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Neues zu Mollath

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Begonnen von Typee, 06. August 2013, 11:26:07

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sweeper

@Erpel:
Zitat...oder Cojones....  :grins :grins
Nee, das ist einfach nur richtig saudumm.
Die (Kröber, DGPPN und Verlag) pellen sich doch ein Ei drauf, was Strate da ohne nachvollziehbare Quellenangabe auf seiner HP zusammenschreibselt.

Der benimmt sich wie die Axt im Walde  indem er nicht direkt an den Herausgeber oder den Autor schreibt, sondern den Umweg über den Verlag wählt und dann nach 14 Tagen so tut, als seien die ihm eine Antwort schuldig geblieben und es bleibe ihm nun nichts anderes übrig als diesen Weg zu wählen.

Der hat einen unstillbaren Geltungsdrang und verträgt es nicht, dass die Forensiker ihm den Stinkefinger zeigen, indem sie ihn einfach ignorieren.
Auf diese Weise schwächt er aber seine eigene bzw Mollaths Position in einer neuen Verhandlung, denn über kurz oder lang werden ihm alle einen Vogel zeigen.

Strate macht auf mich den Eindruck eines Zockers, der nicht erkennt, wann er besser aufhören sollte.

P.S.:
Ich glaub, die allerschlimmste Strafe für Strates Geltungsdrang wäre, wenn Kröber den Termin bzw die Veranstaltung Ende November als Antwort auf Strates Aktion absagt - Begründung etwa : "Bedingt durch die Anforderungen der aktuellen Vorbereitungen des DGPPN-Kongresses blahblah sehe ich mich leiderleider gezwungen..."

Strate würde das dann natürlich als Feigheit deklarieren und in die Weltgeschichte hinausposaunen, worauf sich Kröber wiederum einfach nur in großer Seelenruhe ein Ei pellen würde.
With magic, you start with a frog and end up with a prince.
With science, you start with a frog, get a PhD and are still left with the frog you started with...


Terry Pratchett

sweeper

@bayle:
Nun macht sich auch Herr Sponsel dran, aus dem "Blitzlicht" zu zitieren:
http://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRG/Akte.htm#Blitzlicht%20Aktengutachten%20von%20Prof.%20Dr.%20Kr%C3%B6ber

Wieviele Sätze Kröbers hat Sponsel denn nun - "unter Beachtung des Urheberrechts" (Strate) - widerrechtlich veröffentlicht?  8)

Zitat
"In der Vierteljahres-Zeitschrift ,,Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie", 7. Jahrgang Nr. 4 (2013) erschien im Springer-Verlag (das ist der wissenschaftliche Springer Verlag, der nichts mit dem Axel-Springer-Verlag zu tun hat) unter der Rubrik BLITZLICHT, S. 302-303, im Oktober 2013 eine Glosse zum Thema ,,Aktengutachten" von Prof. Dr. Hans -Ludwig Kröber, der am 27.6.2008 ein ebensolches in der Vollstreckungssache gegen Gustl Mollath erstattet hatte. ..."
    So leitet Rechtsanwalt Dr. h.c. Strate seine "Anmerkung der Verteidigung" vom 16.11.13 ein (PDF), in der er die Halbwahrheiten, Unwahrheiten und Seltsamheiten in des Professors Wahrnehmung und Erinnerung zum Fall Gustl F. Mollath gründlich zerlegt und aufspießt, unterstützt und kritisch begleitet vom Wolff-Blog und Ursuala Prem. Ich will mich hier daher nur noch auf die rein forensisch-psychiatrischen Ausführungen zum "Aktengutachten" beschränken.

