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Prostitution abschaffen!

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Begonnen von Groucho, 29. Oktober 2013, 17:34:03

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gesine2

ZitatDas Tatbestandsmerkmal wird nur erfüllt, wenn eben die "fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" festgestellt wird, ansonsten bleibt der Vorgang legal.
Du verwechselst da etwas, Vernum, er bleibt nicht legal, es wird erst nach der Feststellung der bewußten Fähigkeit legal. Jede entsprechende Anzeige hat Folgen. Denn trotz Deiner burschikosen Fortweisung
ZitatUm irgendwelche Theorien über Einvernehmlichkeit ging es hier nirgends
ist genau die Einvernehmlichkeit der Knackpunkt. Es ist nämlich für die Legalität (nicht für die Strafbarkeit) völlig belanglos, ob die Beteiligten der Meinung sind, diese Einvernehmlichkeit sei gegeben. Zuviel psychologische Fallen¹.
ZitatKannst du .. stehen?
Im Prinzip ja, doch einerseits sitze ich üblicherweise am Rechner, andererseits: Weder stehe ich zu Strohmännern noch gegen sie auf.

Zitatgenieße bereits
Mahlzeit, Homeboy /edit/ und MrSpock³.

_____
¹ Es gibt noch reichlich für die anderen Buchstaben, doch allein es fehlt mir aktuell sowohl Lust als auch Zeit
³Tüten? Mittag verpasst? /Edit#2/ Oh, es sind 6. Paßt iwie zum thread-Thema
_____________________
ne schöne jrooß, gesine2

MrSpock

Zitat von: gesine2 am 13. Dezember 2013, 12:34:26
Zitatgenieße bereits
Mahlzeit, Homeboy /edit/ und MrSpock³.

_____
¹ Es gibt noch reichlich für die anderen Buchstaben, doch allein es fehlt mir aktuell sowohl Lust als auch Zeit
³Tüten? Mittag verpasst?

Nee, aber bei zwei Threads gleichzeitig die Diskussion der beiden zu verfolgen ist wie die lange Herr-der-Ringe-Filmnacht. Da braucht man Durchhaltevermögen und Energie!
Von allen Seelen, die mir begegnet sind auf meinen Reisen, war seine die menschlichste. (In Memoriam Groucho)

Zitat aus Star Trek II.

Belbo

Zitat von: MrSpock am 13. Dezember 2013, 12:39:53
Zitat von: gesine2 am 13. Dezember 2013, 12:34:26
Zitatgenieße bereits
Mahlzeit, Homeboy /edit/ und MrSpock³.

_____
¹ Es gibt noch reichlich für die anderen Buchstaben, doch allein es fehlt mir aktuell sowohl Lust als auch Zeit
³Tüten? Mittag verpasst?

Nee, aber bei zwei Threads gleichzeitig die Diskussion der beiden zu verfolgen ist wie die lange Herr-der-Ringe-Filmnacht. Da braucht man Durchhaltevermögen und Energie!


....wohl eher alle Folgen der Lindenstrasse? :Popcorn:

Vernum

Zitat von: gesine2 am 13. Dezember 2013, 12:34:26
Du verwechselst da etwas, Vernum er bleibt nicht legal, es wird erst nach der Feststellung der bewußten Fähigkeit legal. Jede entsprechende Anzeige hat Folgen.
Ach Herrje...  ::)

Der Vorgang wird erst nach der Feststellung einer fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung illegal (dann wird nämlich das Tatbestandsmerkmal erfüllt).
Das ist so als würde man sagen, dass Sex zwischen Erwachsenen illegal ist, bis das Gericht nach einer Anzeige feststellt, dass keine Widerstandsunfähigkeit vorgelegen hat.

Nicht so wie in deinem Drogen-Beispiel, wo das Tatbestandsmerkmal erfüllt wird, aber die Strafe ausgesetzt wird. Unterschied!

Edit: Du sagst es sogar falsch im Zitat. *lol* Deiner Meinung nach sitzt der Täter also schuldig vor Gericht, bis die "bewußte Fähigkeit" festgestellt wurde und dann wird Legalität attestiert?  :o
Nein, ein Gericht püft stets ob ein Tatbestandsmerkmal vorgelegen hat und eine Strafe rechtfertigt. In diese Richtung geht's. Wie bei der Unschuldsvermutung liegt diese Fähigkeit grundsätzlich vor, bis das Gegenteil nachgewiesen worden ist.

Zitat von: gesine2 am 13. Dezember 2013, 12:34:26
Denn trotz Deiner burschikosen Fortweisung
ZitatUm irgendwelche Theorien über Einvernehmlichkeit ging es hier nirgends
ist genau die Einvernehmlichkeit der Knackpunkt. Es ist nämlich für die Legalität (nicht für die Strafbarkeit) völlig belanglos, ob die Beteiligten der Meinung sind, diese Einvernehmlichkeit sei gegeben

Es geht aber immer noch nicht um "Theorien der Einvernehmlichkeit". Das hat damit wenig zu tun. Wenn überhaupt, dann bloß um Einvernehmlichkeit im juristischen Sinn und nich nach Gerold Becker.

Zitat von: gesine2 am 13. Dezember 2013, 12:34:26
Im Prinzip ja, doch einerseits sitze ich üblicherweise am Rechner, andererseits: Weder stehe ich zu Strohmännern noch gegen sie auf.

Wenn eine 14-Jährige mit einem über 21-Jährigen Sex hat, dann ist das ein prinzipiell legaler Vorgang.
Ausnahmen:
- festgestellte fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung
- gegen Bezahlung
- Nötigung
- Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener
- bei geistiger oder körperlicher Widerstandsunfähigkeit
- Beischlaf mit Verwandten in gerader Linie oder Voll- oder Halbgeschwistern
- ...

