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Die Genderdebatte

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Begonnen von Scipio 2.0, 07. Juli 2022, 12:59:49

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Gefährliche Bohnen

Hier nochmal was offizielleres:
https://www.personenstandsrecht.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PERS/DE/rundschreiben/2019/0122-aenderung-geburtenregister.html

ZitatInzwischen gibt es vermehrt Hinweise auf Fälle, in denen transsexuelle die allein für intersexuelle Menschen geschaffene Regelung für sich in Anspruch nehmen. So sollen ärztliche Bescheinigungen vorgelegt worden sein, obwohl eine Variante der Geschlechtsentwicklung tatsächlich nicht vorliegt.


"Ich muss an dieser Stelle gestehen: Ich mag Karpfen gar nicht." - Groucho
RIP

zimtspinne

Hä?

Was labert die Psychotrulla denn da?

ZitatEine meiner Klientinnen hat es mit meiner Bescheinigung im Schleswig-Holstein geschafft. In Hamburg hat ein Standesamt auf dem Arzt bestanden. Eine Eintragung ins Arztregister kann also ausreichen.

Dazu:

ZitatEin Psychologischer Psychotherapeut hat keinen Anspruch auf Eintrag in das Arztregister, sofern er eine Ausbildung in Verhaltenstherapie nicht im erforderlichen Umfang nachweisen kann. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/51973/Eintragung-in-das-Arztregister-Qualifikation-eines-Psychotherapeuten-reichte-nicht-aus

ZitatFür eine vertragsärztliche oder psychotherapeutische Tätigkeit ist die Eintragung in das Arztregister Voraussetzung.

https://www.kvno.de/arztregister

Ist doch sonnenklar und der heiße Tipp der Psychotante völlig unnütz.
Wenn überhaupt, hätte sie raten müssen, zu einem eingetragenen Psycho zu gehen und dort sein Glück zu versuchen.
Reality is transphobic.

zimtspinne

Zitat von: Gefährliche Bohnen am 21. April 2023, 14:40:39Inzwischen gibt es vermehrt Hinweise auf Fälle, in denen transsexuelle die allein für intersexuelle Menschen geschaffene Regelung für sich in Anspruch nehmen. So sollen ärztliche Bescheinigungen vorgelegt worden sein, obwohl eine Variante der Geschlechtsentwicklung tatsächlich nicht vorliegt.

ich kenne mich damit ja nicht aus, aber fällt das nicht unter eine Form von Betrug?
Gefälligkeitsattest?
Ist mir jetzt noch von Corona so in Erinnerung geblieben.

und außerdem fällt das doch sofort auf, wenn eine Psychologin sowas ausstellt. Die kann ja gar keine Untersuchungen durchgeführt haben. Also hängt das Standesamt mit drin im Betrug?
Huch.
Bin jetzt komplett verwirrt und weiß jetzt wieder, warum ich mich nicht näher beschäftigen wollte damit....

Reality is transphobic.

RPGNo1

Zitat von: Gefährliche Bohnen am 21. April 2023, 13:59:37Ich bin nicht ganz sicher, was du sagen willst.

Meine Anmerkung war hingeworfen und bezog sich ausschließlich auf die Inhaberin der sog. Aufklrungsseite und nicht auf das, was sie als verbreitet. Tschuldigung, wenn ich für Verwirrung gesorgt habe sollte.

Zitat von: Gefährliche Bohnen am 21. April 2023, 13:59:37Hm. Ich denke, der Verlgeich passt nicht. Aber für eine fundiertere Erwiederung muss ich nochmal drüber nachdenken und komme darauf zurück.  ;)
Einen konstruktiven besseren Gegenvorschlag nehme ich gerne an. :grins2:

RPGNo1

@zimtspinne

Diese Person, Frau Kost, ist Diplom-Psychologin, aber keine psychologischer Psychotherapeutin. Was aber keinen Unterschied macht, denn eine Psychologin ist eben keine Ärztin.

Man sollte mal die Kassenärztliche Vereinigung (KV) fragen, warum sie eine Psychologin ins Arztregister aufgenommen haben. Ebenso scheint das Standesamt in SH seine Sorgfaltspflicht bei der Prüfung von Dokumenten nicht sehr genau zu nehmen, wenn ihnen dieser Umstand nicht aufgefallen ist.




zimtspinne

Zitat von: RPGNo1 am 21. April 2023, 15:04:33@zimtspinne

Diese Person, Frau Kost, ist Diplom-Psychologin, aber keine psychologischer Psychotherapeutin. Was aber keinen Unterschied macht, denn eine Psychologin ist eben keine Ärztin.

und selbst eine psychologische Psychotherapeutin hat keinen Anspruch auf Eintrag ins Arztregister, sofern der erforderliche Umfang an Ausbildung .... siehe oben... nicht nachgewiesen werden kann. Wie der genau aussieht, weiß ich nicht, ist aber bestimmt nicht nur eine WE-Weiterbildung.

entweder, die lügt einfach dreist auf der Seite oder die entspr. Stellen haben gepennt. Hoffentlich fällt das keinem Terfie ins Auge und der stellt diese Fragen  :P

Ergänz.:
egal, welche Version zutrifft, man erkennt hier schon die Missbrauchsgefahren.

und genau mit den Ergebnissen solcher...  Transentitäten möchte ich nicht in Kontakt kommen in der Umkleide. Am besten gar nirgendwo. ;)
Reality is transphobic.