Zitat
Kröber01 "Offenbar wird übersehen, dass dies gesetzlich geregelt ist. Dazu geeignete Fachleute oder allgemein beeidete Sachverständige sind verpflichtet, Gutachtenaufträge anzunehmen, wenn nicht wichtige Hinderungsgründe vorliegen (§ 75 StPO). Einen einmal angenommenen Gutachtenauftrag kann man nicht einfach zurückgeben, wenn sich das [>303] Aktengutachten Gutachten als schwierig erweist, bestimmte Akteninformationen beispielsweise nicht beschaffbar sind, oder der Proband sich einer Untersuchung verweigert. Der Gutachtenauftrag wird damit nicht hinfällig. Eine Entpflichtung des Gutachters durch das Gericht kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn der ersatzweise zu berufende Sachverständige vor exakt den gleichen Problemen stünde, ein Verzicht auf die Begutachtung aber nicht möglich ist, weil zwingend eine gerichtliche Entscheidung zu treffen ist und die Sachkunde der Richter fraglos nicht ausreicht." (S. 302f)      


Kröber02 "Es ist mithin seit Jahrzehnten ständige und sachgerech- te Praxis, dass in solchen Fällen die Akten besonders sorgfältig ausgewertet werden, also frühere Aussagen des Beschuldigten, die Aussagen von Zeugen, dass die Tatrekonstruktionen durch- dacht werden, bei Untergebrachten die Berichte von Pflegeper- sonal und sonstigen fachkundigen Personen studiert werden. Die Aussagekraft jedes Gutachtens ist begrenzt, hier in der besonderen Weise, dass die Gegenprüfung der aus den Akten gewonnenen Schlussfolgerungen im Gespräch nicht möglich war und die aktuelle Sichtweise des Probanden nicht erfasst werden konnte."

Kröber03 "Allerdings ist bei Begutachtung und auch bei Straf- verteidigung sorgfältiges Aktenstudium ohnehin das A und O und mehr als die halbe Miete."   

Kröber04 "Aus dem Aktenmaterial entwickeln sich die zu  überprüfenden Hypothesen zu den persönlichkeitsimmanenten  Voraussetzungen des sozialen Geschehens und der Straftat."_    

Kröber05 "In der Exploration werden diese Hypothesen überprüft und ggf. falsifiziert. Insofern ist es schade, wenn der Proband nicht mitmacht, weil er damit einen wichtigen Überprüfungsschritt verweigert."_

Kröber06 "Ist er rechtskräftig verurteilt, gereicht dies zu seinem Nachteil, weil dann die Sichtweise des rechtskräftigen Urteils nicht revidiert werden kann." _

Kröber07 "Geht es um die grundsätzliche Frage, ob jemand psychisch gestört ist oder gar eine sehr markante psychische Krankheit hat, ist dies ohne Exploration ganz schwer einzu- schätzen, wenn es nur sehr wenige Akteninformationen gibt."       

Kröber08 "Wenn es aber viele Krankenhausberichte, anschauliche Zeugenaussagen, charakteristische Einlassungen, Tagebücher, Briefe, Schriftsätze, Flugblätter gibt, kann man bisweilen die Frage nach einer psychischen Störung der Belastungszeugin, des Angeklagten, des verstorbenen Erblassers recht zuverlässig beantworten."_       

Kröber09  "Testierfähigkeitsgutachten sind stets reine Aktengutachten, ..."_

Kröber10 "Und man kann doch einem resignierten oder unstreitig sehr kranken Untergebrachten, der sich jeder Kooperation verweigert, nicht grundsätzlich eine psychiatrische Beurteilung verweigern."_

Kröber11 "Wer sich dafür zu fein ist, macht halt methoden- kritische Gutachten oder bewilligt ausführliche schriftliche Psychotherapieanträge, ohne Exploration."
      
Kröber12 "Eine Alternative zum Aktengutachten wäre die Volksexpertise, die sich allein auf Internet- und Zeitungslektüre stützt und weder Exploration noch Aktenkenntnis braucht. ..."_

Wenn das mehrere eifrige Unterstützer so handhaben und sich nicht allzu dumm anstellen, dann schaffen sie es, den gesamten zugangsgeschützten Text so aufzuteilen, dass er in kleinen Fragmenten im Netz steht, und keiner wills zum Schluss gewesen sein - juristisch interessantes Problem (vielleicht für den Beck.Blog?)  :grins :police:


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bayle

Ein wenig eigentümlich ist ja diese Form der Auseinandersetzung von Sponsel / Strate mit dem Beitrag von Kröber in einer Fachzeitschrift schon. Üblich wäre ja, einen Leserbrief zu schreiben, sofern man vom Fachpublikum wahrgenommen werden möchte.
Darauf kommt es hier offenbar nicht an. Beide zitieren ausführlich, so dass der Leser den Eindruck gewinnen mag, die Kernpunkte des 2-Seiten-Textes von Kröber seien berührt. Das ist nicht der Fall. Da Strate keine Hemmungen hat, sich in psychiatrischen Fragen ein Urteil zu bilden, bilde ich mir mal eins in juristischen Fragen ;).

