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Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist strafbar

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Begonnen von Marsmensch, 09. Juli 2012, 11:35:56

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Ratiomania

Zitat von: 40_Fieber am 12. Juli 2012, 22:45:21
Man muß nun auch die Mohels angehen. Wo gibts denn sowas: Ein Laie operiert Kinder auf der grünen Wiese unter zweifelhafter Hygiene.

Da gibts schon ein brauchbares Urteil:

http://www.faltenunterspritzungen.com/faltenunterspritzung-rechtliche-aufklaerung.html



Wieso? Als ziviler Widerstand gegen den Pimmelholocaust? Moralisches Gebot der Stunde sozusagen...

40_Fieber

Nö. Das ist einfach gefährlich:

http://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-berichte/themen/Verwunderte-Blicke-aus-den-USA;art2825,4363864

Zitat
In New York erkrankten 2005 drei kleine Jungen an Herpes, einer starb daran. Bei ihnen hatte der Mohel, der traditionelle Beschneider, "metzitzah b'peh" praktiziert, das Saugen an der Peniswunde - und dabei wahrscheinlich seinen Herpes übertragen.

Das sind Säuglinge. Eine urogenitale Infektion genügt, und das Kind ist in diesem Alter in Lebensgefahr. Da hat ein unausgebildeter Pfuscher nichts dran zu suchen.
http://kidmed*info/

celsus

Schwanzlutschen bei Kindern als medizinische Maßnahme. Da läuft wohl etwas mehr schief.
The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.

Dr. Ici Wenn

Zitat von: celsus am 12. Juli 2012, 23:31:35
Schwanzlutschen bei Kindern als medizinische Maßnahme. Da läuft wohl etwas mehr schief.

Wollte es auch grad sagen. Das wird ja immer "lustiger", Mit dem Mund Blut am Penis eines Neugeborenen absaugen ...

Ist das jetzt Standard, oder nur eine lokale Perversion?

Adromir

Selbst in jüdischen Gesellschaften gibt es heute keine Sklavenhaltung mehr, ebensowenig die Vielweiberei. Vergewaltigte Frauen müssen nicht mehr ihren Vergewaltiger heiraten, man muss kein Reinigungsopfer bringen, wenn man Kontakt zu einer menstruierenden Frau hat, Ehebrecher werden nicht mehr gesteinigt und Kinder die frech zu ihren Eltern sind nicht mehr getötet [...]

Die Liste der Gebote und Erlaubnisse, die in der Bibel stehen und heute keine Anwendung mehr finden ist ellenlang, warum muss zwingend an "Schneid deinem Neugeborenen was vom Pimmel ab" zwingend eingehalten werden?

40_Fieber

Zitat von: Dr. Ici Wenn am 13. Juli 2012, 00:21:21
Wollte es auch grad sagen. Das wird ja immer "lustiger", Mit dem Mund Blut am Penis eines Neugeborenen absaugen ...

Ist das jetzt Standard, oder nur eine lokale Perversion?

Das ist sozusagen optional bestellbar:

http://www.haaretz.com/jewish-world/jewish-world-news/n-y-health-chief-calls-for-end-to-metzitzah-b-peh-rite-in-circumcisions-1.435227

Zitat
Health Department investigations of newborns with the herpes virus from 2000 to 2011 have shown that 11 infants contracted the herpes virus when mohels, or ritual circumcisers, placed their mouths directly on the child's circumcision wound to draw blood away from the circumcision cut, according to a statement from the department. Ten of the infants were hospitalized, at least two developed brain damage and two babies died.

Eine Klage gegen diese Laienbeschneidung ist zur Not über das UWG möglich, wenn sich das Gesundheitsamt weigert. Die Beschaffung eines direkten und besonders hartgummiartigen Konkurrenten der Beschneider (den brauchts beim UWG) sollte kein Problem sein. :grins

Sieht irgendjemand Handschuhe, oder sonst einen hygienische Standard:

http://www.mittelbayerische.de/region/regensburg/artikel/beschneidungen-in-regensburg-umstritten/806180/beschneidungen-in-regensburg-umstritten.html
http://kidmed*info/

40_Fieber

Jetzt gehts los:

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/beschneidungen-bundesregierung-will-schnell-rechtssicherheit/6877002.html

Da bin ich sehr gespannt. Wie soll das denn lauten?

