ZitatDas LG Bielefeld hat entschieden, dass die Bewerbung von Bach-Blütenprodukten mit Aussagen wie "wird gerne in emotional aufregenden Situationen, z.B. im Job verwendet" oder "können uns unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu begegnen" nicht zulässig ist. Es handele sich dabei um gesundheitsbezogene Angaben, weil zum Ausdruck gebracht werde, dass ein Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits bestehe. Einen wissenschaftlichen Nachweis für die beschriebenen Wirkungen gebe es jedoch nicht.
deftig:
ZitatII.
Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht, wobei das einzelne Ordnungsgeld den Betrag von 250.000,00 € und die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf.
III.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits; die Streithelferin trägt die ihr entstandenen Kosten selbst.
IV.
Das Urteil ist wegen der Unterlassungsverpflichtung vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,00 €, im übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
http://www.damm-legal.de/lg-bielefeld-werbung-fuer-bach-bluetenprodukte-zur-einnahme-bei-emotionaler-aufregung-ist-zu-unterlassen (http://www.damm-legal.de/lg-bielefeld-werbung-fuer-bach-bluetenprodukte-zur-einnahme-bei-emotionaler-aufregung-ist-zu-unterlassen)
Hm. Die Formulierungen, die das LG für unzulässig erklärt hat, finde man aber wortwörtlich auch bei unzähligen anderen Händlern, zum Beispiel:
https://www.google.de/search?q=%22in+emotional+aufregenden+Situationen+wie+z.B.+einer+Flugreise%22
Bei mir fängt die Trefferliste mit DocMorris an.
Zitat von: Harpo am 25. Januar 2014, 11:12:20
Hm. Die Formulierungen, die das LG für unzulässig erklärt hat, finde man aber wortwörtlich auch bei unzähligen anderen Händlern, zum Beispiel:
Ja, das macht die Sache spannend.
....hatten wir nicht auch Apotheker in unsren Reihen 8)
....vielleicht möchte ja Herr Urmann die Branche wechseln :teufel
.... http://www.zeit.de/2014/03/rechtsanwalt-thomas-urmann-onlineporno-redtube
In der Tat. "Wird gerne gegen ... verwendet" ist eine äußerst beliebte Formulierung. Wenn die nicht mehr geht, ist das ein Durchbruch.
Vor allem ist das interessant, weil es das LG BIELEFELD ist. Das ist doch so was von Klischee-behaftet! :rofl
Zitathttp://www.zeit.de/2014/03/rechtsanwalt-thomas-urmann-onlineporno-redtube
Was diesen *zensiert* anbelangt, gibt vielleicht noch ein wenig Hoffnung. Angezeigt wurde er ja schon...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anwaltliche-Mahnschreiben-koennen-versuchte-Noetigung-sein-2072754.html
Zitat von: Omikronn am 28. Januar 2014, 12:51:24
Zitathttp://www.zeit.de/2014/03/rechtsanwalt-thomas-urmann-onlineporno-redtube
Was diesen *zensiert* anbelangt, gibt vielleicht noch ein wenig Hoffnung. Angezeigt wurde er ja schon...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anwaltliche-Mahnschreiben-koennen-versuchte-Noetigung-sein-2072754.html
Das lässt hoffen:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/redtube-abmahnungen-landgericht-koeln-kassiert-entscheidungen-a-945796.html (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/redtube-abmahnungen-landgericht-koeln-kassiert-entscheidungen-a-945796.html)
Hoffen wir mal... m.E. nach wäre gesiebte Luft für die Verantwortlichen genau das Richtige, aber vermutlich wird es dazu nicht kommen.