Kröber beruft sich auf §75 StPO, und Strate sagt:
ZitatTatsächlich heißt es in der Strafprozessordnung:
§ 76 StPO
Dieses ,,Tatsächlich" ist schon mal Goldes wert. Strate tut so, als würde der §76 die Bestimmungen von §75 quasi aufheben. Hier ist §75 (Danke, Herr García):

Zitat§ 75
(1) Der zum Sachverständigen Ernannte hat der Ernennung Folge zu leisten, wenn er zur Erstattung von Gutachten der erforderten Art öffentlich bestellt ist oder wenn er die Wissenschaft, die Kunst oder das Gewerbe, deren Kenntnis Voraussetzung der Begutachtung ist, öffentlich zum Erwerb ausübt oder wenn er zu ihrer Ausübung öffentlich bestellt oder ermächtigt ist.
(2) Zur Erstattung des Gutachtens ist auch der verpflichtet, welcher sich hierzu vor Gericht bereiterklärt hat.

Nun also zurück zum Strate-Text:
Zitat§ 76 StPO
(1) Dieselben Gründe, die einen Zeugen berechtigen, das Zeugnis zu verweigern, berechtigen einen Sachverständigen zur Verweigerung des Gutachtens. Auch aus anderen Gründen kann ein Sachverständiger von der Verpflichtung zur Erstattung des Gutachtens entbunden werden.
Und ohne Absatz oder Kenntlichmachung des Zitatendes (kaschiert durch Seitenwechsel) geht es gleich weiter:
ZitatWenn wegen unzulänglicher Aktenlage ohne Exploration ein Gutachten lege artis nicht zu erstatten ist, dann muss ein Sachverständiger, der die Qualitätsstandards seines Fachs nicht unterschreiten will, dies dem Gericht mitteilen und den Auftrag ablehnen.
Für den entsprechend gebahnten Laien ist die Sache damit klar. Nur, dass hier das zu Beweisende vorausgesetzt wird. Für Kröber war die Aktenlage keineswegs unzureichend. Welche Gründe sind es eigentlich, Herr Dr. Strate, die es dem Zeugen gestatten, das Zeugnis zu verweigern? Gehört die ,,unzulängliche Aktenlage" dazu? Sponsel macht sich keine zusätzlichen Gedanken:
Zitatgenügt es hier, der Argumentation Dr. Strate zu folgen
Nein, genügt nicht. Wenn der Gutachter die Frage des Gerichts nicht beantworten kann, dann muss er eben schreiben, dass er sie nicht beantworten kann. Sage ich jetzt einfach mal. Tyko kann mir sicher beibringen, wenn das falsch ist.

Kröber sagt:
ZitatEine Alternative zum Aktengutachten wäre die Volksexpertise, die sich allein auf Internet- und Zeitungslektüre stützt und weder Exploration noch Aktenkenntnis braucht.
Und Strate entgegnet:
ZitatSo formuliert er seinen Einwand gegen die ,,Volksexpertise, die sich allein auf Internet- und Zeitungslektüre stützt und weder Exploration noch Aktenkenntnis braucht" – in Verkennung der Tatsache, dass sich sowohl auf der ,,gustl-for-help"-Seite als auch auf meiner Homepage zahlreiche Aktenauszüge und mittlerweile sämtliche Gutachten befinden.

Da ist es schon pikant, Kröber einen Satz zuvor vorzuwerfen,
Zitatdass aktuell nur noch BLITZLICHTER in das gnädig verschwimmende Grau eines verdrängenden Gedächtnisses geworfen werden können
und gleichzeitig großzügig die Tatsache in ein verschwimmendes Grau zu tauchen, dass die Auswahl der Aktenauszüge durch eine Partei zu einem Zweck erfolgte: durch seine eigene Partei, zu seinen eigenen Zwecken. Man wird auch nicht fehlgehen mit der Annahme, dass sich nur ein Bruchteil der Empörten die Lektüre der Gutachten angetan hat. Und diejenigen jedenfalls, die sich mit mir über die Gutachten gezankt haben, waren nicht darauf geeicht, sie verstehen zu wollen.