Religiöse Operationen sind erlaubt? --> Da werden dann auch Mädchen beschnitten, denn warum sollten die jüdischen Traditionen anders bewertet werden als die afrikanischen?
Religiöse Operationen sind bei männlichen Menschen erlaubt? --> Das verstößt gegen das Grundprinzip der Gleichheit.

Für so ein Gesetz müßte man das Grundgesetz ändern.

Gregor Gisy kommt gar nicht mehr aus dem Verfassungsgerichtssaal raus, wenn das so weiter geht mit dieser irrwandelnden Regierung.

http://kidmed*info/

Ratiomania

Ich dachte die vorangegangenen Argumente der Religioten wäre nicht zu überbieten.

Zum Glück gibts ja Politiker! *kotz*


PaulPanter


Suricata

Zitat von: 40_Fieber am 13. Juli 2012, 14:10:05
Jetzt gehts los:

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/beschneidungen-bundesregierung-will-schnell-rechtssicherheit/6877002.html

Da bin ich sehr gespannt. Wie soll das denn lauten?

Religiöse Operationen sind erlaubt? --> Da werden dann auch Mädchen beschnitten, denn warum sollten die jüdischen Traditionen anders bewertet werden als die afrikanischen?
Religiöse Operationen sind bei männlichen Menschen erlaubt? --> Das verstößt gegen das Grundprinzip der Gleichheit.

Für so ein Gesetz müßte man das Grundgesetz ändern.

Gregor Gisy kommt gar nicht mehr aus dem Verfassungsgerichtssaal raus, wenn das so weiter geht mit dieser irrwandelnden Regierung.

Du hast es sehr schön auf den Punkt gebracht. Wo soll das hinführen? Warum haben die Politiker keinen Arsch in der Hose und stehen hinter dieser richterlichen Entscheidung, die ja aufgrund der geltenden Gesetze gefällt wurde!?

Dieses Holocaust-Argument hat sie wohl so beeindruckt, dass sie meinen "schön Wetter" machen zu müssen.

Das mit dem am Penis saugenden Beschneider höre bzw. lese ich heute zum ersten mal. Das ist ja abartig!  >:(

40_Fieber

Die wissen wohl schon wo es langgeht mit ihrer Gottesstaat-Politik:

http://www.n-tv.de/politik/Bahr-sucht-Platz-im-Patientenrecht-article6730266.html


Zitat
"Wir werden diskutieren, ob das im Patientenrecht geregelt werden kann", sagte Bahr der "Welt". Es bleibe abzuwarten, "ob dieser Weg rechtlich überhaupt gangbar ist".

Im Patientenrecht? Da ist immer nur von "nicht einwilligungsfähigen Personen" die Rede. Wollen die jetzt die Nichteinwilligungsfähigen trennen in minderjährige Jungen, minderjährige Mädchen und den Rest? Wenn nicht, darf jeder von seinem Vormund beschnitten werden, der zufällig nicht mehr einwilligungsfähig ist. Auch der atheistische Mann einer Muslima, die das schon immer gestört hat.

Außerdem kursiert das Monstrum "verantwortungsvolle Beschneidung" bei den Politikern. Was soll das sein? Das Beschneiden acht Tage alter Säuglinge ohne Narkose? Wohl kaum.  Das Beschneiden älterer Kinder unter Narkose? Lokale Betäubung mit entsprechender Gewaltanwendung um das Kind in Todespanik niederzuringen? Sinnfreie Narkosen und Operationen sind nie verantwortungsvoll. Das Risiko von Komplikationen ist viel zu hoch für einen religiösen Hirnfurz:

http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/16673355

Mal ganz abgesehen davon, daß sich das Urteil auf eine "verantwortungsvolle Beschneidung" eines Mediziners bezieht und sich die Komplikation offenbar so darstellte, daß sich eine Kinderklinik zur Anzeige gezwungen sah weil ihr der Kragen endgültig platzte.