Eins davon muss festgestellt werden, damit der Vorgang illegal wird.

Und wie ich schon das BGH zitierte: Weder die bloße Alterskonstellation noch sexuelle Unerfahrenheit gelten als "fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung"

So sieht die Rechtslage aus. Du nimmst jetzt dieses eine Merkmal heraus und drehst die ganze Sache deswegen um. Das macht keinen Sinn. Das ist so als würde ich sagen: Sex zwischen zwei Erwachsenen ist illegal, solange es sich eben nicht um eine Vergewaltigung handelt.

Dein Drogen-Beispiel passt auch überhaupt nicht. Geringe Mengen sind tatsächlich nicht legal, das Tatbestandsmerkmal wird erfüllt, aber die Strafe kann ausgesetzt werden. Hier handelt es sich bloß wie richtig gesagt um Straffreiheit.


generalerror

Zitat von: Homeboy am 30. Oktober 2013, 13:06:51
ich schlage vor den Aufruf weiterzuentwickeln und mitzutragen. Konkret bietet sich folgendes an:

4. Wahlrechtentzug für Nichtwähler
Hier musste ich spontan lachen. Das könnte sich eigentlich glatt Martin Sonneborn für seinen nächsten Bundestagswahlkampf ausdenken. Das ganze dann am besten noch rückwirkend, also denjenigen, die nicht gewählt haben wird dann für diese Wahl (aber auch NUR für diese) das Recht dazu rückwirkend entzogen. Damit zeigen wirs ihnen.

Vormund

Zitat von: generalerror link=topic=12070.msg159410#msg159410... Das ganze dann am besten noch rückwirkend, also denjenigen, die nicht gewählt haben wird dann für diese Wahl (aber auch NUR für diese) das Recht dazu rückwirkend entzogen. Damit zeigen wirs ihnen.

Und steigern die Wahlbeteiligung endlich wieder auf 100%...

F. A. Mesmer

in China gibts einen vergleichbaren Diskurs, wenngleich der Diskurs dort handgreiflicher geführt wird, und um die deutsche flagge geht es auch.

Belbo

http://www.spiegel.de/panorama/prostitution-scelles-weltreport-prangert-missbrauch-an-a-1096450.html


.....eine neue Studie zum Thema, zwar ne Weile her, der Anteil der akademikerluxusnutten scheint seitdem nicht zugenommen zu haben.....

ZitatDie erbarmungslose Härte steht im Gegensatz zum weichgespülten Glamour-Bild der Sexindustrie, deren Lobby die barbarische Wirklichkeit mit einem attraktiven Firnis übertüncht: Diese Marketingstrategie schildert Prostitution als liberalen, freien Beruf, als Befreiung gar vom Patriarchat, ausgeübt von angeblich autonom agierenden "SexarbeiterInnen". Dazu passen auch Filme, von "Irma La Douce" bis "Pretty Woman", die den käuflichen Akt als ökonomische Beziehung schildern, zwischen verantwortungsvollen Erwachsenen und im Zeichen einer modernen Sexualität.


Yadgar

Hi(gh)!

Zitat von: Homeboy am 30. Oktober 2013, 13:06:51
1. Verbot von Alkohol und Tabak

...und Kaffee, Schokolade, überhaupt aller fett-, zucker- oder kohlehydrathaltigen Lebensmittel!

Zitat von: Homeboy am 30. Oktober 2013, 13:06:51
2. Verbot von Glücksspiel

...und aller anderen Spiele und Sportarten!

Zitat von: Homeboy am 30. Oktober 2013, 13:06:51
3. Arbeitslose, Landstreicher und Schwule aus Sorge und Menschlichkeit zu Umerziehungszwecken in Arbeitshäuser stecken, damit "die lernen sich nützlich" machen
3.1 insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund

Ach was, Arbeitshäuser! Bei lebendigem Leib und selbstredend ohne vorherige Betäubung in den Proteinmehlschredder schmeißen! Das ganze filmen und live übertragen, als Entspannungs-Porno-Programm ("Prolocaust TV") für die hacht aaabeitenden Höchstleistungsträger, die ja auch mal Erholung von ihren 200-Stunden-Arbeitswochen brauchen:

Zitat von: Homeboy am 30. Oktober 2013, 13:06:51
4. Wahlrechtentzug für Nichtwähler

Wahlrechtentzug? Todesstrafe! Die Schredder müssen schließlich ausgelastet sein!

Zitat von: Homeboy am 30. Oktober 2013, 13:06:51
5. Mehr-Klassen-Wahlrecht

...mit todesstrafenbewehrtem Wahlverbot für alle Staatsinsassen mit einem IQ unter 150 und einem Jahreseinkommen unter 500000 €!

Zitat von: Homeboy am 30. Oktober 2013, 13:06:51
6. "Eheliche Pflichten" wieder einführen - den Straftatbestand der Vergewaltigung in der Ehe wieder aufheben, gibts ja erst seit den 1990ern,

Mein Vorschlag: VergewaltigungsPFLICHT für alle anständigen hacht aaabeitenden däutschen Ehemänner! Wenn das Weibsstück nicht schreit und dabei womöglich noch Spaß hat -> ab in den Schredder damit!

Erst dann geht es uns allen, allen, allen wieder guuuuuuuuuuuut! *onanier* *spritz* *spritz*

Bis bald im Khyberspace!

Yadgar

Belbo

....ja die  Schotten sin jajetzt wieder Thema.