sweeper

@bayle:

Hmmm... das riecht nach einem Blog-Beitrag...   8)
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sweeper

Die Sängerin Ursula Prem (Dramatischer Sopran - sieht als "Salome" und "Turandot" gern Männerköpfe rollen...) bloggt ja hin und wieder auf ihre spezielle Weise ebenfalls zu den psychiatrischen Gutachten im Fall Mollath.
Zitat[unser Blog berichtete]: Ein nachlässiger, ohne richtige Aktenkenntnis und ohne persönliche Begutachtung erstellter Abriss dieser Art genügt also, einen Menschen mitten in Deutschland in der Psychiatrie festzuhalten? –
Sie lässt es sich daher nicht nehmen, auch zu Strates neuestem Opus eine fundierte Meinung zu äußern:

http://www.ein-buch-lesen.de/2013/11/mollath-anwalt-gerhard-strate-uber.html

Interessant ein Kommentator, der eine gewisse Verwerfung in Strates Taktik anspricht:
ZitatAnonym17. November 2013 15:49

Ich habe gerade die "Anmerkung der Verteidigung" gelesen. Auf S.10 zitiert RA Strate aus der Glosse und bemerkt, "dass man juristisch an eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte" seines Mandanten denken müsse. Andererseits bemüht er sich darum, diesen Text über seine Homepage einer größeren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Wie passen die mögliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten und die weitere Verbreitung der Glosse zusammen? Wäre es nicht sinnvoll, den Schaden durch Nichtbeachtung solcher Einlassungen zu begrenzen? Wie sehen Sie das, Frau Prem?
Lapidare Antwort der Dame:
Zitat
UP17. November 2013 16:03

Die Einlassung wurde bereits vorher veröffentlicht, das ist meiner Meinung nach der entscheidende Punkt...
Weiteres Nachhaken des Kommentators:
Zitathttp://www.ein-buch-lesen.de/2013/11/mollath-anwalt-gerhard-strate-uber.html?showComment=1384702714299#c3013605144491149550

Anonym17. November 2013 16:38

Die Veröffentlichung der Gutachten war wichtig, weil sie von zentraler Bedeutung für das jahrelange Wegsperren Herrn Mollaths in der Forensik waren und weil viele Menschen keine Vorstellung davon haben, wie solche Gutachten aussehen können. Da war Transparenz gewiss die richtige Methode.
Nun geht es aber um die Auseinandersetzung mit einer Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift, deren Rezeption sehr begrenzt sein dürfte. Ich bin wirklich nicht sicher, ob man dem System auf diesem Wege beikommen kann. Man muss auch bedenken, dass solche Auseinandersetzungen eine Eigendynamik entwickeln können, die irgendwann möglicherweise schwer beeinflussbar ist. Und das Problem, dass Herrn Mollaths Persönlichkeitsrechte zumindest tangiert werden, stellt sich ja tatsächlich. Mehr verspreche ich mir da schon vom direkten Gedankenaustausch mit Prof. Kröber bei der Veranstaltung, auf die Sie hingewiesen haben. Ob allerdings Konfrontationen bereits im Vorfeld konstruktiv wirken, ist die Frage.

Das ist tatsächlich die Frage.
Dies ficht die Sopranöse aber nicht an:
ZitatUP17. November 2013 19:40

Leider werden schon rein ortsbedingt nicht alle Interessierten dieser Veranstaltung beiwohnen können, während die Veröffentlichung auf strate.net derartige Begrenzungen glücklicherweise nicht kennt.

Wenn Sie mit "konstruktiv" meinen, dass Herr Strate lieber schweigen oder Herrn Kröber das Händchen halten sollte, damit dieser vor dem großen Auftritt nicht verstört werde, so teile ich Ihre Bedenken in keinster Weise. ;-)

Der Hölle Rache kocht in ihrem Herzen...
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sweeper

Leitln, tuats bloggn! Pronto, preschto!