RPGNo1

Zitat von: zimtspinne am 21. April 2023, 15:48:53egal, welche Version zutrifft, man erkennt hier schon die Missbrauchsgefahren.

und genau mit den Ergebnissen solcher...  Transentitäten möchte ich nicht in Kontakt kommen in der Umkleide. Am besten gar nirgendwo. ;)
Zustimunnung und Unterstützung von meiner Seite! :prosit

Typee

Zitat von: zimtspinne am 21. April 2023, 14:51:09ich kenne mich damit ja nicht aus, aber fällt das nicht unter eine Form von Betrug?
Gefälligkeitsattest?
Ist mir jetzt noch von Corona so in Erinnerung geblieben.



Betrug gehört im engeren Sinne zu den Vermögensdelikten im StGB. Urkundsdelikte sind da eher einschlägig, bei Corona war das der Fall: das Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse ist im § 278 StGB gesondert geregelt.
The universe is under NO obligation to make sense to us
(Neil deGrasse Tyson)

zimtspinne

@ Typee

fiele das hier auch unter Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse?
Es handelt sich ja eher um eine sexuelle, nein böseböse,  Geschlechtervariantenfrage?
Wobei es sich bei Intersexualität wiederum um eine Krankheit bzw Störung, Fehlbildung, Chromosomenanomalie handelt. Mit Rechtsfolgen bei einer Personenstandsänderung.

Da keine Regelung für Missbrauch von Personenstandeinträgen vorgesehen ist, es daher auch kein Missbrauchs- oder Betrugsdelikt geben kann, würde mich nicht wundern, wenn das hier bei Intersex auch gleich darunter abgelegt wird.

Reality is transphobic.

eLender

Angeblich hat das auch die "schönste Frau der Welt" (aka Gorgeous Kellermän) für ihre Transformation genutzt. Da hatte ich das auch zum ersten mal vernommen, dass man als Trans ja auch intersexuell sei. Alles eine Frage der Definition, aber nicht der Wissenschaft. Das werden viele genutzt haben; warum dann eigentlich die Aufregung über das TSG, wenn es doch so viel leichter ist. Gut, die Krankenkasse hätte vll. Bedenken.

Dazu: https://twitter.com/wifeofanagp/status/1643853391620079617
Wollte ich nur mal gesagt haben!

Gefährliche Bohnen

Zitat von: RPGNo1 am 21. April 2023, 15:04:33@zimtspinne

Diese Person, Frau Kost, ist Diplom-Psychologin, aber keine psychologischer Psychotherapeutin. Was aber keinen Unterschied macht, denn eine Psychologin ist eben keine Ärztin.

Man sollte mal die Kassenärztliche Vereinigung (KV) fragen, warum sie eine Psychologin ins Arztregister aufgenommen haben. Ebenso scheint das Standesamt in SH seine Sorgfaltspflicht bei der Prüfung von Dokumenten nicht sehr genau zu nehmen, wenn ihnen dieser Umstand nicht aufgefallen ist.


Um das nochmal kurz zu sortieren und Missverständnissen vorzubeugen: auch Psychologen werden ins Arztregister aufgenommen, wenn sie eine Psychotherapieausbildung gemacht haben und sich als Psychotherapeuten niederlassen.
"Ich muss an dieser Stelle gestehen: Ich mag Karpfen gar nicht." - Groucho
RIP

zimtspinne

Was wohl Landärztin Flo hierzu sagen würde?
(ich erinnere nur an das empörte "ihr transphobe Meute - wovor habt ihr eigentlich Angst?")

https://twitter.com/scarlett4kids/status/1649444305654751233

dazu gibts auch ein Video/Podcast, was ich aber noch nicht komplett angeschaut habe.

https://twitter.com/scarlett4kids/status/1649449764784848896?cxt=HHwWgIDSjc30guQtAAAA

zuerst hatte ich Scarlett Johansson gelesen (sie sieht ihr auch ein klein bisschen ähnlich). Scheint ziemlich engagiert in Schulthemen und Feindin von Genderideologie zu sein, naja mit 5 Kids lohnt sich das Engagement auf jeden Fall  8)

@ GB

Ja, das hatte ich schon so verstanden.
Mich ärgerte die Formulierung der Psychologin. Klang so, als ob man sich einfach nur schnell im Arztregister registrieren sollte, um den armen Transwichteln adäquat unter die Arme greifen zu können.

Psychotheras, die kassenärztlich tätig sind (also Kassenzulassung haben), müssen dort aber ohnehin registriert sein und das wiederum dürfen sie nur mit der entsprechenden Ausbildung.

