Patient stationär ist – also genau dann und nur dann, wenn er diese Daten nicht braucht. Jeder kann sich vorstellen, wie gut dieses System funktioniert hat.
Zitat von: Superkalifragilistisch am 12. Juni 2015, 15:33:03ZitatDie institutionelle Trennung zwischen Neurologie und Psychiatrie ist längst vollzogen; es gibt keine ,,Nervenklinik" mehr, schon lange nicht mehr. Inzwischen ist auch der gemeinsame Facharzt in dem letzten Bundesland, in dem es ihn noch gab, abgeschafft.
Der Satz ist genauso falsch wie die beliebte Behauptung der Spiritualisten: ,,Das Problem des Gegensatzes von Leib und Seele ist längst überwunden." Google beweist Dich falsch (https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=%22neurologie+und+psychiatrie%22). Wir lesen bei Gilbert Ryle [...]
Sag mal, hast Du auch versucht, auf den Link zu klicken, den Du anbietest? Nenne eine existierende ,,Nervenklinik" in Deutschland, oder zitiere eine gültige Weiterbildungsordnung. Du hast große Auswahl, denn das ist Ländersache. Gilbert Ryle kann Dir da nicht helfen.
Den letzten Punkt muss ich ein bisschen zurücknehmen. Es gibt tatsächlich noch einige Krankenhäuser, die ausschließlich neurologische und psychiatrische Kliniken beherbergen, so wie es Krankenhäuser anderer Fachkombinationen gibt. Meine Aussage war also etwas missverständlich. Das ändert nichts daran, dass es sich um zwei unterschiedliche Fachgebiete handelt. In den meisten Weiterbildungsordnungen ist ein jeweiliger Abschnitt Neurologie bzw. Psychiatrie für z. B. ein Jahr vorgesehen. Aktuell gehen die Bemühungen der Psychiater dahin, diesen Abschnitt durch ein Jahr Innere zu ersetzen, die der Neurologen dahin, statt Psychiatrie die Geriatrie mit ins Curriculum aufzunehmen. Ich persönlich halte die Verzahnung oder mindestens die oberflächliche Kenntnis des jeweils benachbarten Gebietes für unverzichtbar, aber das ist keine Mehrheitsmeinung.
Und den hatte ich aus Versehen überblättert:
Zitat von: Superkalifragilistisch am 12. Juni 2015, 15:33:03ZitatIhre nachträgliche Änderung wäre eine Fälschung.
Die Behauptung scheint mir eine verbreitete Einschüchterungs-Strategie zu sein. (Habe ich schon mal in einem Fall eines Bekannten gehört. Nachdem die betreffende Ärztin durch den Anwalt des Bekannten auf eine von ihr begangene Schweigepflichtsverletzung hingewiesen wurde ging das mit der Korrektur des Befundes dann plötzlich doch ganz schnell.)
Gut möglich, dass sich Ärzte von Anwälten einschüchtern lassen, weil sie selber nicht recht durchsehen - Ärzte sind Menschen wie Du und ich. Wird nicht bei allen Ärzten funktionieren, vor allem dann nicht, wenn die sich sicher sind, nicht gegen die Schweigepflicht verstoßen zu haben. :grins2:
Im Ernst: man müsste mehr Details wissen, um das zu kommentieren. Ich will das aber nicht verlangen, das geht möglicherweise sehr ins Persönliche.
ZitatZum einen scheint sich Deine Aussage auf die Berufsausübungsfreiheit nach § 2 der MBO-Ä zu beziehen - die ich für ein Einfallstor für Willkür halte. Zum anderen auf irgendeinen Paragraphen aus dem StGB. Kannst Du mir bitte die Rechtsnorm zeigen und Deine Behauptung damit substantiieren? Ausserdem: Mit anderen Worten pocht die Medizin so wie Du das sagst darauf, daß es falsch sei, selbst nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen in Befundberichten zu ändern? Wie passt das zu ihrem guten image(problem) (http://ihre-aerzte.de/) vom »patient advocate« ?
Ein validierter, freigegebener Brief darf sich in einem System nicht mehr verändern lassen; das ist eine Rahmenbedingung, die technisch gewährleistet werden
muss. Außerdem kannst Du die an den Nach- und Mitbehandler gegangenen Kopien nicht mehr zurückholen. Das ist gegessen.
Ich spreche nur für mich. Ich würde, selbst wenn ich es könnte, retrospektiv keinen Befund nachträglich ändern, den ich für richtig gehalten habe. Wenn es neue Erkenntnisse gibt, würde ich einen neuen Brief schreiben, der den alten revidiert.