Der Strate ... na ja...
Zitat
Nachtrag zur Anmerkung der Verteidigung

Auf meine gestern spät abends ins Netz gestellte ,,Anmerkung der Verteidigung" habe ich eine Reihe von Zuschriften erhalten. Einige wollten es kaum glauben, dass Prof. Dr. Kröber sich in der zitierten Weise über Herrn Mollath geäußert hat. Grundsätzlich zweifelte zwar niemand an der authentischen Wiedergabe der Zitate. Mehrfach wurde jedoch geäußert, es wäre besser, den Artikel im Ganzen lesen zu können. Erst dann sei ein endgültiges Urteil über das Ausmaß der Falschdarstellung und die Triftigkeit meiner Erwiderung möglich.

Ich habe mit gleicher (Email-)Post den Springer Verlag angeschrieben und erneut darum gebeten, mir eine Lizenz zur Veröffentlichung zu erteilen. Eigentlich dürften weder der Verlag noch Prof. Dr. Kröber als Autor des ,,Blitzlichts" etwas dagegen haben. Im Vorgriff auf die zu erwartende Genehmigung habe ich mich deshalb entschlossen, den Artikel jetzt schon im Anhang in vollem Wortlaut zu veröffentlichen.
Sollte die Genehmigung wider Erwarten nicht erteilt werden, sähe ich urheberrechtlichen Abmahnungen oder gar einer strafrechtlichen Verfolgung gemäß § 106 UrhG gut vorbereitet entgegen..

http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-Nachtrag-zur-Anmerkung-der-Verteidigung-2013-11-17.pdf

"Mander - 's isch Zeit!"

:teufel
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Terry Pratchett

bayle

Zitatsähe ich urheberrechtlichen Abmahnungen oder gar einer strafrechtlichen Verfolgung gemäß § 106 UrhG gut vorbereitet entgegen.
Seine Vorbereitung besteht wahrscheinlich darin, den Springer-Verlag dann der Verwicklung in den 
ZitatKorpsgeist jener Psychiater, die allesamt gefehlt haben
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Anmerkung-der-Verteidigung-2013-11-16.pdf
anzuklagen. Nun bin ich ja wirklich mal gespannt, ob der Springer-Verlag eingedenk solcher drohenden Entlarvung als Handlanger der Clique auf die Verfolgung seiner Rechtsansprüche verzichtet – umso wertvoller dann die furchtlose Strate-Pose. Wir hier dagegen haben nichts mehr zu verlieren und übernehmen den Part:

ZitatRaubkopien sind kein Kavaliersdelikt
-   Angela Merkel
Herr Doktor! 
:rofl2

sweeper

Mich deucht, es wird eine Fortsetzung von

Der Graf von Monte Gustl

gedreht werden - wir sollten Tyko informieren. Der kennt sich aus mit Drehbüchern.


P.S.:
Ich bin immer wieder aufs Neue überrascht, wie vorhersagbar sich Menschen doch verhalten:
Den Vorwurf kann er natürlich nicht auf sich sitzen lassen:
Zitat...Die (Kröber, DGPPN und Verlag) pellen sich doch ein Ei drauf, was Strate da ohne nachvollziehbare Quellenangabe auf seiner HP zusammenschreibselt...
http://forum.psiram.com/index.php?topic=11708.msg154181#msg154181

Zitat... Grundsätzlich zweifelte zwar niemand an der authentischen Wiedergabe der Zitate. Mehrfach wurde jedoch geäußert, es wäre besser, den Artikel im Ganzen lesen zu können. Erst dann sei ein endgültiges Urteil über das Ausmaß der Falschdarstellung und die Triftigkeit meiner Erwiderung möglich...
http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-Nachtrag-zur-Anmerkung-der-Verteidigung-2013-11-17.pdf

Und ich bleibe bei meiner Einschätzung:
ZitatStrate macht auf mich den Eindruck eines Zockers, der nicht erkennt, wann er besser aufhören sollte.


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sweeper

Mich bringt immer wieder Strates adamantener Sinn für Gerechtigkeit ins Grübeln.

*  Urheberrechtsverletzung - kein Problem, denn es dient ja der guten Sache, nämlich seinem Mandanten Mollath:
ZitatSollte die Genehmigung wider Erwarten nicht erteilt werden, sähe ich urheberrechtlichen Abmahnungen oder gar einer strafrechtlichen Verfolgung gemäß § 106 UrhG gut vorbereitet entgegen.