Wann ist also eine unnötige Beschneidung verantwortungsvoll? Wenn sie ein Mediziner durchführt und sie nicht schief geht?
Wie stellt dieser Mediziner eigentlich die Religionsfestigkeit der Eltern fest. Viele beschneiden, obschon sie gar nicht religiös sind, sondern einfach weil es alle Landsleute machen.

Und ich wette: Keiner hat bisher das medizinische Gutachten des Gerichtes angefordert, geschweige denn selbst eines in Auftrag gegeben.
Da wird ohne Information und medizinisch ahnungslos einfach was versprochen.

Zitat"Viele antisemitische Stereotype spielen im Hintergrund bei dieser Ablehnung der Beschneidung eine Rolle", sagte er. Brenner fügte hinzu: "Es waren immer totalitäre Regime, mit denen antijüdische Verfolgung verbunden war, die die Bescheidung verboten haben. Und es wäre schon traurig, wenn die Bundesrepublik Deutschland jetzt der erste demokratische Staat wäre, der ähnlich handelt."

Nicht Alles was hinkt ist ein Vergleich.

Das kann schon mal passieren, wenn man selbst einen totalitären Gottesstaat haben will. Der passt dann halt nicht mehr in eine Demokratie mit einem der besten Grundgesetze dieser Welt. Wenn Religioten unbeschnittene Menschen aus ihrer Gemeinschaft ausschließen, ist das doch nicht das Problem einer Demokratie. Höchstens in soweit, daß man diesen Spinnern mal erklären muß wo die Grenzen ihres Staates im Staat sind. Wer seine Kinder nicht lieben und erziehen kann wenn sie eine Vorhaut haben, braucht Erziehungshilfe durchs Jugendamt, oder ganz dringend psychiatrischen Beistand.


Zitat
Warum haben die Politiker keinen Arsch in der Hose und stehen hinter dieser richterlichen Entscheidung, die ja aufgrund der geltenden Gesetze gefällt wurde!?

Deutschland ist erpressbar durch ein paar jaulende Religioten aller Couleur. Das wissen die und das wird ja auch ständig von unseren Politikern signalisiert.
Die wiederum halten dieses Einknicken für einen Beitrag zu unserer Vergangenheit. Die Vergangenheit wurde aber nur ermöglicht, weil die Leute gegenüber Spinnern eingeknickt sind. Ein schlimmeres Signal gibts kaum.
http://kidmed*info/

G5

Ich habe in letzter Zeit immerwieder gehört, dass das Beschneidungsverbot immerwieder durch die Religionsfreiheit begründet wird. Jedoch sehe ich in der Beschneidung im Kindesalter eher einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit, da dem beschnittenen Kind, zumindest im Judentum, wo die Beschneidung als Ritual zur Zuführung zur Religion gilt, eine Religion aufgezwungen wird. Somit hatte das Kind dadurch nicht die Chance zur freien Wahl der Religion und daher wird hier mMn gegen die Religionsfreiheit des Kindes, welche übrigens ein Menschenrecht ist und daher eigentlich für jeden einzelnen Menschen gilt, verstoßen. Diese Ansicht wurde bisher meines Wissens nach noch in keinem Artikel vertreten. Sollte ich hier etw. übersehen haben oder sollte ich mich mit dieser Ansicht irren, dann korrigiert mich bitte.

Danach wird immer wieder gerne mit dem Erziehungsrecht der Eltern begründet, jedoch fallen darunter mWn keine körperlichen Verstümmelungen aus religiösen Gründen, wozu ich auch die Beschneidung zähle. Vielmehr sind diese sogar ausdrücklich verboten, wie bereits in einem anderen Beitrag in diesem Thread beschrieben. Wenn wirklich ein guter medizinischer Grund vorhanden ist, der eine Beschneidung dringend notwendig und alternativlos macht, hätte ich nichts dagegen einzuwenden, jedoch wenn dieser nicht vorhanden ist, bin ich dafür, dass Kinder, wenn sie alt genug sind selber bestimmen können, ob sie beschnitten werden wollen oder nicht und nicht im Säuglingsalter dazu gezwungen werden.

