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Hebammen. HEBAMMEN!!!

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Begonnen von Elfenstaub, 13. Juli 2012, 19:56:42

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Elfenstaub

Mutti:
Zitat
vor 2 Wochen wurde bei meinem Sohn Blut abgenommen und ein Eisenmangel festgestellt. Ein Mittel verordnete der Arzt jedoch nicht. Sie gab mir den Ratschlag es über die Nahrung (Brei mit Fleisch) auszugleichen. Meine Hebamme gab mir hier zu bedenken, dass der Kleine (noch keine 6 Monate) das Eisen aus der Nahrung noch nicht herausspalten könne und ich es mit Schüßler Salzen versuchen solle. Ihre Empfehlung waren hierbei Nr. 3 (Ferrum phosphoricum D12) 3x1 tgl. und Nr. 17 (Manganum sulfuricum D6) 3x1 tgl. zusammen zu geben. Ich hab ihm das auch schon gegeben, bin jetzt aber unsicher, ob ich ihm damit nicht eher schade als helfe. Man hat bei ihm jetzt auch ein Herzgeräusch festgestellt, dessen Ursprung bisher unbekannt ist. Was könnten Sie mir empfehlen? Ich bin jetzt echt unsicher, da ich auch nicht weiß, wie solche Mittel wirken

Hebamme*
Zitat
Schüssler Salze sind für Säuglinge gut geeignet. Säuglinge erhalten die Tabletten mit etwas Wasser aufgelöst als Brei, der mit dem sauberen Finger auf die Lippen gestrichen wird.

*Ein Ausbildungsberuf, so beliebt, dass man ohne 1er Abi keine Stelle bekommt. Und sie machen alles dafür, diesen wichtigen Beruf in den Dreck zu ziehen.

Hier treibt die Dame ihr UNwesen: http://www.rund-ums-baby.de/hebamme/Homoeopathie_114560.htm

:wut
2-3 Elfen, luftgetrocknet, mit dem Mörser zerstoßen bis die Konsistenz von Puderzucker erreicht ist: Elfenstaub!

Giftig wie Aspartam, süß wie Dihydroxymonoxid und nicht überdosierbar.

Dr. Ici Wenn

rub ist bekannt als ein Ort esoterischen Wahnsinns.

Ansich müsste man die Dame ob ihrer Ratschläge anzeigen.

Müsste man bloggen, bei rub findet sich da ganz viel ...

Bloedmann

Die gute Nachricht des Tages:

http://www.n-tv.de/ratgeber/Keine-Werbung-fuer-Schuessler-Salze-article10161941.html

ZitatMittwoch, 20. Februar 2013
Sanfte Begleiter für Schwangere?
Keine Werbung für Schüßler-Salze

Sie sind beliebt und gelten als sanfte Alternative, um Beschwerden bei Krankheiten oder Schwangerschaft zumindest zu lindern. Da ihre Wirkung jedoch umstritten und eine Wirksamkeit nicht nachgewiesen ist, dürfen Schüßler-Salze nicht als gesundheitsfördernd beworben werden.
Die Wirkung der alternativmedizinischen Präparate von Mineralsalzen ist nicht wissenschaftlich gesichert. Die Wirkung der alternativmedizinischen Präparate von Mineralsalzen ist nicht wissenschaftlich gesichert.


Die in der Deutschen Hebammenzeitschrift in Bezug auf zwei homöopathische Arzneimittel veröffentlichte Werbeaussage "Schüßler-Salze ... Sanfte Begleiter in der Schwangerschaft" ist irreführend. Das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 13.12.2012 entschieden und damit eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Dortmund bestätigt, die diese Werbeaussage untersagt.

Das beklagte Unternehmen aus Rheda-Wiedenbrück vertreibt Schüßler-Salze u. a. als homöopathische Arzneimittel, die als solche registriert, aber nicht mit Anwendungsgebieten zugelassen sind. Sie hatte in der Deutschen Hebammenzeitschrift mit der Aussage "Schüßler-Salze ... Sanfte Begleiter in der Schwangerschaft" für zwei ihrer homöopathischen Arzneimittel geworben, worin der klagende Verband eine irreführende Werbung sah und von der Beklagten ein Unterlassen der Werbeaussage verlangt hat.

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat den Unterlassungsanspruch bestätigt. Die zu beanstandende Werbeaussage beinhalte auch aus Sicht der angesprochenen fachkundigen Hebammen ein falsches Wirkungsversprechen im Sinne von § 3 Nr. 1 Heilmittelwerbegesetz. Beworben würden registrierte homöopathische Arzneimittel, bei denen das eigentliche Anwendungsgebiet wie z. B. der Bereich einer Krankheit, in dem das Arzneimittel wirken solle, nicht genannt werden dürfe, um eine Irreführung zu vermeiden. Für diese Mittel dürfe dann erst recht nicht mit einem umfassenderen Einsatzbereich - einen solchen stelle die Schwangerschaft dar - geworben werden.

In Bezug auf die Schwangerschaft werde mit der Werbeaussage der Eindruck erweckt, dass die genannten Mittel schonend und dauerhaft positiven Einfluss speziell für die Schwangeren entfalten könnten, die Krankheiten oder Beschwerden aus dem Anwendungsbereich der in Frage stehenden Mittel aufwiesen. Der Eindruck sei falsch, weil die Wirkung der beworbenen Arzneimittel nicht wissenschaftlich gesichert sei.

Es bestehe die Gefahr, dass Hebammen den Schwangeren im Vertrauen auf die Werbeangabe zur Einnahme des beworbenen homöopathischen Arzneimittels rieten. Das halte die Schwangere möglicherweise von der Befragung ihres Arztes oder von der Einnahme angeblich mehr belastender, aber besser helfender Präparate ab.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Das bedeutet natürlich nicht, daß die Hebammenbranche jetzt sauber ist. Den Sumpf trocken legen zu können, dürfte aussichtslos sein. :-\
Es gibt so viele Dinge im Leben, die wichtiger sind als Geld... aber sie kosten so viel! Groucho Marx