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Einstweilige Verfügung gegen RBB (wg. "Alte Ziegelei")

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Begonnen von cohen, 14. August 2008, 10:22:13

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cohen

Das ist aber nur die Pressemeldung der Anthroposophen. Also ist der Wahrheitsgehalt nicht allzu hoch:

ZitatBerliner Landgericht untersagt dem rbb schwerwiegende Vorwürfe
Wissenschaft, Forschung, Bildung
Pressemitteilung von: Alte Ziegelei Rädel
(openPR) - Der rbb hatte in seiner letzten "Klartext" Sendung über ein Mitglied der pädagogischen Leitung der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung "Alte Ziegelei Rädel" eine Reihe schwerwiegender Vorwürfe erhoben. Nun hat das Landgericht Berlin in einem Eilverfahren dem rbb sowie der Autorin des Beitrages, Gabi Probst, die Wiedergabe von neun Behauptungen untersagt, darunter alle sechs im Beitrag enthaltenen konkreten Misshandlungsvorwürfe. Bei Zuwiderhandlung droht sowohl dem Sender als auch Gabi Probst ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
...
http://www.openpr.de/news/229963/Berliner-Landgericht-untersagt-dem-rbb-schwerwiegende-Vorwuerfe.html

Horstibaer

Wie man mir mitgeteilt hat, wurde von RBB Berufung eingelegt. Was dabei rauskommt bleibt abzuwarten. Wenn dieses Urteil Bestand hat ist das ein ordentlicher Skandal!


Roland K.

Hi Horstibaer,

Du schreibst: "Wie man mir mitgeteilt hat, wurde von RBB Berufung eingelegt. Was dabei rauskommt bleibt abzuwarten. Wenn dieses Urteil Bestand hat ist das ein ordentlicher Skandal!"

Damit hast Du zwar Recht, aber da gibt es doch nun wirklich Justizskandale, die einige Nummern größer sind. Ich kann nicht verstehen, wie sich ein intelligenter Demokrat wie Du es bist, über solch eine Lappalie von Justizskandälchen aufregt  ::) Wir wissen doch alle, dass die deutsche Justiz ein Feind der ...  :'(

mfg
Roland K.

Roland K.

P.S.

Ich möchte im Context `Deutsche Justiz und Esoterik´ aufmerksam machen auf

http://forum.psiram.com/index.php?topic=34.0

http://blog.psiram.com/index.php?itemid=5&catid=2

Ganz kurz: WikiSysop schreibt: ,,Dass das [die Richtigkeit und Vollständigkeit der Widerlegung des Weidenbusch´en Unsinns] für das Urteil keine Rolle gespielt hat, habe ich aber auch gelesen."


Horstibaer

@Roland K.
Die Experimente von Weidenbusch kapier ich nicht (bzw: was daran so spektakulär sein soll). Deshalb ist es mir nicht möglich auf physikalischer Ebene mich dazu zu äussern. Natürlich disqualifiziert sich W. auch für mich durch sein Auftreten im Web.
Was aber jetzt der grössere Skandal ist, ist subjektiv. Mich persönlich bringt es eben mehr auf die Palme wenn einer Journalistin bei Strafe verboten wird, ihre belegbaren Aussagen zu wiederholen, nur weil eine "Glaubensgemeinschaft" wie die Anthropos sich dadurch verletzt fühlt.
Der Fall W. erscheint mir dagegen ehr wie ein Expertenstreit. Das mag aber durchaus in meiner Biografie begründet liegen. 

Roland K.

Hallo Horstibaer,

W hatte im Net zunächst behauptet, er habe 3 physikalische Systeme beschreiben, in denen die Erhaltungssätze von Drehimpuls und Energie in einem Konflikt miteinander wären, also unmöglich gleichzeitig gelten könnten, obwohl dies die Physik so behaupten würde.

http://web.archive.org/web/*/http://www.hansweidenbusch.de


Und dann hat W ein sogenanntes ,,Bindendes Versprechen" abgegeben: Wer seine Behauptungen als erster widerlegen könne, sollte von ihm 1 Million Euro bekommen. Zu lesen in

http://psiram.com/index.php?title=Hans_Weidenbusch

,,Die Widerlegung seiner Versuche war ihm 1 Million Euro wert. Sein Ansatz, eine Million Euro für die Widerlegung eigener Behauptungen auszuloben ist wirklich innovativ auf einem Gebiet in dem meist auf eigene Bereicherung hingearbeitet wird."

Dabei hat W sehr einfache Fehler gemacht. Im ersten und dritten System verwechselt, bzw. vermengt, er Drehimpuls und Rotationsenergie, im zweiten System beachtet er nicht die Grenzen seines Systems.