Gustl Mollath muss es sich nicht gefallen lassen, dass über ihn und das gegen ihn ergangene Urteil in einer psychiatrischen Fachzeitschrift unter Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte falsch berichtet wird. Die über seinen Verteidiger erfolgte Richtigstellung erlangt nur dann ihre volle Authentizität und Glaubwürdigkeit, wenn durch die Veröffentlichung des angegriffenen Artikels deutlich wird, dass kein Zitat verkürzt oder aus dem Zusammenhang gerissen wurde. Die Veröffentlichung dieses Artikels ist deshalb ein Teil der ,,Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden".
Das ist ein Zitat aus § 32 Abs. 2 des Strafgesetzbuches, den Inhalt der Notwehr bestimmend ...
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Nachtrag-zur-Anmerkung-der-Verteidigung-2013-11-17.pdf

*  Unbeholfenes Gebaren des UK Mollath in Sachen Spendengelder:
gaanz verwerflich, denn es könnte Herrn Mollath in ein schlechtes Licht rücken:
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Mitteilung-der-Verteidigung-2013-10-15.pdf

*  Wulff - Peanuts und völlig überzogen:
ZitatGerhard Strate, Strafrechtsexperte und Verteidiger von Gustl Mollath, hält den Korruptionsprozess gegen den früheren Bundespräsidenten für einen ,,unglaublichen Vorgang". Die Staatsanwaltschaft habe ,,kein Augenmaß" bewiesen und ,,20 Tage angesetzt, um diesen Mist um einen minimalen Betrag aufzuklären", sagte Strate FOCUS Online. ,,Es hätte nie zu diesem Prozess kommen dürfen." Strate ist überzeugt, dass Wulff unbeschadet aus dem Prozess gehen werde, denn die Vorwürfe seien ,,völlig an den Haaren herbeigezogen", regt sich Strate auf. Es sei gut gewesen, dass Wulff nicht geschwiegen, sondern ,,sachlich und eloquent" gesprochen habe.

http://www.focus.de/finanzen/recht/ex-bundespraesident-vor-gericht-voellig-ueberzogen-mollath-verteidiger-geisselt-prozess-gegen-christian-wulff_aid_1159568.html
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sweeper

Und weil es sooo schön ist (und damit es nicht aus dem Web verschwindet...)
Zitat
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/11/06/der-fall-mollath-die-irrwege-der-psychiatrie-2/comment-page-1/#comment-28997

gabrielewolff sagte am 17. November 2013 um 23:00 :

Das ist natürlich wahr, daß ein kommentierender Beitrag zu einem nur zitierten Werk immer unter dem Verdacht steht, daß subjektiv und entstellend zitiert wurde:


    Auf meine gestern spät abends ins Netz gestellte ,,Anmerkung der Verteidigung" habe ich eine Reihe von Zuschriften erhalten. Einige wollten es kaum glauben, dass Prof. Dr. Kröber sich in der zitierten Weise über Herrn Mollath geäußert hat. Grundsätzlich zweifelte zwar niemand an der authentischen Wiedergabe der Zitate. Mehrfach wurde jedoch geäußert, es wäre besser, den Artikel im Ganzen lesen zu können. Erst dann sei ein endgültiges Urteil über das Ausmaß der Falschdarstellung und die Triftigkeit meiner Erwiderung möglich.


http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Nachtrag-zur-Anmerkung-der-Verteidigung-2013-11-17.pdf

Schön, daß nun der komplette 2-Seiten-Text allgemein zugänglich ist
; er belegt nicht nur die Richtigkeit des Kommentars von Gerhard Strate:

http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-Anmerkung-der-Verteidigung-2013-11-16.pdf

sondern auch eine Gedankenflucht, eine mangelnde Konzentration auf den angeblichen Gegenstand des Aufsatzes "Aktengutachten", daß der Text wirkt, als ob er zwischen zwei Terminen im ICE sitzend herunterdiktiert worden sei. Wobei als einzige kohärentes Element das Motiv ersichtlich ist, das eigene falsche Mollath-Gutachten vor der Gemeinde zu rechtfertigen.

