ZitatRestaxil ist ein zugelassenes Arzneimittel zur Behandlung von Nervenschmerzen (Neuralgien).
Nach den Inhaltsstoffen muss man eine Weile suchen. Hier sind sie:
Zitatsteckt die Kraft aus fünf ausgewählten Arzneipflanzen: Spigelia anthelmia, Iris versicolor, Gelsemium sempervirens, Cimicifuga racemosa und Cyclamen purpurascens. Das Besondere: Die Wirkstoffe wurden gemäß dem Ähnlichkeitsprinzip auf die zu behandelnden Nervenschmerzen abgestimmt: In unverdünnter Form können sie die typischen Krankheitssymptome auslösen. In spezieller Dosierung, wie in Restaxil, bewirken sie allerdings genau das Gegenteil – sie bekämpfen die Beschwerden!
https://www.restaxil.de/restaxil-produkt/
Das Wort "Homöopathie" kommt aber in dem gesamten Werbetext nicht mehr vor, und eine Verdünnungs-('tschuljung, Potenzierungs-)Stufe wird auch nicht erwähnt. Vielleicht ist das eine Wirkung des Gegenwinds, den die Homöopathie neuerdings hat.
Hier ist man weniger verschleiernd:
https://www.beavit.at/restaxil-tropfen.html
Die Frage ist, ob es bei diesem (homöopathischen) Mittel überhaupt zulässig ist,
ein Anwendungsgebiet/Heilsversprechen anzugeben.
Da hatten wir grad einen guten Link in den Blog-Kommentaren:
Zitat
Jörg
15. März 2019, 16:38 | #4
https://uebermedien.de/36411/homoeopathie-berliner-morgenpost-das-stimmt-wirklich/
Schöner Artikel für den nächsten Wochenrückblick
Das mit der "Zulassung" ist auch Unsinn, wenn man genauer hinschaut.
Zitat von: Peiresc am 15. März 2019, 19:56:06... Das mit der "Zulassung" ist auch Unsinn, wenn man genauer hinschaut.
So genau muss man da nicht hinschauen. Homöopathische Mittel werden in der Regel nur registriert und nicht zugelassen.
... ah, sehe gerade, dass das eh in dem Übermedien-Beitrag steht.