Psiram Forum

Deutsch => Andere Webseiten oder Medien => Thema gestartet von: sweeper am 08. Januar 2014, 09:38:57

Titel: Neues von RA Strate
Beitrag von: sweeper am 08. Januar 2014, 09:38:57
Irgendwie landet Strate nach inszeniertem Säbelrasseln immer als Bettvorleger.

In Sachen Strafanzeige wg Vorwurf des Betruges gegen Letsch/Unterstützerkreis erging nun folgender Beschluss - die Begründung ist recht ausführlich:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Muenchen-2013-12-30.pdf

Auch in der Angelegenheit der gegen Strate  laufenden Ermittlungen bzgl der Veröffentlichung von Dokumenten gab es einen Beschluss:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Hamburg-Einstellung-2013-12-04.pdf

Strate kann offenbar von Glück sagen. dass die Gutachter davon abgesehen haben, Strafantrag zu stellen.
Von einer Wiederholung derartiger Aktivitäten wird Strate jedenfalls deutlich erkennbar abgeraten...

Er selbst hat diesbezüglich eine Erklärung veröffentlicht:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Mitteilung-der-Verteidigung-2014-01-07.pdf
Titel: Re: Neues von RA Strate
Beitrag von: sweeper am 08. Januar 2014, 10:07:05
In der Einstellungsverfügung zur Spenden-Angelegenheit wird ja ausdrücklich festgehalten, dass eine  (von Strate behauptete) Steuerhinterziehung noch nicht einmal "das Versuchsstadium erreicht" hat.
Strate muss also einiges an Wortklauberei aufbieten, um seine unsinnige Anzeige überhaupt zu rechtfertigen.

Sein Mandant Mollath hat die erstaunten FOCUS-Leser hingegen schon am 10.Dezember mit seiner eigenwillig-verdrehten Interpretation des Sachverhalts "beglückt":
Zitat
FOCUS Online: Haben nicht Unterstützer für Sie gesammelt? Spenden, die Ihnen helfen sollen, zurück ins Leben zu finden?

Mollath: Welche Spenden? Die hat sich der Vorsitzende des Unterstützerkreises unter den Nagel gerissen. Von dem Geld habe ich bis heute keinen Cent gesehen. Und so wird es wohl bleiben.

http://www.focus.de/politik/deutschland/nach-entlassung-aus-psychiatrie-gustl-mollath-in-der-nacht-erscheinen-mir-horrorfratzen_id_3471753.html
Titel: Re: Neues von RA Strate
Beitrag von: sweeper am 08. Januar 2014, 11:12:53
Schöne Formulierung in der Einstellungsverfügung der StA Hamburg:

Zitat- S.6 unten & 7-
..Aufgrund des singulären Charakters dieses Verfahrens ist nicht davon auszugehen, dass er in anderen Verfahren entsprechend vorgehen wird.
Bezüglich des wiederaufgenommenen sog. "Mollath-Verfahrens" beabsichtigt der Beschuldigte ausweislich der Notiz vom
22.08.2013 auf seiner Internetseite (BI. 137 d. A.) zukünftig auch keine weiteren Dokumente zu dem Verfahren in das Internet zu stellen. Es ist daher davon auszugehen , dass die hier gegenständlichen Veröffentlichungen keine Verfestigung der rechtsfehlerhaften Auffassung des Beschuldigten darstellt und damit auch keine Verfestigung des Willens zur Fortführung entsprechender Straftaten zu erwarten ist, sondern es sich um einen einmaligen Akt unter dem Eindruck des Verfahrenskomplexes handelt.

:teufel

Es scheint sich die gesamte Einstellungsverfügung übrigens lediglich auf den Teilbereich im Zshg mit Strates Klageerzwingungsantrag gegen Eberl und Leipziger zu beziehen:
Zitat-S.5-
...Durch die Veröffentlichung der Einstellungsverfügung der StA Regensburg hat der Beschuldigte die Namen der von ihm Angezeigten öffentlich gemacht und damit deren Persönlichkeitsrechte verletzt, wobei das Verfahren aufgrund seines Antrages auf Klageerzwingung bei dem OLG München auch unstreitig noch nicht abgeschlossen ist...
Und nicht zuletzt:
Zitat-S.5-
...Auch die Rechtsgutverletzung im Hinblick auf ein unbefangenes Verfahren liegt im unteren Bereich. Es ist nach derzeitigem Sachstand nicht damit zu rechnen, dass das Klageerzwingungsverfahren erfolgreich verlaufen wird...

Titel: Re: Neues von RA Strate
Beitrag von: sweeper am 08. Januar 2014, 11:39:45
Es handelt sich tatsächlich lediglich um die Dokumente, die im Zuge des von Strate gestellten Klageerzwingungsantrags von ihm online gestellt wurden.

Zitat-S.1-
...Dem Präsidenten des Amtsgerichts Augsburg wurde durch die Staatsanwaltschaft Augsburg im Hinblick auf Nr. 229 Nr. 3 RiStBV Gelegenheit zur Stellung eines Strafantrages gegeben (BI. 11 d. A.).
Mit Schreiben vom 08. 05. 2013 teilte dieser mit , dass weder er noch RiAG Eberl einen Strafantrag stellen wollten (BI. 119 d. A.)

-2-

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat nach Hinweis auf ihr Antragsrecht bzgl. des Vorwurfs eines Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz nach § 3 Abs. 7 BDSG (BI. 63 d. A.) am 17.04.2013, eingegangen am 24.04.2013 (BI. 66 R d. A.), Strafantrag gestellt (BI. 66 d. A.).
D.h. alle danach von Strate online gestellten Dokumente  - also auch der Volltext der psychiatrischen Gutachten - sind im Falle, dass einzelne psychiatrische Gutachter Strafantrag gestellt haben sollten, von dieser Einstellungsverfügung unberührt ... und die Begründung in dieser Einstellungsverfügung zielt nicht zuletzt darauf ab, dass es sich um einen einmaligen Akt eines bis dato Unbescholtenen handelt und dass Strate keine weiteren Dokumente unerlaubt ins Netz stellt...


Titel: Re: Neues von RA Strate
Beitrag von: sweeper am 10. Januar 2014, 15:23:03
Strate hat wirklich kein Glück mit Mollath:

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/staatsanwaltschaft-nuernberg-stellt-ermittlungsverfahren

ZitatStaatsanwaltschaft Nürnberg stellt Ermittlungsverfahren gegen Mollaths Ex-Frau ein