http://www.sueddeutsche.de/bayern/glaubensgemeinschaft-zwoelf-staemme-im-zweifel-gegen-die-eltern-1.1864046
In diesem Fall war dem Jugendamt viel zu lange die Hände gebunden. Was mich an der Geschichte vor allem stört, ist dass sich mir der Eindruck aufdrängt dass nichts passiert wäre wenn dieser Reporter nicht heimlich gefilmt hätte...
Nun ja, ich schätze auch, da wäre tatsächlich noch lange nichts passiert ohne die heimlichen Filmaufnahmen des Reporters. Dass der die Sekte infiltriert und heimlich gedreht hat, finden alle toll. Hätten Mitarbeiter des Jugendamts dagegen mit solchen Mitteln gearbeitet, wären die alle ihren Job los und würden öffentlich gekreuzigt. (Zu Recht).
Und ohne vernünftige Begründung und Beweise kann man beim Familiengericht nicht punkten. Das Elternrecht wird in unserem Rechtssystem sehr hoch gehangen, das Recht zur religiösen Kindererziehung auch.
Was mal wieder in der medialen Berichterstattung vollkommen untergeht: das Jugendamt selbst kann gar kein Sorgerecht entziehen. Es kann nur einen Sorgerechtsentzug (komplett oder in Teilbereichen, z.b. Aufenthaltsbestimmungsrecht) beim Familiengericht beantragen. Es entscheidet allein das Familiengericht darüber.
Allein eine sog. "Inobhutnahme" bis zum nächsten Werktag kann das Jugendamt auf eigene Faust machen, wenn unmittelbare Gefahr droht. Das nutzt aber gar nix, wenn das Familiengericht am nächsten Tag entscheidet, dass es die Kinder wieder zurück lässt.
Neues von den zwölf Vollpfosten Stämmen:
http://www.spiegel.de/schulspiegel/ausland/zwoelf-staemme-pruegelnde-lehrerin-zu-zwei-jahren-haft-verurteilt-a-1098880.html
Zwei Jahre "ohne", also gesiebte Luft, und noch im Gerichtssaal wegen Fluchtgefahr verhaftet. Schweres Mädel, das.
Gelobt sei der HErr..