Ich geh also zum Rechtsanwalt, zur Sicherheit zu zwei Rechtsanwälten, ob das juristisch einwandfrei ist, was W da geschrieben hat. Die sagen mir, ist eindeutig ein Bindendes Versprechen. Wenn sich der Erfolg eingestellt hat, d.h. seine drei Behauptungen widerlegt worden sind, dann muss W zahlen – ohne wenn und aber.

Nun sagt aber das Landgericht München I und das Oberlandesgericht München, nö, W müsse nicht zahlen, weil er ja geschrieben hat, er zahle nur, wenn sein Beraterstab die Widerlegung bestätigt habe und der hätte eben die Widerlegung nicht bestätigt. Diese ,,Rechtsauffassung" ist aus mehreren Gründen verkehrt; meiner Ansicht nach stellen sich die Richter vorsätzlich dumm an. 1. Steht im Gesetzestext und seinen Kommentaren, dass im Streitfall das Gericht feststellen muss, ob sich der Erfolg der Auslobung eingestellt hat. Die Entscheidung eines Beraterstabes wäre also gerichtlicherseits auf sachliche Richtigkeit zu überprüfen. 2. W hat zugegeben, dass er weder die von mir erstellte Widerlegung, noch die vom Gutachter erstellte Widerlegung, nie einem seiner ,,Berater" (so es denn welche gab) zur Prüfung vorgelegt hat. Damit ist der Tatbestand der Bedingungsvereitelung eingetreten. Das führt dazu, dass ich den Prozess gemäß Gesetzeslage selbst dann gewonnen hätte, wenn Ws Behauptungen wahr wären und ich und der Gutachter nur Unsinn geschwafelt hätten.

Das Problem vor dem ich stehe, ist dass der Richter des Landgerichts München I offensichtlich die Verhandlung in einem völlig anderen Universum erlebt hat, als die übrigen sechs Anwesenden. Der Richter schreibt nämlich in seinem Urteil: ,,In der Verhandlung hat der Beklagte ausgesagt zwei namentlich benannte Physiker befragt zu haben, die die Eingabe des Klägers als falsch eingestuft hätten. Dem ist der Kläger nicht mehr entgegen getreten. [aus dem Gedächtnis zitiert]

Im angegebenen Link rekapituliere ich die mündliche Verhandlung wie folgt:
http://blog.psiram.com/index.php?itemid=5&catid=2
,,Sie [sehr geehrter Herr Weidenbusch] können sich hier mal dazu äußern, ob Sie ausgesagt haben, ihr Beraterstab habe Ihnen mitgeteilt, ,,die Formel" gelte auch für die zweite Behauptung. Habe ich Ihnen mitgeteilt, dass Sie Ihren Beraterstab da wohl falsch verstanden hätten, oder habe ich das nicht getan? Habe ich in diesem Zusammenhang auf das Schreiben von Ihrem Berater Herrn S. hingewiesen, welches Sie auch schon falsch verstanden hatten? Habe ich in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des Gerichtssachverständigen hingewiesen, der ebenfalls ausgesagt hat, dass ,,die Formel" hier nicht angewendet werden kann (weil keine Energie in die Rotationsenergie fließen kann, weil Drehimpuls an die Erde abfließt, weil die Kraft keine Zentralkraft ist)? Haben Sie zugegeben, die Widerlegung auch nicht teilweise einem Ihrer Berater zur Prüfung vorgelegt zu haben?

Nachdem ich meine Widerlegung inklusive des Kurzgutachtens von Herrn Dr. Preut sowie die Widerlegung des Gerichtssachverständigen aktenkundig gemacht hatte (der hat nämlich ebenfalls Ihre Behauptungen widerlegt), waren Sie in der Beweispflicht. Auch auf Nachfrage konnten Sie keinen Vertrag mit Ihren ,,Beratern" vorweisen, den unterstellten Fehler Ihrer Berater ,,die Formel würde auch für die zweite Behauptung gelten" nicht nachweisen, und nicht nachweisen, die Widerlegung Ihren Beratern zur Prüfung vorgelegt zu haben.

Jetzt schreiben Sie doch mal was dazu. Im übrigen: keine Antwort ist auch eine Antwort."

Die Antwort von W dazu: ,,Sie haben zur Kenntnis zu nehmen, dass es in der Ausschreibung heißt, wenn die Formel nicht anwendbar ist, dann gilt die Ausschreibung nicht. Sie haben die offensichtlich bei Ihrer "Lösung" die Formel als nicht anwendbar bezeichnet, und damit festgestellt, dass die Ausschreibung ungültig ist. Wäre es anders, hätten Sie diesen Sachverhalt bereits bei Ihrer Lösung berücksichtigen müssen, was Sie offrnsichtlich nicht getan haben."

