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Sollte man eventuell um die Warnung der RAK Berlin ergänzen:
Zitat
Presseinformation der RAK Berlin vom 16.05.2013
16. Mai 2013
In der ,,Bürger Kanzlei Graf von Andechs" arbeiten keine Rechtsanwälte
In letzter Zeit tritt die ,,Bürger Kanzlei Graf von Andechs" bzw. die ,,Kanzlei Graf von Andechs"unter Verwendung einer Berliner Anschrift häufig auf. Durch diese Bezeichnungen und durch die wechselnden Angaben, dass in dem Büro z.B. ,,Menschenrechtsanwälte" oder ,,Menschenrechtsbeistände" nach ,,EU-Charta Art. 47", ,,Internationale Rechtskonsulenten" bzw. ,,Anwälte" nach ,,CCBE" arbeiten, wird der Eindruck erweckt, als ob dort Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte tätig sind.
Die auf den der Rechtsanwaltskammer Berlin vorliegenden Briefbögen aufgeführten Personen sind jedoch in Berlin nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Auch aus dem bundesweiten Rechtsanwaltsregister ergibt sich, dass keiner der auf den Kanzleibögen aufgeführten Personen Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt ist.
http://www.rak-berlin.de/site/DE/int/01_aktuelles/01_01-mitteilungen/Mai_13/conta_Graf_160513.php