"ich registriere mich mal eben dort" ist also keine Option, wie die das darstellt. Außer vielleicht für die, die nur Privatpatienten bedienen, aber warum sollten die nicht im Arztverzeichnis registriert sein? Hat ja sicher eher Vor- als Nachteile.
Reality is transphobic.

Gefährliche Bohnen

Zitat von: zimtspinne am 21. April 2023, 20:45:30@ GB

Ja, das hatte ich schon so verstanden.
Mich ärgerte die Formulierung der Psychologin. Klang so, als ob man sich einfach nur schnell im Arztregister registrieren sollte, um den armen Transwichteln adäquat unter die Arme greifen zu können.

Psychotheras, die kassenärztlich tätig sind (also Kassenzulassung haben), müssen dort aber ohnehin registriert sein und das wiederum dürfen sie nur mit der entsprechenden Ausbildung.

"ich registriere mich mal eben dort" ist also keine Option, wie die das darstellt. Außer vielleicht für die, die nur Privatpatienten bedienen, aber warum sollten die nicht im Arztverzeichnis registriert sein? Hat ja sicher eher Vor- als Nachteile.

Ich schrub das hauptsächlich, weil RPGNo1 zu denken schien, dass sich nur Ärzte im Arztregister registrieren lassen können.
Ich hatte das aber auch gar nicht so gelesen wie du, sondern einfach nach dem Motto: "Guckt mal, ich bin nur Psychologin  und meine Klientin ist mit einem Attest von mir durchgekommen, scheint zu reichen, wenn man im Arztregister steht" oder so.
"Ich muss an dieser Stelle gestehen: Ich mag Karpfen gar nicht." - Groucho
RIP

Typee

Zitat von: zimtspinne am 21. April 2023, 16:44:43@ Typee

fiele das hier auch unter Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse?
Es handelt sich ja eher um eine sexuelle, nein böseböse,  Geschlechtervariantenfrage?
Wobei es sich bei Intersexualität wiederum um eine Krankheit bzw Störung, Fehlbildung, Chromosomenanomalie handelt. Mit Rechtsfolgen bei einer Personenstandsänderung.

Da keine Regelung für Missbrauch von Personenstandeinträgen vorgesehen ist, es daher auch kein Missbrauchs- oder Betrugsdelikt geben kann, würde mich nicht wundern, wenn das hier bei Intersex auch gleich darunter abgelegt wird.

Schaun wir mal:

Zitat§ 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse.
Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr als Arzt oder andere approbierte Medizinalperson ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Also subjektiv richtet sich die Norm nur an Ärzte oder andere approbierte Medizinalpersonen. Das mit der Approbation überblicke ich hier nicht so ganz, womöglich haben wir hier gar keine*n geeignete*n Täter*in (ich lach mir bald einen Fortsatz bei der Schreibe). Abgesehen davon geht es sehr wahrscheinlich nicht um ein "Gesundheitszeugnis" im Sinne dieses Tatbestands. Die Neufassung des § 278 geht direkt auf die Änderungen im Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit Covid 19 zurück. Damit zielte man genau auf Vorgänge ab, bei denen sich Drückeberger impf- oder maskenunfähig scheinen lassen wollten, um sich bestimmten Verpflichtungen aus dem öffentlichen Interesse zu entziehen. Das ist das geschützte Rechtsgut, und eigentlich bezweifle ich, dass das hier auch nur ähnlich wäre. Ein unrichtiges Intersexualitäts-Attest hat sich der Gesetzgeber bei der Novellierung jedenfalls nicht träumen lassen.

Einschränkende Auslegungen sind bei Straftatbeständen recht verbreitet (sieht man mal von dem notorischen Untreuetatbestand ab - "Untreue geht immer" ist ja ein geflügeltes Wort geworden), wenn der Eindruck besteht, dass durch unvorhergesehene Entwicklungen ein Gesetzeswortlaut äußerlich auf einmal viel mehr erfasst, als eigentlich beabsichtigt war. Der Wortsinn ist nur eine äußerste Grenze der Auslegung, also eine notwendige, aber nicht eine hinreichende Bedingung der Strafbarkeit.
The universe is under NO obligation to make sense to us
(Neil deGrasse Tyson)

RPGNo1

Zitat von: Gefährliche Bohnen am 21. April 2023, 20:38:29Um das nochmal kurz zu sortieren und Missverständnissen vorzubeugen: auch Psychologen werden ins Arztregister aufgenommen, wenn sie eine Psychotherapieausbildung gemacht haben und sich als Psychotherapeuten niederlassen.

Ok. Ich habe mir jetzt nochmal den Lebenslauf von Frau Kost angeschaut. Sie schreibt, dass sie in den 90er Jahren in zwei Vereinen als Psychotherapeutin tätig war, und sie verweist auch auf ein Zertifikat "Fachkunde Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie". Für mich (als Laie) geht daraus immer noch nicht richtig klar hervor, dass sie eine Psychotherapieausbildung gemacht hat. Aber das mag auch auch daran liegen, dass ihr Lebenslauf unstrukturiert ist und Wichtiges neben Unwichtigem aufgeführt wird. So etwas erzeugt bei mir (berufsbedingt) immer Stirnrunzeln.  :D