Welche BLITZLICHTER wohl erscheinen werden, wenn das Wiederaufnahmeverfahren Kulac angeordnet werden wird?
Da müßten immerhin auch die Psychiaterkollegen die Augenbrauen hochziehen, wenn sie zur Kenntnis nehmen, auf welcher schmalen Basis und ohne einschlägige Kompetenz Kröber ein aussagepsychologisches Gutachten fabriziert hat, das die politisch motivierte 2. Sonderkommission affirmativ begleitete, die, entgegen der Sachlage, lediglich ein Geständnis produziert hat. Auf dem Weg des geringsten Widerstands natürlich. Ein geistig Behinderter tut's zur Not auch.
Nicht einmal Günther Beckstein war mit diesem Ergebnis zufrieden. Es roch ja förmlich nach Kreiierung eines Sündenbocks, der sich nicht wehren kann.

Zur Kritik an dem Gutachten siehe hier:
http://www.sgipt.org/forpsy/Kulac/MKEAKr%C3%B6b.htm

http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/11/06/der-fall-mollath-die-irrwege-der-psychiatrie-2/comment-page-1/#comment-28824

:grins:

Meeehr davon, Krimi-Gabi, büddebüdde meeeehr!
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Terry Pratchett

sweeper

So, die Mollath-Unterstützerseite gustl-for-help wird seit gestern wieder gepflegt.

Die Unterstützer haben die neuen Strate-Elaborate sowie den Sponsel-Beitrag und den Blogbeitrag von Ursula Prem online gestellt:
http://www.gustl-for-help.de/aktuell.html
Zitat
2013-11-17 RA Dr. Strate:
Nachtrag zur Anmerkung der Verteidigung vom 17.11.2013

2013-11-17 Dr. Rudolf Sponsel:
"Blitzlicht Aktengutachten" von Prof. Dr. Kröber Okt 2013 - Kritische Analyse
Dr. Rudolf Sponsel konzentriert sich "auf die rein forensisch-psychiatrischen Ausführungen zum 'Aktengutachten'" aus der Vierteljahres-Zeitschrift "Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie" des Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber.

2013-11-17 Ein Buch lesen!:
Mollath-Anwalt Gerhard Strate über Psychiater Hans-Ludwig Kröber:
von Ursula Prem

2013-11-16 RA Dr. Strate:
Anmerkung der Verteidigung vom 16.11.2013

RA Dr. Strate befasst sich mit einem Artikel aus der Vierteljahres-Zeitschrift "Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie" des Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber. Dieser hat am 27.6.2008 ein Gutachten über Gustl Mollath erstellt.
Damit bringt der Unterstützerkreis (und auf diese Weise indirekt Gustl Mollath selbst) unmissverständlich zum Ausdruck, dass er sich das illegale Gebaren Strates et al. (vorsätzlicher unlizensierter Abdruck eines Artikels aus einer Fachzeitschrift) in Gustl Mollaths Namen zu eigen macht.

Für Gustl Mollath selbst ergibt sich dadurch ein moralisches Dilemma:

erst kürzlich hatte er sich aus Gründen des undurchsichtigen und ggfs juristisch anfechtbaren Spendentransfers mit einigen seiner Unterstützer überworfen, und sein Anwalt hatte diesen sogar mit Strafanzeige gedroht.

Nun begeht sein Anwalt Strate selbst vorsätzlich und in provozierender Absicht einen Rechtsbruch, der unter Umständen ein Strafverfahren nach sich zieht.

Was nun, Herr Mollath? - Werden Sie Ihrem Verteidiger Strate jetzt (konsequenter Weise) auch den Laufpass geben?
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Belbo

Für Strate ist es wohl wichtig um jeden Preis die Initiative zu behalten, zumindest so lange wie Herr Mollath braucht das Rechtsanwaltshonorar zusammenzukratzen.

sweeper

Zitat von: Belbo am 18. November 2013, 09:51:39
so lange wie Herr Mollath braucht das Rechtsanwaltshonorar zusammenzukratzen.
Es sieht aber im Moment eher danach aus, dass von den bislang eingegangenen Spendengeldern die Abmahngebühren an den Springer Verlag bezahlt werden müssen...
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sweeper

