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Deutsch => Allgemeine Diskussionen => Thema gestartet von: Groucho am 25. Januar 2014, 11:06:14

Titel: LG Bielefeld: Urteil zur Werbung für Bach-Blütenprodukte
Beitrag von: Groucho am 25. Januar 2014, 11:06:14
ZitatDas LG Bielefeld hat entschieden, dass die Bewerbung von Bach-Blütenprodukten mit Aussagen wie "wird gerne in emotional aufregenden Situationen, z.B. im Job verwendet" oder "können uns unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu begegnen" nicht zulässig ist. Es handele sich dabei um gesundheitsbezogene Angaben, weil zum Ausdruck gebracht werde, dass ein Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits bestehe. Einen wissenschaftlichen Nachweis für die beschriebenen Wirkungen gebe es jedoch nicht.

deftig:

ZitatII.
Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht, wobei das einzelne Ordnungsgeld den Betrag von 250.000,00 € und die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf.

III.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits; die Streithelferin trägt die ihr entstandenen Kosten selbst.

IV.
Das Urteil ist wegen der Unterlassungsverpflichtung vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,00 €, im übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


http://www.damm-legal.de/lg-bielefeld-werbung-fuer-bach-bluetenprodukte-zur-einnahme-bei-emotionaler-aufregung-ist-zu-unterlassen (http://www.damm-legal.de/lg-bielefeld-werbung-fuer-bach-bluetenprodukte-zur-einnahme-bei-emotionaler-aufregung-ist-zu-unterlassen)

Titel: Re: LG Bielefeld: Urteil zur Werbung für Bach-Blütenprodukte
Beitrag von: Harpo am 25. Januar 2014, 11:12:20
Hm. Die Formulierungen, die das LG für unzulässig erklärt hat, finde man aber wortwörtlich auch bei unzähligen anderen Händlern, zum Beispiel:

https://www.google.de/search?q=%22in+emotional+aufregenden+Situationen+wie+z.B.+einer+Flugreise%22

Bei mir fängt die Trefferliste mit DocMorris an.
Titel: Re: LG Bielefeld: Urteil zur Werbung für Bach-Blütenprodukte
Beitrag von: Groucho am 25. Januar 2014, 11:20:45
Zitat von: Harpo am 25. Januar 2014, 11:12:20
Hm. Die Formulierungen, die das LG für unzulässig erklärt hat, finde man aber wortwörtlich auch bei unzähligen anderen Händlern, zum Beispiel:

Ja, das macht die Sache spannend.
Titel: Redtube reloaded
Beitrag von: Belbo am 25. Januar 2014, 12:02:32
....hatten wir nicht auch Apotheker in unsren Reihen 8)

....vielleicht möchte ja Herr Urmann die Branche wechseln  :teufel

.... http://www.zeit.de/2014/03/rechtsanwalt-thomas-urmann-onlineporno-redtube

Titel: Re: LG Bielefeld: Urteil zur Werbung für Bach-Blütenprodukte
Beitrag von: Hildegard am 25. Januar 2014, 21:58:12
In der Tat. "Wird gerne gegen ... verwendet" ist eine äußerst beliebte Formulierung. Wenn die nicht mehr geht, ist das ein Durchbruch.
Titel: Re: LG Bielefeld: Urteil zur Werbung für Bach-Blütenprodukte
Beitrag von: MrSpock am 27. Januar 2014, 08:58:59
Vor allem ist das interessant, weil es das LG BIELEFELD ist. Das ist doch so was von Klischee-behaftet!  :rofl
Titel: Re: LG Bielefeld: Urteil zur Werbung für Bach-Blütenprodukte
Beitrag von: Omikronn am 28. Januar 2014, 12:51:24
Zitathttp://www.zeit.de/2014/03/rechtsanwalt-thomas-urmann-onlineporno-redtube
Was diesen *zensiert* anbelangt, gibt vielleicht noch ein wenig Hoffnung. Angezeigt wurde er ja schon...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anwaltliche-Mahnschreiben-koennen-versuchte-Noetigung-sein-2072754.html
Titel: Re: LG Bielefeld: Urteil zur Werbung für Bach-Blütenprodukte
Beitrag von: Groucho am 28. Januar 2014, 13:34:40
Zitat von: Omikronn am 28. Januar 2014, 12:51:24
Zitathttp://www.zeit.de/2014/03/rechtsanwalt-thomas-urmann-onlineporno-redtube
Was diesen *zensiert* anbelangt, gibt vielleicht noch ein wenig Hoffnung. Angezeigt wurde er ja schon...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anwaltliche-Mahnschreiben-koennen-versuchte-Noetigung-sein-2072754.html

Das lässt hoffen:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/redtube-abmahnungen-landgericht-koeln-kassiert-entscheidungen-a-945796.html (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/redtube-abmahnungen-landgericht-koeln-kassiert-entscheidungen-a-945796.html)
Titel: Re: LG Bielefeld: Urteil zur Werbung für Bach-Blütenprodukte
Beitrag von: Omikronn am 28. Januar 2014, 15:56:59
Hoffen wir mal...  m.E. nach wäre gesiebte Luft für die Verantwortlichen genau das Richtige, aber vermutlich wird es dazu nicht kommen.