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Deutsch => Andere Webseiten oder Medien => Thema gestartet von: eLender am 10. Dezember 2014, 16:56:44

Titel: Werbung für Bachblüten nur ohne Gesundheitsbezug!
Beitrag von: eLender am 10. Dezember 2014, 16:56:44
ZitatAn Bachblüten scheiden sich schon lange die Geister. Einen Wirksamkeitsnachweis für die Behandlung mit den 37 Essenzen gibt es nicht, dennoch schwören manche Menschen darauf - vermutlich zu unrecht. Die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Hamm sehen zumindest keinen Hinweis auf eine medizinische Wirksamkeit von Bachblüten. Deshalb haben sie einem Apotheker aus Rheda-Wiedenbrück untersagt, mit gesundheitsbezogenen Aussagen für die Produkte zu werben. Die von dem Apotheker gemachten Behauptungen, dass Bachblüten «in emotional aufregenden Situationen verwendet werden» oder «uns unterstützen können, emotionalen Herausforderungen zu begegnen» seien nur dann legal, wenn es europarechtlich zugelassene gesundheitsbezogene Angaben für Bachblüten gibt, die diese unspezifischen Aussagen stützen.
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http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=55518

Zum Urteil: http://www.it-recht-kanzlei.de/bachblueten-gesundheitsbezogene-werbung.html