Nun hat tatsächlich bei Ursula Prem ein Kommentator einen Brief an Herrn Kröber online gestellt, in welchem er diesem als erstes mitteilt, dass Strate soeben den Zeitschriftenartikel in Gänze veröffentlicht hat:

Zitathttp://www.ein-buch-lesen.de/2013/11/mollath-anwalt-gerhard-strate-uber.html?showComment=1384765600492#c9047547527481043960

Ernst Seler18. November 2013 10:06

Sehr geehrte Frau Prem,
Herr Strate hat nun den gesamten Text veröffentlicht. Sie haben richtigerweise festgestellt, es wäre fatal, wenn am Ende die Psychiatrie so weitermachen würde, wie bisher.
Ich hoffe, Sie "genehmigen" das "öffentliche" Schreiben an Herrn Kröber, das heute Morgen per e-mail an ihn (und Dritte) ging. Tatsächlich hilft nur Öffentlichkeit. Als "Schicksalsgenosse" von Herrn Mollath sind natürlich meine Worte noch direkter. Selbstverständlich erhielt auch die Staatsanwaltschaft in Regensburg und das Landgericht Regensburg eine Kopie, ebenso der Fachverlag.

Hier Teil 1:
- öffentlich -

Sehr geehrter Herr Dr. Kröber,

der Anwalt Herr Strate hat Ihre Äußerungen zu Herrn Mollath veröffentlicht:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Nachtrag-zur-Anmerkung-der-Verteidigung-2013-11-17.pdf

...

Sie erhalten im Anhang eine vor allem an Universitäten verbreitete Schrift.

Mit sachlichen Grüßen

Ernst Seler

Das hat schon was Humoriges  :rofl2
Vermutlich hätte Kröber die ganze Aktion gar nicht wahrgenommen; nun wird sie ihm auf einem silbernen Tablett präsentiert.

Und auch auf dem Beck-Blog hat Herr Sponsel das Ding schon verlinkt:
Zitat#2
Rudolf-Sponsel@sgipt.org

18.11.2013

Aktengutachten - Nachtrag

Dr. Strate hat noch einmal nachgelegt und dabei den vollen Text des 2-seitigen "Blitzlichtes" online gestellt:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Nachtrag-zur-Anmerkung-de...

Ich selbst habe das "Blitzlich" aus forensisch-psychopathologischer Perspektive unter die Lupe genommen:

http://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRG/Akte.htm#Blitzlicht%20Aktengutachten%20von%20Prof.%20Dr.%20Kr%C3%B6ber

Denken diese Leutchen denn nicht an die ihnen entstehenden juristischen Konsequenzen?
Der Springer-Verlag freut sich über "Spenden" .
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Terry Pratchett

sweeper

Und auf Herrn Sobottka ist auch Verlass:

Zitathttp://blog.beck.de/2013/10/28/reaktion-auf-den-fall-mollath-bayerischer-justizminister-k-ndigt-kurswechsel-an#comment-55394

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka
18.11.2013

ZitatRudolf-Sponsel@sgipt.org schrieb:

Aktengutachten - Nachtrag

Dr. Strate hat noch einmal nachgelegt und dabei den vollen Text des 2-seitigen "Blitzlichtes" online gestellt:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Nachtrag-zur-Anmerkung-de...

Ich selbst habe das "Blitzlich" aus forensisch-psychopathologischer Perspektive unter die Lupe genommen:

http://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRG/Akte.htm#Blitzlicht%20Aktengutachten%20von%20Prof.%20Dr.%20Kr%C3%B6ber


Ich habe die PDF gesichert und werde sie auch noch online stellen, so dass sie auch dann im Netz bleiben wird, falls BILD dem Strate Druck machen sollte.
Ich werde in den nächsten Tagen auch alles, was ich noch an Mollath -Schriftsätzen habe, ohne es bisher online gestellt zu haben, online stellen - 353 hin, 353 her. Ich beziehe mich auf den Artikel 20, IV GG, der nach meiner abgrundtiefen Überzeugung längst dazu berechtigt, ungeachtet von Gesetzen aufklärend über die Missetaten des Staates zu publizieren, als sanfteste Form des Widerstandes.

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

::)
With magic, you start with a frog and end up with a prince.
With science, you start with a frog, get a PhD and are still left with the frog you started with...


Terry Pratchett