W scheint hier nicht verstanden zu haben, dass DIE FORMEL natürlich gilt, wenn man das gesamte System betrachtet, und wenn es nicht so wäre, er den klassischen Fall des VENIRE CONTRA FACTUM PROPRIUM erfüllt. Ansonsten widerspricht W in keiner Weise meiner Erinnerung der Verhandlung.

Und jetzt noch der letzte Tiefschlag für mich. Während WikiSysop in
http://forum.psiram.com/index.php?topic=34.0
schreibt: ,,Dass das [die Richtigkeit und Vollständigkeit der Widerlegung] für das Urteil keine Rolle gespielt hat, habe ich aber auch gelesen."
Hat er in
http://psiram.com/index.php?title=Hans_Weidenbusch
immer noch nicht korrigiert:
"Herr Weidenbusch muss die Million nicht zahlen, wohl weil die Beweisführung des Klägers nicht richtig war."

WikiSysop schreibt in
http://forum.psiram.com/index.php?topic=34.0
,,Insbesondere die 2. Aufgabe haben Sie leider nicht vollständig gelöst, da sie den eigentlichen Knackpunkt, die Verwendung einer unzulässig vereinfachten Formel für den Drehimpuls, nicht benannt haben."

Ich habe das Missverständnis innerhalb 1 Tages nach meiner Auffassung recht gut aufgeklärt, aber wer geizt seitdem mit Argumenten?! Mönsch Herr WikiSysop, jetzt kümmern Sie sich doch mal darum, dass wenigstens einige Leser hier mitkriegen, was das gespielt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Roland K.

Horstibaer

Hallo Roland,

Die Mühe dieser Zusammenfassung währe garnicht nötig gewesen. Ich habe die Diskusion mitverfolgt.
Das sich W. äusserst unseriös verhält ist mir spätestens nach dem Besuch seiner Homepage klar. Von daher liegt es nahe, das er sich gegen richtige Wiederlegungen zur wehr setzt.
Da ich aber weder genau verstehe, wo bei W.s Versuchsaufbauten der Impulserhaltungssatz verletzt wird, kann ich auch nicht beurteilen ob deine Argumentation richtig ist. Auch bin ich kein Jurist und kenne die Standpunkte der anderen Prozessbeteiligten nicht.
Daher kann ich nur sagen, ich wüsste von wem ich lieber einen Gebrauchtwagen kaufen würde, wer in der Sache Recht hat kann ich aber nicht beurteilen.
Die Meinung von WikiSysop kann ich aus den gleichen Gründen nicht beurteilen. 

Roland K.

Hi Horstibaer,

nur noch soviel zum Thema: Bei Ws ursprünglichem Bindenden Versprechen ging es um die Widerlegung des Drehimpulserhaltungssatzes, nicht des Impulserhaltungssatzes. Den hatte W erst viel später im Visier. In letzter Konsequenz ging es W natürlich immer um ein PM 1.Art.

W hat eine Apparatur gebaut, die, WENN (!) sie so funktionieren würde, wie er behauptet, tatsächlich den Impulserhaltungssatz verletzen würde. Hierbei handelt es sich um den sogenannten "Ruhebeschleuniger". Da W inzwischen so gar nichts mehr von seiner früheren Idee schreibt, vermute ich mal, W weiß inzwischen (wenn er nicht von Anfang an geschummelt hat), wo und wie das Ding Reibung erzeugt, zwischen den Kugeln, auf denen es gelagert ist, und zwischen der Bodenplatte der Apparatur. Mit Schummeln wäre es einfach, z.B. in die Kugeln Permanentmagneten packen und die Bodenplatte aus einem Weichmagneten fertigen.

Die übrigen Punkte lass ich einfach mal so stehen, weil es eigentlich nicht hierher gehört. Nur so viel: Man glaubt gar nicht was alles passieren muss, dass in Deutschland ein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wird. Zur Gerechtigkeit gibt es ja noch den EGMR, Straßburg.


mfg

Roland K.

rincewind

Roland,
ich will ja nicht deprimierend wirken, aber vor Gericht bekommt man keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil.

Kinderarzt

Soweit ich weiß,wurde die einstweilige Verfügung gegen den RBB erfolgreich abgewehrt.

http://rudolf-steiner.blogspot.com/2008/08/kindesmisshandlung-und-terror-pr.html

Weter unten im Text steht das.

Der RBB darf seine gur recherchierten Funde weitergeben.

Übrigens hat ein Gericht die Anthroposophen als gefährliche Wiederholungstäter eingestuft.


Kinderarzt


WikiSysop

Zitat von: Kinderarzt am 02. Oktober 2008, 17:09:16
Übrigens hat ein Gericht die Anthroposophen als gefährliche Wiederholungstäter eingestuft.

Quelle? Aktenzeichen?