Maxi

G5, dass man die Religionsfreiheit auch aus diesem Blickwinkel betrachten muss, ich finde, damit hast du absolut recht.
Wenn es nicht Absicht ist, ist es doch System.
Dr. Ici Wenn selig

Binky

ZitatWer seine Kinder nicht lieben und erziehen kann wenn sie eine Vorhaut haben, braucht Erziehungshilfe durchs Jugendamt, oder ganz dringend psychiatrischen Beistand.

Völlig richtig, auch der Rest Deines Postings.

40_Fieber

@ G5: Das Gericht erklärt es ganz sauber:


http://www.heilberufsrecht.de/aerzte/urteile/lg-koeln-urt-v-07052012---151-ns-169-11--/


Zitat

Gemäß § 1627 Satz 1 BGB sind vom Sorgerecht nur Erziehungsmaßnahmen gedeckt, die dem Wohl des Kindes dienen. Nach wohl herrschender Auffassung in der Literatur (vgl. Schlehofer in: Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., vor §§ 32 ff. Rn. 43; Lenckner/Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., vor §§ 32 ff. Rn. 41; Jerouschek NStZ 2008, 313, 319; wohl auch Exner a.a.O.; Herzberg a.a.O.; Putzke a.a.O.) entspricht die Beschneidung des nicht einwilligungsfähigen Knaben weder unter dem Blickwinkel der Vermeidung einer Ausgrenzung innerhalb des jeweiligen religiös gesellschaftlichen Umfeldes noch unter dem des elterlichen Erziehungsrechts dem Wohl des Kindes. Die Grundrechte der Eltern aus Artikel 4 Abs. 1, 6 Abs. 2 GG werden ihrerseits durch das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Abs.1 und 2 Satz 1 GG begrenzt. Das Ergebnis folgt möglicherweise bereits aus Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 136 Abs. 1 WRV, wonach die staatsbürgerlichen Rechte durch die Ausübung der Religionsfreiheit nicht beschränkt werden (so: Herzberg JZ 2009, 332, 337; derselbe Medizinrecht 2012, 169, 173). Jedenfalls zieht Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG selbst den Grundrechten der Eltern eine verfassungsimmanente Grenze. Bei der Abstimmung der betroffenen Grundrechte ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Die in der Beschneidung zur religiösen Erziehung liegende Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist, wenn sie denn erforderlich sein sollte, jedenfalls unangemessen. Das folgt aus der Wertung des § 1631 Abs. 2 Satz 1 BGB. Zudem wird der Körper des Kindes durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert. Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können zuwider. Umgekehrt wird das Erziehungsrecht der Eltern nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie gehalten sind abzuwarten, ob sich der Knabe später, wenn er mündig ist, selbst für die Beschneidung als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam entscheidet (zu den Einzelheiten vgl.: Schlehofer a.a.O.; a.A. im Ergebnis Fischer, 59. Aufl., § 223 Rn. 6 c; inzident wohl auch: OLG Frankfurt NJW 2007, 3580; OVG Lüneburg NJW 2003, 3290; LG Frankenthal Medizinrecht 2005, 243, 244; ferner Rohe JZ 2007, 801, 802 jeweils ohne nähere Erörterung der Frage). Schwarz (JZ 2008, 1125, 1128) bewertet die Einwilligung unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Kriterien als rechtfertigend, er geht jedoch nur auf die Elternrechte aus Artikel 4 und 6 GG, nicht hingegen – was notwendig wäre - auf die eigenen Rechte des Kindes aus Artikel 2 GG ein. Seine Auffassung kann schon aus diesem Grunde nicht überzeugen.
http://kidmed*info/